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Jüdische Presse · 1934-11-09 · 42 (9.11.1934) · page 2

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Journal
Jüdische Presse
Volume
20 (1934)
Issue
42 (9.11.1934)
Date
1934-11-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite I JÜDISCHE DRESSE Nr. 42 roel die historische Aufgabe, ihren Platz in Erez Jisroel zu reklamieren, um dort dem wahrhaft jüdischen Geist seine Heimat zu bereiten. Von zwingender Wirkung waren die Weiteren Ausführungen des Redners, in denen er der Meinung Ausdruck verlieh, daß es keinen Sinn hätte, den einen oder den anderen Schuld Zu geben an den Ereignissett in Erez Jisroel. Es ist vielleicht der letzte Versuch, der Sitro Achro, den Kampf gegen den reinen G-ttesgedanken auf dem Boden des Heiligen Landes auszutragen. Nur ein so ehrlicher Mensch, nur ein so fas- Zinierender Redner wie Jakob Rosenheim, konnte in der Folge, ohne den Widerspruch der zahlreichen anwesenden Gegner zu befürchten, es Wagen, mit rückhaltloser Offenheit über den zerstörenden Geist der zionistischen Erziehungsarbeit in Erez Jisroel, deren letzte Konsequenz bis an die vollendete Kefiroh heranreicht, aufzuzeigen. Demgegenüber habe es Agudas Jisroel mit ihren, gemessen an den Verhältnissen der Zionistischen Organisation, bescheidenen Mitteln, unternommen, ein wahrhaft religiöses Erziehungswerk zu schaffen. In erster Reihe ging Agudas Jisroel daran, ihre eigene Organisation stark und mächtig auszubauen. Darüber hinaus galt ihr Kampf der Unabhängigkeit der orthodoxen Gemeinde, da es doch vorweg nicht angeht, sich auf die Basis des Gegners zu stellen und ihn erst von dort aus zu bekämpfen. Erst die unabhängige Orthodoxie konnte als Gegnerin kämpfen Und als Vertragspartnerin auftreten. Und daß die Orthodoxie als Gegnerin gewertet und als Partnerin geschätzt wird, das hat die spätere Entwicklung oft genug bewiesen, ebenso wie die Kämpfe der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben, daß die Gegner- Schaft der Orthodoxie ihre religiösen Grenzen nie überschritten hat und daß sie im Gegenteil, dort wo sie unabhängig aufgetreten ist, gezeigt hat, daß sie zur konstruktiven Zusammenarbeit, wo es das Gesamitwohl erfordert, bereit ist. So hat die Verständigung mit der ״Jewish Agency", nachdem der Druck des Oberkommissariats stark genug gesteigert war, zu einer Zusammenarbeit mit der ״.Tewlsh Agency" in der Frage der .Zertifikate geführt, die heute, soweit es auf die Zentralstellen der ״Jewish Agency" ankommt, klaglos funktioniert. Ausschreitungen der untergeordneten Landesorgane der ״Jewish Agency" werden von den Zentralstellen, und das sei in loyaler Weise zugegeben, in Jerusalem wirksam bekämpft. Die Zusammenarbeit mit den ideell entferntesten Gegnern anläßlich der letzten Stadtratswahlen hatte gezeigt, daß die unabhängige Orthodoxie über ihr Parteiinteresse hinaus zu gemeinsamer Arbeit bereit ist, wo es sich um Straßenbau und andere wirtschaftliche Interessen handelt, die mit religiösen Dingen nicht unmittelbar in Zusammenhang stehen. . Nach einer Darstellung des religiösen Erziehungs- Werkes, das der Oberaufsicht des ehrwürdigen Oberrabbiners Raw Duschinsky n. j. unterstellt ist und das in Jeruscholajim und auch an anderen Orten sich streng an die Tradition des heiligen ‘Landes hält,, kam der Redner in kurzen Ausführungen auf die Entstellungen der zionistischen Presse in bezug auf die Stellungnähme der Agudas Jisroel in der Frage des ״Legislative Council" zu sprechen, um dann in einem machtvollen Schlußwort allen denen, die an dem heiligen Gedanken der jüdisch-religiösen Idee