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Der Israelit · 1930-08-28 · Heft 35 (28.8.1930) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 35 (28.8.1930)
Date
1930-08-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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DerJsroelit Nr. 35. Seite 3 28. August 1930 Rußland wird dem Rabbiner Pflichterfüllung zu einem Verbrechen, das mit dem Tode gesühnt wird.. Rabbi Abramsti wurde im Momente verhaftet, da er sich anfchickte, nach Palästina, auszuwandern, das belastet sein Schuldkonto noch mehr. Wir haben vor kurzem an anderer Stelle unseres Blattes eine anschauliche Schilderung von der wundersamen Errettung des bereits dem Tode ausgelieferten Lubawitfcher Rebben gebracht. Damals war noch, eine Einmischung von außen von etwas problematischem Werte, obwohl .5 auch in diesem Falle ohne Hilfe des Auslands nicht ging. Inzwischen sind die Dinge so weit gediehen, daß gar nichts mehr zu verlierm ist. Das Ausland kann und darf nicht schweigen, und die Stimrpe des Auslandes fällt heute in Rußland, wo man den Ehrgeiz hat, als Kulturstaat im Chore der Völker mitzufpieken, mehr denn früher ins Gewicht. Das Schicksal der Minsk e r Rabbi n e r wäre im vorigen Jahre nicht aufzuhalten gewesen, - wenn das Ausland nicht das mahnende und warnende Wort erhoben hätte. Im Falle von Rabbi Abramski, dem, nebenbei bemerkt, das thoratreue Judentum mancherlei verdankt, darf es nicht anders fein. Die gesamte Kulturwelt muß alarmiert werden gegen eine Tat, die zwar zunächst einen jüdischen Menschen und das Judentum trifft, die aber ein Verbrechen gegen die Kultur und die Menschheit insgesamt darstellt, wie es eine gesittete Gesellschaft lim Zeitalter des Völkerbundes und des Pan-Europa-Gedankens nicht zulassen darf. Abgelehnt wegen Befangenheit... In letzterer Zeit konnten sich wiederholt wegen schwerer Ausschreitungen angeklagte Nationalsozialisten dem Richter dadurch entziehen oder wenigstens die Verhandlung verschleppen, daß sie Richter oder Schöffen kurzerhand als Juden oder Judenfteunde ablehnten. In einem besonders krassen Fall, der viel Aufsehlen erregte, hat das Gericht solchem Antrag eines Angeklagten ganz ohne Not und ohne Grund stattgegeben. Von der völkischen Presse wird dieses Entgegenkommen der Gerichte stark bejubelt. Es trifft sich gerade gut zur rechten Zeit, daß die „Juristische Wochenschrift" vom 16. August 1930 eine reichsgerichtliche Entscheidung veröffentlicht, wonach solche Ablehnungen unter Sanktionierung des Gerichtes als g e f e tz w i d - rig gekennzeichnet werden. Der der reichsgerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegende konkrete Fall bezieht sich zwar aus die ka t hol i s ch e Kirche, die Entscheidung selbst erstreckt sich aber in ihren allgemeinen Ausführungen selbstverständlich auch aus die j u dirsch e Religionsgemeinschaft. Sie hat folgenden Wortlaut: „Gegen die Grundsätze, von denen sich das Gericht bei der Zurückweisung des Ablehnungsvertrages hat leiten lassen, bestehen keine rechtlichen Bedenken ... Die allgemeinen Ausführungen, die die Gefahr einer Befangenheit eines katholischen Richters in einem Fall der hier fraglichen Art dartun sollten, konnten die Ablehnung nicht rechtfertigen, denn für den Richter besteht die Pflicht, unbeirrt durch die Rücksicht auf sein Glaubensbekenntnis, die Staatsgesetze anzuwenden, so daß er, vor einen Gewissenswiderstreit gestellt, von sich aüs für den fraglichen Fall von der Ausübung des Richteramtes absehen müßte. Erklärt also der Richter, sich nicht befangen zu fühlen, also in der Lage und bereit zu sein, unbeirrt durch seine Zugehörigkeit zu einem gewissen Glaubensbekenntnis, zu urteilen, so kann auch von dem verständigen Standpunkt eines Angeklagten aus kein Grund bestehen, in eine unvoreingenommene Ausübung des Richteramtes durch diesen Richter Zweifel zu setzen." Es muß dafür gesorgt werden, daß diese Entscheidung aus dem Verstecke der juristischen