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Ben Chananja · 1863-01-21 · 4 (21.1.1863) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
4 (21.1.1863)
Date
1863-01-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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5« L7 ausgeschlossen, weil derselbe als ausschließlicher Bestandtheil deS Tempelkultus (Aboda) betrachtet wurde, wie denn auch die Psalmen, welche die Leviteu im Tempel sangen, in der Synagogen-Literatur keinen Platz fanden, und erst iu der Zeit der Geonim iu Gebrauch kamen, ohne von einer ReligionSbehörde eingeführt worden zu sein *). DaS von R. Moseö auS der Trauer um Jerusalem hcrgeleitcte Musikverbot ist im thalmudischen Gesetze begründet; eS wurde vom Volke aber niemals beachtet, waS die Lehrer seit den ältesten Zeiten veranlaßte, allerlei Ausnahmen zu statuiren. Uebrigenö ist dieses Verbot nicht auf Instrumentalmusik beschränkt; eS wird ausdrücklich auch die Vokalmusik verboten. Eine Auf- Hebung dieses Verbotes zu Gunsten des synagogalen GesangcS kennet der Thalmud nicht, weil in der thalmudischen Zeit gar keine Melodieen gesnngcn wurden 6), und nur die Kantillation gebräuchlich war, wie dieselbe in den nicht modernisirten sesardischen Synagogen bis auf den heutigen Tag vorherrschend ist. In den mittelalterlichen Synagogen wurde jedenfalls mehr gesungen'), aber noch im 15. Jahrhunderte will R. Jakob Halevi in Mainz, der selbst Vorbcter war, den Gesang in der Synagoge auf die drei Feste, — Pcßach, Schabuoth, Sukkolb, — beschränkt wissen^). Ohne hier den Resultaten weiterer Forschungen vorgreisen zu wollen, getrauen wir uns jedenfalls zu behaupten, daß der melobische Gesang in der Snnagogc eine europäische Neuerung ist, die sich um so leichter Bahn brach, als der Sinn für Gesang in den jüdischen Gemeinden stetö einheimisch war. Daß R. Moseö Soser und seine Schüler auf ihrer Bildungöstufe Gesang und Musik für eine profane Belustigung halten, die sich mit der Trauer um Jerusalem nicht verträgt, ist begreiflich. Da sie aber gleichwohl in ihren Synagogen den profansten Singsang dulden, ist eö befremdend, wie sie sich der Einführung eines kunstgemäßen SynagogengesangeS widersetzen können! Den ausschließlichen Gebrauch der hebräischen Kultusspräche findet R. MoseS schon durch daS Hoszeremoniell begründet: Wer zu einem Könige spricht, bedient sich nicht seiner eigenen, sondern deS Königs Sprache, selbst wenn der König auch erstere versteht. GotteS Sprache ist aber die hebräische! Diese verdient daher den Vorzug, selbst wenn sie vom Beter nicht verstände» wird! DaS Prager Rabbinat, bestehend auS Eleazar Flekeleö, Samuel Landau und Löb Meliö, erklärte, daß die Anhänger deS neuen RiluS weder Juden noch Ehriste», sondern Menschen ohne Glauben sind, deren Gebet sündhaft ist. (1. Jänner 1819). Diese Erklärung verhinderte aber den Prager Rabbiner Rapoporl im Jahre 1844 nicht, folgendes Unheil von Amtöwegcn niederzuschreiben: ״Nicht alle Neuerer in religiösen Dingen sind unbedingt auszuschließen. Dies gilt z. B. von denen, welche deutsch beten, und die hebräische Sprache verlassen, wiewohl eS unser Ruhm ist, oosere Andacht iu der Sprache MoseS und der Propheten zu verrichten. Trotzdem sei eS aber fern von unS, sie als Sektirer zu be« trachten. Sie sind unsere Brüder, da sie bekanntlich dadurch nicht die Satzungen verletzt haben, welche in der Mischna uud den Kasuisten enthalten sind 9)״. Dieses Urtheil hielt Rapoport allerdings im Jahre 1862 nicht ab, den Arm der weltlichen Obrigkeit gegen die beabsichtigten Neuerungen in der Mciselsynagoge anzurufen. Wer wird aber Chorin verdammen, daß er 1818 keine andern Ansichten hatte, als der fromme und berühmte Rapo- Port im Jahre 1844? Und trotzdem wurde Chorin von dem Altofner Rabbiner MoseS Münz gcnörhigt, sein über den neuen Ritus abgegebenes Urtheil zu widerrufen. Das Altofner Schreiben ist niemals gedruckt worden; es liegt in treuer Abschrift vor unS. Die Drohung der Amlöentsetzung ist darin unumwunden ausgesprochen'"). Diese Drohung verfehlte ihre Wirkung nicht. Chorin schloß seine ausführliche, aber niemals zur Oeffentlichkeit gelangte Antwort am 19. Feber 1819 mit folgendenWortcn: ״Da ich aber jetzt erfahren, daß sie (die Gründer deS neuen RituS) auch an den Eulogicen und Gebeten Abkürzungen vornehmen, die Restauration Israels, deren Verwirklichung wir nach den Prinzipien unserer heiligen Religion erwarten, nicht erflehen, und auch sonst die Gcbetösormeln abändern; wende ich auf mich den SchriflvcrS an: dieser Verfall ist unter deiner Hand (Jesaj. 3, 6)! Daher erkläre ich öffentlich: Alle meine Worte in dem Briefe Kineath ha—Emeth sind annullirt und ungiltig. Außerdem kommt eS nicht mir zu, über den fraglichen Gegenstand zu urtheilen und zu ent, scheiden. Dazu sind nur die Gelehrten Jsrael'S und die Geonim der Zeit berechtigt; ihrer Meinung gegenüber ist die meinige null und nichtig." Trotz dieser Erklärung gab Chorin 1820 in Wien eine Schrift heraus, worin er sein revozirteö Gutachten von neuem bestätiget und bekräftiget! 7. ״Ein Wort zu seiner Zeit." Dies ist der Titel der so eben genannten Schrift. Dieselbe zerfällt in zwei Pforten: 1) Pforte der Lehre (5—22), iu welche״ die Nächstenpflichten zusammengestcllt und mit dem Nachweise begleitet sind, daß dieselben, wie gegen Judea, so auch gegen Christen, treu uud pünktlich erfüllt werden müssen; 2) Pforte deS Gottesdienstes (23—55), worin die kultuellen Reformen gegen deren Widersacher in Schutz genommen werden. Hier beruft sich der Verf. unter Anderem auf den Vorgang R. Ezechiel Landau'-,'welcher daS Rasireu an Halbfeiertagen freigab, um anderen Ausschreitungen vor« zubeugen. Hierin, sagt er, spricht sich die Marime auS, daß einer zu Ausschreitungen geneigten, mit Strenge nicht zu überwältigenden Zeit gegenüber oicht nur keine ueue Eia-

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