festhalten, denen das heilige jüdische Volk und das heilige jüdische Land und die heilige jüdische Lehre der Thora untrennbare Begriffe und unveräußerliche Werte bedeuten, aufzufordern, durch Unterstützung der orthodoxen Arbeit in Erez Jisroel, Cherubim gleich, den Weg des Lebens zu bewachen und zu entsteinen, damit er frei werde für das jüdische Volk und darüber hinaus für die ganze Menschheit. Stürmischer, nicht endenwollender Applaus lohnte die, Freunde und Gegner in ihren Bann zwingenden Ausflihrungen des ehrwürdigen Redners, Wolf Pappenheim begrüßte dann mit einem kurzen Schlußwort den während der Rede erschienenen Oberrabbiner der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde, Dr, David Feuchtwan g, und schloß mit Dankesworten an den Redner den unvergleichlich genußreichen Abend. AgtidlsiliehD Abordnung bei High Comtnissioner Watichope. Der High Commlssloner für Palästina, General Sir Arthur Watichope, der sich gegenwärtig ln London aufhält, empfing eine Abordnung der Agudas Jiroe 1, bestehend aus dem politischen Sekretär der Aguda H. A. Goodman und Rabbiner Dr. Schönfeld, und et־‘ örterte mit den beiden Herren verschiedene Palästina betreffende Probleme, die für die jüdische Orthodoxie Von Interesse sind. Der High Commissioncr hat ferner die Leitung der Agudas Jisroel in Palästina zu einer Ausspräche über die aktuellen Probleme 2u sich geladen, die nach seiner Rückkehr nach Palästina in Jerusalem stattfinden wird. Der Prozeß wegen der ״Weisen von Zion‘6 vertagt. Der in Bern tagende Prozeß in Sachen der ״P r 0־ tokolle der Weisen von Zion" wurde am Mittwoch, den 31. Oktober, abgebrochen und vertagt. Das Gericht hatte einem Beweisergänzungsantrag der Beklagten stattgegeben, obwohl von seiten der Privatklägerschaft festgestellt wurde, daß die Beklagten׳ schon nach dem ersten Termin Gelegenheit gehabt hätten׳, einen Experten 'zu bestimmen. Die Forderung der Beklagten sei unter diesen Umständen eine Verschleppung. Der Experte Prof. Dr. Baumgarten bedauerte lebhaft, daß dieser Prozeß nun denn doch nicht zu Ende geführt werden könne. Der frische Eindruck der Beweisaufnahme sei verloren. Der Vorsitzende schlug dem Anwalt der Beklagten vor, dem Gerichte binnen vier Tagen die Verbindlichkeit des Expertenvorschlages zu melden. Für den Fall, daß der Experte annimmt, sollen ihm die Akten während einer einmonatigen Frist zur Verfügung gestellt werden. Damit wurden die Verhandlungen abgebrochen. Wie die J. T. A. erfährt, wird der Prozeß nicht vor D e z e mber wieder aufgenommen werden. Czortkower Rebbezin ע״ה. Noch ist kein Jahr um, seit die jüdische Welt durch die Schreckensbotschaft von dem Dahinscheiden des Großen in Israel, des Czortkower Rebbe זצ*ל> erschüttert wurde und wieder wurde durch G־ttes unerforschlichen Ratschluß die so schwergeprüfte Familie von einem neuen, schweren Schlage heimgesucht: Die greise Rebbezin wurde ins Jenseits abberufen. Aber nicht nur die nächsten Angehörigen trauern über diesen unersetzlichen Verlust, nicht nur der weite Kreis der Chassidim beklagt ihn, weit hinaus über diese Grenzen weint jedes jüdisch fühlende Herz über dieses Juwel, dessen Licht nun erloschen ist. Es weinen die jüdischen Frauen und Mütter, denn ein leuchtendes Vor- ן bild der jüdischen Gattin, der jüdischen Mutter, ist ihnen genommen worden. Um sich ein Bild von der Seelengröße dieser Mutter in Israel zu machen, hätte es ja genügt, darauf hinzuweisen, daß die Dahingeschiedene, die Gattin des Czortkower Rebbe זציל war, die wie ein guter Engel ihn auf seinem so taten- und segensreichen Lebensweg begleitete. Welche herrlichen Eigenschaften mußte ein Mensch schon deshalb allein besitzen, wenn ihn sein Leben lang das engste Band mit einem solchen Geistesheros verknüpfte. Und dazu kam noch das reiche, seelische Gut, das die Verblichene aus ihrem Vaterhause, der rabbinisehen Dynastie von Sadagora, mitbrachte, unvergleichliehe Mitgift, die sie als Mutter und Gattin *zur vollen Entfaltung brachte. Beweinet, Männer und Frauen in Israel, den Verlust, der euch getroffen, ehrt aber diese Große, indem ihr ihrem Beispiel nachzueifern trachtet. I.