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Jüdische Presse · 1928-10-12 · 39 (12.10.1928) · page 2

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Journal
Jüdische Presse
Volume
14 (1928)
Issue
39 (12.10.1928)
Date
1928-10-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
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JÜDISCHE PRESSE Nr. 39 Seite 253 ^IIHmmwm^nlmimnihiimiiBimHunllmiNHmninmnmi § Sorgfältigste Lieferung in plombierten Säcken von 1 Sack 60 kg angefangen franko Haus, ebenso in Fuhren und Waggons 59 JULIUS HABER Kohlen- und Koksgrofthandlung Nordbahnrutschen 3. Kohlenhof Nr. 372-376 Wien, II., Taborstrafie 9 Fernsprecher Nr. 41-0-22 I|§ Verständnis der ׳großen.Persönlichkeit des gefeierten Würzburger ■Raws seien die!Motive zu seiner Entscheidung betrachtet •und seine Stellung zum Austrittsgesetz wie zur Frankfurter Religionsgesellscliaift.' . ■ : . Es ist selbstverständlich, daß ein Mann• von der Lauterkeit des Charakters ■utild ider;' talmudischen Größe eines iRabbi S. 0. Bamberger sich in seinen Gutachten nicht widerspricht, er!hätte denn seine frühere Ansicht widerrufen!müssen; und das war nicht der Fall. So eigenartig es klingt: das wahre Motiv für die Erlaubnis des .Nichtaustrittes war offenbar Rabbi S. ■B. Bambergcrs Ueber- Zeugung, daß nach den 'letzten Zugeständnissen des Vor- Standes der Frankfurter. ,Israelitischen Gemeinde dieser Vorstand überhaupt ׳nicht mehr als Vorstand zu gelten habe. Wörtlich heißt es in׳ der offenen Antwort: ״Ich habe mich demnach dahin ausgesprochen, •daß die orthodoxen nicht austretenden Gemeindemit׳gl;i׳eder den Gemeindevorstand als solchen!nicht anerkennen, daß ־sie!vielmehr ׳ihren eigenen Vorstand haben ־müssen!und daß in rituellen Angelegenheiten 'keine Appellation׳ au den Gemeindevorstand stattfinden •dürfe.“ Weiter heißt es!dann: ״Es muß ein .religiöser Vorstand im echten und wahren Sinne des Wortes gewählt und ׳aufgestellt werden, welcher den Anordnungen des מורה צדק den entsprechenden Vollzug sichert und wenn für die Ausführung dieser Bedingnisse die vollkommen entsprechenden Garantien in Wirklichkeit ־erfolgen, dann sei der Austritt aus •der Gemeinde!nicht ־mehr geboten.“ Der wirkliche Vorstand ist nach ־dieser Auffassung ‘Bambergers die orthodoxe!Kultus- oder Ritualkommission. Weil R. S. Bamberger der öeberzengting war, •daß die von ihm .11 nbedingt geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, hielt er den Austritt nicht *für geboten. Wo sie!nicht ׳erfüllt •sind, ־hält er den!Austritt aus einer irreligiösen Gemeinde für religionsgesetzlich geboten,!ganz ־entsprechend■!dem von den 400!Rabbinen für Wien abgegebenen Gutachten ׳und seiner ׳Entscheidung vom 1. Februar 1877. Ein Verhängnis- voller Irrtum ist es, wenn van׳ Gegnern •des .Austrittes R. Seliiigmann ׳Bär!Bamberger als ־die für sie maßgebende Autorität auch!da׳ angeführt wird, wo ■von der Erfüllung der von:!ihm!geforderten!Bedingungen gar ׳keine Rede ist■. Er selbst spricht von der Trennung, die ״in ־manchen ׳Gemelnden zu ihrem Heile!und zu׳ •ihrem Ruhme stattgefunden“, und gibt sich ■der ־angenehmen 'Zuversicht hin, ״daß durch das!neue oben erwähnte .Projekt der