Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 5 (1907)
- Issue
- Heft 37 (20.9.1907)
- Date
- 1907-09-20
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr 37 wort „orthodox" oder „gesetzestreu" habe sich vielmehr als das Erfoxdernis einer Zeit dargestelltwelche durch Hineintragung von 'Philosopheinen aus nichtjüdischen Gedankenwelten in die Judenheit dem Begriff „Judentum" seine vieltauscndjährige Bestinimtheit und Klarheit, seine Eindeutigkeit geraubt hatte. In Wahrheit sei das „orthodoxe Judentum" nichts anderes als das Judentum schlechtlveg, welches uns durch die Zeiten getragen habe, dessen Bekenntnis wir dreimal täglich auf den Lippen haben, das durch alle Jahrtausende uns weiterführen werde. Darum auch gälte cs nicht der Vertretung der Interessen irgend einer Partei, eines Zweiges oder einer Sekte im Judentum, wie es die Gegner so gern .der Welt verkünden, sondern des Judentums überhaupt. „Wir kennen nur ein Judentum für alle, die von jüdischen Müttern geboren sind und denen wir das'alte unverfälschte Judentum erhalten zu sollen uns verpflichtet glauben." Solange das gesctzcstreue Judentum das einzige lvar und lebendig in den Herzen seiner Söhne und Töchter loderte, habe es eines Organes nicht bedurft. Aber die Schaffung dieses Organes ward notwendig in einer Zeit, in der unzählige in die Arena der geistigen Kämpfe eintreten, mit denen im friedlichen Wettbewerb sich zu messen geboten sei. Diese Erwägung habe vor zwanzig Jahren den Stifter der Freien Vereinigung Sanison Raphael Hirsch s. A. im Torausblick der Zeiten, in welchen seine Mitkämpfer und 'Streiter, die Großen in Israel, unter ihnen Israel Hildesheimer und Seligmann Bär Bamberger, die Altersgrenze erreicht und zu schwinden drohten, zu ihrer Gründung veranlaßt. Die Freie Bereinigung sei bestimmt gleichsam zu einer Freistatt für alle Juden, die sich eines fühlen in der Richtung ihrer Lebensziele. Ihr seien drei große Gruppen von Einzelausgaben gestellt: 1. Die geistigen Prinzipien des gesetzestreuen Judentums mit möglichster Klarheit zum Bewußtsein zu bringen. 2. dem Staate und allen seinen Behörden gegenüber die bekcnntnismäßige Einheit des gesetzestreuen Judentums zu vertreten. 3. Die praktische Verwirklichung aller Aufgaben des gesetzestreuen Judentums zu sichern. Daß dieses gewaltige Programm bisher nur zum Teil zur Ausführung gelangen konnte, sei eine Folge ungenügender Organisation gewesen, deren Aenderung nunmehr als das Ergebnis langjähriger Verhandlungen mit den Gesinnungsgenosse» im Lande t-orliege. lieber die Notwendigkeit des Zusammenschlusses bestände nur eine Meinung überall. Für die Stählung der gesetzestreuen Minoritäten, der Einzelnen und Versprengten nicht nur sei der Zusammenschluß und das in ihm wurzelnde Gemeinsamkeitsbewußtsein von eminenter Dringlichkeit, sondern für den gedeihlichen Fortbestand einer gesetzestreuen Judenheit überhaupt. Sei denn der Einzelne in der Lage, gegenüber all den Faktoren, lvelche draußen im Leber, unsere Kinder als „Miterzieher" beeinflussen und die häusliche Erziehung durchkreuzen, die Abwehr zu ergreifen, wenn nicht ein Organ besteht, das durch Teilung der Arbeit des Einzelnen Kraft steigert und die Gesamtarbeit vollbringt? Die neue Organisation sehe für jedes Arbeitsgebiet ein besonderes Gremium von Männern vor, die, in steter Fühlung mit der Zentralleitung, Anregungen zu geben und die Ausführungen des Erforderlichen zu bewirken hätten. Nur unter Mitwirkung der gesamten Intelligenz der gesetzestreuen Judenheit Deutschlands könne Ersprießliches geleistet werden. Redner bespricht in großen Zügen die Aufgaben der verschiedenen Kommissionen, die durch das neue Statut geschaffen seien, insbesondere der Kommission für die Errichtung und Erhaltung von Lehr- und Ritualinstitutionen, für Literatur und Presse, für