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Ben Chananja · 1862-01-31 · 5 (31.1.1862) · p. Seite 40

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Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
5 (31.1.1862)
Date
1862-01-31
Page
Seite 40 (sequence 6)
Language
German
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40 Anmerkungen. ') Die wichtigeren hiezu gehörenden Abhandlungen sind: Holdheim, der Zcngcncid der Israeliten in Kriminalfällen. Josts?11,11. 1, 30. 31.32. Geiger, Gutachten über denselben Gegenstand. Orient, 2, 47. Holdhcim, Autonomie d. Nabb. 1843.!)0—137. Hirscl>, zweite Mitthcilnngcn ans einem Briefwechsel. 1844. Frankel. Zeitschrifl für d. rel. Int. d. Jnd. 1. 204. 244. 273. 321. 328. ל Gitrin 10, b. Nedar. 28, n. B- Kama 113, b. B. Bathra 54. b. 55, a. ') Dccisions doctrinalca. Paris 1812. S. 21. :כלל גדול אמרו י רינא דמלכותא רינא בענינים המדיניים.) Geschichte t. Inden 4, 322. 323. •ל Neuzeit 1802. Nr. 1. ל Uegat. 6. 1. ר Do leg. libr. gent. T. II.!1. 176. ל Melanchth. op. cd. Ilasil. t. I an liceat Cliristianis litigare? ") Jos.?llcerth. 11. 8, 5. Frankel will die Geschichtlichkeit dieses Berichtes nicht gelten lassen sHvdcgct. S. 10). Seine Einwürfe beruhen aber ans seiner vorgefaßten Meinung von der Zeit der großen Synode, lieber die wirkliche Zeit und Wirksamkert derselben s. ״Ben Chan." 1, 102. 103. 202. 338. לי Zvs. das. 14, 7. 2. "1 Jos. v. jnd. Kriege 3. 7, 3. Napoport im Erech Millin Seile 148. 140. 'ל?lbrah. Krochmal in hc-Chaln; 1, 141 ff. 'ל Die Nachweise in Jad Malcachi 147 bis 151. ") Sanhcdrin 106, b. לי בשני דיזב יהודה כולי׳ הגויי בנזיקין S. oben sinmcrf. 2. Daö feudalistische Moment ist am stärksten bei Nissun Nedar. 28. a ausgesprochen. 'ל Be rach 58, a. לי Sanh. 20, b. לי B. Vatbra 3, b.?lrach. 6, a. 'ל Snkka 53, a. s. auch Jos. Löw» in Kochbe Jizchak 15, 32.?lbr. Krochmal in hc-(5haln; 1. 81 ff. ״ ל־Ben Ehan." 2, 544. Slnmerk. 23. ׳') No sch Ha-Schana 18. b. ל׳ B. Kama 117, a. Napoport in Kcrem Ehemed 7, 155. Krochm. aa, O. S. 82.?lnin. ל־ Gezela wa-?lbcda 5, 13. (51). Mitv. 309, 8. ־') Maggid Mi sch ne a. a. O. Treuer sind N.'S Worte in dem Gmachten Jos. Kvlon'S Nr. 66 wicdcrgegebcn: םרהובי׳ מהכלי pl □הימי Bergt, auch N.'-G.-A. d. K. David bcn Zimra 1 , 48. Die Verhandlungen über das Münzrccht s. S. Kohcn I. Dea 165, 8. lieber Tabakmonopol P. Jizchak 2. 04, a. *ל Niss. Gittin vergl. B. Bathra 54, b.: דינא דמלבותא רינא ומלכא אמר לא לק5י ל' ארעא אלא באגרתא. Aschen Nedar. 3,11. Naschbam. B. B. 54. b. שכל בה״מ מקבלי׳ עליהן הקי המלך ומשפטיו רהלפך ל־ דין גמור הוא. Müwe wc-Lowe 25, 10 :ז^״בל לסי המנהג ולמדין מן המים לישראל S. auch (5h. Misp. 73. 14. ל׳ Mcchiltha Misp. l. Gittin 88, b. Die Anßeruiigcn der älteren Sinroritaten s. bei S. Kohcn (5H. Misp. 73. 30. 300. 21. Darke Mose das. und Meirat Enaim 21., G.-Sl. d. Sim. b. Zcmach 1.!58.-. unter den Neueren vergl. Jon. Eybeschütz llrim we-Tlmmin 68. 6.: במה יודע כי נפלינו אנו מכל עמים אשר ע״פ האדמה אם לא במשפט לאלקי' אשרי העם שלו ככה. R. Ezechiel Landau unter Kaiser Josef: ואנחנו מצפים בכל יום שאדונינו ההסיד הקיפר יר״ה יחן רשוו־ז ליהודים שירונו זרה עם זה בדיני ישראל. (Noda Bihuda II. 2, 25). ל־ Dohm, über die bürgerl. Berh. der Inden S. 125. Orient. Bibliothek 10, 35. Gemeinde- und Rabbinatswesen. 