—che. e pet mmt 70 (Stdfäen fiit Äleiöet unb SBäfdjc, glattdU, efiiHone, Srfjnmrj־,!Kot־ ünb »uittbtudo, Inlette, Settjeuge itt dUeit Rathen, Djfot&e, Socguofh, £anbt1iif)cr, Öeitttiidjet, gKoilitö, Kloths uttD berfonben mit pet 9lad)nai)me. Set SßidjtgefüIIen ©elb tetour. SÖeftcUett Sie ein ^toBepcitet bön obigen SBaten nad) Sutern Sftunfdj 30 9Hetet um 21 9t. u. Sofeftne Steif), Wien ix, $0r)eKat!naffe 14 Sd)öne ftattfäbige frtidtefte foltert 20 ©rojdjen LKvos Woche *1» Woche — Eine von der polnischen jüdischen Organisation zur Bekämpfung des Hitlerismus in Warschau einberufene Volksversammlung imirde vom Vertreter des Regierungskommissariats wegen der in der Versammlung erhobenen Angriffe gegen das Dritte Reich auf gelöst. Die Verlesung der Resolutionen wurde verboten. Das Vorgehen der Behörde hat bei den jüdischen Versammlungsteilnehmern Erbitterung ausgelöst. — Die arabische Exekutive hat auch heuer für den 2. November, den Jahrestag der B alf our- Deklaration, den Generalstreik proklamiert, die Parole wurde aber fast überhaupt nicht befolgt. —■Der jüdische Friedhof in Bad Homburg wurde g es chä nd e t. 57 Grabsteine wurden umgeworfen und zum Teil schwer beschädigt. Bad Homburg ist seit der Streicher-Hetze der Schauplatz übelster antisemitischer Ausschreitungen. — Eine Gruppe englischer Juden׳ hat in G ypern neuerlich SOOO Dunam Boden zur Anlage von Orangenpflanzungen erworben. In Larnaca (Cypem) hat sich durch die Zuwanderung von Juden eine jüdische Gemeinde gebildet, die eine Schule errichtet und zwei Lehrer angestellt hat, die von der Regierung von Cypem besoldet werden. — In den S alo nikier Vorstädten kam es zu ernsten antisemitischen Ausschreitungen, wobei mehrere jüdische Passanten geschlagen wurden und der jüdische Apotheker Moise sclixoer verletzt xoorden ist. Die angegrif jenen Juden sammelten sich zu einer Selbstwehr und vertrieben die Exzedenten. Die Polizei verhaftete drei Hnligans. — Nach dem neuen deutschen Steueranpassungsgesetz sind die jüdischen Gemeinden und Körperschäften von der Entx'ichtung der Körper Schafts-, Vermögens-, Schenkungs- und Grundsteuer nicht mehr befreit. Das neue Gesetz befreit die Anstalten der Christ■> liehen Religionsgesellschaften von diesen Steuern, die der Juden aber nicht. Diese Neuregelung bedeutet für viele jüdische Gemeinden eine Katastrophe. — Die Redakteure der Salonikier antisemitischen Zeitung ״Eleutheros Typoscc, Fardis und Messolonghitis, sind wegen Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen die jüdische Bevölkerung Zu je vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Fardis ist derjenige, der im Jahre 1931 durch seine Pressehetze den Pogrom im Gampbell-Viertel herbeigeführt hat. — Dieser Tage wurden fünf Fälle von Beulenpest in der jüdischen Kolonie von Tanger gemeldet. Es besteht Panik, doch bedeuten diese Erkranknngsfälle nicht, daß eine Epidemie drohe. H. Grün, II., Taborstraße 8 b, Tel. R-42-3-66, Atelier für feine Herrengarderobe. E Die Tore der Prager Judenstadt. Um eine Verfügung des Prager Oberrabbiners R. Ezechiel Landau. Von Dr. Tobias Jakobovits in Prag. Die