Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Besitzt das überlieferte Judentum Dogmen?
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 226 (sequence 2)
- Language
- German
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226 dergleichen Sätze und Vorschriften sind ihnen durch Mosen auf eine wunderbare und übernatürliche Weise geoffenbart worden; aber keine Lehrmeinungen, keine Heilswahrheiten, keine allgemeinen Vernunft» sätze. Diese offenbart der Ewige uns wie allen übrigen Menschen allezeit durch Natur und Sache, nie durch Wort und Schriftzeichen. Man hat auf diesen Unterschied immer wenig Acht gehabt; man hat übernatürliche Ge» setzgebung für übernatürliche Religionsoffen» barung genommen“1. ,,Eine Geschichtswahrheit, auf die sich die Gesetzgebung dieses Volkes gründen sollte, und Gesetze sollten hier — am Sinai — geoffenbart werden; Gebote, Verordnungen, keine ewigen Religionswahrheiten.“2 ,,Die göttlichen Aussprüche hatten nur den Zweck, Israel zum Besitztum Gottes vor allen andern Völkern zu bestimmen, daß es ihm ein heiliges Volk vor allen Völkern der Erde sei. In Bezug auf die Vernunftlehren besitzt Israel keinen Vorzug vor den andern Völkern.“3 Wenn derart das Gebiet der Offenbarung auf Gesetz und Ge» schichte beschränkt wurde, so war im Grunde die Idee der religiösen Offenbarung beseitigt, das eigentlich Religiöse aus dem spezifisch Jüdischen ausgeschaltet. Das Judentum war zu einer bloßen Addition von Gesetz und deistischer Naturreligion geworden4. Nur hierdurch hatte Mendelssohn das vereinen zu können gemeint, was er zusammen besitzen wollte: die Freiheit seiner Religions» und Erkenntnislehre und die Entschiedenheit seines Festhaltens am Gesetz und an der Verbindung mit der Gemeinde. Aber die besondere Frage, um die es sich hier handelt, ob es Dogmen im Judentum gebe, bleibt außerhalb seiner Betrachtung, wenn auch sein Judentum, da es aller Glaubenssätze entbehrt, selbstverständlich auch dogmenlos ist. Es ist begreiflich, daß der Widerspruch gegen das Judentum, das er lehrte, sich früher oder später regen mußte, und es ist kennzeichnend, daß er am bestimmtesten von der entschiedenen Reform erhoben worden ist. Da sie alte Bindungen aufgab, wurde es für sie erforderlich, um die religiöse Gemeinschaft zu verbürgen, neue Bindung zu suchen, und ein formuliertes Bekenntnis schien ihr diese zu gewähren. Es liegt zudem im Wesen der rein rationalen Auffassung von der Religion — und die Reform ging von einer solchen aus —, daß man ein System von Glaubenssätzen, ein Glaubensgebäude zu errichten strebt. Im Gegensatz zu Mendelssohn war man hier 1 Mendelssohn, Jerusalem. Ges. Sehr. III, 311 f. Die Sperrungen entstammen der ersten Ausgabe von 1783, II, 30 if. a Ebendort, S. 320. 8 Biur zu Exod. 20.,ולא כא המאמר הזה כי אם ליחדם לסגולה מכל העמים שיהיו נוי קדוש לר מכל עמי הארז כאשר אבאר והיא שבכל המושכלות העיוניות שזכרנו אין הבדל ויתיזן לבני* *וישראל מיתר האומות. Brief Mendelssohns an Elkah Herz vom 23. Juli 1771 in Monatsschrift f. Gesch. u. Wiss. des Jud. 1859, S. 173: ,,Wir tun nichts mehr hinzu zu der natürlichen Religion, als Gebote. Satzungen und grade Vorschriften“ \ Vergl. Steinheim, die Glaubenslehre der Synagoge, S. VIII: ״Dieser reformierende Rationalismus, der seinen Ursprung bis auf M. Mendelssohn und seine Schule hinauf datiert, hatte, während die Orthodoxen von dem Mystiker und Mythologen genasführt wurden, überall seine Tempel aufgeführt,* in welchen von allem Möglichen, nur nicht von einer Offenbarung die Rede war.“