Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 48 (30.11.1864)
- Date
- 1864-11-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Beilage zum ״Ben Chauauja" Ne. 48 Zur Schichte der Hgeuwart der Iudeu iu llugaru. v. Eingaben jüdischer Gemeinden im nördlichen Ungarn gegen die Gründung einer Uabbinerschule. Mitgctheilt von Abraham Weiß in Preßburg. (Fortsetzung.) E. Fünfte Gruppe (Beregher Komitat.) Wortlaut des Gesuches: Hohe königliche Ungarische Hofkanzlei! Die mit Ehrfurcht gefertigten israelitischen Gemeinden des hiesigen Bezirkes wagen hiermit eine in der echtwahrjüdischen Religion gegründete Erklärung beziehungsweise Bitte, Einer Hohen königlichen Ungarischen Hofkanzlei vorznlegen. Indem den mit Ehrfurcht gefertigten Gemeinden die unheilschwangere Nachricht zugekommen, daß eine Parchei unserer Glaubensgenossen, die bloß aus Ehrsucht und Reformeifer um die Bewilligung einer Organisation eines ung. isr. Rabbiner-Seminars auf Regieruugskosten Hohen Ortes eingeschritten, erlauben wir uns , aus tiefem Herzen und wahrer Religionsliebe, einer Hohen königlichen Ungarischen Hofkanzlei zu erklären, daß diese Organisation nicht eine Heranbildung und Religionsunterstützung für das Judenthum gewähren kann, sondern im Gegentheile Zerfließung und ganze Anflösung bet' Israelitischen Religion sammt Gemeinbefrieden verursachen würde. Wir sind unter keiner Farbe damit einverstanden, daß einst unsere Seeleusorgung oder Religionsführung anvertraut zu werden bemüffiget sein sollte Solchen, die an einer solchen Rabbinatsschule ihr Wissen sich erworben haben. Denn dieselben sind Religionsverführer und nicht Religionsführer. Wir wollen auch bleiben bei unseren alten, ehrlichen, hochgelehrten Rabbineu, die unseren Zöglingen ganz unentgeltlich, arm wie reich, ohne jede Ehrsucht oder sonstiges Interesse ihre Quelle des Wissens und der Religion darbieten. Dieselben Zöglinge werden dem Gottesdienste und den Staatsverordnungen gemäß unterrichtet bleiben, der Religion und dem Staate treu sein, während von den Reformsüchtigen weiß Gott was zu sagen ist. Daher möge Eine Hohe königliche Ungarische Hofkanzlei geruhen, und dieselben Schritte der Reformsüchtigen je eher abzuhernmeu, und jeder solchen Eristenz keine Hilfe, weder in Macht, noch vielmehr mit Kostenaufwand unterstützen zu wollen. In der beruhigenden Hoffnung, daß diese unsere in Liebe zu Gott und dem Allerhöchsten Laudesfürsten begründete Bitte nicht unerfüllt bleiben wird. rc. rc. Dieses Gesuch wurde am 22. Mai 1664 unterzeichnet von: Weishaus Isr., Katz Kalm., Sühk Farkas, Weiß Moses, Herzkowitz David , Winkler Herman, Weiß Jsak, Pugy Samuel, Klein Isidor, Weinberger Benjamin, Kraus IonaS, Halfert Abraham und Herkovits Sal. in Beregßäß; — Deutsch Ign., Prapper Hermann, Neumann Israel, Mermelstein Israel, Hartman Pinchas und Friedländer Simon aus BäsäroS-Namön y;— Roth Sal. und GrüNfeld Jos. aus Väri; — MarkovitS FarkaS und Engländer Martin aus Csaroda; — Frankel Samuel, LandeSman M., Fränkel Jakob aus Tarpa; — Klein Salomon, Samuel und Josef aus? F. Sechste Gruppe (Neutraer Komitat.) DaS Gesuch dieser Gruppe lautet wie folgt: An eine hochlöbliche königl. ung. Hofkanzlei in Wien. Die unterthänigst Gefertigten, Rabbinatsvorstaud und Gemeindemitglieder zu Gr. Tapolcsän, als Bekenner der wahren mosaischen Religion, die sich seit Jahrhunderten deS Schutzes aller kultivirter Staaten erfreuete, finden sich veranlaßt, folgende Bitte einer Hohen königlichen Hofkanzlei allerunterthänigst zu unterbreiten: Bei der hochlöbl. königl. Statthalterei wurde das Projekt einer Rabbinatsschule in Anregung gebracht, zu deren Konstituirung gewisse Männer berufen wurden. Das Projekt sowohl als auch die berufenen Vertrauensmäuner erfreuen sich nicht der Zustimmung der echt jüdischen Religionsgenossen. Wir finden uns daher durch religiöse Gefühle veranlaßt, einer Hohen königlichen Hofkanzlei unseren tiefgefühlten Schmerz darüber auszudrücken und zu beleuchten, daß das genannte Projekt nur von Neologen, jeder Religion fernstehenden, und nur dem Materialismus Huldigenden ausgegangen sei. Die 613 Urgesetze der mosaischen Religion, sammt deren traditioneller Erläuterung, selbst jene, welche den Bestand des Tempels zu Jerusalem und des Opferkultus erfordern, müssen dem Wortlaute des Gesetzes nach auch während des Aufenthaltes im Erile studirt und so weit als möglich ausgeführt werden. Zur praktischen Ausführung eines jeden Gebotes ist die traditionelle Erklärung unentbehrlich! Der das Seelenheil seiner treugläubigen Gemeinde bewachende Rabbiner muß daher fast immerwährend das Gesetz studiren; (5 B. M. Kap. 5 V. 19) heißt es, daß selbst der israelitische König als Religions - Oberaufseher, .sich mit dem Studium der heiligen Gotteslehre und deren Auslegung beschäftige. Dem Josua, Nachfolger Moses, wurde der göttliche Auftrag : du sollst in ihr Tag und Nacht forschen. Die mosaische Religion sammt deren traditioneller Auslegung find ferner unversiegbare Quellen der reinen Vernunft und der Sittenlehre und nur diese befähigen den jüdischen Seelsorger, die Religiösität zu erhalten und zu verbreiten. Seitdem sich aber die größeren jüdischen Gemeinden durch Individuen, die sich stimmfähig und -maßgebend zu machen wußten, verleiten ließen, Rabbinen zu wähle^- welche nicht ihre Geisteskraft dem Studium des. Gesetze.H wjd-