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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-05-28 · Heft 22 (28.5.1843) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 22 (28.5.1843)
Date
1843-05-28
Page
– (sequence 2)
Language
German
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88 lieferte sie dem Josua, Josua den Aeltrsten. die Aeltesten den Propheten und diese den Männern der großen Synode." Diese Aufeinanderfolge indeß ist vielfach angegriffen und bestritten worden; denn während z. B. R. Nathan noch die Richter als Empfänger der Tradition zwischenschiebt, nennt Maimonides noch vierzig Männer als Träger derselben, um den in obigem Satze leergelassenen großen Zwischenraum von Moses bis zum Bau des zweiten Tempels zu füllen. Anderseitig wird auch Khalev (s. Tr. Nasir. 56) und Othniel (Themura 16) noch genannt. Rechnet man zu diesen Aeußerungen noch die sonstigen Spielereien, z. B. daß vor Moses Tode dreihundert, nach dessen Tode sogar dreitausend Gesetze vergessen worden und von Josua's Nachfolger, Othniel, wieder aufgefunden feien; so sind wir um so weniger veranlaßt, die obige Zusammenstellung, die für das religiöse Leben der Israeliten gewiß nicht ohne Wichtigkeit ist, für mehr als einen talmuldischen Machtspruch zu erklären." Herr Landrabbine Holdheim sagt hierüber: „Zur Kategorie von Tradition oder mündlichem Gesetz gehören A. Alle die von Mose selbst herrührenden Erklärungen der Schrift, die zum Theil in der Schrift an gedeutet, zum Theil auch durch Deutungsregeln herauszubringen sind, worüber aber nie ein Meinungsstreit stattgefunden hat. B. Alle diejenigen Satzungen, von welchen im Talmud gesagt wird, daß sie dem Mose am Sinai überliefert worden TDD rc6n und die weder in der Schrift angedeutet sind, noch auf anderem Wege sich demonstriren lassen. Diese beiden Elemente bilden und erschöpfen den Begriff „Tradition," oder mündliches Gesetz". Ausgeschlossen davon sind а) Alles, was die Rabbinen durch Anwendung von hermeneutischen Regeln aus dem natürlichen Schriftsinn herausgedeutet haben, worüber auch schon im Talmud streitige Meinungen Vorkommen, was bei wirklicher Tradition seiner Natur nach unmöglich ist. б) Alle Erschwerungen und Umzäunungsgesetze der Rabbinen, die sie auf den Grund der über Lev. 18, 30 angeblich überlieferten Erklärung (Jebamoth 21 a) erlassen haben. c) Alle Einrichtungen, die je in Israel getroffen, alle Gebräuche, die je eingeführt worden DDHJDl n"ljpr> Alle diese nicht traditionellen Erklärungen und Sazzungen nehmen ganz andere Momente für ihre Verbindlichkeit in Anspruch und können in keinerlei Beziehung mit der wirklichen Tradition auf gleiche Stufe gestellt und dürfen nicht als Merkmale in den Begriff der Rcchtgläubigkett eines Juden ausgenommen werden. Treffend bemerkt hierüber Herr Oberrabbine Kohn in Hohenems: „Im Talmud werden unzählige Mal die Ansichten und Deutungen der älteren Lehrer durch die ihrer Nachfolger verdrängt und aufgehoben, und derselbe ist überhaupt nichts anderes, als eine stete Entwickelung und Reibung entgegenstehender Meinungen, freilich mit einer zunehmenden Neigung zur Ruhe und Einförmigkeit, so daß man nach dem Abschlüsse desselben (der indessen nicht mit Bewußtsein, sondern uur durch gewaltsame Störung und Sperrung der Schulen erfolgte) es nicht leicht wagte, ihm direkt zu widersprechen, was jedoch, die verschiedenartigsten Aenderungen nicht hintertreiben konnte. Und wer wird dem Tode gegen den belebenden, zur Auferstehung rufenden Gortesgeist ein Verjährungsrecht einräumen wollen?" „Israel — ruft Herr Rabbine Eichhorn in Beziehung auf die Autorität des Talmuds aus — glaubt dir aber nicht an dich; du gilst ihm als ein Kanal des Göttlichen. aber nicht für das Göttliche selbst." In diesem Sinne spricht sich auch Herr Rabbine Gutmann aus: „Als wirkliche Tradition — bemerkt er — die gleiche Kraft und gleiche Verbindlichkeit mit dem geschriebenen Gesetze Mosis für alle Zeiten und Geschlechter bewahret, erkennet eine gesunde jüdische Theologie, die eben so fern von unkritischer und blinder Hyperorthodoxie als von Alles negirendem Rationalismus sich hält, nur die Vorschriften und Satzungen des Talmuds an, von welchen es entweder ausdrücklich bemerkt wird, sie seien dem Moses auf Sinai überlieferte Sätze, mit den Worten DDE robn oder mit andern gleichbedeutenden Ausdrücken, oder welche vermittelst einer der 13 Jnterpretationsregeln aus dem geschriebenen Gesetze hergeleitet werden, so jedoch, daß kein Streit und keine Meinungsverschiedenheit über diese Herleitung und über die Verbindlichkeit der darauf gegründeten Satzung zwischen den Talmudisten selbst stattfindet. Denn wo immer eine solche Differenz vorhanden ist, kann vernünftiger Weise keine Tradition angenommen werden, welche, der Natur der Sache gemäß, allgemeine Zustimmung für sich in Anspruch nimmt und nehmen muß." (Fortsetzung folgt.) Grtcsiicsite des Tages. Obwohl die friedliche Politik des östreichischen Staates den Janustempel geschlossen hält, so zeigt doch das, was wir aus diesem Staate, für heute zu berichten haben, den Januskopf, den Kopf, mit dem einen Gesichte nach vornen, und dem andern nach hinten. Die Richtung: „Vorwärts", in die Lichtregion des Jahrhunderts, bezeichnet die Verordnung, daß fortan auch in Mähren nur philosophisch und pädagogisch gebildete Rabbinen angcstellt werden dürfen, daß diese, nach Beendigung des Gottesdienstes, dogmatisch-moralische Vorträge in der Landessprache halten sollen; daß alle diejenigen Gebete, welche mit dem alten Gottesdienste keine Verbindung haben, wie das für S. k. k. Maj. re. in der Landessprache.verrichtet werden müssen, und daß

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