Nichtaustretenden sich keiner derselben deshalb von׳ ־der Religionsgeseli- Schaft ־trennen sowie auch ׳kein einziger neuer Anschluß an dieselbe ־unterbleiben werde“. Bei! seiner ־Stellungnahme in diesem Streit׳ handelte es sich!für!ihn nidht u־m irgend eine־ Gegnerschaft gegen die Religionsgesellschaft, von ׳der er hofft, daß!sie ״in׳ ihrem segensreichen Wirken ungeschmälert ־und :ungekürzt!auch weiter fortbest eben und fortwirken wird“: ihm liegt es daran, festzustellen, daß unter •den von!ihm aufgcstellten Bedingungen ״weder der .Austritt als geboten, :noch der Niohtaustritt־ als Mutwillen bezeichnet ׳werden 1kann“.;Nach seiner 1Ueber-zeugiiug waren die!Nichtaustretenden zu ihrem Verhalten berechtigt, •darum ׳mußte er ihr Verbleiben!in der Gemeinde :als halaohisch zulässig erklären uind ׳sie •vor ׳dem Vorwurf der Gesetzesübertretung schützen. So schmerzlich ihm sicher ׳der RIß war, er durfte!ihn nicht durch׳ ■eine ■seiner Ueberzeugung nach unrichtige Entscheidung zu׳ verhindern suchen, gewiß :nicht •auf Kosten der religiösen •Ehre von Männern, deren unbedingte Thoratreue er!schätzte. Wie in seiner literarischen ׳und•!rabbinisChen Tätigkeit seines ganzen!Lebens ließ!sich ■auch'!in diesem •Falle R. Seligmann Bär Bamberger nur von der peinlichsten •religiösen• Gewjssenbafti'gkeit leiten; er •mußte so handeln, •wie es ihm seine Ihailachische 'Ueberzeugung zur ׳Pflicht machte. Amtliche Mitteilungen der isr. Kultusgemeinde. Interpretation des § 12, lli. b der Wahlordnung. Der Präsident Professor Dr. Pick ׳hat auf eine Anfrage, betreffend die im § 12 b der Wahlordnung enthaltene Bestimmung: ״Die Vorschläge, müssen von wenigstens 100 Wahlberechtigten und den Vorgeschlagenen unterzeichnet sein“ auf Grund des § ■29 der Wahlordnung folgende Erläuterung bekanntgegeben: Die für die Wahl als Mitglieder des Kultusvorstandes Vorgeschlagenen dürfen unter die ״wenigstens 100 Wahlberechtigten“, von welohöri die Vorschläge unterzeichnet sein müssen, nicht eingerechnet werden. Diese Erläuterung beruht auf der Erwägung, daß die ausdrückliche Hinzufügung der Worte ״und den Vorgeschlagenen" zu den Worten ״von wenigstens 100 Wahlberechtigten“ nur dann einen Sinn hat, wenn die Wahlvorschlüge außer von den Vorgeschlagenen von noch wenigstens 100 Wahlberechtigten unterzeichnet werden. Dagegen können die für die Wahl als Vertrauensmänner (§ 30 der Wahlordnung) Vorgeschlagenen die Wahl- Vorschläge ihrer Wählergruppe״. gültig■ unterzeichnen, dies in der Erwägung, daß, während für die Wahl des Kultus- Vorstandes das Gesamtgebiet von Wien einen einzigen Wahlkreis bildet, dieses Gebiet für die Wahl der Vertrauens-männer in zehn Wahlkreise eingeteilt ist, so daß in diesem Falle die Sachlage eine andere ist als bei der Wähl der Mitglieder des Kultusvorstandes. * Israelitische Kultusgemelnde Wien. Z. 3874 ex 1928. ־ Wien, 2. Oktober 1928. Kundmachung. Die Einschreibungen in die Bibelsohuie II., Remb r a n d t s t r a ß e 32, finden für das Schuljahr 1928-29 von 2 bis 4 U׳hr nachmittags, Sonntag, den 14. Oktober 1928, von 10 bis 12 Uhr vormittags, im Schullokale statt. Der Unterrieht ist unentgeltlich. Der Vorstand. Israelitische Kultusgemeinde