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Neue jüdische Presse · 1917-03-30 · Heft 13 (30.3.1917) · p. Seite 2

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
15 (1917)
Issue
Heft 13 (30.3.1917)
Date
1917-03-30
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Frankfurter ZfraÄitisches Familienblatt. Nr. 13. LW-M Ä HÄM gexennder dem Venernl-Anzeiger VornvKmvs kam i lieh -Kaffe e ■ir* Nachmittags u. Abends Konzert. 'Vp gesagt sein lassen, daß die polnischen Juden auf diese 'Wohltaten verzichten - und nichK weiter verlangen, als daß man ihnen gestattet, ihre. Zukunft und ihr Schicksal sich selbst, zu gestalten. Das Hilsswerkder amerikauischeu Juden. In der Sitzung des Amerikanisch-jüdischen Hilfskomitees vom 9. Februar wurde beschlossen, das. Joint Distribution Committee zu bevollmächtigen, alle vorhandenen.Hilfsgelder sofort zu überweisen und zwar wie folgt: . “ Dollars 225000 nach Oesterreich-Ungarn und Galizien, 75000 nach der Türkei, 70000 für Palästina, einschließlich, der Dreyfus- und .Nathan Straus-Volksküchen und. des .jüdischen Gesundheitsamtes in Jerusalem, 5000 für Bulgarien, 5000 für Serbien und Griechenland, 6000 für die ■ Flüchtlinge von Palästina in Alexandrien, 25000 : für die .okkupierten Gebiete von Rumänien, 100000 .für Rußland. Dollars 450000 für die notleidenden Juden - in Polen und Litauen sollen erst überwiesen werden, wenn die Zustimmung des State-Department : vorliegt. ' Der erstehedriiische Kougretz in Amerika. Unter .Leitung der „Histadruth Jvrith" fand am 1l. und. 12. Februar in Newyork ein Hebräischer Kongreß statt, zu dem 1l2 Delegierte aus . Men Teilen der Vereinigten Staaten erschienen - - Die Hauptfragen, die in fünf Sitzungen behändest wuroen, waren die Frage der.Einführung des Hebräischen als Fremdsprache in öffentlichen : Schulen, in denen die jüdischen SchMer die Mehrzahl bilden, die Verbreitung von hebräischer Literatur in Amerika und die Schaffung eines 100000 Dollar-FvNds als Grundkapital eines hebräischen Es sprachenDr. Schmarja.Levin, Meyer Berlin, Scheinkin, Nissim Behar,> M. : Lipsvn, Reuben Brainin, Scharfstein, ' I. W. Frischberg^ der bekannte Gelehrte Eli e- . ser ben-Jehuda aus Jerusalem usw. Die von den verschiedenen Rednern im Laufe der fünf Sitzungen vorgeschlagenen Resolutionen betreffs Verbreitmig der hebräischen Sprache, Gründung einer hebräischen Berlagsfirma usw. wuroen angenommen. Betreffs der Resolution, die die Einführung des hebräischen Unterrichtes in den öffentlichen Schulen verlangte, kam man zu keiner .Einigung. In djeser'Frage wurde daher kein Beschluß gefaßt. Es wurde ein Komitee von. 15 Mitgliedern gewählt, das die.Beschlüsse der Tagung durchführen und die Geschäfte führen soll. Unter den Mitgliedern sind: Dr. Schmarja Lev in, Leo Motzkin, M. Bernstein, Reuben Brainin, : Dr. S. M. Melamed, Dr. B. Mossinsohn, M.. Scheinkin. , . HülseusrLchte am Peffach Bon Oberrabbiner Dr. Lern er, Altona. Die Behandlung, welchp diese Frage in der jüd. Presse aesunden hat, zwingt mich zur Veröffentlichung