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Jüdische Volksstimme · 1915-12-23 · Heft 28 (23.12.1915) · page 4

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XVI (1915)
Issue
Heft 28 (23.12.1915)
Date
1915-12-23
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Aufruf! An die Judenschast Galiziens und der Bukowina. Wir bringen hiemit nachstehende Jnformativnen, welche sich auf die Anmeldung der Kriegsschaden beziehen, zur allgemeinen Kenntnis: 1. Die Ermittlung der Kriegsschäden, die den Zweck hat, eine möglichst vollständige Uebersicht der angerichteten Schäden und der daraus resultierenden Wirtschaftslage zu liefern, ersalgt grundsätzlich nur über die Anmeldung der Geschädigten. Diese Anmeldung ist entweder schm lich oder protokollarisch bei der zuständigen politischen Behörde eimzureichen. Zur Anmeldung sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden, welche von den Politischen Bezirksbehörden in Galizien ivnd in der Bukowina unentgeltlich verabfolgt werden. Die Vordrucke sind in den landesüblichen Sprachen aufgelegt. Zur Anmeldung von Schäden, deren Gesamtsumme den Betrag von 1000 K nicht übersteigt, ist die Ausfüllung eines Vordruckes nicht erforderlich. Solche Schäden sind bei derjenigen Ortsgemeinde mündlich anzumelden, in welcher die unbewegliche Sache liegt und die bewegliche Sache ihren gewöhnlichen Standort hatte. 2. Als Kriegsschäden gelten alle durch die unmittelbare Einwirkung des Krieges au beweglichem und unbeweglichem Eigentum entstandenen wirklichen Sachschäden. In diesem Sinne werden als Kriegsschäden angegeben: a) alle sachlichen Leistungen an den Feind pnd alle durch den Feind verursachten Schäden, i׳n beiden Fällen, sofevne sie nicht etwa schon vergütet worden sind; b) durch eigene oder verbündete Truppen verursachte Operationsschäden. Insbesondere die durch Beschießung hervorgerufene Beschädigung, Vernichtung, oder Niederbrennung einzelner Gebäude oder Ortschaftsteile durch die Kampftrup- Pen aus militärischen Rücksichten. Der Schaden an Privatobjekten, der durch das Uebergreifen des Feuers von einem in Brand gesteckten Objekte entstand, ist jedenfalls Kriegsschaden; c) Schäden durch Exzesse und Plünderungen. 3. Nicht anzumelden sind dis durch den Kriegszustand iw allgemeinen oder die durch denselben hervorgerufene Wirtschaftslage vernrsachten indivskten Schädigungen, wie z. B. entgangener Gewinn, infolge Behinderung oder Erfchwerung der Ausübung eines Gewerbes, Entfall von Mtet- oder Pachtzins usw., Schädigungen bloßer Vermögensinteressen, Erwerbsmöglichkeiten udgl. 4. Die Frist für die Anmeldung ist bis Ende Dezember 1916 festgesetzt worden. Diese Frist hat jedoch nicht die Rechtswirkung einer Fallfrist, insbesondere nicht für die im Felde stehenden Personen, welchen es derzeit nicht möglich ist, ihre Schäden au zumelden. Bei dieser Gelgenheit machen wir wiederholt auf die Dringlichkeit der Gründung von jüdischen Schadenerhobungs-Komites in allen Orten Galiziens und der Bukowina aufmerksam. Mit Ende Dezember 1915 läuft die Anmeldungsfrist ab und der größte Teil der jüdischen Bevölkerung in den beiden Krouländern hat seine Schäden noch nicht angemeldet, weil er über die Einzelheiten nicht informiert und zum Teile der Laudessprachen nicht kundig ist. Nach dieser Richtung hin muß die Arbeit der lokalen Komites sofort einsetzen. Wo die Gründung solcher Komites unmöglich ist, fällt diese, die vitalsten Interessen der Juden berührende Aufgabe der jüdischen Intelligenz in den betreffenden Orten zu. Wenigstens ein Martin mutz sich in jeder Stadt finden, der sich dieser so hochwichtigen Ausgabe gewachsen Aigt. Jüdisches Schadenerhebungs-Burea«, Wien, 2. Bez., Zirkusgasse 33. »»«»»» Kunchckau. Vorträge