Wien. Z. 6857 ex 1928. Wien, i׳m Oktober 1928. Jugend-Gottesdienst für Volks-, Bürger-, Haupt- und Mittelschüler (Schülerinnen) im I. Halbjahr des Schuljahres 192829־. Bez. Synagoge I. Seitenstettengasse 4 II. Tempelgasse 3 III. Untere Viaduktgasse 13 V. Siebenbrnnnengasse 1 a VI. Schmailzhofgasse 3 VIII. Neudeggergasse 12 IX. Miillnergasse 21 X. Humboldtgasse 27 XlIII. Penzimgerstraße 132 XV. Tur.nerga׳sse 22 XVI. Hubergasse 8 XVIII. Sdhop'enhauers'traße 39 XIX. Dollinergasse 3 XX. Kiluckygasse 11 XXI. Holzmeistergas'se 12 Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien. Israelitischer Jugendgottesdlenst. Samstag, 13. Oktober, 3 Uhr nachmittags, Jugendgottesdienst in den Gemeiiide־ und Bezir'kssynagogen. Sabbat Beginn (MOW CM . aj S >r1 3 AusVergangenheit u. Gegenwart Die Judengemeinden (Kehilot) in* der türkischen Moldau im 16. und 17. Jahrhundert. Nach Akten der ׳Archive in Buch res t׳i und Jassy!bearbeitet von IDr. phil. Cihaiim Te n!n1e.n h auis. D’Alepo fand auf seiner Reise viele jüdische!Gemeinden :in den türkisch-moldauischen (heute rumänischen) Provinzen. An -der Spitze einer ־jeden!Gemeinde ׳war ein Rabbiner l(C h:a c h a m). Außer dem Rabbiner, der das religiöse Oberhaupt des :K a h a 1• s oder der Gemeinde war, galt der judenrichter (!J u d e n s t a r 0 s t) als weltliches Oberhaupt derselben. Dem Judenstarosten standen!Kleinri c h t er oder Vata manns zur Seite. An der Spitze der iStadtchachamim stand ■der 1L a n d e s r a 1b b 1 n e r (C h a c 11 ambascha).!Eine Trennung!der se> p h a r d i s c h e n (s p a 11 i 01 i s c 11 e n) von den a sk e׳n a sis ch e 11 Juden war in den moldauischen Fürstentümern (der!heutigen!Moldoivia und Bukowina) nicht vor sich gegangen. Zu C h 01 Hamoed iPessach eines jeden Jahres fand!die Wahl des Starosten statt. Diese!mußte •vom Sclhiatzkanz'ler bestätigt ׳werden.!Der Judenrichter war von der Steuer- Zahlung befreit und durfte sogar steuerfreien!Grund ,besitzen. Seine!Einkünfte ׳waren mannigfacher Art.!Gewöhnlieh besorgte er die Eintreibung!der Judensteuern. Dieselben wurden sowohl in natura als auch i n!G 01 d abgeliefert. Während die christlichen Einwohner die ׳Steuern vierteljährlich zahlen mußten, hatten die Juden die Steuern allmonatlich an die Stadtkassa abzuliefern. Birne!besondere Juidensteuer :war die iRuipte, die direkt der Schatzkanzlei abzuliefern war. Für die Eintreibung der Steuern erhielt der Judenrichter 30 Bani per!Kopf einer Familie, die besteuerbar war. Außerdem erhielt er 1 ׳Leu von jedem Familienoberhaupt und Zuschläge für!Koscherfleisch, 'bei!Hochzeiten u. dgl. Für die Erhaltung einer Synagoge mußte der Judenrichter sorgen. Die Wahl eines Rabbiners l(C h a c h a m) war von der Zustimmung de's C!hach ambascha abhängig. Auch er war von dei* Entrichtung der Steuern befreit und hatte dieselben Einkünfte wie der Judenrichter. In kleinen Rechtsangelegenheiten hatte der Judenstarost bezw. ■der ׳Chacham die Gerichtsbartkeit. Die Regierung befahl in ihren ־״Avisen“, den ׳Chachambacha zu respektieren. Die Rechtsstellung der moldauischen Juden war ln ■den Gesetzen der W 0 j w 0׳d e n V a s i 1 Lupu und Matthias 'Bassara'b ־festgelegt. Zum ersten Male