Judensiedlung in Prag, das sogenannte Ghetto, hat im Laufe der Jahrhunderte große Umwandlungen durchgemacht. Bis zum Dreißigjährigen Krieg wird sie trotz ihrer großen Ausdehnung nur als Judengasse (platea Judeorum) bezeichnet und bildete einen Teil der Prager Altstadt. Demgemäß unterschrieb sich auch der Vorstand der Prager Judengemeinde stets ״N. N. Eltiste der Judenschaft der alten Stadt Prag“, wie sich auch die Prager Juden, noch bis 1645, als Bewohner der Prager Altstadt bezeichneten, obwohl sie nur im Ghetto wohnen durften. Erst nach der Vergrößerung des Ghettos durch die Liechtenstein-Häuser im Jahre 1623 erhielt es allmählich die Bezeichnung ״Judenstadt“, ist aber natürlich auch weiterhin der Polizeigewalt und der Gerichtsbarkeit, hauptsächlich in Kriminalsachen, der Prager Altstadt unterstanden. Dieses Prager Ghetto war frühzeitig durch Tore von der Altstadt abgesondert. Schon 1404 wird das Tor beim St. Valentin und 1405 das Tor, das zum Hampas führt, erwähnt. Die Ghettotore, die zumeist aus Holz bestanden und deren Zahl zwischen 6 und 9 schwankte, waren zur Nachtzeit, am Sabbat und jüdischen Feiertagen, wie auch an Sonn- und christlichen Feiertagen, geschlossen, Ihre Ueberwachung oblag den jüdischen Wächtern, den Torschreibern und den Quartiermeistern. Jede Erweiterung des Ghettoumfanges bedingte eine Verlegung, zuweilen auch eine Vermehrung der Tore, die jedoch stets auf den heftigsten Widerstand des Altstädter. Magistrats stieß. Der Altstädter .Magistrat hatte zwar insofern ein Interesse an der Abschließung der Judenstadt, als er dadurch die Bewegungen der Juden leichter überwachen und den Handel zwischen Juden und Christen an christlichen Feiertagen ganz unterbinden konnte. Sein Kampf war jedoch immer auf die Verkleinerung des Ghettos gerichtet und er befürchtete, durch die Aufstellung der Tore die Grenzen zu stabilisieren. Besonders heftig tobten die Streitigkeiten zwischen dem Altstädter Magistrat und der Judengemeinde um die Aufstellung“ der vernichteten neun Tore nach der großen Brandkatastrophe im Jahre 1689. Erst 1702 wurde durch einen Machtspruch des Kaisex’s Leopold I. den Juden die Aufstellung der neun Tore an ihrer früheren Stelle unter der Bedingung gestattet, daß von jedem Tore vier Schlüssel angefertigt werden, und zwar je einer für den Altstädter Hauptmann, den Altstädter Magistrat, den Stadtrichter und die Judenältesten. Die Prager Judengemeinde bestand immer auf das Vorhandensein der Tore schon aus Sicherheitsgründen, um das gewaltsame Eindringen des christlichen Volkes zur Zeit der Gefahr verhindern zu können, aber auch um damit ihren Besitzstand 1 zu markieren. Diese Ab- Schließung von der Christenstadt hatte für die Prager Juden überdies noch eine religiös-moralische Bedeutung, da erst dadurch der Sabbat für alle Schichten der Prager jüdischen Bevölkerung zur Belehrung und religiösen Erbauung ganz verwertet und jede Zügellosigkeit, die zwisehen der jüdischen und christlichen Jugend umsichzugreifen drohte, gehemmt werden konnte. Erst infolge dieser straffen religiös-sittlichen Lebensweise gewann die Prager Judenschaft jene seelische Stärke, die sie gegen die feindliche Außenwelt stets gerüstet fand. Eine Lockerung in der Abschließung des Prager Ghettos trat zur Regierun£־szeit Joseph II. ein, als der Geist der Freiheit zu wehen und der gesellschaftliche Verkehr zwischen Juden und Christen sich reger zu gestalten begann. Diese Tatsache beleuchtet folgender Vorfall, der sich am Samstag, jien 20. September 1788 in der Prager Judenstadt ereignete. An diesem Tage ließ Oberrabbiner Ezechiel Landau irj. allen Prager Synagogen