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Ben Chananja · 1866-06-06 · 23 (6.6.1866) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
23 (6.6.1866)
Date
1866-06-06
Page
– (sequence 3)
Language
German
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426 l4W nägogen auf die Einrichtung des jerusalemitanischen Tempels Rücksicht zu nehmen'0). Durch alles dies wird aber die Parteistellung nicht im Geringsten alterirt. Die Debrecziner Orthodoren lassen sich deswegen nicht abhalten, die Almemorfrage zum Gegenstände eines Prozesses zu machen, und selbst der orthodore Theil der Pester Gemeinde konnte sich nicht entschließen, den ״Chortempel" zu seinem Gebrauche zu übernehmen , wtewol diese Weigerung beträchtliche finanzielle Opfer nach sich zog. Aber die ״goldne Mitte" deS Almemors wiegt alle Geldopfer auf. Und nun wagt Herr Dr. Hildesheimer, der Vorkämpfer der Orthodoxie, die ganze Frage für eine Kleinigkeit zu erklären! Er würde also in diesem Stücke jedenfalls nachgebcn. Er sollte daher seinen orthodoxen Zorn moderiren, wenn Andere auch in anderen Dingen, die sie für Kleinigkeiten ansehen, zur Nachgiebigkeit geneigt sind. Wenn wir recht unterrichtet sind, wurde in der Synagoge zu Eisenstadt mit Einwilligung des Herrn DrS. H. das Hamanklvpfen strenge untersagt. Das ist eine Kleinigkeit, wird Herr Dr. H. sagen. Aber gerade diese Kleinigkeit wird von R. Moses Jsserls besonders rekommandirt, indem er gerade die Hamanische Perkussion mit den Worten einschärft: ״Man abolire und verspotte keinen Minhag; denn keiner wurde ohne Grund festgesetzt")." N. Eliaö Spira, Rabbiner der Chevra Kaddischa und Prediger zu Prag (gest. 15. April 1712) fand es noch im Anfänge deS 18. Jahrhunderts angezeigt, dem Vorbeter die ältere Vorschrift einzuschärsen, daß er nämlich bei Vorlesung dcö'NamcttS Haman innehalte, um die Perkussion Hamans mit der Auskultation der Megilla in Einklang zu bringen Und alles dies wollen die frommen Eisenstädter nicht zu Herzen nehmen! . Herr Dr. H. wird cinwenden: daö Getöse während eines gottesdienstlichen Aktes an heiliger Stätte ist aber höchst unanständig! Allerdings. Und dennoch liegt in. dieser Einwendung eine ästhetische Ketzerei. Wer einmal das, was anständig und nicht anständig ist, vom Standpunkte der Heutigen europäischen Kultur beurtheilt, begibt sich eben dadurch des Rechtes, auf die Integrität des Herkommens zu pochen. Haben doch die Streitpunkte in den ungarischen Gemeinden fast durchgängig ästhetischen Charakter, indem die Einen daö als neumodische Ketzerei perhorreSzire», was Anderen als unschuldige Forderung deS Anstandes erscheint.?16na vita exemplorum 68t! III. Die Autoritäten. Zur Geschichte der Frage. Schlußbetrachtung. Mit dem Gesagten sollte dargethan werden, daß die jüdische Liturgie, deren wesentlichen Bestandtheile in der ersten Hälfte der talmudischen Zeit festgesetzt worden waren, sowol innerhalb dieser Zeit, als nach Ablauf derselben manuigfache Modifikationen erfuhr, indem sie Neues aufnahm, Altes.ausschied oder Veränderungen unterzog, ohne sich hierin ׳'■»•) S. Ben Chan VIII. Nr. 33. Beil. Sp. 591. יי) Or. Cbajj. 