folgenden Gutachtens. Dasselbe will'keineswegs in die Rechtssphäre . irgend eines Rabbiners eingrcisen, sondern die Gründe, s. .' welche meine Entscheidung bestimmten, darlegen. Die Ausgabe, welche sich diese Untersuchung stellt, besteht in der Erörterung folgender fünf Punkte: 1) Gründe, .',2) Ursprung, 3) Aufhebung oder Aufrechterhaltung, 4) •- Ausnahmen, 5) psychologische Motive des Minhag .Hülsen- VC-« frü,chte apr Pessach nicht zu essen. Nach Talmud Pessachim 35 hat die Tora nur das Brot verboten, welches aus Mehl " ' iGetrcidearten (Weizen, Gerste, Dinkel, Hafer und ) hergestellt wird, ba§ mit Wasser gemengt wurde. .. e anderen Früchte können nicht, in Gährung.übergehen. .... Diese Bestimmung des Talmud ist von Mfassi, Rambam, . /.Rösch, Tnr und R. Josef Äaro zum Gesetz erhoben worden. ’ Die UrtzÄer imseres.Wnhag erklären jedoch: Man darf : . Külsenfrüchte am P^ach nM essen,!) weil sie ebenso wie Getreidearten gekocht werden, und daher eine Verwechselung derselben mit Getreidearten stattfinden könnte. 2) In manchen Gegenden wird aus Hülscnfrüchten Brot bereitet. Für Tvra-Unkinidige besteht, daher die Befürchtung einer Bertvcchsclung derselben mit Getrcidearten. 3) Unter den Hülsensrüchtcn befinden sich zrUveilen Getreidckörner, die schwer anszusondern sind (Vergl. das Zitat der Hagahäut Maiinonijaut bei Beth Josef zu Tur O. CH. 8. 453). 4)'In beschränkte,;, Mäße könnte auch bei Hülsensrüchten Gärung emtrcten. (Vergl. Pessachiin 40 b Tossafaut s. v. Rabba). y"'r ...; .. v Gegen die zwei ersten Gründe finden sich? bei Tur^ und R. I. Karo, den-.Gegnern dieses Minhag, keine Einwände. Wahrscheinlich hielten sie cs nicht für nötig, Widerspruch gegen sie zu erheben. Ich! möchte jedoch auf Pessachim 11a Hinweisen, ibo erklärt wird, daß wohl Oel mit Del, .nicht aber etwa Schleife mit Knote» verwechselt werden könne». (Vergl. jedoch m,ch Rasch: s. v, 1 und I. Beza, Kap. II 8). Der 3. Grund, sowie das Verbot selbst, hat R. Jakob ben Ascher in, Tur £ 453 mit der Bemerkung abgelehnt: Dies ist eine zu weitgehende Erschwerung." Den 4. Grund hat -'der Dossafist R. Perez in seinen Anmerkungen zum Semak (S. 111B, ed. Krakau 1596) aufs Entschiedenste zurückgewiesen. Die drastischen Worte, mit welchen R. I. Karo diesen Brauch bekämpfte, trage ich Bedenken, wiederzugeben. ( Eine Prüfung dieser Gründe ergibt) daß dieses Verbot ursprünglich picht aus talmudisch berechtigten Bedenken, sondern aus einem hohen Grad ungewöhnlicher Behutsamkeit hervorgegangen ist, die einen aiiti-talmudischen Charakter'trägt. § 2. Ursprung. Nach einem Zitat der Hagahäut Maimonijaut bei Beth'Joseph zu Tur O. Ch. 8 453 müßte man ännehmen,' daß 'dieser Minhag im 13. Jahrhundert entstanden und'R. Samuel aus Evreux,.der 1224 als Leiter eines Lehrhauses bekannt gewesen ist, Urheber desselben war. Aus den Bemerkungen des 9L P erez aus Corbeil zu dem Werke Semak geht jedoch hervor, daß "zu seiner Zeit {13. Jahrhundert) dieser Minhag bereits bestand, aber von den Großen dieses Zeitalters nicht als berechtigt