verlautbaren, daß sich kein Jude mehr erkühnen solle, am Sabbat aus der Judenstadt zu gehen, es sei denn, er hätte vorher beim Oberrabbiner oder bei einem der Dajanim darum angesucht, widrigenfalls würde er als ein Uebertreter des Religionsgesetzeg angesehen werden. Diese Anordnung rief bei einem Teile der Prager Judenschaft eine ungeheure•) Aufregung hervor und führte fast zu einem Aufruhr. Sic wurde sogleich der Prager Polizeidirektion mit dem Ersuchen mitgeteilt, gegen diese Maßnahme einzuschreiten. Noch am gleichen Tage erstattete der Polizeidirektor jFr. Ambschell an den Oberstburggrafen von Carriani hfevon die schriftliche Anzeige. Auf Grund dieser Anzeige;;forderte das Gubernium die Prager Judenältesten auf, binnen 24 Stunden zu berichten, mit welcher Befugnis und ip welcher Absicht der Prager Oberrabbiner diesen Befehl erlassen habe. Die Prager Judenältesten, Markus Salomon Eydlitz, Michael Fürth, Moses Foggs, Joachim Beer Pohl und Gabriel Sclimelkes, übersandten am 21. September 1788 dem Gubernium die schriftliche Aeußerung des Oberrabbiners über die getroffene Verfügung, die auch von den Dajanim Michael Bachrach, Jakob Günzburg und Eleasar Flekeles unterfertigt ist. Darin erklären die Rabbiner, die verlautbarte Verordnung sei durchaus keine neueingeführte Maßnahme, vielmehr sei es schon seit eien ältesten Zeiten üblich gewesen, daß jeder Jude, der am Sabbat aus dem Ghetto gehen wollte, sich vorher die Erlaubnis hierzu vom Oberrabbiner oder von einem der Dajanim holen mußte. Da dies aber seit einigen Jahren ganz in Vergessenheit geraten sei, ei’achteten es der Oberrabbiner und die mitunterfertigten Dajanim als ihre Pflicht, ״diese von ihren Vorfahren in Gebrauch gewesene Verordnung“ aus erheblichen Ursachen wieder zu erlassen. Die Verlautbarung hätte nur eine E r m a h n u n g, keineswegs aber eine Drohung mit einer Ausschließung aus der Gemeinde Israels, enthalten, wie dies der Polizeidirektor in seiner Anzeige angebe. Die Veranlassung zu dieser Verfügung sei gewesen: 1. Dürfe kein Jude am Sabbat außerhalb ״der Schnur" (Ghettogrenze) irgend einen Gegenstand bei sich tragen, was jedoch, zumeist aus Unachtsamkeit, vielfach geschehe. 2. Dürfe am Sabbat keinerlei Handelsgeschäft betrieben werden, wozu sich jedoch so mancher durch das Verweilen außerhalb der Judenstadt verleiten lasse. 3. Beginne die jüdische Jugend beiderlei Geschlechts an den Sabbaten außerhalb des Ghettos Schwelgereien zu treiben. Da es die höchste Aufgabe des Rabbinatskollegiums sei, auf Einhaltung der religiösen und sittlichen Gesetze zu achten, habe esr die alte Verfügung erneuern müssen, daß sich jeder vor seinem Ausgange aus der Judenstadt bei ihm melden müsse, um jedem vorher die Befolgung der Religionsgesetze scharf einzuprägen. Als Antwoi't auf diese Rechtfertigungsschrift beauftragte das Gubernium am 25. September 1788 die Judenältesten, sogleich kundzumachen, daß die Juden jederzeit ohne jede Anmeldung beim Oberrabbiner aus der Judenstadt gehen können. Es bleibe jedoch dem Oberrabbiner unbenommen, für die Einhaltung der Gesetze Obsorge zu tragen, was aber mit der Erlaubnis zum Ausgehen keinen Zusammenhang haben dürfe. Die Nachfolger R. Ezechiel Landaus, R. Eleasar Flekeles und R. Samuel Landau, traten noch 1819 für die Erneuerung der sieben Ghettotore ein, weil sie diese aus Sicherheitsgründen und zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit als notwendig erachteten. Ihr Kampf war vergebens, da sich sogar ein Teil der Judenältesten dagegen stellte. So fiel im Jahre 1823 das letzte Judentor. i

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