zur Aufklärung Über ostjüdische Fragen. Den vom Komite zur Aufklärung über oftjüdische Fragen veranstalteten Vartvagscyklus eröffnete am vergangenen Monrag im dichtgefüllten Festsaale des Ingenieur- und Architekten- Vereines Herr Dr. O. Thon a!us Krakau mit einem Vortrage über ״Schöpferische Kulturkräfte im Ostjudentum". Nach einleitenden Worten des Komitemitgliedes Rabbiner Dr. Max Grunwald überdie Zwecke und Ziele der Veranstaltung bot Dr. Thou eine lichtvolle Darstellung des Chassidismus, des ostjüdischen Gelehrtentums, der Aufklärugnsbestrebungen und anderer beachtenswerter Kulturerscheinungen unter den Juden Ostenropas. Ihr Einverständnis und ihren Dank an den Vortragenden bekundeten durch anhaltendem Beifall die Zuhörer, unter denen man u. a. die Herren Regierungsrat Dr. Frankfurter, Hofu. Gerichtsadvokat Dr. Knöpfmacher, Rabbiner Dr. Nosenmann, Kultusvorstoher Oberingcnieur Stricker, Dozent Dr. Torcziner, u. a. bemerkte. Der nächste Vortrag soll am 23 d. von Herrn Ilniversitätsdozenten Dr. Cchorr gehalten werden. Jüdischer Kri-egsarchiv Wien, 2., Zirknsgasse 33. Das gefertigte Komite richtet an das Publikmn die dringende Bitte, dis Arbeit seiner militärischen Spezialabteilung durch einschlägige Mitteilungen zu fördern. Erbeten sind: Heber-!nittlnng von Namen in diesem Kriege gefallener oder ausgezeichneter jüdischer Offiziere und Solbetten, alle den Gegenstand betreffenden Daten itt möglichst Präziser Form, Tatgeschichten, Auerkotmungsschreiben, Photographien, Feldpostbrteso, Zeitungsausschnitte, Dokumente usw. Das.au obensteheude Adresse eiuznsendende Material wird über Verlangen rückgesendet. Dtirch die Sammlung aller Einzelnheitcn, tttögen sie auch an sich unbedeutend erscheinen, int Kreise seiner Freunde, Verwandten, Bekannten, Berufs- und Vereinsgenossen u. a. kann jedermann eine ernste historische Arbeit fördern und auch allen jenett, welche sich in diesem Kriege Verdienste erworben haben, ein würdiges Andenken sichern. Für das Komite: Ingenieur Robert Stricker, Obmann, Dr. Nathan Birnbaum, Archivleiter. Die Befreiung der verschleppten galizischen Rabbiner. Mehrere der in Wien weilenden galizischen Rabbiner haben unter Führung des Herrn Abgeordneten Dr. von Loewenstein eine Aktion 1mternommen, um die Befreiung der von den Rnssen bei ihrem Abzüge aus Galizien verschleppten Rabbiner im Austauschwege zu erwirken. Die Aktion hat bei den maßgebenden Kreisen vollett Anklang gefunden. Wie matr ferner erfährt, hat sich auch der Verband der galizischen Inden in Nordanterika an Präsident Wilson gewandt, damit dieser bei der russischen Negierung in der Sache vorstellig werde. November-Eingänge des Jüd. Nationalfondes. Die Spendett, welche int Laufe des Monates November beim Hanptbnveau des Jüdischett.Nntionalfonds eintrafen, beliefen sich auf 46.441 M. Hierzu haben bei getragen: Oesterreich 12.698 M, Nordamerika 9799 M, Cauada 7974 M, Deutschland 6307 M, Rußland 3447 M, Ungarn 2607 M, Südafrika 1172 M, Holland 1124 M, England 632 M, Dänemark 324 M, Schweiz 313 M, Jta- Iten 32 M und Frankreich 12 Mark. Etnj Monument für gefallene Krieger/. Zur Wiederkehr des 700. Todestages unseres ttttsterdlichen Geistesheroen, Nabbi Jehuda ha- Ehasid (1217) aus Negensbnrg, atn 13. Adar 5077, wird ein folgende zwei Teile -enthaltendes Werk zum erstenmale int Drucke erscheinen. — 1. Eine bisher noch unedierte Abhandlung derselbeu, aus einem in der Hof- und Staatsbibliothek zu München vorhandenen Manuskripte, 2. eine Anzahl noch unedierter Abhandlungen aus einem ebd. als Manuskript vorhandenen Werke seines großen Schüler Rabbi Eleasar Nokach (1238). — Dieses Werk soll als Erinnerungs-Denkmal für die ans dem Felde der Ehre, für Volk und Vaterlard