in der rumänischen Geschichte erschienen geschriebene Jud■engesetze um d i e M i 11 e d e s 17. J a h r;h u n d e r t s. ״S1 a w 0 n i s c h e ׳und griechische Codices“ wurden ins Rumänische übersetzt und deren Gesetze ein wenig dem rumänischen Wesen angepaßt. In diesen Gesetzen!sehen• •wir den Geist!dieser Zeit wider spiegeln. Die Bojaren und!deren Helfersheller, die türkischen Financiers, wollten die •guten!Be- Ziehungen, •die zwischen den christlichen und jüdischen Gemeinden herrschten, trüben beizw. gänzlich abbrechen. So wurden den Täuflingen besondere Privilegien ver- ‘Botfls -u.2ßauphc&u&/iirJ6ud>en, -und ffliddeji mdOßmlMkatsrecfit u. iflatxgasse.!6 כיצר SEIFE Marke; ALEFBETH mit הכשר des orth. Rabbinatsassessors, KoSice, erzeugt ״POLIO« FRIEDMANN 8t CO. Seifen- und Kerzenfabrik, KOSICE W₪₪₪M Die Vorfälle an der Klagemauer in Jerusalem. Jüdische und moslemitische Straßenkundgebungen verboten. (J. T. A.) In Anbetracht der im Zusammen־׳ hang mit den Vorfällen an der Klagetfiauer am Jom1 Kippur herrschenden Stimmung hat die Regierung jede Art von Kundgebungen auf den Straßen verboten. Unter Hinweis auf dieses Verbot hat der Distriktskommissar von Jerusalem, Major Keith Roach, das Ansuchen der der Augudas Jisroel nahestehenden orthodoxen Gemeindeorganisation, am Hoschanah Rabbah den traditionellen Umzug an der Tempelmauer unter Führung des greisen Rabbi Sonnenfeld abhalten zu dürfen, abschlägig beschieden. Der Distriktskommissar wies bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß er eben erst eine geplante mos׳־ lemitische Straßenkundgebung verboten habe.! Appell der amerikanischen orthodoxen Rabbiner an das Oberkommissariat und die britische Regierung. (J• T. A.) Die Union orthodoxer Rabbiner in den Vereinigten Staaten und in Kanada protestierte in einem Telegramm an den stellvertretenden Oberkommissar für Palästina, H. C. Luke, gegen die Störung der jüdischen Andacht an der Klagemauer. In dem Telegramm wird gefordert, daß die Palästina-Regierung una die Mandatar־', macht Vorkehrungen treffen, daß die Rechte der Juden auf den Platz vor der Mauer sichergestellt werden. Die Moslemiten betrachten die Klagemauer als einen Teil der Omar-Moschee. (J. T. A.) Eine Deputation von Moslemiten überreichte dem stellvertretenden Oberkom-- missär H. C. Luke ein Memorandum, in welchem die Behauptung aufgestellt wird, daß die westliche Tempelmauer ein Teil der Omar-Moschee ist und daß die Moslemiten daher niemals zugeben werden, daß die Juden die Klagemauer besitzen. Sollten sich die Juden ein hö־ heres Maß von Rechten an der Klagemauer aneignen, als sie schon zur Zeit der türkischen Herrschaft besaßen׳ — heißt es in dem Memorandum weiter —, so würde dies Anlaß zu ernsten Unruhen im Lande geben. In dem Memorandum wird gefordert, daß die Regierung den Juden verbieten solle, jede Art von Gegenständen an die Klagemauer lieranzubringen. Der Oberste Rat der Moslemiten hat von den moslemitischen Vereinen in Haifa; Jaffa, Hebron und anderen Orten Telegramme erhalten, in denen er dringend aufgefordert wird, sich den jüdischen1 Ansprüchen auf die Klagemauer zu widersetzen.! Eine Interpellation im britischen