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Jüdische allgemeine Zeitung · 1935-05-22 · 21 (22.5.1935) · page 2

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
15 (1935)
Issue
21 (22.5.1935)
Date
1935-05-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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■ . ,■■ 0 > * ' ' ■ -.Vvrvl'j , . ■■• \ '• .'.,.' ca"5a eme%rufungsvcrhandlung gebt* soll, wird das Urteil durch auf dem Standpunkt, daß der .Beweis dafür die Protokolle seien die Strafart und das Strafmaß deutlich bagatellisiert, da eine im Auftrage einer geheimen lüdis^he^ ^eJUregi^c- „Für Juden ift kein Platz im Heer!" „Das Schwarze Korps" Ober Staatsbflrgerreclit und Webrgesetz Unter der Überschrift „Für Juden ist Icein Platz im Heert" nimmt „Das Schwarze Korps", das Blatt der Schutzstaffeln der NSDAP und dos Organ der Rcichsführung der SS, zur Judenfrage in einem Aufsatz Stellung, in dem es in Bezug auf das kommende Staat sbürgorrecht u. a. heißt: •, „Man hat lei den Juden sofort erkannt, daß in diesem Gesetze eine Formulierung gewählt worden ist, die in ihrem entscheidenden Teil eine Regelung der Judenfrage in staatsrechtlicher Hinsicht darstellt. Eine Klarstellung des Judcnproblems im Staate'hat inän in den .diesbezüglich interessierten Kreisen seit längerer Zeit gewünscht; nun ist sie Tatsache geworden und ist eine klare, unmißverständliche Folgerung aus der nationalsozialistischen Weltanschauung: Deutscher Staatsbürger kann nur ein arischer Volksgenosse werden. " Es ist nicht anzunehmen, daß mari bei den Juden eine andere Lösung 'erwartet habek'könnte; sicherlich nicht bei den Zionisten, die"ous ihrem fremden Volkstum die-anerkennenswerte Erkenntnis rtezbgön"htincrtV"'ölaß!,Bio liier/ in Deutschland cin' je'de 1 zcit kündbares, Gastrecht genießen, und die deshalb das Land Palästina immer eifriger mit der Seele zu suchen beginnen. Damit dieser Vorgang nicht auf die Sc«le beschrankt bleibt, ist die berufliche Umschulung dieser neuen Jünger Zions auf handwerkliche und bauerliche Tätigkeit in vollem Gange und die Zeit dürfte nicht mehr allzu fern sein, in der Palästina seine seit über ein Jahrtausend verlorenen Söhne wieder aufnehmen kann. Unsere ' Wünsche, verbunden mit staatlichem Wohlwollen, begleiten aie." Neben diesen Juden, die etwa drei Fünftel ihres in Deutschland lebenden Volkes ausmachten und zum größeren Teil aus jüngeren Elementen bestanden, gebe es, so führt der Aufsatz fort, einen erheblichen Rest. jener Juden, die noch immer mit allen Mitteln gegen ihre fortschreitende gesellschaftliche und staatsrechtliche Dislanzicrung kämpften. Sie betrachten Deutschland als ihre „angestammte Heimat . Anscheinend seien sie keineswegs . gewillt, die Bestrebungen um eine verbriefte und gesetzlich anerkannte. Fajnilicngcmcinschaft mit dem deutschen Volke aufzugeben. Entscheidend sei allein die politische Haltung, die das Judentum in der Nachkriegszeit angenommen habe. „Es soll nicht nochgeprüft'werden", so heißt es weiter, „mit welcher Begeisterung die Juden damals in den Krieg gezogen sind, es kann sogar unterstellt werden, daß es sogar auch jüdische Soldaten gegeben hat, die ihre Pflicht im Rahmen der ihnen gestellten Aufgaben im Felde erfüllt haben ... als unser deutsches Volk in Gefahr geriot, seine völkische Existenz zu verlieren, als