gefallenen Krieger gewidmet sein, und zwar durch einer in diesem Werke errichteten Gedenktafel, die de Namen der Helden in aller Ehre für die Ewigkeit bewahren soll, auch dem Geiste unferer Thora entsprechend, die darauf Gewicht legt. (Deut. 26, 6.) — Interessenten, die den Namen ihrer Angehörigen oder Freunde verewigen wollen, wenden sich in Feststellung der event. Bedmguttgen an: Rabbiner Ksiel Kamelhar aus Stanislliu, dzt. Oberleutensdorf, Böhmen. Ein jüdischer UnterstaatssekrMr in der Türkei Der 41 nterstaatssekretär im türkischen Handelsntinisteriutn, Sasson Effendi, ein Jude, wurde in Bagdad zum Abgeordneten fiitr das türkische Parlatttent gewählt. Eine türkische Verordnung gegen Proselytenmacherei. In den letzten Jahren wurde wiederholt darüber Klage geführt, daß an den hauptsächlich von franz. Ordensgeistlichen geleiteten Schulen in der Türkei systematisch Proselyten geworben wurden. Das neue türkische Negletnent über die Privatschulen enthält nun im Paragraph 37 folgende gesunde Bestimmung: ״Es ist nicht erlaubt, die Schiller zur Teilnahme an dem, Neligionsunterricht einer fremden Konfession anzuregen oder zu verpflichten, deren religiösen Hebungen beizuwohnett. Es ist weder erlaubt, die Schüler zu verhinderu, an den Kursen teilznnchmen, weil sie den religiösen Zeremonien nicht beiwohnen, wie es attch nicht geduldet werden darf, daß die Schüler selbst ans eigenem Antrieb dem Gottesdienst einer anderen Konfession als der ihrigen bciwoneu." '- Der Militärdienst der Juden Salonikis. Bisher waren die Jndett Salonikis noch nicht zunt Militärdienst im griechischen Heere ver- Pflichtet. Nach Berichten aus Athen, wolche der Kottstatttinopler ״Hilal" bringt, beschäftigt sich jetzt die griechische Regierung, mit der Frage der Heranziehung der Inden zunt Heeresdienst. Griechische Zeitungen berichten, die griechische Regierung hätte bereits bestimmt, demnächst die Eiuberufnng der militärdtenstfähigen Juden Salonikis vorzuitehmen. 100.000 Rubel Trinkgeld für eßnen russischen General. Das ״Lodzcr Volksbl." teilt mit: Als der rnss. General Schetdematttt im vergalt gelten Iahre mit seinen Truppen Lodz wieder eingettomtttett hatte, befahl er, sänttliche jüd. Bewohtt'er vott Lodz auszutreibett. Alsbald begaben sich ztt ihm die hervorragendsten jüd. Industriellen der Stadt uttd händigten ihm 100.000 Rubel ein. Eitte Stunde später war der Ausweisungsbefehl zurückgezogen.. Der ksraolitische FrauenvereÜn ln Basel hat ans seinen Aufruf hin zahlreiche schöne Gaben an .Kleidern, Wäsche usw. für die jüd. Kriogsgefangenen erhalten, für die er den gütigen Gebern herzlichsten Dank ausspricht. Es wurden att die Hilfskomites itt Traunstein. uttd in- Holzmünden zirka 80 Postpakete durch Vermittlung des Noten Kreuzes überwiesen, die gewiß die Not und das Elend der dortigen jüd. Kriegsgefangenen gelittdort haben. Der isr. Frauettvereilt ersucht um die Zuweisung von weiteren Gaben, vor allent von Kleidern und Wäscht damit attch die jüd. Kriegsgefaitgenen in anderen Gefangetienlagern bedacht Worden können. Insbesondere ist attch die Zuweijung von BücherivTefillos, Chutnoschitn und unterhaltettde Bücher in deutscher Sprache, sowie Noten für Violitte erwünscht. Die Gaben sind an die Adresse des Herrn Ley, Abwart der Synagoge Basti, Leitttenstraßo 22, -erbeten. Die Hetze gegen jüdische Flüchtlinge in Rußland. Zn vielen Hunderttansettden sind die Jttdett der westlichen russischen Gonvernetttents ״evakniert" worden. Ohne Rast und Ruh hetzt man sie vott Gouvernement ztt Gouvernement, von Stadt ztt Stadt. Die früheren Beschränkungen ihres Wohnrechtes mußten noüvendigerweise anfgehobett werden, aber eittzelne Gouverttetnents

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