Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 23 (6.6.1866)
- Date
- 1866-06-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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427 428 Ich bin weit entfernt, der Sachwalter der Pariser uAustanSfreunde sein zu wollen. Sie bedürfen auch dessen nicht. Aber daS ihnen instnuirte Raisonnement verdient wöl jedenfalls Beachtung. Wenn orthodore Rabbinen sich in ihren Urtheilen oder in ihren den Behörden unterbreiteten Eingaben auf die jüdischen Kodiceö berufen, so hat es den Anschein, als wären die angezogenen Quellen Produkte bernjener Gesetzgeber, während sie doch nichts anderes find, als Meinungen und Entscheidungen einzelner Gelehrten, die von Zeitgenossen und Nachfolgern häufig bestritten werden. Dies sah auch die Orthodoxie recht gut ein, und orthodore Rabbinen stellten den Kanon auf, daß die Entscheidungen R. Josef Karo'S im Schulchan Aruch keine bindende Kraft haben, wenn sie nicht auö dem Talmud, sondern aus irgend einer Gutächtensammlung geflossen sind, und sich Beweise gegen deren Richtigkeit anführen lassen ,3). Der Einfluß der Meinnugsdivergeuzen trat auf eine höchst eigenthümliche Weise in der RechtSprariS hervor, welche ebenfalls in den rabbinischen Bereich gehörte und im ganzen Oriente bis auf den heutigen Tag dahin gehört. Das Urtheil des kompetenten Gerichtes war hier nicht immer endgiltig und maßgebend , indem die Partei, die sich im Besitze des streitigen Objektes befand, sich unter den Schutz der zu ihren Gunsten sprechenden Meinung stellen durfte")! Auf dem Gebiete des ZeremonialgesctzeS stellte man allerlei Normen auf, die inmitten der divergirenden Meinungen der Praxis zur Richtschnur dienen sollten. Am merkwürdigsten ist in dieser Rücksicht der aus der talmndischen Zeit stammende Kanon, dem zufolge die Meinungen der alteren Autoritäten vor denen der jüngeren zurücktreten müssen; im vorigen Jahrhundert erschrack man aber vor dieser Maxime und suchte sie dadurch unwirksam zu machen, daß man sie auf die frü- Here Zeit beschrankte und der Gegenwart alle und jede selbstständrge Kompetenz absprach ,5). Der im Jahrhundert der Reformation erschienene Schulchan Aruch von N. Josef Karo ") »pan. Mei'r., augeführt von Azulai im B. Jos. zum CH. Misp. 26. 6.:בכל מקום שדברי הש״ע אינם מסוגיות השי״ס אלא לקוחים מאיזה חשובה אם נמצא ראי־ להסן־ התשובה ההיא אין לחוש לה. ■4) קים לי, dessen Erfinder wol R. Samuel b. Baruch ist (Mard. Kethub. 154. Hagg. Aicheri das. Nr. 9). In den GA. R. Mei'r b. Baruch'S (vcl. Crem. 1557) ist ei» GA. von diesem Sam. mitactheilt, worin er sich auf das Buch seines Vaters beruft (Nr. 143). Dieses Buch ist. wie ich glaube, daS S. Ha-Teruma v. Baruch b. Isaak aus Regcnsburg. welcher 1200 blühte. Sam. nennt in demselben GA. R. Gliezer b. Sam. aus Metz feinen.Lehrer. Die Erfindung des קים לי ist mithin eine deutsche und stammt aus der ersten Hälfte des 13. Jahr- Hunderts. Eine sefardische Erfindung ist es dagegen, daß die im Besitze befindliche Partei überhaupt nicht verurtheitt werden darf, sobald sic in den literarischen RechtSqucllen eine Autorität zu ihren Gunsten namhaft machen könnte, da es in diesem Falle die Richter für sie thun müssen (Azutar, B. Jos. zum C!׳. Mii'p. 25, 8). Das קיס לי hat übrigens eine ziemlich reiche Literatur, die aber nicht hieher gehört. Anhaltspunkt, den jüngere Kasuisten ansüliren: B. Kama 97. b. '*) R. Mos. Iss. in Sch. A. CH. Mlsp. 25 . 