Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 1 (1858)
- Issue
- 9 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 399 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2542917-2543107-2543117--0414-2544103- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
— KAK — de re Aussprüche der Schrift imterstüzt 7), und von den rabbinischeu Gesetzeslehrern einstimmig sanktionirt ^). Rücksichtlich des Hochpriesterthums wurde die Successton von der vollkommenen Würdigkeit des Nachfolgers abhängig geniacht"), was bei anderen Dignitäten nur zum Theil der Fall war l°). Das Erblichkeits- Prinzip rief bei Besetzung von Rabbinaten noch in neuester Zeit allerlei Streitigkeiten uud Reibungen hervor. Die angesehenen Rabbine», deren Beistand von den Rabbinatsprätendeuten in Anspruch genommen wurde, waren in nicht geringer Verlegenheit. Einerseits hätten sie den Rabbinatserben gerne unter die Arme gegriffen, um dem Buchstaben des Gesetzes zu genügen. Andererseits komtten sie sich aber nicht verhehlen, daß der Stimmung uud den Wünschen der Majorität der Gemeinden doch auch Rechnung getragen werden müsse. Glücklicher Weise hatten einige ältere Autoritüten, wie R. Samuel da Medina in Salonik1550)׳) und R. Menachem Asaria di Fano (gest. in Mantua 1640), ausdrücklich erklärt, daß das Prinzip der Erblichkeit auf die Rabbinate nicht angewendet werden dürfe, so daß sich auch die Gegner der Prätendenten auf Gewährsmänner berufen konnten. Auf sie berief sich R. Moses Sofer im Jahre 1820, indem er ihre Ansicht auf pilpulistischem Wege zu begründen und zu vertheidigen suchte "), ohne übrigens mit der einschlägigen Literatur vollkommen vertrant zu sein 12). Zehn Jahre später widerrief er indeß sein früheres Urtheil 13). Im Oriente, in Polen und in manchen Gegenden Ungarns hat die Erbfolge im Rabbinate auch in unserer Zeit ihre Bedeutsamkeit nicht verloren. Anderswo mußten auch in dieser Beziehung die alten Satzungen den neuen Kulturzuständen weichen. Der historischen Behandlung der thalmudischen Q-uellen oder dem ך) Mcg. 13, b. bes. Zebach. 162, a. ״) Malm. Mel. 1, 7. K. Ha-Mikd. 4, 21. I. Dea 245, 22. ") Tor. Koh. Achare Moth 8, 5. . '״) S. 9111m. 6. 8. ") Chatham Sofer II. 12. '*) S. Kenef. Ha-Gedoia zum O. Chajj. 53. CH. Sof. II. 13., wo i« der Berufung aus den Gimiath Weradim die Angabe ausgefallen ist.