Fachpresse in die breiteste Oesfentlichkeit gelangt. Man darf aber vor allem hoffen und erwarten, daß sie d e n Richtern zur Kenntnis -kommt, die die Neigung haben, in der Rücksichtnahme auf nationals ozialistische Gefühle weit über die Grenze des Gegebenen zu gehen. Wo, wie im Falle von Hindenburg, diese höchste Entscheidung von einem Schöffengerichte unbeachtet bkeibtz wird das gesetzwidrige Vorgehen der Richter den Anlaß zu einem neuen reichsgerichtlichen Machtworte geben müssen. Der erste Wellkongretz der Schomre Schabbos. D ie E röff nun gs kund ge b ung. Nach kaum zweijährigem Bestände des Wettverbandes für Sabbatschutz Schomre Schabbos ist es gelungen, Vertreter der ganzen jüdischen Welt zum ersten Sabbat-Weltkongreß in Berlin zu vereinigen. Seit vielen Wochen steht die deutsche Judenheit insbesandere im Zeichen der Vorbereitung des Berliner Kongresses, der am 24. August vormittags in der Singakademie in Berlin seinen grandiosen Auftakt hatte. Etwa 250 Delegierte der jüdischen Gemeinden, Gemeindeverbände und Organisationen aus aller Welt haben sich in Berlin eingefunden. Die Staatsbehörden, die schon seit längerer Zeit auf die Bestrebungen des Weltverbqndes für Sabbatschutz aufmerksam geworden, sind und dieselben mit Interesse verfolgen, haben dieses Interesse anläßlich der Kundgebung in besonders eindringlicher Weise an den Tag gelegt. Die Reichsregierung, die Preußische Staatsregierung, die Stadt Berlin und verschiedene sozialpolitische Gremien hatten ihren besonderen Vertreter zur Tagung entsandt. Besonders imposant war der Eindruck, der von den hervorragendsten geistigen Führern der zeitgenössischen Judenheit geweckt worden ist. Der stellvertretende Vorsitzende des Weltverbandes, Herr R.-A. Dr. Sulzberger, eröffnete die Tagung und erteilte sofort dem Präsidenten des Verbandes, Herrn Seminardozent Dr. S. Grünberg, das Wort zu einer Begrüßungsansprache. Der Redner begrüßte die Delegierten, die Ehrengäste, die Pressevertreter und das in einer ungeheuren Fülle erschienene Berliner Publikum. In knappen Strichen legte er die Entstehungsgeschichte des Verbandes dar, der in unserer Zeit die dringende Aufgabe zu lösen habe, den Sabbat zu retten und sich sozialwirtschaftlicher Hilfsmittel auf diefem Wege bedienen müsse. Der Kongreß sei eine Arbeitskundgebung des geeinten positiven Judentums. Er werde über verschiedene wirtschaftliche Projekte und Pläne der Abhilfe zu beraten und zu beschließen haben. Daneben komme ihm zu, aus dem Gefühle der Solidarität heraus die Möglichkeit der SabbatheNgung für alle Juden zu erstreben. Der Redner wandte sich dann zur Darstellung des Sonntagsruhegesetzes und richtete einen Appell an alle Kulturnationen, die sozialen Bestimmungen der Sonntagsruhe in einer Weise auszugestalten, die der besonderen Situation der Judenheit gerecht werde. Vom Sabbat in Erez Israel erwartet der Redner, daß er mustergültig werde für die ganze Diaspora. An das mit außerordentlicher Wärme aufgenommene Referat schloß sich die Begrüßungsansprache von Herrn Legationsrat Prof. Dr. S ob e r n h e i m im Namen der Reichsregierung, der Preußischen Staatsregierung und der Stadl Berlin.. Der.Vertreter der Reichsbehörden sicherte den Bestrebungen des Weltverbandes wohlwollendste Beachtung vonfeiten der Regierung zu. Er hob insbesondere -die Nationen verbindende Kraft der Idee hervor, in deren Zeichen sich die markanten Persönlichkeiten zusammengefunden haben. Die Ehrung des Kongresses durch den Vertreter der Reichs- und Staatsbehörden fand stürmischen Beifall. Herr James G 0 ldfchmi d t, der für die Jüdische Gemeinde Berlin und für den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden sprach, hob insbesondere den Zusammenhang des Weltverbandes mit der Jüdischen Gemeinde hervor und fand bemerkenswerte Worte über die wirtfchaftspolitische Seite der Idee. Herr Dr. Meier Hilde sheime r begrüßte den Kongreß im Namen der Gemeinde Adaß Jisroel und des Halberstädter Verbandes und hob die ideelle Verbundenheit dieser auf unverbrüchlicher Gesetzestreue fußenden Gremien mit den Bestrebungen des Verbandes hervor. Die warmherzigen Ausführungen^ des beliebten Rabbiners fanden das ihnen gebührende Echo. Dauerwellen und Haararbeiten ist Vertrauenssache! EUGEN OCHS Spezialist dafür Moselstr. 