an- __ Jrofjcn dieses Zeitalters nicht als berechtigt erkannt wurde. So hat ddr Lehrer des R. Perez, der berühmte R. Iechtel aus Paris, der Hunderte von Jüngern nur sich geschart hat und 1260 nach Palästina ausgewandert -ist, selbst in gewöhnlichen.Zeiten Bohnen am Pessach gegessen und erklärt, daß die Gedaulim 'Hülsenfrüchte zu genießen gestatten. - , ' Der Brauch, Hülsenfrüchte am Pessach? nicht zu essen, den im 13. Jahrhundert nur Einzelne beobachteten, der noch im 14. Jahrhundert selbst in S>cutfd;ianb allgemein ab gelehnt wurde, hat im 15. Jahrhundert größere Kreist .ergriffen. R. Schftlom (zitiert im Maharil S. 18 cd. Warschau 1874) hat mit großem Nachdruck die Wichtigkeit dieses Minhag. betont und jeden: Pas Neckst abgestritten, erklären zu dürfen, daß in seiner Gegegp ein Minhag bestünde, Hülsensrüchte am Pessach zu erlauben. Durch' R- Schalom, die „Chasside Neustadt" und den Verfasser der Gutachten „Truinath haddeschen" (Nr.. 113) fand dieser Minhag eine so allgemeine Verbreitung, daß ihn R. Moses Jsserles („Rcmo", . gest. 1572) als eine unumstößliche Erschwerung festsetzte'. . 8 3- Aufhebung oder Aufrechtcrhaltung. Am Beginn des 18. Jahrhunderts erklärte CH. ach am Zebi, daß die Beseitigung dieses Minhag wünschenswert . fei, weil er anstatt uns vor Verwechselung mit Chomez zu schützen, uns gerade auf den Weg zu „Jssur koros" drängt. Da infolge dieses Minhag der jüd. Bevölkerung am Pessach keine Hülsenrrüchlte zur' Verfügung stehen, müssen sie zu ihrer und ihrer Kinder Ernährung Mazzäut in großer Se backen. Der Teig wird daher zu groß gemacht und zu lange liege», Gärung tritt leicht ein und man hat ein „Jssur koros" auf sich? geladen. Ihm schloß sich sein Sohn J a d e z an („Mor Ukezia" zu O.'Chr. 8 453). Was die Genannien als wünschenswert Gezeichneten, wurde vom Rabbinischen Kollegium des Westfälischen Konsistoriums unter Leitung des R. Mendel Steinhart ansgeführt. (Sie' wiesen hin auf, Chullin 6 iS 95, Pessachim 50 h usw.). Wenn der Präsident Jacobsohn auf die ihm unterstellten Rabbiner einen Gewissenszwang'ausübt, so war die Entrüstung über dieses Vorgehen begreiflich!. Aber dieses Kapitel gehört in die GeWchte, berührt die Halach.a nur indirekt. Gegen' die Aufhebung dieses älteren Brauchs erhob sich Chassam Sv-ser mit der ganzen Kraft .seines talnmdischen Wissens und suchte nachzuweisen, daß die Aufhebung eines Minhag ein Verstoß gegen „lau tossur" sei. Aber dieser große Gaon erklärt in demselben Gutachten, daß ein Brauch-, der zum Verstoß-gegen ein biblisches Gesetz führen kann, seine verbindliche Ktaft einbüßt und fügt hinzu: Wenn das Westfälische Konsistorium Hülsenfrüchte am Pessach darum erlaubt hat, weil. cs. fürchtete, daß infolge eines Verbots derselben manchc"zu Chomez grei> feil könnten. nfu". so lmben ftpf/filfin st>l könnten, ,Jofoh osn", so haben, sie schön gehandelt. Aus diesem Minhag müssen auch wir trotz aller Einwände, die gegen ihn erhoben werden, ststhaltcn. Wie alle anderen Asinhagim müssen wir auch diesen Brauch gewissenhast aufrecht erhalten, und dürfen seine für uns verbindliche Kraft nicht erschüttern. 