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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1922-01-01 · Heft 1 · p. Seite 37

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
66 (1922)
Issue
Heft 1
Article
Kindersegen und Kinderlosigkeit im altrabbinischen Schrifttume
Date
1922-01-01
Page
Seite 37 (sequence 4)
Language
German
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37 Verbrechen nur deshalb in den talmudischen Schriften so wenig die Rede ist, weil es bei den alten Juden gar nicht bekannt war. Nur wenn eine nochmalige Geburt für die Frau eine Gefahr befürchten läßt, erscheint dies als Moment, bei welchem die Verhütung der Konzeption in Erwägung gezogen wird1. Gilt das Gesagte in Ansehung der Frau, der, wie wir bereits bemerkt, nach Ansicht der meisten Rabbinen die gesetzliche Verpflichtung der Fortpflanzung und Vermehrung nicht obliegt, so ist dem Manne der Gebrauch eines jeden auf Sterilität abzielenden Mittels ausdrücklich strengstens verboten2. Ein Mann, der an die Frau Bedingungen stellt, die auf die Verhütung der Konzeption abzielen, wird zur Lösung der Ehe und Zahlung der Kethuba verhalten3. Jede Kohabitation, die nicht dem Zwecke der Ausbreitung des Menschengeschlechtes dient, wird als Unzucht gebrandmarkt4. Es ist nach dem Gesagten klar, daß auch die Beeinträchtigung des Ehelebens anderer nicht minder sündhaft und strafbar erscheinen muß. . Solche beschränkende Eingriffe in das Heiligtum des jüdischen Familienlebens, um es an den natürlichen Aeußerungen seiner gesunden Volkskraft zu verhindern, wären nicht selten und mußten das jüdische Volk umso tiefer treffen, als sein Wille zum gesunden Familienleben in der religiösen Weltanschauung stets einen starken und kräftigen Impuls hatte־. Aus Anlaß einer solchen traurigen Situation war es, daß R. Jehuäa Hanassi wehmütig ausrief: Wieviel Schuld hat diese frevelhafte Nation auf sich geladen, daß sie Israel gehindert hat, das Gebot der Fortpflanzung zu erfüllen5.' Das grausame Gesetz Pharaos gegen die Israeliten bestand nach dem Midrasch nicht allein darin, daß er ihre Neugeborenen ertränken ließ, sondern ebenso darin, daß er die Neugeburten verhinderte, indem er Maßnahmen traf, welche 1 Jebamoth 65b, vergl. über diese Frage die Respp. Chatham Sofer, Eben haeser Nr. 20, Akiba Eger Nr. 1ל u. 72, Wolf Hamburger Nr. 2—3. 2 Sabbath 109b. Tesephta Jebamoth VIII, 4 24922 — Als solche Mittel wurden genannt das כוס של עקר־ין Becher der Unfruchtbarkeit oder Becher der Wurzeln: das Getränk bestand aus alexandrinisehern Gummi, Alaun und orientalischen Gartensafran, welche pulverisiert mit Bier vermengt wurden; man kannte ferner noch ein סמא דנפצא (Nidda 30b), welches Frauen zur Verhütung der Konzeption anwendeten und גדא דספלי, eine Abkochung von Dattelkernen (Gittin 68a). ־— Ploß (Das Weib, 4. Aufl. 1.* 520) ist im Irrtum, wenn er sagt: ,,Die Rabbinen geben einige Heilmittel (Poculum Sterilium) gegen Unfruchtbarkeit an.“ Das Poculum sterilium war kein Heilmittel gegen Unfruchtbarkeit, sondern ein Mittel, die Sterilität herbeizuführen. 8 M. Kethuboth VII, 5. 4 Jebamoth 61b. 5 B. Mezia 84b.

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