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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1846-11-15 · Heft 46 (15.11.1846) · page 9

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
7 (1846)
Issue
Heft 46 (15.11.1846)
Date
1846-11-15
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Literatur-Blatt zum Israeliten des 19. Jahrhunderts. Enthaltend: Abhandlungen, Aufsätze, Recenfionen, literarische Aphorismen rc. rc. für die gesammte höhere Wissenschaft des Zudcnthums, und unter Mitwirkung von Geiger, Holdheim, S. Hirsch, 2ost, Rießer, Herzfeld, Wechsler, Maier, Nebenstein, Stern, Dukes, Adler unv vieler anderer Gelehrten redigirt und herauSgegeben von vr. M. Heß, Großhcrzogl. Weimarschem Land-Rabbinen in Eisenach. Nr. 4V Sonntag den LS. November L84«. I. Jahrgang. Zur Kritik der Beschneidungsfrage im Reformverein. Von Dr. I. Bergson in Berlin. (Fortsetzung.) Solche Unfälle gingen, zumal jetzt auö einer leichtfertigen und sündhaften Jugend in Frankfurt a. M. hervor, welche das Wort Gottes zu mißachten, die Offenbarung zu läugnen und das heiligste Bundeszcichen eibzuschaffen sich nicht entblödet. Sabbath und Beschncidung, düsebcidenKardinalgebote desJudcnthums wurden in ihrer Heiligkeit von jenen Leuten öffentlich angetastct und entweiht. Hierbei ist auf die Aufsätze im Frkf. Journal verwiesen. Darauf wird die Verwendung des Rabbinats beim Senate erwähnt, dem man sich bemühet habe darzulegen, wie die Bcfchneivung ein heiliges, ein ewiges Zeichen des Bundes sei, die Knaben am achten Tage zu beschneiden, ursprünglich zwar dem Vater, dann aber besonders der israelitischen Religionsgemeinde obliege und daß der Israelit, welcher in der Widersetzlichkeit beharren und aus Unglauben und Abläugnen der geoffenbarten Religionslehre sein Kind nicht beschneiden läßt, hierdurch aus der Gemeinschaft seiner Religionsgcnossrn hinaustrcte und weder zum Zeugniß, noch zum Schwur« zuzulassen sei. Die Rabbinen werden nun aufgefordct, während ein solcher concreter Fall dem Senate zur Ent cheidung vorliegt, ihre Gut« achten darüber abzugeben und namentlich zu bestimmen, welche Maßregeln gegen den anzuwenden seien, der seinen Sohn aus Prinzip nicht beschneiden lassen wolle. Ein Wunsch und Segen beschließt dieses salbungsvolle Rundschreiben, welches überhaupt an hierarchischem Stil und häretischem Geiste nichts den päpstlichen Hirtenbriefen nachgiebt. Es liefen hierauf bis zum 1. Januar 1844 gegen 43 Gutachten beim Rabbinate ein, worin jedoch nur 28 als Manuskript gedruckt, der Oeffentlichkeit vom Rabbiner S. A. Trier übergeben wurden. Die Gutachten von zwei Votanten wurden gar nicht berücksichtigt. Bon den eingegangenen Gutachten war-n 10 in hebräischer und 31 in deutscher Sprache abgefaßt, Separatvota über die Beschneidung gaben theils in selbstständigen, theilS in Zeitschriften, die Herrn Dr. Zunz, Holdheim, Bar Amithai, M. Sachs und Dr. Frankel ab. Schon früher ließe« sich über diesen Gegenstand öffentlich vernehmen Rießer und der Vrf. in seiner diesfallsigen Schrift. Werfen wir einen prüftnven Blick auf die hier zusammengestellten, von den verschiedensten Stimmen abgegebenen Gutachten und Ansichten, so stellt sich uns ein Moment dar, welches d eselben sofort in zwei gesonderte uns entgegenstehende Gruppen trennt. Dieses ist das Prinzip deö Reformvereins, das entweder angegriffen, von Seiten der orthodoxen Partei, oder vertheidigt wird. Die an Masse und Autorität bei weitem überwiegende Zahl der Votanten steht natürlich auf der Seite der orthodoxen Partei und ist gegen den Reformverein gerichtet. Für den Grundsatz des letzteren hat nur eme sehr geringe Schaat ihre Stimme abgegeben. Der summarische Gehalt sämmtlicher orthodoxen Gutachten läßt sich recht gut in folgenven vier Sätzen zusammenfaffen, wie sie in der Einleitung in den rabbimschen Gutachten aufgestellt worden. 1) Gott hat den Israeliten die Beschneidung als ein Bundeszeichen für ewige Zeiten, bei Androhung der Erterminationsstrafe eingesetzt und sie bereits dem Patriarchen Abraham in diesem Sinne anbcfohlen. 2) Ein Israelit, welcher die Verpflichtung zu diesem Gebote in Abreve stellt und die Beschneidung bei seinem Kinde deßhalb unterläßt, weil er sie als unwesentlich für das Judenrhum hält, ist als Ableugner des göttlichen Gesetzes und Zerstörer des ewi-

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