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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-12-01 · Heft 48 (1.12.1844) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 48 (1.12.1844)
Date
1844-12-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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385 das weiß jeder mit dem Iudenthum nicht ganz Unbekannte — ist nichts weiter, als ein von der Gemeinde angestellter Gelebrtcr und Religionslehrer, um, in Ge» meinschaft mit dem Vorstande, den Cultus zu leiten, die öffentlichen religiösen Handlungen, wie Trauung, Ehescheidung rc. zu verrichten und Fragen in Sachen des Ritus zu beantworten, wenn Einzelne sich mit solchen an ihn wendeten; diesen stand es jedoch jederzeit frei, sich an einen andern Gelehrten zu wenden. Der Begriff eines Geistlichen ist dem Iudenthum fremd, noch weniger kennt es einen geistlichen Leiter und Führer für die einzelnen Gemeindeglieder; der Jsraelite bedarf keines solchen zu seinem religiösen Leben und es hangt ganz von ihm ab, ob er sich des Rabbinen als solchen bedienen will. Eine freche Anmaßung ist es daher, wenn Herr vr. Wolf denjenigen, der den Rabbinen nicht als seinen geistlichen Führer anerkennt, als einen sich selbst von der Gemeinde Ausschlreßenden zu betrachten und daher als ausgeschlossen zu erklären sich erkühnt. Wobin würde eine solche Anmaßung, wenn man sie zuließe, führen! Welch eine furchtbare Gewalt wäre damit in die Hände fanatischer, herrsch süchtiger oder heuchlerischer Rabbinen gegeben! Mit demselben Rechte, wie der Vater, der feinen Sohn nicht beschneiden läßt*), könnten sie jeden als sich von der Gemeinde ausschließend betrachten, der gegen irgend ein Gebot oder Verbot, trotz der Ermahnung des Rabbinen, renitirt, und dabei sich auf den Ausspruch des Talmuds stützen: „Die Strafe der Geißelung tritt nur in Folge der Uebertretung eines Verbotes ein; wer sich aber ein vorgeschriebenes Gebot zu erfüllen weigert, als z. B. man sagt zu ihm, mache dir eine Laubhütte, und er thut es nicht, mache dir einen Lulab und er unterlaßt es, den züchtigt man so lange, bis ihm die Seele ausgeht." (Talmud Kethuboth, 85 a und b.) Hr. Dr. Wolf und seine gleichgesinnten Ketzerrichter werden daher noch sehr milde verfahren, wenn sie sich mit der Strafe der Ausschließung aus der Gemeinde begnügen. Dank dem Himmel, daß die meisten deutschen Gemeinden zu der Einsicht gelangt sind, in der Wahl der Rabbinen auf ihrer Hut zu sein und sich die Ge- *) Der gelehrte Holdheim hat in seiner hochwichtigen Schrift: „Ueber die Beschneidung" auf's Gründlichste nachgewiesen, daß die Beschneidung keine besondere Kategorie bildet, und mit den übrigen biblischen Geboten auf gleicher Linie steht. Diese Schrift zeigt, wie nichtig und hohl alle die vagen und fanatischen Deklamationen eines Sachs und Frankel sind. Wissensfreiheit zu bewahren, die zu den unschätzbarsten Vorzügen des Judenthums gehört. Was übrigens die Frage von der Beschneidung betrifft, so ist dieser Gegenstand durch die angeführte Schrift unsers tiefforschenden Holdheim auf's Gründlichste erledigt, und wir verweisen auf dieselbe alle diejenigen, denen es um eine gründliche Belehrung hierüber zu thun ist. Wenn übrigens das Rundschreiben der Herren Fuld und Adler im Namen des Hrn. Trier, so wie die Vorrede zu den „Rabbinischen Gutachten" es als Thatsache hinstellt, daß der „Reformverein" seinen Mitgliedern die Abschaffung der Beschneidung zur Verbindlichkeit mache und daß der hiesige Familienvater, welcher die Beschneidung unterließ, eine Folge und Manifestation dieses Strebens des Reformvereins sei, so haben sie sich eine Lüge zu Schulden kommen lassen. Denn sie wußten es wohl, daß jener Vater damals kein Mitglied des Reformvereins war und mit demselben in keiner Verbindung stand, sowie daß die Abschaffung der Beschneidung dem Reformverein fremd ist; wie er auch auf deshalb an ihn ergangene Anfragen ausdrücklich erklärt hat. — s. Geschichte -es Tages. Dom Main im November. Dem beobachtenden Psychologen, welcher als ruhiger Diagnostiker die fieberhaften Pulsschlagen des israelitisch religiösen Lebens unserer Gegenwart prüft, sind alle mit demselben in Verbindung stehenden Erscheinungen interessant, ohne Umerschied, ob sie von Juden oder von Christen auSgehen. Sie sind ihm bedeutungsvolle Stadien in dem Entwickelungsgange des geistigen Proceßes, unentbehrliche Licht- oder Schattenstriche auf dem Gesammtbilde der Gegenwart. So stellte sich uns als eine auf das israelitisch religio seLeben von Außen her nicht unbedeutend influirende Erscheinung jene christlich religiöse Richtung dar, welche von sich selbst die gläubige, von ihren Gegnern aber die pietistische genannt wird, und welche gegenwärtig zwar auch in Deutschland sich immer mehr verbreitet, schon längst aber in England eine bedeutende Ausdehnung gewonnen hat. Interessant ist für uns diese religiöse Seelenrichtung, durch ihre unwillkürliche Uebcreinstimmrrug in ihrem Rrtheile über Iudenthum mit dem des streng orthodoxen rabbinischen Juden über dasselbe und durch die Hoffnungen, welche beide sich, dem Inhalte nach, so gänzlich entgegengesetzte religiöse Anschauungen von unserer Religion bilden. Ein treuer Repräsentant dieser Stelenrichtung ward mir jüngst in der Persönlichkeit des

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