11. Neue (Stiftungen in Böhmen. Um Den Nachwnch§ tncOtigev Lehrkräfte und geeigneter Rabbinatökandidaten nach Möglichkeit zu fördern, hat, wie wir vernehmen die Repräsentanz der böhmischen Laudesjudenschaft, die Interessen der letzteren stets vor Angen habend, beschlossen, ans den Zinsnngen des derselben gehörigen in Prag gelegenen Hauses, sechs Stiftungen und zwar zwei für Rabbinatökandidaten mit einer jährlichen Unterstützung von 300 fl. und vier für Lehramts-Kandidaten m. e. Unterst. von 200 fl. zu gründen. Die Bedingungen, unter denen eine solche Stiftung verliehen werden soll, sind: 1. Der Bewerber muß der böhmischen Landcsjndenschast angehören. 2. Seine Mittellosigkeit muß durch glaubwürdige Zeugnisse nachgewiesen werden oder sonst notorisch sein. 3. Er muß jenen Grad der Reife und wissenschaftlicher Bildung erlangt haben, daß dessen Aufnahme in ein Rabbiner- oder Lehr-Seminär oder in eine andere autorisirte öffentliche Lehrerbildungsanstalt als ordentlicher Hörer keinem Bedenken unterliegt. 4. Die wirklich geschehene Aufnahme in eine der bezeichneten Lehranstalten muß ans glaubwürdige Weise dargethan sein. 5. Die Rabbinatskandidaten haben, so lange nicht in dem österreichischen Kaiserstaate eine nach allen Richtungen hin vollkommen organisirte und höheren Ortes antorisirte Rabbinerschnle besteht, ihre rabbinische AnSbildüng an dem unter der Leitung des Herrn Oberrabbinerö Di- Frankel zn Breslau stehenden Rabbiner- Seminar einzuholen. Dagegen sind die Lehramtökandidaten verpflichtet, den Präparanden-Kurs an der k. k. Musterhauptschule zu Prag zu hören und ihre Lehrfähigkeit durch Zeugnisse dieser Anstalt auszuweisen. 6. Am Ende eines jeden Jahres haben die Kandidaten durch legale Zeugnisse der Vorstände jener Anstalten an denen sie ihre Ausbildung erhalten, über ihre Verwendung und ihr sittliches Betragen, ihre Würdigk. zum fernern Bezüge der Unterstützung zu bekunden. 7. Mit dem Austritt des Kandidaten aus der ihm zugewieseneu Anstalt, oder wenn er sich des ferneren Genusses der Stiftung nicht würdig verhält, hört auch sogleich der Bezug derselben auf. 8. Die im Genüße einer Stiftung befindlichen Lehramtskandidaten werden verpflichtet, wenn daö für diePrager- und Landeöjudenschaft projektirte Waisenhaus in Verbindung mit einem Alumnat ins Leben treten sollte, sich an demselben zu ihrer praktischen Ausbildung als Anshilfslehrer verwenden zu lassen und sich jener pädagogischen Thätigkeit zu unterziehen, die ihnen von dem Waisenhausdirektor zugewiesen werden würde. Kandidaten, die sich in dieser Beziehung durch besouderen Eifer und Geschicklichkeit anszeichnen kann von dem Weisenhausdirektor die unentgeldliche Verköstigung im Waisenhaus zugestanden werden. 9. Die Pflicht der Dankbarkeit für die den Kandidaten von der böhmischen Landesjudenschaft zu Theil gewordene mehrjährige Unterstützung, legt den Kandidaten die moralische Pflicht auf, nach erlangter Rabbiner- oder Lehrqualifikation ihre Thätigkeit zunächst den israelitischen Gemeinden Böhmens, ihres enger« Vaterlandeö, welches ihnen die Unterstützung angedeihen ließ znzuweuden.Hiemit soll ihnen aber in ihrer freien Bewegung kein Hinderniß gelegt und ihnen nicht ver-

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