Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1935)
- Date
- 1935-07-04
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 27 Der Israelit 4. Juli 1935 Ergänzt werden diese Arierbestimmungen durch § 11 Abs. 2 des Wehrgesetzes, in dem es heißt; Der Führeranwärter muß sich vor seiner Beförderung zum planmäßigen Truppführer schriftlich zu einer ununterbrochenen Dienstzeit von mindestens 10 Jahren verpflichten und den Nachweis arischer Abstammung führen; er muß weiter seiner aktiven Dienstpflicht in der Wehrmacht genügt haben. Bezüglich der Ausnahmen von der Arierbestimmung wird in § 15 Abs. 2 des Wehrgesetzes, auf den der § 7 des Arbeitsdienstgesetzes hinweist, ausgeführt: „Ob und in welchem Umfange Ausnahmen zugelassen werden können, bestimmt ein Prüfungsausschuß nach Richtlinien, die der Reichsminister aufstellt." Hierzu hatte der Leiter des Wehrmachtamtes im Reichskriegsministerium, General von Reichenau, nach Verkündung des Wehrgesetzes in einer Pressebesprechung erklärt: „Die in § 15 enthaltenen Vorschriften über die Stellung der Nichtärier sind nach Grundsätzen entstanden, die der Führer und Reichskanzler aufgestellt hat. Arische Abstammung ist grundsätzlich eine Voraussetzung für den Wehrdienst, doch können Ausnahmen zugelassen werden, die durch Prüfungsausschüsse entschieden werden . . . Die Richtlinien (für die Prüfungsausschüsse) werden dahin gehen, daß solche Nichtärier und Personen, die mit Frauen nichtarischer Abkunft verheiratet sind, bei freiwilliger Meldung zum aktiven Wehrdienst zugelassen werden, die nach der Art ihrer bisherigen Betätigung, nach dem persönlichen Gesamteindruck und nach Prüfung der politischen Zuverlässigkeit für geeignet befunden werden. Reinrassige Juden werden zum aktiven Wehrdienst nicht herangezogen." Fünf Sejmsitze für Polens jüdische Minderheit. Warschau, Ende Juni. Eine Abordnung von Vertretern der jüdischen Minderheit Polens ist dieser Tage vom Ministerpräsidenten S 1 a w e k empfangen worden. Während die polnische Presse über den Empfang nichts Näheres mitteilt, melden die jüdischen Blätter folgendes: Nach einer Erklärung des Ministerpräsidenten wird die jüdische Minderheit in dem demnächst zu wählenden polnischen Sejm mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sein. Der Ministerpräsident habe darauf hingewiesen, daß er gerne bereit wäre, den Juden noch mehr Mandate zuzugestehen, daß aber nach der neuen Wahlordnung die Verteilung der Mandate sich auf geographische Grundsätze stütze, was sich auf die Zahl der jüdischen Mandate insofern einschränkend auswirken muß, als die Juden in Polen im ganzen Lande zerstreut wohnen. G'ttesliebe und Nächstenliebe- Prag, 1. Juli. Das Präsidium der zur Zeit in Prag stattfindenden gesamtstaatlichen Katholikentages hat an den Vorstand der Prager Israelitischen Kultusgemeinde als Antwort auf eine Begrüßung ein Telegramm gerichtet, in dem die gemeinsame Grundlage der Religionen als verbindendes Element aller Gläubigen hervorgehoben und betont wird, daß die vom Katholikenkongreß ausgehende Friedensbotschaft für alle Welt und alle Menschen ahne Unterschied gilt. Die Erklärung hat in der Oeffentlichkeit tiefen Eindruck gemacht. Debatte im niederländischen Parlament über das deutsch-jüdische Ausbildungsdorf. Amsterdam, 2. Juli. In der ersten Kammer des niederländischen Parlaments interpellierte einerder Führer der Partei des Ministerpräsidenten Dr. C o 1 i j n den Minister für öffentliche Arbeiten über die Ausbildung der deutsch-jüdischen Jugendlichen in dem Dorfe im Wieringer Meerpolder. Unter Hinweis auf die in Holland bestehende Arbeitslosigkeit fragte er, ob die Jugendlichen auswandern oder in Holland verbleiben werden. Minister Dr. van Lidth de Jeu de antwortete, daß es sich bei dem deutsch-jüdischen Ausbildungsdorfe nur um einezeitlich beschränkte Gründung handele. Sobald die Jugendlichen ihre Ausbildung beendet haben würden, würden sie das Land verlassen müssen. Der erste Transport Jugendlicher werde im nächsten Herbst nach Palästina und Südamerika abgehen. Der jüdische Senator S. van de n B e r g h , einer der Protektoren des Äusbildungsdorfes, bestätigte, daß die Jugendlichen nach Vollendung ihrer Ausbildung auswandern würden. Sie würden nicht länger als zwei Jahre in Holland verbleiben. Einschränkung der Einwanderung von Rabbinern und Kultusfunktionären. Jerusalem, 2. Juli. Die Palästinaregierung hat seit einiger Zeit die Einwanderung von Rabbinern und Kultusfunktionären nach Palästina eingeschränkt. Auf Grund einer besonderen Vereinbarung konnte das Oberrabbinat früher Zertifikate