8"4. Ausnahmen. Mer nur in nonnalen Zeitverhaltnisstn besitzt, er für uns verbindliche Kraft, in dieser Zeit der Unterernährung, Teuerung und großer Lebensmittelknapphcit wird jedoch die ansnahms- und bedingungsweise Zulassung zu einer gebieterischen Pflicht. Im Jahre 1816, als infolge anhaltenden Regens großer Mangel an Nahrungsmitteln herrschte, erlaubte der Derfasser des „Chajjeh Odom?" § 1271. den Genuß von Hülsenfrüchten, nicht .aber Reis. In den Motiven weist unser Autor auf Sauhedrin 26 ä. hin: Ms die römische Regierung di; Juden zwang, auch im Schemitta-Jah'r Naturalabgaben zu liefern, ließ R. Jamrai bekannt machen: „Ziehet hinaus, säet im 7. Jahre wegen der Getreidelieferung für Heer." (Der Text des j. schxblit Und. Sauhedrin entspricht nicht der Lesart der Tosasot. Rabct stimmt völlig mit Nascht und der 1. Antwort der Tosasot überein, auch Rambanr nähert sich dieser Auffassuüg.) m . Das Verbot. ,,Lml tosur", das dem Berfässer Schwierigleit bereitet, kann in unserem Falle nicht'in ^Betracht kommen, denn die Urheber imd' Befürworter dieses Minhag' wollten .ihn nur für gewöhnlich^' Verhältnisse, 'nicht aber für außergewöhnliche Zeiten wie die unsrigeil gelten lassen. (Vergl. Gutachten des Maharim Nr. . 48, des Diwre Mälkiöe Nr. 28 «. v. A. zitiert in dem Werke „Sedeli Chancd", Regeln über Chomez Nr. 6). . Die" BÄeilken a: wegen des Neder-Chäräkters, den ein Minhag trägt, werden auf Grund der Bestimmungen im im Joreh Dcoh 8 232 12 völlig beseitigt, dem.Nahrungsmangel, der infolge des Krieges eingetreten, gilt als „Annes" Zwang und bedarf daher dieser Minhag keine Hatoroh. . b; Nach „dogul mirwowoh" zu Joreb Deoh 8 214 .1 erfordert ein '„Neder", der infolge einer Krankheit vorübergehend zurückgetrcten, den man aber nach Medergenesung wieder beobachten will, keiner hätoroh (Erlaubnis). e: Ein Minhag, der ursprünglich« mischnm Chassidus entstand, brmlch't, wenn auch.Rcmo denselben zur nnnmstöß- . lichen Erschwerung erhoben keine hatoroh. ' (Schluß folgt). '' Zur Frage der Hülsenfrüchte am diesmaligen Peffach. Will mail jemanden etwas am Zeuge flicken und man kann es nicht, so geschieht es mitnnteo auf Umwegen, und so scheint cs a>rch mit dein Artikel des Herrn Rabbiner Dr. Bambcrger-Schönlanke im Israelit zil sein. Leider hat der Verfasser sich nicht auf .den. Boden des in-diesem Kriegsjahre Gegebenen gestellt, vielmehr sogenannte alte Fiolen herbeigebracht, dre seiner Zeit mit Recht Angriffe erlitten, und zwar von Persönlichkeiten wie dem Chassam Sauser, der.zur Zeit der Notwendigkeit — und die besteht in diesem Fahre der Mißernte, des Mangels an den notwendigsten ' Lebensnntteln und des Krieges, „Schjekauschoh hu chasokoh" — für den Hetter des Gebrauches von Hülsenfrüchten mit dem vollen Gewicht seiner Persönlichkeit zur Darnachachtnng für seine Zeitgenossen eingetreten ist. Man muß immer die Zeit und Umstände genau betrachten, um „Hauroaus schooh" zu vollführen, wie es hier in Bezug auf