Parlament. (J.T. A.) Oberstleutnant Kenworthy, Mitglied des Unterhauses, hat eine Interpellation im Unterhaus über die Vorgänge an der Klagemauer am Jom Kippur angekiindigt. Kenworthy teilte der J. T. A. mit, daß er dem Unterhause‘ die skandalöse Behandlung der betenden Juden durch die Jerusalemer Polizei schildern und fordern wird, daß Maßnahmen getroffen werden, die eine Wiederholung solcher Vorkommnisse ausschließen. ן Entfernung des Oraun Kaudesch vor der Klagemauer. (J. T. A.) Die Palästina-Regierung hat auf Grund eines ihr von dem Mufti von Jerusalem im Namen des׳ Moslemitischen Obersten Rates überreichten Protestes dm Entfernung der Thoralade (Oraun Kaudesch), die vor der westlichen Tempelmauer stand, angeordnet. Es verlautet, daß sich die Regierung vor der Entfernung des Oraun Kaudesch mit Colonel Kisch, dem Leiter der pa־ lästinensischen Zionistischen Exekutive, ins Benehmen gesetzt hat. Während des. Gottesdienstes an der Klaget mauer am 30. September haben Araber die jüdischen׳ Andächtigen mit Steinen beworfen.. Zwei Araber wur den von der Polizei verhaftet. 1 SCHADCHEN empfiehlt sich doch nur für vornehmste Kreise. Strengste Diskretion gegeben und verlangt. - Allererste Referenzen. - Gefl. Zuschriften unter ״Vornehm“ an die Administration der ״Jüd. Presse“, Wien, II. Leopoldsg.26 sprochen. Ehen zwischen Jaiiden •und Nichtijiuden wurden ־verboten. Der Gesetzgeber •machte keinen Unterschied ׳zwischen •Ketzern und Juden. Das!Mitfeiern der jüdischen!Feste wurde •mit der E x k 0 m m u n ikation aus ■der christlichen Gemeinde bestraft. •Im!Laufe der •Zeit änderte sich •das Verhältnis, so daß sie sowohl zum Landesfürsten wie auch zum Klerus in freundschaftlichen Beziehungen standen.!Die inneren und äußeren Kriege, die ־Unterhaltung f r e mder!besoldeter!Krieger und die besondere Vorliebe zu Geld machten oft den Klerus u n d L a n ■d e s ׳f ü r s t e 11 ׳z׳u deren ,Gläubigern. Ueber das Steuerwesen der moldauischen Juden, das den Großteil •des Budgets der türkischen Regierung ausmachte, soll in einem anderen Kapitel gesprochen ׳werden. (Fortsetzung folgt.) Tollwut in Deutschland. Von Walter v. M 01 o. ׳,Nachdruck erwünscht. In Westfalen ist in diesen Tagen in. •kurzer Folge nach •gleichen sinnlosen 'Gemeinheiten die 60. (sechzigstel) Friedhofsschändung geschehen. •Hysterisch-robuste Zeitgenossen werden sagen: Was gehen uns die Toten an? Und — werden sie sagen, ׳wenn sie niemand hört 1(das ׳ist das Entscheidende) — es ist doch nur •die 60.!Schändung jüdischer Grabstätten. Soweit sind wir heute!^ Spricht ein Jude •gegen solch irrsinnige Trottelei, so ist er ,;Partei“, sagt der hysterisch-robuste lind ״Christliehe“ Zeitgenosse. Darum trete ich vor, •weil ich nicht Partei ׳bin, und sage, im Bewußtsein, daß es eine!Schande ist, solches in Deutschland sagen zu müssen: Es ist das undeutscheste, ■unchiTstlichste, roheste, gemeinste, ,feigste Mithelfen bei dem!Handeln einer Verkommenheit, deren wir uns nicht ■nur zu schämen, gegen •die jeder ohne jegliehen!Unterschied ׳mit gewaltigster Verachtung vorzugehen verpflichtet ist. Das ist 'keine ׳kleine Sache, das ist keine Konfessions-

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