16 . Taunus 1593 Unverbindlicher Besuch erbeten Herr Stadt- und Konferenzrabbiner Dr. U n n a- Mannheim begrüßte den Kongreß im Namen des Badischen Oberrats der Israeliten, des Traditionell-gesetzestreuen Rabbinerverbandes und des 'Badischen Vereins zur Wahrung der Interessen des gesetzestreuen Judentums. Er hob die Wirkung der Sabbatidee als Moment der Einheit und des Friedens besonders hervor. Herr Dr. Ansbacher -Wiesbaden sprach für den orthodoxen Rabb inerverbUnd, Dr. Wiener für den sozialen Ausschuß des allgemeinen Rabbinerverbandes, Herr Moses Herz sprach für die Arbeitsgemeinschaft der süddeutschen Landesverbände und insbesondere auch für die Kultusgemeinde München, Herr Alexander Levy, recht wirkungsvoll für den Verband h^r jüdischen Gemeinden Schleswig-Holsteins und der Hansastädte. Rabbi Meier Berlin, Jerusalem, hielt eine hebräische Ansprache namens des Waad Leumi, der Exekutive der zionistischen Weltorganisation und insbesondere in seiner Eigenschaft als Präsident des Misrachi in dessen Namen. Es folgte dann sin warmherziger Gruß Jacob Rosenheims namens der Weltorganisation „ Agudas Jisroel", die sich freue, daß der Verband aus der Fülle der dem thoratreuen Judentum gestellten Ausgaben die Fürsorge für den besonders schwer gefährdeten Sabbat herausgreise und aus b r e, t t ester B a - s i s arbeiten wolle. „Agudas Jisroel" wolle dabei gerne michelfen. Herr Kultusvorsteher Baum i n g e r begrüßte namens der Gemeinde Wien, Herr Advokat Dr. Alfonso P a c i f i c i, der verdienstvolle Bahnbrecher der Schomre Schabbosidee in Italien und Herausgeber: der bekannten Zeitschrift „Israel", überbrachte den Gruß der italienischen Judenheit in formvollendetem klassischem Hebräisch. Für das Rabbinat und die Kultusgemeinde Warschau begrüßte Rabbiner GutSzechter den Kongreß. Der bekannte Oberraibbiner S ch a p i r o aus Kowno sprach im Namen der litauischen Judenheit. Ein Vertreter des Rabbinats und der Gemeinde Lodz überbrachte deren Grüße. Zuletzt sprach Herr Rabbiner Segalowitz aus Danzig im Namen des russischen Judentums, seinen russischen Brüdern Mut und Kraft zum Ausharren im Kampf um den Sabbat als religiöses und nationales Symbol zu. Dr. Bernhard D r a ch m a n stattete in gemütvoller Weise die Grüße der amerikanischen Judenheit ab. Nun ergriff Chiefrabbi Dr. I. Herzog aus Dublin das- Wort, zu seinem Referat „Der Sabbat als heiligende Kraft in Israel", in dem er eine geist- und gehaltvolle Ideologie der Sabbatbewegung aufzeichnete. Daran schloß sich das Referat von Herrn Rechtsanwalt Dr. Paul S u l zb erger über „Sabbat und Wirtschaft", das die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Schomre Schabbos in markanten Zügen enthüllte. Mit einem Schlußwort von rhetorischem Schwung des bekannten Oberrabbiners Dr. Jos. E a r l e b a ch aus Altona kam die Eröffnungskundgebung zu ihrem gehaltvollen Ausklingen. Ra chmitt a gssitz ung am S0 nn t a g. Zunächst findet die Konstituierung des Kongreßpräsidiums und die Wahl der Kommissionen statt. In das Präsidium wurden gewählt: Präsident Dr. G r ü n b e r g und eine Reihe von prominenten Delegierten des In- und Auslandes. Ein Rigaer Delegierter bittet um besondere Berücksichtigung der lettischen Landsmannschaft, bei der mehr als anderswo im Sinne der Sabbatbewegung gearbeitet werde; auf Antrag von Herrn Weichselbaum, der auch ande.«yMg Unterstützung findet, werden die zuständigen Kommissionen durch Angestelltenvertreter ergänzt. Es wird die Maßgabe des Vorstandes bekanntgegeben, bei der endgültigen: Konstituierung der Kommissionen möglichste Weitherzigkeit wal-

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