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Ben Chananja · 1866-02-28 · 9 (28.2.1866) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
9 (28.2.1866)
Date
1866-02-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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172 171 die Pilger, die aus Nah und Fern, besonders zn den hohen Festen herbeiströmten, daselbst eine bequeme Unterkunft und die Befriedigung ihrer Bedürfnisse finden, ohne dabei befürchten zn müssen, durch Einfälle feindlicher Nachbaren in ihrer Andacht gestört, in ihrer Person und in ihrem Eigenthume gefährdet zu werden; daß alles dies wirklich angestrebt und mit nicht geringem Kraftaufwand, nach Ueberwindung ma-, nigfacher Schwierigkeiten auch erzielt wurde, sagt uns die Geschichte. ') Aber durch diese Bestrebungen und, Erfolge, so bedeutsam und so wichtig sie auch waren, mußte doch das intellektuelle Zentrum, die Erforschung und Verbreitung der Gotteslehre sehr bei Seite geschoben oder gar in den Hintergrund gerückt werden.. Nach der Tradition soll schon Esra die Anordnung getroffen haben, daß am Sabbath nicht nur beim Morgengebete sondern auch beim Abendgebete und dann auch an Montagen und Donnerstagen aus der Thora vorgelesen wurde,.*) und daß die richterlichen Collegien an Montagen und Donnerstagen ihre regelmäßigen Sitzungen halten. Diese Einrichtungen waren wohl den altern babylonischen nachgebildet, ohne daß jedoch, aus bereits angeführten Gründen, .ein wissenschaftliches Leben, wie es in Babylonien bestanden, erzielt, oder auch nur angestrebt werden konnte. Ueberdies war mit der Priesterschaft, welche mit dem Opferkultus nothwendigerweise in ihrer Würde, in ihrer Stellung, in ihrem Einkommen u. s. w. restaurirt werden mußte, ein Element geschaffen, das dem Gesetzesstudium, der freien wissenschaftlichen Forschung durchaus nicht günstig war. Die Priester—so zeigt sie die Geschichte der späteren Jahr- Hunderte mit einigen Ausnahmen — betrachteten sich nicht nur als die Patrizier, sondern auch als die Jnspirirten von Gottes Gnaden, sie hielten es in ihrer gesicherten Stellung nicht der Mühe werth sich mit dem Gesetzesstubium, zu befassen, und achteten auch nicht auf diejenigen, welche die Gotteslehre wirklich mit Geist und Geschick bearbeiteten. Sie verschanzten sich wie alle privikegirte Körperschaften in ihr altes Herkommen, und wo dieses sie verließ, da entschieden sie, ohne viel Bedenkens, nach ihrem Sinne, wie ihr Verstand oder Unverstand es ihnen eingab. Hingegen waren diejenigen Laien, welche die Erlernung und Durcharbeitung der Gotteslehre sich zur Aufgabe gestellt, von den Priestern überall eingeengt und behindert, Sie konnetn auf keinerlei Unterstützung von Seiten des Volkes rechnen, denn was dieses zu leisten vermochte, floß den Priestern und Leviten zu. Nicht einmal Ehre und Ruhm konnten sie für ihre Bemühungen^rnten, denn die Augen des Volkes waren zuvörderst auf den Gottestempel gerichtet und diejenigen, welche daselbst den Dienst versahen und in den Strahlen des Heiligthumes sich sonnten, hatten auch den ersten Anspruch auf die Hochachtung und auf die Verehrung Aller, die dem Gotte Israels huldigten und konnte demjenigen nur eine geringe Beachtung zn Theil werden, die wenn auch noch so gelehrt, mit Tempel und Priesterdieust in keiner Verbindüng standen. Auch die höchsten richterlichen und adwinistrativen Aemter kamen in die Hände der Priester, und die Lewiten, waren sie auch noch so gesetzkundig, waren entweder ausgeschlossen oder mußten sich mit den untergeordneten Stellen begnügen. Ein Stand der Gelehrten konnte daher in Palästina lange nicht uufkommen , und als nach Jahr- Hunderten vergeblichen Ringens, die Existenz eines solchen Standes' endlich doch nicht weiter bestritten werden könnte, standen zwei Parteien einander feindlich gegenüber, die der Priester, die ihrem Ansehen, ihrem Geburtsadel nichts vergeben, und die Leistnugen der Gelehrten in der wissenschaftllichen Erforschung der h. Schrift nicht anerkennen wollten, und die ') Daselbst 2. 