Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Besitzt das überlieferte Judentum Dogmen?
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 227 (sequence 3)
- Language
- German
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227 daher mehr bereit, eine Verpflichtung zum Glauben als eine Verpflichtung zum Gesetze zuzugestehen. Charakteristisch ist die Schärfe,'mit der sich z. B. David Einhorn gegen Mendelssohn wendet: ״Behaupten zu wollen, das Judentum habe gar keine bestimmten Glaubenssätze und verpflichte die Mit• glieder seiner Gemeinschaft nicht einmal zur Anerkennung einer seiner Erkenntnislehren, heißt dieser Gemeinschaft allen Grund und Boden, jeden geistigen Mittelpunkt entziehen, und Mendelssohn hätte seiner Sache wahrlich keinen schlechtem Dienst leisten können als durch die Berufung auf das Zeugnis der Geschichte, Das geschichtliche Judentum weiß so wenig von Dogmenfreiheit, daß der Talmud den Leugner der göttlichen Geoffenbartheit selbst eines einzigen Buchstaben der Thora zur Klasse der bekanntlich nicht eben schonend zu behandelnden Minim zählt, und sogar den Noachiden trotz der strengsten Erfüllung der ihnen zukommenden Verpflichtungen das ewige Leben abspricht, wenn sie diese bloß für Ausflüsse der Vernunft, nicht aber einer übernatürlichen göttlichen Offenbarung halten. Nach dem allen müssen wir.auf das Entschiedenste gegen das Ansinnen protestieren, als ob das Judentum im Widerspruche mit zahllosen Stellen seiner göttlichen Urkunden der Eigenschaft einer geoffenbarten Religion entbehrte und ferner eine Dogmenfreiheit besäße, in deren Folge keine, wie auch immer beschaffene religiöse Meinung den innern Zusammenhang mit demselben aufzuheben oder die religiösen Handlungen ihres Wertes zu berauben vermöchte“1. Mit derselben Entschiedenheit kämpft dann Samuel Holdheim gegen Mendelssohns Theorie. ,,Die Behauptung, das Judentum sei nur Gesetzgebung und keine Religion, es offenbare nur Gebote, Verordnungen und keine ewige Religionswahrheiten, ist eine solche, die des stärksten Widerspruches gewärtig sein muß. . . . Das Judentum hat nicht nur Gesetze, sondern auch Begründüngen der Gesetze geoffenbart, und diese Begründüngen, was sind sie anders als Ideen, Wahrheiten, Lehrsätze, Dogmen, Religion im eigentlichen Sinne des Wortes!. Das Gebot: Ihr sollt heilig sein! ist freilich nur ein Gesetz. Aber der Grund: ,,weil ich, der Ewige, euer Gott, heilig bin“, ist eine geoffenbarte Religionswahrheit, ohne welche der Mensch weder tugendhaft noch selig sein kann, und wenn das nicht Religion ist, wissen wir wahrlich nicht, was Mendelssohn unter Religion versteht“2. Neben Einhorn und Holdheim tritt dann, allerdings ohne den letzteren zu erwähnen, Leopold Löw in einem Sendschreiben ״Jüdische Dogmen“3 * * * * 8, das die Frage vor allem auch nach der ge- 1 Einhorn, Das Prinzip des Mosaismus und dessen Verhältnis zum Heidentum und rabbinischen Judentum (1854) S. 11 ff. Vgl. schon Greizenach in Geigers Zeitschrift f. jüd. Theol. (1835) I, 39 ff. 2 Holdheim, Moses Mendelssohn und die Denk- und Glaubensfreiheit im Judentume (1859), S. 30 f. Eine ähnliche Argumentation hat der Aufsatz von Greizenach a. a. O. Ueber die Notwendigkeit des Bekenntnisses einer religiösen Gemeinschaft s. Holdheim, S. 34, 39 und 42 f. Sein Satz von der geoffenbarten Wahrheit, ohne die der Mensch nicht tugendhaft, noch selig werden kann, klingt fast augustinisch. 8 ״Jüdische Dogmen“ (181ל) in Leopold Löw, Gesammelte Schriften, 1,133—176. Schon vorher (1858) hatte Löw in einem Aufsatz über ״die Grund- 15*