Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 3 (20.1.1938)
- Date
- 1938-01-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 3 Der Israelit 20. Januar 1938 Die Leihkasse des Vereins steht in ihrer Art einzig da im Jerusalemer Jischuw. Der Verein besitzt eine große Schechuna (Stadtviertel), die eben den Namen ton •>"isra> trägt. In diesen Tagen bekam aber der Verein einen Befehl von der Stadtverwaltung, die Schilder am Straßeneingang zu entfernen, da die Straße eine andere Benennung erhalten soll. „Kol Israel" weiß aus sicheren Quellen zu berichten, daß diese Verordnung nicht von den arabischen und nicht von den christlichen Mitgliedern des Stadtrates, sondern von jüdischen Ratmännern ausging- * * Daß unter diesen Umständen ein eigenes tägliches . Organ der Gesetzestreuen in Palästina eine rettende Aufgabe für Erez Israel, — wo drei Zeitungen tätlich das Publikum mit frischer Nahrung aus dem thorafremden Leben versorgen — zu lösen hätte, muß nicht wieder einmal nachgewiesen werden. Nach vielen Mühen und Vorbereitungen ist eine solche Tageszeitung unter dem Namen „Hazofeh" ins Leben gerufen worden. Das Blatt ist misrachistisch, verspricht aber, nach den ersten Proben zu schließen, sich seiner Mission, der Thora und Tradition zu dienen, bewußt zu bleiben. Es muß aufs tiefste bedauert werden, daß die Gesetzestreuen agudistischer Einstellung bisher die Kraft und die Mittel für eine solche Schöpfung, die für Erez Israel das tägliche geistige Brot wäre, noch nicht aufgebracht haben. Man wird aber begrüßen, daß zunächst wenigstens auf diese etwas gebundene Art der in religiöser Beziehung hemmungslosen Presse ein gewisses Gegengewicht geboten wird. Freilich ist dabei die Gefahr nicht zu übersehen, daß die in Palästina so beliebte Politik der Grenzverwischung, der auch die Monatsschrift „Hahed" nicht gerade abgeneigt gegenübersteht, mit dieser Tageszeitung ein neues, wirksames Instrument in die Hand bekommt. Die ersten uns zugegangenen Nummern geben, wie gesagt, zu diesen Befürchtungen noch keinen Anlaß. Hoffen wir, daß wir auch ferner das Blatt mit ungetrübter Freude lesen können. * * Zwei führende Männer in Ländern, die sehr weit voneinander liegen, haben sich - günstig über die Juden in ihren Gebieten ausgesprochen. Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied ist nicht zu übersehen. Das Staatsoberhaupt in Litauen benutzte die Konferenztribüne der Regierungspartei, um allen Gruppen und Grüppchen im Lande, die ihre Gelüste nach einem wirtschaftlichen Boykott gegen die Juden spielen lassen, einmal für allemal zu sagen, daß in Litauen, wo schon in der zaristischen Zeit Juden und Litauer freundnachbarlich mit- und nebeneinander lebten, kein Platz für Antisemitismus sei noch jemals sein wird. General Higuchi in Japan sprach auf einer jüdischen Konferenz, die Vertreter der jüdischen Gemeinden von Mandschukuo, Nordchina und Japan am 11. Januar in Charbin vereinigte. Auf jüdischen Konferenzen pflegten die Aeußerungen hochgestellter Persönlichkeiten zwar sehr verbindlich aber weniger bindend zu sein. Immerhin gehen die Worte General Higuchis weit über den Rahmen diplomatischer Höflichkeiten hinaus. „Wir Japaner," sagte der General, „kennen sehr wohl die Schwierigkeiten, die die Juden in ihren Beziehungen zu anderen Völkern haben, das japanische Volk, das V Vom Kommen des Moschiach. Zur Frage der Geulah. Von Saly Geis. Die zweitausendjährige Galuthgeschichte des jüdischen Volkes zeigt immer wieder das Bestreben der Rückkehr nach Erez Israel. Erst bei Beginn der gegenwärtigen Erez Israel-Bewegung wurde gerade aus Kreisen, die wissen sollten, daß das jüdische Le ben ohne Erez Israel einen Torso bedeutet, Bedenken ausgesprochen, ob auf diese Weise dem Kommen des Moschiach nicht vorgegriffen werde. Auf diese Frage schrieb im Jahre 1903 der orthodoxe Gelehrte Ahron Marcus einen Aufsatz. Das Wesentliche seiner Ausführungen sei hier im Nachfolgenden wiederholt: „ ... In der Misehnah, Maasser Sehein V, 2 und dem dazu gehörigen Jeruschalmi und Tossafoth Jomtow wird das Gegenteil ausgesprochen. Das letzte Synhedrion erließ nämlich eine Verordnung für die Eventualität, daß das Beth-Hamikdasch vor der endgültigen