17. t. ff., 11; 1, ג) Baba kama 82. -a der Gelehrten, welche nicht die Geburt, sondern ihre Geistesarbeit geadelt hatte, die nicht vom Tempel, sondern von der; Gotteslehre ihr Ansehen borgten und sie mit den scharfen Waffen des Geistes und. der Beredsamkeit die Anerkännung zu erkämpfen hatten, die ihnen von der andern Seite hartnäckig verweigert wurde. ES waren das die Partien oder wenn man lieben will die Sekten — — der Zadducaeer aus Pharisäer. Ganz anders Stand es in Babylonien, dort gab eS keinen Tempel und keinen Opferkultus, die Priester, wie eS deren dort gab, hatten keine oder nur höchst unbedeutende Funktionen ihre Aufmerksamkeit mußte sich daher ungetheilt dem einzigen religiösen Fonde, der Gotteslehre, und ihren Bearbeitern zuwenden. Dort konnte der Stand der Gelehrten bald eine sehr hohe Bedeutung gewinnen, die Schulen wurden gepflegt und unterstützt, und Meister und Jünger vereinigten sich in dem eifrigen Bestreben die Gotteslehre zu erforschen und zum rechte» Verständniße derselben zu gelangen. Hier konnte bald die Regel zur Geltung gebracht werden, daß der gelehrte Bastard dem unwissenden Hohen- Priester vorznziehen sei. 3) M bei einer Ehescheidung ein Seth-irr vonnöthen? Von Hirsch B. Fasset, Oberrabbiner zu Gr. Kanizsa. Als,vor Jahren der gelehrte Herr Dr. Rabbiner Zipser, folgend der Meinung, es benöthige bei einer Ehescheidung keines Bethdi «,seinen Bruder bei einer solchen Funktion als Dajjan Mitwirken ließ und darob ein Streit sich erhob , schrieb ich ihm, daß ich mit seiner Ansicht nicht übcreinstimmc. Denn abgesehen von jeder wissen« schaftlichen Begründung kann eS nicht als eine Verbesserung betrachtet werden, dem Akte der Ehescheidung die herkömmliche Weihe und Wich« tigkeit zu entziehen, und dürfte eine solche Neuerung nur Unheil bringen. Die Erfüllung meiner Voraussage ließ nicht lange ans sich warten. Gestützt auf des würdigen Herrn Rabbiner ZipserS wolverdiente Autorität hat ein RabbinatSverweser zu Pozek in Slavönien eine Ehe« scheidung ganz asiein vollzogen, derselbe ging aber noch einen Schritt weiter, nämlich er war auch zugleich der Schreiber des Gct. Diese Scheidung wurde in Folge meiner Intervention als ungiltig erklärt. Später hat sogar ein gewesener Rabbiner seinen eigenen Get geschrieben, ohne irgend einer weiteren Mitwirkung ihn feinem Weibe vor Zeugen übergeben und gleich wieder an sich jelbst die Trauung mit einer andern Weibsperson vollzogen. Dieser Fall soll auch die Veranlassung gewesen sein, daß die hohe Hofkanzlei eine Ehegesetz für Juden erließ. Nun bringt Hr. Dr. Zipfer im v. I. Nr. 51 des 03״. CH." diesen Gegenstand wieder zur Sprache, hält fest seine Behauptung. daß bei einer Ehescheidung ein Bethdin nicht nöthig sei, unv will an Rabbi Moses , Sofer וצ״ל einen Gewährsmann gefunden haben. Ich besitze den Chalham Sofer nicht, kann also keine Einsicht in die angeführte Stelle nehmen; aber unmöglich kann ich glauben, daß Rabbi M. Sofer diesen Aussprnch für die PrariS that. Aber wenn doch? Nun so hätte auch er geirrt. , ״ ׳ Die Gründe, die Herr Dr. Zipfer augibt, und denen auch Rabbi M. Sofer beistimmen soll, sind: ״Die Ehescheidung ist dem Tode ,des Mannes zu vergleichen, und sowie es bei diesem uur der Zeugen bedarf, aber keines Bethdin, so auch bei jener. Ferner, wozu sollte ein Betbin nöthig sein? Ist ja doch kein Urtheil zu fällen, nichts zu beschließen und nichts zu erlauben." Aber nach dieser Folgerung sollte es ja nicht einmal der Zeugen benöthigen. Die eigene Aussage der Gattin', der Manu habe ihr den Scheidebrief gegeben, sollte genügen, sowie Hinsich tdes Mannes Todes. Ferner, bei einer Chaliza ist auch nichts zu beschließen, nichts zu erlauben und kein Urtheil zn fällen, so sollte man auch schließen: Da der Tod des Levir kein B e tydili benöthigt, so braucht auch bei Chaliza kein Bethdin zu snngiren. Und doch muß dabei׳' ein größeres ,Bethdin sein, als bei einem andern gerichtlichen Akte, wo *) Horajoth 13; a.

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