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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-12-01 · Heft 48 (1.12.1844) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 48 (1.12.1844)
Date
1844-12-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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384 liest, haben diese Gut-chten Zeinen Werth und bedürfen keiner Widerlegung. Wir wollen uns daher darauf beschranken, daS Gutachten des Herrn vr.Wolf in Kopenhagen, welches einige neue, aber darum nicht minder gefährliche Ansichten enthält, etwas näher zu beleuchten. Herr vr. W. hat nemlich für gut befunden, einige Erinnerungen zum näheren Verständnisse seines Gutachtens beizufügen. Diese Erinnerungen öffnen uns einen Blick in die hierarchischen Tendenzen dieses Rabbinen, der uns auffordren muß, auf unserer Hut zu sein, um uns die bedrohte Gewissensfreiheit zu bewahren. Die Ausschließung aus der Gemeinde, äußert Herr vr. W., sei keinesweges eine Strafe, welche die Rabbinen verfügen, sondern derjenige, welcher seinen Sohn nicht beschneiden lasse, schließe sich selbst aus, indem er das, was die Rabbinen als einen wesentlichen Bestandtheil ansehen, geradezu verwerfe. Die Rabbinen? Was ist denn noch diesen wesentlich und was unwesentlich? Nach Maimonidcs (rnii&'n nobn) gehört Derjenige, der von einem einzigen Worte im Pentateuch berinärkunbe, auch der Fall, wenn an dem Hinterbein etwas fehlt oder zuviel ist.) Auf eine so erbärmliche Weise sollte die Gottheit ihren Willen kund gegeben haben, als ob sie nicht fähig gewesen wäre, sich richtig und verständlich auszudrücken? Würde man einen Menschen, der sich so ausdrückte, nicht für geistesschwach halten? Aber, wird man sagen, diese Erklärungen sind Tradition. — Erbärmliche Ausflucht! Die Gottheit hatte sich also absichtlich schriftlich ganz falsch ausgedrückt, um sich mündlich zu berichtigen und zu verbessern? Sie hätte es gleichsam darauf angelegt, die Leser der Schrift irre zu leiten? Was würde man von einem menschlichen Gesetzgeber sagen, der so verführe? In Genes. 32, 33 heißt cs: „Darum essen die Kinder Israel nicht die Spannecken an den Seiten der Hüfte bis auf Gelt heutige« Tag.« Dem Talmud zufolge bedeutet es: darum sollen die Kinder Israel rc. Freilich hätten nun die Worte: »bis auf den heutigen Tag« keinen Sinn; das kümmert jedoch die Talmudisten nicht im Geringsten. Die Stelle Levit. 19, 27: „du sollst die Ecken deines Bartes nicht verderben«, deutet der Talmud, daß man fich das Haar an den Ecken der beiden Kinnladen nur mit einerScheere, aber nicht mit einem Barbiermesser (deren cs zu Mosis Zeiten schwerlich gegeben hat) abscheeren lassen darf. — Welche Begriffe muß man von der Gottheit haben, wenn man sie Vorschriften erchellen läßt, die von einem Menschen gegeben, ihn als eine« Albernen charakterisiren würden! — Wir könnten diese Beispiele vervielfältigen, es möge jedoch hier an dieser wenigen Probe genügen. hauptet, daß Moses es aus sich geschrieben, unter die Läuguer (DHSO), wer vorsätzlich irgend eine Uebertretung anhaltend begeht, wie etwa das Tragen von ist als ein Abtrünniger zu betrachten; nach Herrn vr. Wolfwird sogar derjenige, der nur einen einzigen Vers des Pentateuch als nicht von Moses herrührend erklärt, als Gottesläugner! angesehen. Demnach würden fast alle wissenschaftliche Bibelforscher, ja selbst mehrere unserer alten Commcntatoren (wie der berühmte Aden Esra, Rabbi Levi) von unserm Ketzerrichter als sich selbst ausschließend verdammt werden. Wenn derjenige, der die Pflicht der Beschneidung für die heutigen Israeliten nicht anerkennt, sich dadurch von der Religionsgemeinde ausschließt, wie ist es mit Demjenigen, welcher behauptet, das Verbot des gesäuerten Brodes am Paschahfeste (worauf, wie auf die Unterlassung der Beschneidung für den Unbeschnittenen selbst, ebenfalls die Strafe der Extermination (ms) gesetzt ist), oder die Speisegesctze seien nur für Palästina gegeben und sich dabei auf die Stellen — 2. B. M. 13, 5 — 5. B. 4, 5 — ib. 13, 14 — 5, 27 — 6, 1 — 12, 1 und dann 14, 3 fg. 16, 1 — 4 stützt? Hat er sich ausgeschlossen, weil er etwas, was den Rabbinen wesentlicher Bestandteil ist, nicht dafür ankennt? Der Sabbath wird von der Schrift in jeder Beziehung höher als die Beschnridung gestellt. Derselbe ist eins der Zehngebote; er wird ein Zeichen des Bundes, nicht zwischen Gott und Abraham, sondern zwischen Gott und Israel genannt; auf seine Entweihung durch Arbeit ist Todesstrafe gesetzt. Nun ist es durch die Macht der Verhältnisse und die veränderte Ansicht vom Ceremonialgesetz dahin gekommen, daß viele den Sabbath nicht auf die vom Talmud vorgeschriebene Weise feiern. Was wird nun unser Ketzerrichter mit allen diesen anfangen? Ebenfalls erklären, daß sie als von der Gemeinde ausgeschlossen zu betrachten seien? Da würden viele Gemeinden gar sehr zusammenschmelzen, die des Herr vr. Wolf vielleicht nicht ausgenommen. — Herr vr. Wolf führt aber noch einen andern Grund für fein Verdammungsurtheil an; sie (die ihre Kinder nicht beschneiden lassen) können ja die Rabbinen nicht als ihre geistlichen Führer und Leiter ansehen (S. XXIV.). Seht da, wie der Rabbine sich als Päbstlein gebährdet! Wie geschickt er auf eine hierarchische Gewalt lossteuert!Seit wann ist der Rabbine der geistliche Führer und Leiter der Einzelnen? In welcher Zeit ist er dies jemals gewesen? Der Rabbine —

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