ländliche Wohlfahrtspflege, sowie die in Aussicht genommene Fürsorge für das heilige Land und de? osteuropäischen Bildungsproblenr. — Außerordentlich reich und tiefgehend seien die Aufgaben, welche unsere Zeit an die Gesamtvertretung der gesttzlstreuen Judenheit stelle. Nicht etwa dürfe der Gedanke an unsere Minderzahl vor Uebernahme der gewaltige» Aufgabe zurückschreckcn. Sei ja die Judenheil überhaupt in allen Zeiten bei Erfüllung ihrer Mission allen Völkern gegenüber eine Minderheit gewesen und sei dennoch bei Wahrnehmung ihrer Mission standhaft geblieben! Auch jetzt und fortan wird es bei starkem Willen und eifriger Arbeit gelingen, das große Ziel durch brüderliche Infam menwirkung aller zu erreichen! Nachdenr der Referent unter jubelndem Beifall geendet hatte, verlas der Vorsitzende eine Begrüßungs- Depesche des Herrn Kommerzienrat Benjamin Hirsch- Halberstadt und eröffnete die Diskussion, welche durch die rege Teilnahme der Anwesenden und die Fülle von Anregungen und Anfragen zeigte, wie lebhaft der Gedanke des Zusammenschlusses die Versammelten durchdrang. Auf Grund ihrer Kenntnisse der Berliner innerjüdische» Verhältnisse gaben die Herren Dr. mcd. Arthur Kahn und Joseph C h a i m ihrer Befriedigung darüber Ausdruck, daß endlich auch für die, die in den Gemeinden für das gesetzestreue Judentum kämpfen wollen, ein Rückhalt durch die Fr. V. geschaffen worden sei. Vom lokalen Berliner Standpunkt aus beleuchtet Herr Rabbiner Dr. Munk die segensreichen Folgen, Frankfurter Israelitisches FamilienblaÜ. die sich gerade unter dem dezentralisierenden Ortsverhältuissen der Hauptstadt an die gemeinsame Zusaninienarbeit aller Gesetzestreuen knüpfen müssen. Die Vereinigung sei berufen, das so destruktiv wirkende Gefühl der Vereinsamung und Bangigkeit zu bannen und das unerschütterliche Vertrauen in den ewigen Fortbestand des alten Judentunis zu befestigen. Rabbiner Dr. Fink sieht in der „Fr. B." ein Ferment für das gesetzestreue Judentum nicht nur Deutschlands, sondern auch aller europäischen Länder. Infolge seiner langjährigen anßerdentschcn Tätigkeit glaube er sich eine klarere Beurteilung der jüdischen Verhältnisse zutrauen zu dürfen, als die in ihrer Mitte Lebenden. Taktische Bedenken berührend, frägt Herr Hermann Struck, wie die Tendenz der „Freien Vereinigung" bezüglich der vorhandenen jüdischen Vereinigungen, speziell dem Zionismus gegenüber, sich nunmehr darstellen werde. Er befürchtete, daß z. B. die Bestimmung, „daß zur Mitgliedschaft sich Meldende. ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden können" zur Intoleranz führen würde. Auch glaube er, beweisen zu können, daß, entgegen der Behauptung des Referenten, der Vorstand Mitglieder ansgeschlossen habe. Demgegenüber erlvidert der Referent, daß seines Wissens derartiges niemals vorgekommen sei. Der Zionismus sei nicht der einzige Differenzpunkt, in dem die gesetzestreue deutsche Judenheit divergierende Anschauungen hege. Das sei eben das Mißgeschick unsrer Tage, daß diese und ähnliche taktische, bczw. religiöspolitische Fragen über die Notwendigkeit hinaus betont worden seien. Daß die „Fr. SB." aber im Bewußtsein dieser Schwierigkeiten den energischen Willen genieinsam zu wirke», in dem was die Gleichgesinnten verbindet, hege, beweise die bekanntgegebenen „Leitsätze". Wahr sei, daß eine der Kommissionen der „Fr.-B.", nämlich die Rabb.