690, 17. In Frankreich war der Gebrauch schon im Anfang des 13. Jhrh. einheimisch, wie aus dem Berichte Abr. Jbn Zarchis erhellt (Mauhig 42. Nr. 16), und wurde derselbe sogar an einen Midrasch angclehnt (Abndiraham es. Prag 63, ä). ») Elia 690, 16. Mag. Abr. das. IS. selbst von dem urkundlich bewiesenen Ursprünge desselben bcirren zu lassen, so daß es keinem Zweifel unterliegt, daß die Stabilität des Kultus, worauf sich der konservative DilettantiöMuS beruft, In älterer Zeit nicht vorhanden war. Ferner wurde erinnert, daß selbst die Freunde des StabiliSm keinen Anstand nehmen, manches Jahrhunderte alte Herkommen dem heutigen Anstandsgefühle zum Opfer zu bringen. Die gegen die Pariser Fusionsversuche gemachte Emmendüng, daß dieselben das Herkommen gegen sich haben, mag daher geeignet sein, Idioten zu imponiren; dem Kundigen verräth sie ein gänzliches Jgnoriren der religionsgeschichtlichen Vergangenheit, sowie ein bornirteö Verkennen der Gegenwart, welche in großen und zahlreichen Gemeinden mancherlei neue, aber vollkommen konsolidirte Einrichtungen besitzt. So wird in den beiden Hanptsynagogen in Paris der Gesang von der Orgel begleitet. In der sefard. Synagoge geschieht dies auch an Sabbathen und Festtagen, was aber die aus Asien und Afrika nach Paris kommenden Sefardim nicht verhindert, an dem Gottesdienste Theil zu «ehmen. Ohne auf die mißlungenen Witze hinzuweisen, welche Dr. Hildesheimer vor einigen Jahren auf den" synagogalen Gebrauch der Orgel gemacht hat, darf ich doch, ohne Wideispruch von demselben befürchten zu müssen, behaupten, daß ans seinem vorliegenden Gutachten auch das Verbot der Orgel deduzirt werden muß. Meint er nnn wirklich, daß dasselbe den Pariser Orgeln Stillschweigen gebieten wird? — Und da er dies^nicht meinen kann, so sollte er ja einsehen, daß jeder'Orgelton in den Pariser Synagogen gegen seine Argumentation protestirt! Man kann eS dem Herrn Dr. H., der im Einverständnisse mit der Preßbnrger Schule unter Anrufung GvtteS betheuerte, daß ein Rabbiner-Seminar, wie eS auch immer eingerichtet sein möge, die Religion Israels untergräbt, sicherlich nicht verargen, wen» er den Gebrauch der Orgel perhorreszirt: that ja R. Moses Sofer 1819 ein Gleiches! Andererseits kann man es aber auch der Pariser Gemeinde nicht verargen, wenn sie auf das Plaidoyer des Ofner R. Efraim Kohen zu Gunsten des ask. Ritus kein größeres Gewicht legen, als auf das Orgelverbot des Preßburger R. MoseS Sofer. Die Freunde der Fusion können mit Recht sagen: Wir stanz. Juden erkennen ebensowenig eine rabbinische Hierarchie an, als unsere gebildeten Glaubensgenossen in anderen Ländern. Jedes unserer Konsistorien hat einen Rabbiner als theologischen Sachkenner in seiner Mitte; das Präsidium führt ein Laie. Der verstorbene Rabbiner als solcher kann aber wegen des rein zufälligen Umstandes, daß er einer früheren Zeit angehörte, keine größere Autorität für uns besitzen, als der lebende Rabbiner l Die Urtheile und Entscheidungen, die man gegen uns ansührt und geltend macht, verdanken ja ihren Ursprung nicht Synoden, deren Mitglieder von uns oder unseren Vätern gewählt worden wären, sondern einzelnen Rabbinen, die durchaus kein Mandat besaßen, unsere Gesetzgeber zu sein, und die selbst wahrscheinlich anders entschieden und geurtheilt hätten, wenn sie mit den heutigen Kulturverhältnissen und mit der wissenschaftlichen historische» Methode der von ihnen benützten Quellen vertraut gewesen wären. 23*

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