Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 5 (4.2.1844)
- Date
- 1844-02-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2566751-2566911-2566917--0835-2568548- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
ten Statute, die indeß, beiläufig bemerkt, nur in den wenigsten Communen erlassen seien. Hiermit wäre also gezeigt, daß erst die Verhältnisse der Stadtgemeinden festgestellt werden müßten, ehe an Erlaß von Statuten gedacht werden könnte. Dies sollten sich die Beschwerdeführer um so mehr zum Vorbklde dienen lassen, als ein Statut wie das beantragte gesetzlich der landesherrlichen Genehmigung bedürfte, und sie sich selbst die Frage vorlegen sollten: ob diese unter den jetzigen Umständen zu extrahiren rathsam sein möchte? Gleichzeitig wurde bemerkt, daß der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten bereits im Marz 1843 den Aeltesten zur Vermeidung weiterer Anfragen eröffnet habe, daß die Vorbereitungen zur Regulirung der jüdischen Cultusangelegenheitcn angcordnet sind und für die Beschleunigung in jeder Art gesorgt wird, eine so baldige Beendigung indessen, als der Gemeindevorstand zu erwarten scheine, bei den bedeutenden und umfassenden Vorarbeiten, welche eine so wichtige und tief eingreifende Einrichtung erfordert, wol nicht anzunehmen ist. Durch den ferner erwähnten Vortrag eines Gemrindeältesten (Nr. 3) bei Gelegenhcit der Rabbinenwahl ist auch die königl. Cabinetsordre, welche den Wahlmodus festsetzte, mitgetheilt. Sie ist vom 25. Mar 1842 datirt, an die Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten und des Innern gerichtet und hat folgenden Eingang: «Auf Ihren Bericht vom 29. v. M. genehmige ich, daß die jüdische Gemeinde zu Berlin zur Wahl eines Rabbinen schreite. Da es jedoch an ausreichenden Vorschriften für eine solche Wahl mangelt und auch das in dem Generaljudenreglement vom 17. April 1750 angcordnete Verfahren bei den seit dieser Zeit vorkommenden Wahlen nicht beachtet worden, vielmehr in jedem einzelnen Falle verschieden von dem vorhergehenden verfahren worden ist, so will ich für die bevorstehende Wahl, unter Berücksichtigung der darüber von den Aektesten der Zudenschaft gemachten Vorschläge, folgende Anordnung treffen. (Nun folgt der vorgeschriebene Modus, worauf es am Schluffe heißt:) Tie Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten werden ermächtigt, den Gewählten in seinem Amte zu bestätigen, wenn gegen die Person desselben keine Bedenken obwalten, entgegengesetzten Falls will ich über diese Bedenken Bericht erwarten. Diese Bestimmungen sollen auch bei künftigen Wahlen zur Besetzung des Rabbinats zur Anwendung kommen, bis Abänderungen derselben in Folge der über die Regulirung der jüdischen Cultus- und Gemeindrverhältuiffe angeordneten Verhandlungen beschlossen sein werden. Sie haben hiernach wegen Veranstaltung der Wahl bas Erforderliche zu veranlassen.- Königsberg, 7. Jan. (D.A.Z.) Bekanntlich hat sich die hiesige Judenschaft zu Gunsten ihrer Glaubensgenossen in Rußland, welche ein kaiserlicher Ukas von den Gränzen nach dem Innern des Reichs verweiset, angenommen und ihre unterthänigsten Vorstellungen in einer Bittschrift, welche damals auch von der hiesigen Hartung'schen Zeitung mitgetheilt wurde, dem Kaiser zu Füßen gelegt. In diesen Tagen ist ihr durch Vermittlung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten der Bescheid zugegangen: «daß jene Vorstellungen von keiner solchen Erheblichkeit geschienen, um darauf Rücksicht zu nehmen.- Märkisch.Friedland. Die hiesige Gemeinde hat seit einem Jahre den vr. I. A. Frankel zu ihrem Rabbinen erwählt, und in dieser Beziehung den andern Gemeinden Westpreußens ein nachahmungswerthes Beispiel geliefert. Wenn indeß die segensreichen Folgen dieses löbliche» Schrittes sich bis jetzt nicht herauSgestellt haben, so liegt das vielleicht weniger an dem guten Willen, als an den Umständen. Wir erwähnen hier deßhalb ei^ nes besonder» Vorfalles, weil sich durch denselben wieder einmal evident herausstellt, wie wenig die Thätigkeit der alten Rabbinen geeignet war, Segen und Wolfahrt für ihre Gemeinden zu be. bereiten. An der hiesigen Schule fungirt als erster Lehrer ein Mann, der seit einer Reihe von Jahren sich gänzlich vom Judenthum abgewendet, seine Kinder sämmtlich dem Christenthum zugeführt, und in diesem Sinne auch aus feine Schüler zu wirken gesucht. Der nachmals als Posener Rabbine so berühmt gewordene Akiba Eger, früher Rabbine hier, und der ihm folgende Rabbinatsassrssor nahmen keinen Anstoß an solcher Thätigkeit deS Gemeindelehrers; war doch in ihren Augen die Schule, in der mehr als Talmud gelehrt wurde, überhaupt ein trauriges Zeichen der so tief gesunkenen Zeit, und kaum als rTC^I"! HTU mit ihrem zarten Gewissen zu vereinen. Dagegen mußte es vr. Fränkel seit seiner Anstellung für seine höchste Pflicht halten, dem verderblichen Einflüsse jenes halben Apostaten entgegen zu wirken, und man hat nur zu bedauern, daß die Mittel, deren er sich bediente, nicht immer die geeignetsten zur Erhaltung des Friedens in der Gemeinde waren. Als nun am letzten Schemini. Azereth-Feste, dem ausdrücklichen Verbote des Rabbinen zuwider, der Lehrer zur Tora gerufen wurde, gaben einige heftige Worte, die der gereizte Rabbine laut ausstieß, Anlaß zu einer langen und bitter» Entzweiung im Schoße der Gemeinde, so daß Vr. F. schon halb entschlossen war, sein Amt niederzulegen. Noch sind die Gemüther nicht völlig beruhigt, doch wird man sich hoffentlich hüten, wieder einen ähnlichen Ausbruch zum Theil persönlicher Feindschaften in amtliche Verhältnisse einfließen zu lassen. Köln, 15. Jan. (Düffeld. Ztg.) Bekanntlich machte der hiesige jüdische Künstler Levi Elkan dem Referenten des ersten Ausschusses beim letzt verflossenen Landtage für fein treffliches