-Kommissivn) vor einigen Fahren eine Resolution gegen den Zionismus gefaßt habe. Abgesehen davon, daß die beschließenden Kommissionsmitglieder ihr wohlerwogenes Votum sicherlich zu vertreten bereit sein werden, sei diese Kommission nunmehr von der „Fr. V." losgelöst. Jeder gesetzestreue Jude sei willkommen als Mitarbeiter. Demgegenüber betont Herr Jacob Wagner, daß verschiedene Satzungen des neuen Statutes den Anschluß an die „Fr. V." bedenklicherscheinen lassen; nicht nur der schon berührte Anfnahmeparagraph, auch der Wahlmodus, der überwiegende Einfluß Frankfurts, sowie der Name des Vereins usw. Vor allem aber müsse Bedenken erregen, daß führende Männer der Berliner Gesetzestreuen z. B. Prof. Barth, Prof. Berliner unter dein Aufrufe fehlten und nicht anwesend seien. Diese» Anschauungen gibt auch Herr Lazarus Barth Ausdruck. In seiner Erwiderung betont der Referent, daß die vorgebrachten Bedenken nicht neu seien. Sie seien schon bei den ersten Beratungen auf feite» der Männer anfgetancht, die heute dem Vorstande angehören. Nach langen und gründlichen Erwägungen habe man sich aber allseitig überzeugt, daß die in dem Statut gefundene Lösung angesichts der realen Verhältnisse heute die einzig mögliche sei. Jeden Einzel wünsch zu erfüllen, ist nicht erreichbar. Der allvcrehrte Prof. Berliner speziell stehe dem Werke mit großer Sympathie gegenüber und stoße sich nur an dem Worte „orthodox" (statt gesetzestreu), das man aus praktischeir Gründen hätte beibehalten müssen. Auch Dr. M. Hildesheimer bedauert, daß in die gehobene Stiminung überhaupt kleinliche Bedenken hineingetragen worden seien. Für viel gefährlicher noch und einerseits die Versammlung nicht interessierend, andererseits die Arbeitsfreudigkeit lähmend, halte er die von einigen Rednern geübte Hineinziehnng von Personenfragen. Der Dozent des Rabbinerseminars, Herr Dr. I. Wohlgemut h, leugnet, daß überhaupt seine vorgenannten Kollegen Gegner der „Fr. SB." seien: übrigens gehöre der als Weltautorität geltende R e kt o r des Seminars, Herr Dr. D. Hoffmann der Leitung au und arbeite eifrig an den Aufgaben der Vereiiligung mit. Die übrigen Herren ständen zwar jetzt noch bei Seite, seien aber, offenbar gerade um zu zeigen, daß sie nicht Gegner seien, der Versammlung ferngebliebe», um sich von einem hemmenden Einfluß auf die Verhandlungen znrückzuhalten. Ein großes Arbeitsgebiet glaubt Herr R. Neufeld in der Verbreitung populärer Literatur zu finden, nach der die jüdische Bevölkerung, wie er täglich auf seinen Reisen zu beobachten Gelegenheit habe, verlange. Von lebhaftem Beifall begrüßt, beglückwünscht Herr Rechtsanwalt Dr. Rothschild aus New?) o r k, als Vorstandsmitglied der gleichen Tendenzen huldigenden Vereinigung der orthodoxen Juden Amerikas, die Deutsche Vereinigung, und giebt interessante Aufschlüsse über das Wiedererwachen des altüberlieferten Judentums in seinem Heimatlande. In seiner Schlußrede spricht der Referent seine hohe Befriedigung über den Verlauf der Versammlung aus, auch über die Krrndgebungen gegnerischer Meinung. Habe sich doch gezeigt, daß in allen großen Gesichtspunkten bei allen Teilnehmern nur eine einmütige Anschauung herrsche. Seite 3. Hierauf wird folgende von den Herren Dr. Kahu und I. C haim eingebrachte Resolution mit überwältigender Mehrheit angenommen: „Die Versammlung begrüßt die Reorganisation der „Freien Vereinigung" in der vorliegenden Form nrit hoher Befriedigung als den Weg zur Kräftigung und vollen Einigung der deutschen gesetzestreuen Judenheit." Eine weitere Resolution, Hermann S truck und Jacob Wagner, des Inhaltes, endgültige Entschließungen erst nach einer auf dem demnächst in Berlin stattfindenden Bereinstage vorzunchmenden Revision der Statuten und dort erfolgenden definitiven Vorstaudswahl zu fassen, wird gegen eine verschwindende Stimmenzahl abgelehnt und damit die Versammlung, nachdem noch über 1000 Mark Jahresbeiträge gezeichnet worden waren, geschlossen. Karlsruhe. Bei dem .Verein zur Wahrung der Interessen des gesetzestreuen Judentums in Baden" sind folgende 2 iveitere Gutachtengegen den Gebctbnchsentwnrf eingelaufen: Das Distriktsrabbinat Würzburg. Dem Wunsche des Vereins zur Wahrung der Interessen des gesetzestreuen Judentums in Söaden entsprechend, erkläre ich