Hülsen- . jrüchte unter genauer Angabe von Vorsichtsmaßregeln geschehen ist. Kein Geringerer als Rabbi Akiba Eger hat in Cholera-Jahren und zur Zeit von Epidemien an Jomkippor Dinge angeordnet, die in gewöhnlichen Zeiten dem Publikum unverständlich! wären.. Die 'Bemerkungen des Israelit machen den Eindruck für jeden vorurteilsfreien Leser — nachdem die Kompetenz der Einzelrabbinate als vollständig zu Rech-t bestehend ^,olt und ganz anerkannt — als wollten solche besagen : „Ja, wenn wir zuerst den guten Gedanken gehabt hätten, dann wäre es etwas anderes." Der Bemerkung von Nr. 1: Der Gefahr von „Jssur koros" der Bevölkerung Deutschlands entgegenzutreten, ist daß überhaupt bei den erlaubten Hülsencntgegeiiznhalteii, i „ .... , r_ arten „Jssur koros" auch« nicht einmal angrenzt, wie viel mehr gegeben ist. Die Portugiesen genießen ja von jeher wegen der guten Bewachung im Jnlande Reis, und kein Raw oder Goaun ist dagegen aufgetreten,'ihnen daraus eiiOn Vorwurf zu machen. \ Nr. 2: sLetzt man infolge dessen schjon keinen Minhag außer Kraft, und wenn er 'auch in den meisten Gegenden der Diaspora, besteht, so sagen doch! unsere Weisen immer: „Schaas hadchak sch.aanö". Was Nr.. 3 der Bemerkung betreffs des Nutzens der erteilteir Erlaubnis für die Allgemeinheit anbelangt, so kann mm: nicht „allgemein" darüber urteilen, und wer die wirklichen Zustände aus eigener Erfahrung kennt, der kommt zu anderem Urteil. Was die falsche Auffassung der Oeffentlichkeit betrisst, so ist diese Bemerkung ein Armutszeugnis für die Urteilsfähigkeit des Publikums, dem zum weitaus größten'Teil bekannt ist, was unsere Weisen mit „Sch.ikus hadaas" bezeichnen, je nach Erwägung des Gefühles des Geistlichen den „Pesak" abzngeben. So finden wir es ja öfters z. B. in Bezug auf Hochzeits- und Trauergebräuche und am Purim, wo jeder Rabbiner seinen Gefühlen nach tun kann. Mit der .Erschütterung.der seelischen Grundlagen ist's nicht weit her, denn, das. wie es in den Kundgebungen ausdrücklich hervorgehoben ist — nur für das Kriegsjahr die Erlaubnis ausnahmsweise geschieht, voller Grund für die richtige Erfassung besteht, da das Publikum sich limner Ausnahmefglle mehr zu Herzen nimmt als regelmäßige und „Dilmo jofi" hier nicht angängig, vielmehr ocr „seelische" Zustand der' Mgemeinheit so zu bemessen ist. Jkur immer' „Lcchaw sechus"! .... Zum Schlüsse die Anfrage, «ob es dem Israelit in seiner. VlttfDnMi" iß tlt hßtt Kiim fnttt Xurrr*«imt in»fii*+vöfAt» ' Krtf» jeher verboten waren. Siehe Maharil, der erwähnt, daß selbst, wenn der Jude den Honig aus den Waben genommen, er am Pessach nicht geiwssen werden darf und „Teschuwoh" angeordnet hat für den Genuß von Rosinen. Auch die nachfolgenden Poskim erlauben imr Rosinen zur Herstellung von Meth in weinarmen' Gegendeii, wenn die Herstellung 30 Tage vor Pessach stattfindet. . . Jsaac M. Mainz) Mazzos ins Feld. Von der „Freien Bereinigung für die nteressen des orthodoxen Judentums . B/t wird Uns geschrieben: : .

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