Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 4 (21.1.1863)
- Date
- 1863-01-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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69 60 schränkung versucht werde» darf, soudera da- Erlaubte öffentlich als erlaubt bezeichnet werdea muß. Ob sich nun R. Ezechiel zu dieser Marime in ihrem ganzen Umfange bekannt habe, ist sehr fraglich. AnS dessen Schriften könnte leicht dargethaa werden, daß er hierzu wenig Lust und Nei, gung hatte. Chorin griff aber gerne nach einer isolirten Aeußerung seines als Autorität anerkannten LehrerS, vm an demselben einen Gewährsmann zu gewinnen; gleiches ist seitdem häufig auch von Anderen versucht worden, und wird noch oft versucht werden: Die Reform muß sich von der Kritik trennen, sobald sie sich von der Orthodorie ein Almosen erbitten will. Die Kritik ist keine Bettlerin! Nachdem. Chorin die Worte seines LehrerS auf die angeführte Weise kommentirt hat, fährt er fort: ״Ich kann versichern, daß ich dieselbe Erkenntniß hatte, bevor mir daS Glück zu Theil geworden war, die Worte meines gottseligen LehrerS zn lesen. Ich schöpfte dieselbe auS nachstehender Lehre des MaimonidcS: ״Wenn die zeitweilige Suspension cineS Gebotes oder Verbotes einem Gerichtshöfe (einer Religionöbehörde) geeignet scheint, Viele zur Religion zurückzusühren, oder vor dem Straucheln in anderen Dingen zu bewahren, ist derselbe berechtiget, nach dem Bedürfnisse deS Augenblickes zu handeln. Wie der Arzt die Hand oder den Fuß deS Patienten amputirt, um dessen Leben zu retten, so darf auch ein Gerichtshof die zeitweilige Uebertretung einiger Gesetze gcstatteu, damit (in der Folge) alle beobachtet wereen sollen. In diesem Sinne sagten die alten GesetzeSlehrer: Entweihe seinetwegen (eines gefährlichen Kranken wegen) Einen Sabbath, damit derselbe viele Sabbathe beobachte")." ״Diese Grnndsätze", sagt nun Chorin, ״bewogen mich, mein Gutachten zu Gunsten der gottesdienstlichen Reform abzugeben, denn daS Recht, welches MaimonideS einem Veth Din vindizirt, steht auch der geringsten NeligionSbehörde zn." Allein gesetzt, daß eS mit letzterem Punkte wirklich seine Richtigkeit hätte, — worüber später, — so würde eine ruhige Prüfung dennoch manche Bedenken gegen daS ganze Raisonnemnit erheben. Zuvörderst spricht MaimonideS von einem Collegium. Einem solchen, nicht dem einzelnen Lehrer, will er daS besprochene Recht zeitweiliger SnSspension eingeräumt wissen. Ferner müßte sich selbst deS Collegiums Autorität auf dessen Wirkungskreis beschränken, waö in dem vorliegenden Falle nicht geschah. Endlich handelte eS sich gar nicht um die Entscheidung einer religionSbehördlichen Autorität, sondern nm den wissenschaftlich motivirten Ausspruch eines quellenkundigen Sachkenners. Die Gründer deS Hamburger Tempels, scheuten sich nicht, ihrer NeligionSbehörde zu widersprechen, indem sie sich auf die Quellen beriefen! Und nach Verlauf von kaum einem Menschenalter stellte ein Gelehrter, wie R a p o- Port, daS Zeugniß auS, daß sie die Qnellen besser verstanden haben, als die größten thalmudischeu Celebritälea ihrer Zelt! Glücklicher, als in der Anwendung deS Maimonidischen SuSpensionSprinzipS, ist Chorln in der Bekämpfung seiner Gegner, die in der That nicht wenige Blößen gegeben hatten. So hatte R. MoseS Sofer die Vermuthnng anfgestellt, die Orgel, — Ugab! — hätte deshalb keinen Platz im Jerusalemischen Tempel gefunden, weil deren hebräische Benennung daS sittliche Dekorum verletze. Dagegen bemerkt nun Chorin, R. Mose habe vergessen, waS er im täglichen Gebete sagt: Preiset ihn mit Minnim und — Ugab!! Gleichwohl gegen bemüht anch er sich, die Beweiskraft eineö von den Gegnern geltend gemachten thalmudischeu Ausspruches zu schwächen, ohne den Sinn dieses AuSsprucheS grüudlicher, als seine Antagonisten, aufgefaßt zu haben יי). Als Anhang zu den beiden Pforten folgt ein Aufruf an die Rabbinen (55—61), welcher in sehr eindringlichen, auS der Feder eines Rabbiners bis dahin niemals geflossenen Worten die Rabbinen vor Verfolgung warnt, und anfmuntert, Duldsamkeit zu üben, und die Liebe zum Ackerbaue und zum Betriebe von Handwerken in ihrem Kreise zu wecken und zu beleben. ״Woher aber dieser plötzliche Wechsel, dieser kühne Freimuth kurz nach der feierlichen Widerrufung deS zu Gunsten der Synagogenreform abgegebenen Gutachtens? WaS hat in so kurzer Zwischenzeit die Drohungen der Rabbinen unwirksam gemacht? Warum verhielten sich letztere gegenüber dem ״Wort zu seiner Zeit" so ruhig und schweigsam, nachdem sie gegen minder verfängliche literärische Erzeugniste desselben Verfassers, so wie gegen den Verfasser selbst, mit so entschiedener und scheinbar erfolgreicher Energie aufgetreten waren?" — Folgende Thatsachen werden diese plötzliche Wendung erklären. Fortsetzung folg». Anmerkungen. ') S. vor. 2hrg. Nr. 6S.. gegenw. Zhrg. Nr. r. 3. ') VOV ברכות להקל *) Sulka 50, 6. 51, a. ף Saalschütz. Gtsch. und Würd. d. Musik bei d. Hebr. Berlin. 182S. S. 120 ff. *) Soferiw 18. 1. Daselbst wird gemeldet, daß mau in der thalmudischeu Zeit noch er« wogen habe, ob es statthaft sei. deu Psalm zu rejitirrn, da keine Trank« ovfcr gebracht werden. Was heißt das. ר מזמור ומוסיף מי קורם Das thalmudische Nklma kann nicht Melodie 'bedeuten, wie im B. 4. 539. behauptet wird: Mrg. 32. a. Taau. 16, a. T) E. 6. Ehaßi« dim 238. 251. L. B. a. u. O. י) Lilkutim S. 110. (eckov Sadiota). nicht wörtlich angef. bei Mag. Abr. 560, 10. (Weitere Forschuo« gen über die Geschichte de« Synagogeugesaagrs wären mir sehr willkommen. Ned. *) Rabbiuische Gutachten über die Deschncidung. Frankfurt am Main, 1844. S. 120. 125. “) Dieser Dro« b«»g zufolge sollte Ehoriu, falls er die Widerrufung verweigert, genäthigt werden, die Nabbinerwürde uiederzulrgeu, und .Schullehrer ,u werden, wa, er in Arad früher war. bevor er dir Gemeinde überredet hatte, ,iha zum Rabbiner zu wählen.' S« wäre sehr wüuschenswrrth. wenn von Arad au« hierüber eine authentiiche Aufklärung vrröffcniltcht würde. Für Shoria ist ,« wirklich