sich prominente Juden zu Wortführern alles dessen machten, was den Ruin des deutschen Volkes politisch und moralisch bezweckte, stand ein großer Teil dir heilte „heimattreucn" jüdischen Organisationen in der Front des Liberalismus und Marxismus." Der Versuch, über das neue Wehrgesetz eine Anerkennung zu erschleichen, die das kommende Staatsbürgerrecht verweigere, 'müsse als vergeblich bezeichnet werden. Man habe bei den Juden geglaubt, sich dadurch helfen zu können, daß man die Bildung rem jüdischer Formationen vorgeschlagen habe. Im Verlaufo, einer Debatte habe ein prominenter Jude festgestellt, daß er im Ernstfalle eine Verantwortung für eine solche Truppe night übernehmen könne. „Wir wollen diese, Verantwortung auch, nicht übernehmen und geben - den reisigen Juden, die sich durchaus mit unsi in Reih und Glied stellen wollen, den Rat, ihre Bemühungen um den Eintritt in das Heer aufzugeben, die Gestellungsanweisungen für. ihre Anhänger in den Papierkorb, zu werfen und heute nun dasselbe zu tun, was sie in den Jahren 1918 bis 1933 unternahmen— . — es dabei bewenden zü lassen." Geldbuße von 20 bzw. 50 Franken kaum eine Berufung recht' fertigen würde, wenn die ganze Angelegenheit nicht prinzipiell so bedeutsam wäre. So kann man Bich denn des Eindrucks nicht erwehren, daß der Richter zwar froh ist, die für ihn so leidige Angelegenheit vom Halse bekommen zu haben, daß ihm aber doch nicht ganz wohl zu Mute ist Zusammenfassend darf man sagen, daß dio KMgerschaft ihr Urteil bekommen hat, und daß sich' der Richter zu einem wirklich unvoreingenommenen Urteil nicht aufraffen konnte. Im übrigen geht nun ober der Kampf erst recht weiter, und zwar auf einer Basis, die durch die Kineo des Freimaurers Dr. Tobler gegen Oberstleutnant F1 c i b c hl» a u e r aus Erfurt, über die am 28. August verhandelt werden soll, bereits etwas erweitert wurde und die möglicherweise durch neue Prozesse noch mehr erweitert werden kann." » In der Begründung zu dem Urteil, die ,vom Gerichtspräsidenten Meyer vorgetragen wurde, wird ausgeführt, das Gericht stehe Das Urteil von Bern - Im Spiegel der deutschen Presse Die deutsche Tngesprcssc hat über den Verlauf des Berner Prozesses und das Urteil mehr oder minder ausführlich berichtet. „Bei dem Berner Ziom'stcnkongrcß hat es sich um eine rein schweizerische Angelegenheit gehandelt", heißt es in dem Bericht des Deutschen . Nachrichtenbüros. „Verurteilt wurden Schweizer Staatsbürger, weil sje die „Protokolle der Weisen von Zion" vertrieben' hatten, die vom Bestehen einer geheimen jüdischen Wcltregierung ausgehen. Trotzdem ist der Verlauf des Prozesses Bich in Deutschland mit Aufmerksamkeit verfolgt worden. DaB Urteil hat nach dem Prozeßverlauf, in dem die jüdischen Zeugen tagelang in breitester Form gehört, die der Beklagten aber abgelehnt wurden, aber auch nach dor Art, wie die Sachverständigen-Gutachten bewertet worden sind, nicht überrascht. Daß . der Richter vor Eintritt in dio Spruchverhandlung eine Ehrenerklärung gegenüber dem deutschen Sachverständigen abgeben mußte,'spricht für sich. Zur Entscheidung stand nicht die Echtheit oder Unechtheit der Protokolle, über die das Amtsgericht nach dem Beweisaufwand nicht befinden konnte, und über die allein die historische Forschung zu entscheiden hat, sondern nur die Frage, ob die von den Beklagten verbreiteten