in folgendem meine Ansicht über das sogen. „Gebetbuch", das vom grotzherzoglich badischen Oberrat der Israeliten (I. Teil) herausgegeben wurde. Das bezeichnete Gebetbuch befindet sich in krassestem Widerspruch mit den Grundwahrheiten und Elanbensfesten der jüdischen Religion. Es ist in demselben alles entfernt, was auf die erhabene Zukunft Israels, auf das Erscheinen des persönlichen Messias, ans die Rückkehr Israels nach Palästina irgendwie Bezug hat. Dasselbe enthält Aenderungen, «trcichnngen und Llbweichungen von der seit 2000 von Jahren bestehenden, allenthalben anerkannten und eingeführten Gebetordnung. Es geht in der Abfassung der Gebetstücke mit unverantwortlichster Willkür und verwerflichster Gleichgültigkeit vor, so daß es als unbegreiflich erscheinen muß, wie Männer, die berufen sein sollen, Gottes Wort zu verkünden und unsere heil. Thora zu lehren, ein solches Gebetbuch sanktionieren und zu dessen Verbreitung auch nur im entferntesten die Hand bieten können. Es muß daher auf Grund unseres heiligen Religionsgesetzes erklärt werden, daß ein solches Gebetbuch ebensowenig behufs Verrichtung des Gebetes gebraucht werden darf, wie man einem Gottesdienste anwohnen darf, bei dem ein solches eingeführt ist. , Der Distrikts - Rabbiner: Nathan Bamberger. Sehr geehrte Herren! Weise Beschränkungen im Beten, wo die Notwendigkeit es erheischt, und die Vertiesilng und Verinnerlichung der Andachtsübnng hiedurch gefördert werden, ist einer der ersten und obersten Grundsätze unseres Ritualcodex (Orach Chajim Kap. V, 4), der auch hierfür an vielen Stellen (Kap. 98,110, 191 u. s.) Anweisungen und Richtungslinieu gibt. Bei dieser Freiheit und Besonnenheit hätte die Reform keinen Anlaß sich im Gebrcnuhe der althergebrachten Thefillah eingeengt zu fühlen, wenär es ihr nur um Kürzung und nicht hauptsächlich darum zu tun wäre, den geheiligten Besitzstand an religiösen Lehren, Wahrheiten und Vorstellungen, welche Inhalt und Kern des bisherigen Gebetbuches bilden, zu untergraben, um an deren stelle eine den eigenen Gedankengängen entsprungene Religions- und Lebensanschaunng durch das Medium eines neuen Gebetbuches zu setzen. Dieses Verfahren aber, welches das Wertvolle und Berechtigte einer einheitlich gefügten Entwicklungsreihe individuell nach dem eigenen Urteile der Gesamtheit znmißt und überweist, ist sicherlich weniger einsichtsvoll und tolerant als das Verhalten der Früheren, welche die gemeinschaftliche, alle Beziehungen in Lehre und Leben umfassende Form festhielten und für das Maß der Betätigung und der Aussprache das Empfinden, die Verhältnisse, die Fassungskraft und das Bedürfnis des einzelnen bestimmend sein ließen. Daß aber das jüdische Gebetbuch in seiner bisherigen Verfassung auf vorurteilslose Beurteiler durchaus "nicht den Eindruck Hervorrust, als sei durch dasselbe die jüdische Religion „hinter alle anderen Külturreligionen gestellt", hierfür möge das Zeugnis eines gelehrten Christen von vor zweihundert Jahren angeführt sein. In einem dem Markgrafen Wilhelm Friedrich von Brandenburg - Onolzbach ans Anlaß einer Denunziation gegen die jüdischen Gebetbücher erstatteten „Sentiment" spricht sich der Lizentiat Rudolf Martin Meelsührer Aber Wert und Gehalt der jüdischen Gebetbücher folgendermaßen aus: „Insgemein ist bey den Christen, die der Rabbinischen und Talmudischen Sachen nicht hauptsächlich kundig, die leere Mehnung. ob.bestünden an und vor sich die Jüdische Gebethe in absurden und gotteslästerlichen Worten; sie sind aber im Gegenteile aus den herrlichsten und kräftigsten Sprüchen heiliger göttlichen Schriften zusammengesetzet, und würden sie von einem rechtgläubigen Christenherzen gebethet, so ist keine andere Sprache im Orient und Occident so wortreich und durchdringend, daß sie die tiefe Fülle der Anmut und die gewaltige Macht