Erlösung — wie zu Esras Zeiten — unter der Oberherrschaft einer fremden Macht wieder erbaut werden würde. Da es dann kein durch Semichah autorisiertes Synhedrion geben könne, so sorgt diese Verordnung vor. Die Sache hatte geschichtlichen Untergrund. Hadrianus hatte bei Antritt seiner Regierung (118) die Absicht, den Wiederaufbau des Betheine einheitliche Nation bildet, kann es sich aber leisten, eine objektive Stellung zur Judenfrage" einzunehmen." Der General rühmte die großen Fähig: keiten und den Fleiß des jüdischen Volkes und seine Beiträge zur Entwicklung von Wirtschaft, Handel, Industrie, Kunst und Wissenschaft. Die jüdische Religion stehe der japanischen weit ferner als dem Christentum und dem Islam, die Japaner bewundern aber das Volk, das sich dank seinem Genius, sein & r Frömmigkeit und seiner Religion wie seinem starken nationalen Bewußtsein trotz zweitausendjähriger Heimatlosigkeit bis auf den heutigen Tag erhalten hat. Auch die Japaner hielten zu ihrer alten Tradition und leisteten jeder Assimilation Widerstand. Der General hegt keinen Zweifel darüber, daß im Falle einer Wiedererrichtung des jüdischen Staates „der jüdische Nationalismus wieder erwacht und das jüdische Problem zum Schweigen gebracht wird." In konkreter Beziehung sind folgende Aeußerungen General Higuchis wichtig und bedeutsam: „Wir Hamikdasch zu gestatten. Unter Aufsicht von Pappus und Julianus wurde Geld gesammelt. Die spätere Weigerung verursachte den Bar-Kochba-Aufstand, den Rabbi Akiba vorbereitet hatte. Das Mißlingen des Aufstandes hat seiner Autorität nichts geschadet. 243 Jahre später erneuerte sich die Bewegung, Kaiser Julianus, der den Patriarchen Hillel II. aus David'schem Haus in einem Brief seinen lieben Freund und Bruder nennt, gestattete den Wiederaufbau des Beth-Hamikdasch, sein Tod verhinderte aber die Ausführung. Der Talmud, von der uner-. schütterlichen Gläubigkeit des jüdischen Volkes überzeugt, war so wenig nervös, daß er von diesem Patriarchen eine Aeußerung der Verzweiflung über den Nichteintritt der so nahe geglaubten Erlösung der Nachwelt übermittelte und nur bemerkte: „Möge ihm sein Herr verzeihen! Die durch die Propheten verkündeten Verheißungen sind unverbrüchlich," Nach der Katastrophe von 1492, als Sultan Soliman die aus Spanien vertriebenen Juden mit offenen Armen aufnahm und ihnen Autonomie einräumte, ging der palästinensische Oberrabbiner Jakob Berab daran, ein Synhedrion zu schaffen und es auf Grund einer Ansicht Maimonides zu autorisieren, das Beth- Hamikdasch aufzubauen. Das Alcharim (ömarmoschee) war damals noch nicht. Der Plan scheiterte an dem Widerstand eines Jerusalemer Rabbiners, nach Berab aus verletzter Eigenliebe. Als 1831 Mehemet Ali und Ibrahim Pascha Palästina unter ägyptische Herrschaft brachten, wollten sie den Zionsberg den Juden zurückgeben. Ein Responsum des berühmten Rabbi Moses Sofer (Chatham Sofer) in Preßburg (1,-31) beantwortet die Anfrage wegen des Korban Pessach "mit begeisterter Zustimmung ..." Japaner hegen keinen Rassenhaß. Wir sind» Freunde des jüdischen Volkes und wünschen Zusammenarbeit mit dem jüdischen Volk für Frieden und Eintracht unter den Völkern. Wir sind bereit, . mit den Juden geschäftlich und sozial en«* zusammenzuarbeiten. Japan bietet euch, Juden, die vollste Möglichkeit, in weitestem Maße Geschäftstätigkeit zu entfalten. Während Mandschukuo auf der Zusammenarbeit mit fünf Völkern, den Japanern, Chinesen, Mongolen, Koreanern und Russe», aufgebaut ist, glauben wir, daß in Zukunft Mandschukuo gern die Interessen auch des loyalen jüdischen Volkes schützen und den Juden eine Gelegenheit geben' wird, in Frieden zu leben und aktiven A n teil' daran zu nehmen, sich hier für sich eine friedliche Heimstätte aufzubauen." Bemerkenswert ist, daß mit der Identifizierung, des jüdischen Nationalismus mit dem Genius des jüdischen Volkes, seiner Frömmigkeit und Religion der japanische General das Wesen des- Judentums in seinem tiefsten Kern erfaßt hat. Ein Jahr später als Ahron Marcus schrieb David Katzburg, der Herausgeber der talmudisch-wissenschaftlichen Monatsschrift „Tel talpiauth" in Waitzen (Ungarn), über den gleichen Gegenstand und kam u. a. zu folgendem Resultat: „Der Anfang der letzten Geulah wird nur auf natürlichem Wege stattfinden. Die Zeichen hierfür sind nach dem Talmud, daß Erez Israel wieder Früchte zu tragen beginnt, und daß die von Zion Abtrünnigen sieh Zions wieder erinnern." Es ist aber gar-nicht nötig, nach Mischnah und Gemara zu greifen; schon unser Siddur gibt in der Schmoneh-Esreh die entsprechenden Lehren. Die Schmoneh-Esreh, der Höhepunkt der Tefilloth, wird durchglüht von heißer Liebe zu Zion und von vertrauensfestem Optimus zur Wiedererrichtung Zions nach den Worten der Propheten. Das Feuer dieser Glut hat das jüdische Volk gegen die schlimmsten Verfolgungen g«f©stigi und hat nur dort nachgelassen. wo Assimilation die Herzen erkaltete« In den Berachoth der Schmoneh-Esreh heißt es nun: 1. Gib Segen dem Erdboden. (Gedacht war hier an den Boden von Erez Israel, wie es die Bitte um Regen im Winter zeigt, während die meisten Galuth- Iänder Regen im Sommer benötigen.) 2. Sammle die Zerstreuten Deines Volkes Israel. 3. Setze das Synhedrion wieder ein. 4. Kehre zurück nach Jeruscholajim (Beth Hamikdasch) und errichte Davids Thron. 5. Laß das Haus Davids bald wieder aufblühen. Würden die Tefilloth beim Sagen wieder so emp» funden werden, wie sie gedacht waren, dann wäre dies der sicherste Weg, die Phasen bis zum Kommen, des Moschiach abzukürzen. Von Dr. Ph. Biberfeld. (Fortsetzung.) Mitwirkung bei der Verwaltung. In ganz entsprechender Weise ist das wesensbestimmende Prinzip der eigentlichen Verwaltungstätigkeit die konsequente Durchführung des Prinzips der Selbstverwaltung. Im modernen Staatsrecht versteht man unter Selbstverwaltung denjenigen Aufgabenkreis, der nicht von den eigentlichen staatlichen Organen, sondern von kleineren Verbänden innerhalb des Staates unter eigener Verantwortung verwaltet wird. Dem jüdischen Staat ist dieser Dualismus fremd. Das Volk nimmt an der gesamten Staatsverwaltung regsten Anteil. Diese Mitwirkung spielte sich in einer großen Fülle genossenschaftlicher Verbände ab, welche, wie bereits ausgeführt, später ein mehr körperschaftliches Gepräge erhielten. Unter den Genossenschaften sind zunächst die ländlichen Verbände zu nennen. Dazu gehören die Feldgenossenschaften, geeint durch die gemeinschaftliche Sorge um die geregelte Bewässerung des . gemeinsamen Felderkomplexes (Tosefta Baba Meziah XI) ferner die Sielgenossenschaften zur gemeinschaftlichen Regelung des Wasserabflusses (Baba Meziah 108) und schließlich die Flußgenossenschaften zur Verhinderung von Ableitungen des Flusses, von welchem die Felder bewässert werden. (Gittin 60.) Von größerer Bedeutung sind die städtischen Genossenschaften. Diese treten in den folgenden Formen auf: 1. Hausgenossenschaften zur gemeinsamen Instandhaltung der Häuser (Ch. M. 164; 155, 4). 2. Hofgenossenschaften umfassend in erstei~ Linie die Bewohner des Hofes, sodann auch die Hausbesitzer, die im beschränkten Maße ebenfalls zu den gemeinsamen Aufgaben beizutragen haben. Ihr Zweck ist die Schaffung aller notwendigen oder ortsüblichen Anlagen (Ch. M. 161) sowie Untersagung jeder nicht ortsüblichen Benutzung des Hofes oder solcher Berufe, die viel Verkehr hereinziehen. (Ch. M. 156.) 3. Höfegenossenschaften. Sie sind die Zusammenfassung mehrerer Höfe zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben. (Ch. M. 161, 6.) Als solche kommen in Betracht: gemeinsame Wasserbeschaffung oder Ableitung nach Art der Sielgenossenschaften sowie die gemeinsame Instandhaltung der notwendigen Wege. 4. Ganggenossenschaften. Sie sind die Zusammenfassung sämtlicher Höfe, die einen gemeinsamen Durchgang zur Straße haben. Ihr Zwick ist wiederum Schaffung aller notwendigen oder ortsüblichen Anlagen (Ch. M. 162) sowie die Hinderung jeder nichtüblichen oder nicht herkömmlichen Benutzung. (Ch. M. 156.) 5. Stadtgenossenschaften. Sie umfassen alle Einwohner der Stadt, sodann auch die Eigentümer von Häusern und Grundstücken, die im beschränkteren Maße zu den gemeinsamen Aufgaben herangezogen werden. (Ch. M. 163.) Hierzu gehören: a) Schaffung aller notwendigen oder üblichen Anlagen, insbesondere der zum Schutz gegen Feinde notwendigen. b) Schaffung aller zum Kultus notwendigen Einrichtungen. c) Sorge für das Schulwesen.