Aufrufe und Veröffentlichungen unter den Artikel 14 des Berner Gesetzes Ober die Schundliteratur fielen. Im übrigen ist seitens cW Verteidigung der Vorurteilten sofort Apellationsbeschworde eingelegt worden. Es ist zu hoffen, daß. idie ubergeordnete Instanz, falls sie sich mit der gleichen Fragestellung . befassen sollte, ihre Entscheidung auf Grund einer neuen Beweisaufnahme füllen wird." '..'Vii^:-8ebhiS<'e^i!iw.I(Ulgeteqi Besprechung des Urteils schreibt der, „VäUascho Beobachter": „Im übrigen ist es noch wichtig, festzustellen, daß das heutige Urteil keineswegs einen Schlußpuntrt bedeutet, vielmehr kann man mit Recht sagen, daß der Kampf um die Protokolle erst recht beginnen dürfte?' Der' „Angriff" schreibt u. a.: „Die Echtheit dieser Protokolle Ist eine Angelegenheit der historischen Forschung; dos Urteil eines Schweizer Kantongerichts berührt sie nicht. Jedoch darf man erwarten, daß, da die Echtheit nun einmal zur Beweisführung der Angeklagten gehört, die nächste Instanz in stärkerem Maße als es jetzt der Fall gewesen ist, die von der Verteidigung beantragten Zeugenvernehmungen durchführen wird. Formaljuristisch haben die jüdischen Klüger ein Ziel erreicht: Ein gerichtliches Urteil über die Echtheit der Protokolle.' Jeder Versuch einer propagandistischen Auswirkung dieses Urteils, — wie sie bei der Erhebung der Klage nach einem solchen Spruch zweifelsohne beabsichtigt worden war,' kann. jetzt schon als aussichtslos bezeichnet werden. Die Art des Urteils gibt den Äiigeklogten eine innere Position, die im gleichen Maße wie das Urteil selbst, beachtet werden wird. Die „Protokolle" selbst aber bleiben nach wie-vor eine internationale Angelegenheit, deren Bedeutung, deren Übereinstimmung mit der Gciateseinstellung und Moral 'des Juden, der Spruch eines irgendwie juristisch zusammengesetzten Forums aus dem Bewußtsein der Welt nicht verschwinden lassen kann." In ihrem „Ende und Anfang" überschriebenen Bericht resümiert die „Nationalzeitung", Essen: „Ganz davon abgesehen, daß das letzte Wort selbst in Bern noch nicht gesprochen ist, weil im Auftrage einer gtnciiu»» j«»«io»/«y»« ■ •»«.«■.» runp 'verfaßt worden, nicht erbracht worden «n. Die Protokolle seien geeignet; Haß gegen dio Juden zu vorbreiten, die als Schweizer Bürger unter dem gleichen Schutz wie die Christen standen. Die Protokolle seien als Fälschungen« Plagiat anzusehen und fielen ebenso wie die Vor- und Nachträge der Ausgabe von Fritsch unter Artikel 14 des Berniechori Gesetzes über die Schundliteratur.- Gleichzeitig wurde dos von den Kitern beanstandete Flugblatt des Bundes Nationalsozianstischer Eidgenossen sowie einige .Nummern der Zeitung ,JDcr Eidgenosse" für gesetzwidrig erklärt. , , . „ Demgemäß wurden verurteilt der wegen Verkaufs der „Protokolle" während einer Versammlung angeklagte Schnell (Bern) zu einer Buße von 20 Franken, der frühere Landesführer j de» Bundes Nationalsozialistischer Eidgenossen, Fi beher (Zürich), wegen eines Aufrufs des Bundes und des Inhalts einiger Nummern der Zeitung „Der Eidgenosse" zu einer Buße von 50 Franken. Die Kostendes Verfahrens werden den beiden Verurteilten auferlegt, soweit das Verfahren sie betrifft. LehrJtätte SehuleiitlalTeiie Von RUDOLF SCHAFFER, BRESLAU Die Einsicht in die Notwendigkeit einer jüdischen Erwachsenenbildung, einer Durchdringung der .Erwachsenen ^hit jüdischen Bildungsgütern ist seit langem Allgemeingut, cino Fülle von Einrichtungen dient dieser Absicht und befindet sich in'1 ständiger Fortentwicklung. Aber nicht minder dringlich, ja im Grunde weit dringlicher ist die Aufgabe, die B i Idungsgrund1nge der Jugendlichen, die eben die Schule verlassen haben, entwicklungsfähig zu halten. Es ist nicht auszudenken, wie es einst um den Bildungs- &tond der jetzt heranwachsenden jüdischen Generation bestellt wäre, wenn man den Zwang, frühzeitig von der Schule in den praktischen Beruf überzugehen, für notwendig verbunden hielte mit dem Verzicht auf Weiterbildung, d. h. im Grunde auf Bildung Oberhaupt. Die Zahl der Jungen und Mädchen,, die unmittelbar nach Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht mit 14 Jahren „ins Leben treten", wird immer größer. Dabei muß man sich darüber klar sein, daß hier nicht immer wirtschaftliche Gründe allein entscheidend sind. Häufig verbindet Bich die! mit dieser Altersstufe typische Schulunlust der Kinder mit dem Bestreben der Eltern, sie so zeitig wie möglich aus der früher üblich gewesenen, aber nunmehr aussichtslos gewordenen Bildungssbahn herauszunehmen und der Praxis zuzuführen. Aber welches sich auch die Beweggründe für ein Abschließen der Schullaufbahn sein mögen: die Bildungsgrundlage kann bei Vierzehnjährigen in der Regel noch nicht so gefestigt Bein, um darauf weiter nauen zu können. Der in dio Berufsausbildung oder in den Beruf-selbst übergehende Volksschüler und auch der Schüler mit der „mittleren Reife" wirft oft die Schulbildung oder, was er dafür hält, mit einer durch sein Alter erklärlichen Leidenschaft hinter sich, er glaubt häufig, damit am besten der Praxis seiner 'Berufsarbeit zu dienen, wenn er sich von den Bildungselementen, die ihm die Schule nahezubringen suchte, nachdrücklichst löst, und selbst wenn er schon reif genug zu der Erkenntnis ist, daß seih jüdisches und sein allgemeines Wissen weder ausreicht, um auf die Dauer in seinem'Berufe bestehen, noch auch sein weiteres Leben Oberhaupt sinnvoll gestalten zu können, selbst dann fehlen ihm die Möglichkeiten) aus dieser (Einsicht praktische, Folgerungen zu.ziehen. Er wird von deh aus über eine Bildun'g8're'si,gnation nicht hinauskommen, wenn man ihm nicht fühlbar macht, Vfos ihm fehlt, wenn man nicht seine Spannkraft elastisch erhält und ihm die Wege weist, die er einschlagen muß, damit er nicht selbst und mit ihm die heranwachsende jüdische Generation in Haib¬ und Unbildung versinkt. Hier haben Einrichtungen einzusetzen, die der Schulcntlassenenbildung dienen 'wollen. Aus dieser Situation haben Bie ihren Aufgabenkreis und ihre Methoden abzuleiten. Hier wird erst die Möglichkeit geschaffen, zu späterer fruchtbarer Mitarbeiter an den Institutionen der eigentlichen Erwachsenenbildung, an Volkshochschule und Lehrhaus. Deshalb wird auch von vornherein ein organisatorisches Zusammengehen mit diesen Einrichtungen angestrebt. Die Stoffgebiete werden unter Beschrankung auf die dringendsten Bildungserfordernisse die Arbeit der Schule fortsetzen. Neben die jüdischen Fächer, insbesondere Bibelkunde, Geschichte, Gegenwartskunde, treten die allgemeinen: Deutsch, Geschichte, Erdkunde, Mathematik, Naturwissenschaften, womöglich auch fremde Sprachen. Für den Einzelnen ist nur ein kleiner Ausschnitt