für Rabbiner und andere Kultusfunktionäre entsprechend dem allgemeinen Bedarf im Lande ausstellen. Jetzt bewilligt die Regierung Zertifikate nur dann, wenn die Bewerber einen schriftlichen Kontrakt mit einer Synagoge oder Gemeinde vorlegen können. Diese Vorschrift trifft insbesondere diejenigen Rabbiner schwer, die aus Sowjetrußland nach Palästina auswandern wollen. Deshalb hat der Rabbinerverband von Tel Awiw anläßlich des 70. Geburtstages des englischen Königs an diesen ein Telegramm mit der Bitte gerichtet, die Tore Palästinas für die Einwanderung von' Rabbinern und Kultusfunktionären aus Rußland wieder zu offnen. In einem dem Rabbinerverband vom Chefsekretariat der Palästinaregierung nunmehr zugegangenen Schreiben wird erklärt, daß eine Aenderung der bezüglichen Vorschriften nicht möglich sei. Vielmehr müsse darauf bestanden werden, daß im Falle der Anforderung von Rabbinern freie Posten für sie nachgewiesen werden oder daß der Vertrag einer Gemeinde mit dem Bewerber vorgelegt wird; außerdem hat die betreffende Einrichtung nachzuweisen, daß sie über die Mittel zur Besoldung des religiösen Funktionärs verfügt. Die Regierung hat den aus dem Brith Habirjonim-Prozeß bekannten jungrevisionistischen Führern Ac h i Meir, Dr. Yevin und Dviri mitgeteilt, daß sie die palästinensische Staatsbürgerschaft b ehalt e n , falls sie sich zukünftig wohlverhalten werden. , Gegen die seinerzeit offiziell bekannt gegebene Androhung der Ausbürgerung hatte eine starke Protestbewegung in Palästina und der Diaspora eingesetzt, an der auch verschiedentlich dem Revisionismus fernstehende Gruppen teilnehmen.; '.':. Oberrabbiner Kuk schwer erkrankt» Jerusalem, 2. Juli. Oberrabbiner Abraham Jizchak Hakohen K u k * ist schwer erkrankt. Das Rabbinat hat irr den Straßen Jerusalems Plakate anschlagen, lassen, in denen , die Bevölkerung aufgefordert wird, für die Wiedergenesung des Oberrabbiners zu beten. Im Laufe des Tages hat sich das Befinden Oberrabbiners Kuk verschlechtert; Die Professoren Zondek und Marcus würden zu einem Konsilium berufen. In allen Synagogen des Landes werden Gebete für die Genesung Oberrabbiner Kuks gesprochen. (ITA.) Gegen die Einbeziehung der Histadtuth-Schulen in das Schulwerk der Knesseth Israel. Jerusalem, 2. Juli. Gegen die vor kurzem vorgenommene Einbeziehung der Schulen der Histädruth Haowdim in das dem Waad Leumi unterstellte allgemeine jüdische Schulwerk Palästinas macht sich in den der Histädruth fernstehenden jüdischen Kreisen ein heftiger Widerstand bemerkbar, Die Allgemeinen Zionisten, die Misrachisten, der Verband, der jüdischen Landwirte und die Judenstaatspartei haben Versammlungen einberufen, in denen, dem Protest gegen die Uebernahme der Schulen durch den Waad Leumi Ausdruck gegeben werden soll. Die Gegner der Einbeziehung behaupten* daß gewisse Einrichtungen an diesen Schulen, ihnen einen Parteicharakter verleihen. Der alte Judenfriedhof in Wilna bleibt erhallen. Jerusalem, 30. Juni. Der polnische Generalkonsul in Jerusalem, Dr. Zdzyslaw Kurnikowski versicherte einer bei ihm erschienenen Abordnung der Jerusalemer Jüdischen Gemeinde, daß die polnischen Behörden nicht mehr die Absicht habent den alten jüdischen Friedhof in Wilna, auf welchem berühmte jüdische Rabbiner bestattet sind, zu Assanierungszwecken 'aufzulassen, evl. ihn in einen Sportplitz zu verwandeln. Es bestehe lediglich die Absicht, die Friedhofsfläche nicht zu vergrößern. Der Generalkonsul versicherte gleichzeitig, daß die Regierung alle Maßnahmen zur Verhinderung^weiterer antijüdischer Exzesse ergriffen hat, Die jüdischen Geschäfte sollen am Sonnabend nicht schließen. Kaunas, 2. Juli. Der antisemitische Handels- und Industriellenverband Verslininki hat an die Behörden das 'Ersuchen gerichtet, den jüdischen Geschäftsleuten zu verbieten, ihre Geschäfte am Sonnabend zu schlie ß en. Begründet wird dieses Ansuchen damit, daß die Bauern an Sonnabenden nicht in die Städte, kommen, um Einkäufe zu machen, da sie wissen, daß die jüdischen Läden geschlossen sind. Das habe zur Folge, daß auch die christlichen Geschäfte an diesem Tag keine Kunden haben. Jüdische Einwa^nmg nach Kanada« Montreal, 27. Juni. Auf der Jahresversammlung der Jewish Immigrant Aid Society of Canada erklärte der Direktor der Gesellschaft, J. Paul, die kanadische Regierung stehe einer jüdischen Einwanderung nach Kanada f r e u n d 1 ich gegenüber. Im Laufe des letzten Jahres si eine gewisse Zahl von Juden aus Deutschland nach Kanada'eingewandert und zahlreiche beabsichtigte Ausweisungen wurden, wo es sich um Juden handelte, nicht verfügt;