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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1847-05-16 · Heft 20 (16.5.1847) · page 6

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
8 (1847)
Issue
Heft 20 (16.5.1847)
Date
1847-05-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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158 find, und man nichts Gefährliches fiir den Thron oder Altar darin finden kann, wenn ein jüdischer Glaubensgenosse Vorlesungen über Homer oder Virgil, über Thucpdidcs oder Tacitus hält. — Zu älteren Zeiten war die hiesige Gemeinde reich an talmudischen Rotabilitäten; fie bezog zwar nach einem Herkommen selbst ihre Rabbinen vom Auslande, insbesondere aus Polen, versah aber nichts desto weniger viele andere Gemeinden mit Rabbinen, welche zum Thcil noch aus unsere Zeit gekommen find; so Hr. Moses Sofer in Presburg, Hr. Abraham Bing in Würzburg, Hr. Herz Scheuer in Mainz, Hr. Marcus Adler in Hannover. Geiger Ln Breslau und Adler in London find hiefige Gcmcindegliedcr, die beiden Adler zu Alzei und Worms, und, wo wir nicht irren, auch Hr. L eopold Schott zu Randegg, hiesiger Abstammung. (Fortsetzung folgt.) Der Gesetzeutwurf über die Angelegenheiten der Juden in Preuße«. Breslau, im April.) Seitdem die Zudcn Preußens an der staatlichen Entwickelung Antheil nehmen, seitdem sie die zähe unverwüstliche Anhänglichkeit an Palästina ihrem Vaterlande zugewendct und besonders seitdem sic in den Freiheitskriegen die unzweideutige Liebe zum Vaterlande mit ihrem Blut bewährt; hoffen fie von Tag zu Tag auf eine Verbesserung ihrer, noch gar sehr im Argen liegenden Zustände. Was im ersten Rausch des Sieges ein königliches Wort ihnen verheißen, wurde ihnen bald wiederum im ruhigen Verlauf der Friedensjahre verkümmert und jede Appellation an Recht und Gerechtigkeit war vergebens. Erst als das junge Freiheitsgefühl die Brust der christlichen Bewohner Preußens zu schwellen anfing, als das Volk als solches seine unveräußerlichen Rechte in Anspruch nahm und gezwungen wurde, aus Anerkenntniß des absoluten Rechtsbegriffs, auch die Sache der Zuden als eine vollberechtigte geltend zu machen, erst dann sah die Regierung zu der Erklärung sich genöthigt, daß die Angelegenheiten der Zuden der Berathung vorlägen und daß demnächst ihre Stellung im Staate organisirt werden solle. Alle Anträge der Provinzial-Landtage auf gänzliche oder theilweise Gleichstellung der Zudcn mit den Christen wurden mit dieser unsichern Erklärung abgewiesen, bis uns die letzten Landtagsabschiede von 1845 die Gewißheit brachten, daß es nicht in der Absicht der Regierung liege, uns vollständige Emancipation zu gewähren. Mit dieser kühnen Hoffnung war es nun für jetzt dahin, aber daß der Kreis unserer bürgerlichen und politischen Rechte wenigstens theilweise werde erweitert werden, schien jedem Denkenden gewiß und sicher. Jndeß wir kennen sie jetzt die Maßregeln der Regierung, die eine Erweiterung unserer Rechte bilden sollen, es liegt uns ein Gesetzentwurf vor, wie er dem gegenwärtigen vereinigten Landtage zur Einsicht und Begutachtung vorgelcgt ist, und wir gestehen offen, es fällt uns schwer noch an eine heitere bürgerliche Zukunft für uns zu glauben. Wir haben es ertragen lernen, daß man uns wohlerworbene und gewährleistete Rechte grundlos vorenthält, es überrascht uns nicht, daß dieser Gesetzentwurf weit, weit hinter unfern mäßigsten Erwartungen zurückbleibt; aber daß man die Miene annimmt, als wolle man die Interessen des Zudenthums wahren, als habe man nur unser Wohl und unfern Vortheil im Auge, das kann uns wohl ein wenig frappiren. Die einige und sechszig Paragraphen des Entwurfs, die die Grabstätte unserer Hoffnungen bilden, sind das großartige Resultat dreißigjährigen Nachdenkens und Ueverlegens, sind das dürre Korn, zu dem die feierlichen Verheißungen eines Königs zusammengeschrumpft find. Es herrscht ein so trübes System der Abschließung und Absonderung in diesem ganzen Entwurf, er stellt uns so sehr aus der Gemeinsamkeit des deutschen Volkes, dem Prinzipe nach wenigstens, heraus, daß eS uns deucht, als sollten die alten Ghettos wieder geöffnet und unsere Nationalität hineingepfercht werden, als sollten wir uns wieder den gelben Lappen anhesten, um uns vor der Verwechslung mit einem Sprossen germanischen Stammes wohl zu sichern. Wir sollen in Judenschaftsbezirke eingetheilt werden; jede jüdische Gemeinde in einer Stadt soll mit den Zuden der umliegenden Dörfer und kleinen Städte ein solches Zudenschaftsbczirk ausmachen, dem die Rechte einer juristischen Person zustehen sollen, dessen Vorsteher die Verwaltung des Gemeindeguts besorgen und unter Umständen auch die Vertreter der jüdischen Einwohnerschaft in der Stadtverordneten - Versammlung bilden. Jedes Bezirk entwirft sich selbst ein Statut, bestimmt darin ob und wie es Cultusbeamten wählen will. Den Regierungen solle es frei stehen, in einer Start, wo mehrere christliche Schulen sind, die jüdischen Kinder entweder auf eine derselben zu verweisen, oder sie nach Verhältniß in mehrere Schulen zu vertheilen. Den Juden solle es ftci stehen aus ihrer Mitte sich Schicdsmänner zu wählen, die Streitfälle der Juden unter einander schlichten können. — Sollte man sich nicht in ein Jahrhundert des Mittelalters versetzt glauben? Ist eine solche Organisation nicht eine systematische Verstopfung aller Kanäle, durch welche Jude und Christ zu endlicher Verschmelzung, zu einem gemeinsamen deutschen Volke zusammenströmen können? Wir haben es oft mit anhörcu müssen, wie unsere Feinde als ein mächtiges Hinderniß

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