möglich; denn man wird dem tagsüber in der Berufsausbildung Stehenden nicht allzu viel zumuten können. Aber der Bedeutung entsprechend, die der jüdischen Stoffgruppe einer jüdischen Bildungseinrichtung zukommt, wird man dio' Auswahl der Fächer an die Bedingung knüpfen müssen, daß der Schüler ein allgemeines Fach nur in Verbindung mit einem jüdischen mitnehmen darf. Diese Maßnahme ist für den, der von der jüdischen Schule kommt, eine SelbstvcrBtöndlichkeit, für den Bisherigen Schüler einer öffentlichen Schule eine unabweisbare Notwendigkeit. Es liegt im Wesen der ganzen Einrichtung, daß sie Bildung um ihrer selbst willen, nicht zu bestimmten praktischen Zwecken vermittelt Die größten Schwierigkeiten liegen auf methodischem Gebiet. Es .wäre ebenso falsch, Menschen, die in einen neuen Lebenskreis getreten sind, dio die anstrengenden Pflichten dcB Tages erfüllt haben, methodisch als Schulkinder zu behandeln, wie 14- bis 16jährige als Erwachsene unterrichten zu wollen. Was die Geschlossenheit der Darbietungen und auch die innere Straffheit der Organisation anlangt, so wird es nur der Sache dienlich sein, die Schule als Muster zu nehmen, ohne daß dem Schüler selbst das Schulmäßige zum Bewußtsein zu kommen braucht. Dagegen werden die Anforderungen an Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit notwendig geringer sein müssen als in dor Schule oder vielmehr: der Stoff wird, ohne daß das Niveau darunter leiden darf, so dargeboten werden müssen, daß er auch ermüdete und abgespannte ]unge Menschen immer wieder reizt, fesselt und anregt. Ein pädagogisches Programm. läßt sich natürlich im Einzelnen nicht aufstellen. Zunächst kommt es einmal darauf an, über alle äußeren Schwierigkeiten hinweg aus dem Stadium der Erwägungen herauszukommen und einen Anfang zu machen. Ja, selbst die Frage der Finanzierung darf nicht zu einem Aufschub führen; sie ist auch zum Glück vorderhand nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Die Bereitstellung von Schubräumen am Abend macht keine. Schwierigkeiten. Schulgelder wird inon nicht erheben, also auch Lehrkräfte nicht besolden können. Hier'knnn es sich zunächst nur um neben- und ehrenamtliche Tätigkeit handeln. *' Diesem Ziel dient ein Aufrüf, mit dem sich der Ortsausschuß der Judischen Jugendverbände in Breslau an die dortige jüdische Öffentlichkeit wendet, in dem die Eltern gebeten werden, ihre Kinder zum Besuch dieser Lehrstätte für Schulentlassene in Breslau zu besuchen. In der Erkenntnis, heißt es darin, daß nur die engBte Verbindung zwischen allgemeiner und jüdischer Bildung den von uns erstrebten Typus einer echten jüdischen Persönlichkeit darstellt, soll jeder Teilnehmer — bei völliger Wahlfreiheit im übrigen — zur Mitarbeit in mindestens einem Kursus mit jüdischem Arbeitsgebiet verpflichtet sein. Der Lch rp lan umfaßt u. a. folgende öruppen: Altes Testament, Geschichte deB jüdischen Volkes im Zeitalter der Emanzipation, Geschichte Israels bis zum babylonischen Exil (Vogelstein). In der allgemeinen Fachgruppe sind u. a. vorgesehen: Lektüre eines klassischen deutschen Dramas, Meister der deutschen Sprache im 19. Jahrhundert, Kulturgeschichte der Neuzeit, Physische Landeskunde von Palästina Bowie mathematische und naturwissenschaftliche Kurse. (Fortsetzung von der 1. Seite) sinnlichen Liebe nur das vorgestellte Idealbild, die