2. S. Koh. das. 21. R. Jon. Et,beschütz im Tumim das. 22.: וממנו תקיש לדורות שלנו אשר בעדה תשש כהה של הכמה המקום יעיר עלינו רוח ממרום Dteö verhindert ihn aber nicht, vom sich sellbst zu sagen: וכבר בררתי ת״ל בחבור זה בכדמ אן רעת של תורה ואן רוח אלקים ללכת• enthält eine Fusion deutscher und spanischer Elemente. Pie Anordnung folgt einem deutschen Muster, dem-Tur deS R. Jakob b. Ascher , der zwar in Spanien wirkte und starb, aber als Sohn eines deutschen Emigranten der frankogerm. Richtung zugethan war (J.D.82). Die inhaltlichen Resultate sind aus den Spaniern Alfaßi und Maimonides und dem deutscheu R. Ascher b. Jechiel geschöpft. Da in dieser inhaltlichen Fusion das sefardische Element überwiegend war, suchte R. Moses Jfferls in Krakau als Sprosse germanischer Emigrauten, in seinen Zusätzen zu Karo's Werk daS Ansehen der srankogermanischen Ahnen zu retten. An die Spitze derselben stellt er die Toßafistenschule, welche von 1150 bis 1250 blühte; als ihre kasuistischen Repräsentanten nennt er die Rabbinen Isaak b. Moses aus Wien, Mardechai b. Hillel in Nürnberg, Ascher b. Jechiel, Moses b. Jakob aus Coucy, Isaak b. Josef aus Corbeil, Mei'r Kohen. Unter der Aegide dieser Autoritäten stellt er den occidentalischen oder deutschen Usus gegen den von Karo vertretenen UsuS der Orientalen oder Sefardim. Ueber das vielfach gloffirte und edirtc Werk der Rabbinen Karo und Jsserles sind zwei Jrrthümer verbreitet. Irrthümlich ist einerseits die Annahme, daß die Religionsgesetzgebung mit diesem Werke einen Abschluß erreicht hat; die Mikrologie erzeugte seitdem eine Menge von Fragen, deren Lösung in demselben nicht geboten wird. Andererseits ist eS irrthümlich, daß die Entscheidungen des fraglichen Werkes für maßgebend und infallibel gelten. Ein Blick in die Gloffatoren reicht hin,׳ das Gegentheil zu ׳zeigen. R. Jonathan Eybeschütz ging allerdings so weit, sogar von einer höhern Inspiration der Verfasser des Schulchan Aruch zu sprechen ,8); in Wahrheit hat sich aber mancher hervorragende Rabbiner längst nach dem Erscheinen des Schulchan Aruch nicht nach demselben gerichtet"). ׳ Bei dieser Beschaffenheit des Materials kann cS nicht auffallen, daß die Meinungen selbst orthodoxer Rabbinen in vielen Spezialitäten auseinandergehen, und daß sie sogar dort, wo sie in ihrer orthodoxen oder reaktionäreu Tendenz übereinstimmen, durch die Differenz in der Motivirung verrächen, wie schwankend der Boden ist, auf dem sie sich bewegen. Ist nun schon dieses buntfarbige Gemisch von Pro und Kontra kein Zeichen solider Wissenschaftlichkeit, so ist eS die Methode noch weniger, welche in den Diskussionen angewendet wird. Wir haben auf die Mangelhaftigkeit Vieser ד׳ Kizzur Tekafo Kohen 48. b.: רק רוח ה* נוססה בקרבם לחיות לשונם מכוון להלכה בלי כונה הכותב (!) הסץ ה׳ בידם הצליח;. ,7) So berichtet R. Jäte Chajjim Bachrach, daß R. PinchaS Horwitz. früher Rabbiner in Fulda, dann Appellant zu Prag, in allen seinen Entscheidungen dem R. Ascher b. Jechiel folgte, ohne sich um djie entgegensetzte Meinung des R. Mos. Jsserl's zu kümmern (CH. Jai'r Nr. 123). Aus letzterer Aeußerung sowol. atS auch au« dessen Berichte. daß er in seiner Kindheit den R. PinchaS persönlich gekannt, ist zu ersehe».׳ daß das Todesjahr des letzter»' (1498) im Galed (S. 25) unrichtig angegeben ist. R. Ch.'s Vater, R.Mos. Simson. wohnte von 1632 bi« 1650 in Prag (Nafsch. Zadb. S. 64). Auch ist aus dem Seder ha-Deroth (Zuzum I. Th.) zu ersehe», dah R. PinchaS 1820 in Fulda war.