Idee der Person liebe. Geiger hätte dies wohl für richtig erklären lcönnen, aber eine solche Formulierung wäre ihm nie in den Sinn gekommen. Er war weder ein. Romantiker, zu dem ihn Albert Lewkowitz stempeln will, noch ein Rationalist, zu dem ihn Max Wiener erklärt. Bei" ihm waren Gefühl und Verstand, wie das bei geistig gesunden Leuten zu sein pflegt, gleichmäßig verteilt: Er war voll Gottvertrauen und konnte sich keine Religion ohne Formen vorstellen, aber er verurteilte Formen, mit denen sich keine Gesinnung verband. Nein, ein systematischer Philosoph war er nicht,' aber ein theoretischer und praktischer' Theologe. Seine Theorjfin entwickeln sich' aus den tatsächlichen Notwendigkeiten heraus. Es will auf den ersten Blick unerklärlich erscheinen, daß ein Marin, der mit solchem Känipfermut der Orthodoxie gegenübertrat, selber ein traditionelles Leben führte. Mit wuchtigen Vorwürfen" bedenkt er Zunz, der aus prinzipiellen Gründen einen koscheren Haushalt eingeführt hat, um ihm zum Schluß mit lächelnder Geste mitzuteilen, daß er und seine Familie sich milchig und fleischig gesund befänden und ihnen das koschere Mittag- und Abendessen1 gut schmecke'. Allein, ihn leitete hierbei nichts anderes als die Rücksicht auf sein Amt. Die Durchführung der Reform für das private Leben des Rabbiners schien erst möglich, wenn die Orthodoxie zu einer verschwindenden Minderheit innerhalb der Gemeinden geworden wäre. Auch hierin hat er recht behalten. Die Abrechnung init der Orthodoxie, ihrer Vorgabe, daß sie das ganze Gesetz halte, }St erst 39 Jahre nach Geigers Tod erfolgt. Diese „Abrechnung mit Herrn Wohlgemuth" von Caesar Seligmann und nicht die „Richtlinien" sind tatsächlich „der Abschluß einer hundertjährigen Entwicklung". / . * Genau 20 Jahre darauf beginnt die Schicksalswende des Liberalismus, die uns aufden Anfang zurückwirft. Ob der;,sogenannte Formalismus nicht ein LebensBystem, den eigentlichen Lebensnerv des Judentums", darstelle, werden wir gefragt. Die Antwort darauf muß den Fachgelehrten überlassen bleiben. Wir verwerfen diese Fragestellung, solange sie von Leuten gestellt wird, die selber, kein traditionelles Leben führen. Denken und Handeln in Übereinstimmung zu bringen, erschien uns als; das Charakteristikum' des wahrhaftigen Theologen, aber darüber hinaus ist es uns das Kennzeichen der Persönlichkeit-Heuchelei, so sagte der 25jährige; Geigejv sei" die erste Forderung an den Rabbiner in dieser Zeit; Um diese 100 Jahre lassen wir uns nicht zurückwerfen,'so wenig wir eine Wissenschaft, die in „judäozentrischer Weise" sich „selbst genug" wäre, anerkennen können. Wissenschaft und Orthodoxie schließen einander aus. Wissenschaft des Judentums, so hat Ismar Elbogen zum 50jährigen Bestehen der von Abraham Geiger mitbegründeten „Lehranstalt . '." gesagt, ist uns die Erkenntnis' von der Wechselwirkung, in der alles Geistige stehtj des Zusammenhangs zwischem Jüdischem und Außer jüdischem. „Wissenschaft des ■ Judentums ist iuib nicht bloß eine Geschichte unserer Vergangenheit, sondern der vom Judentum gebotene Plan für unsere Zukunft." Zu ihrer Erhaltung beizutragen —^ soll die Peripetie unseres Lebens nicht den -vierten Akt, sondern einen neuen Anfang einleiten ist das Gebot der Stunde. Ihr gilt unsere-Hoffnung.. - >

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