Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1930-08-14 · Heft 33 (14.8.1930) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 33 (14.8.1930)
Date
1930-08-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2450600-2450632--77158-2534801
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

14. August 1930 Der Israelit u in die Seele des jüdischen Volkes. Die Gefahr, die hierin liegt, ist hundertmal größer als religionsfeindliche Artikel von der Art eines Gerhard Holdheim u. a. sie verursachen können. Der Misrachi aber sieht diese Gesahr nicht, oder er schenkt ihr nicht die genügende Beachtung. Er fordert einen religiös fundierten Zionismus, er fetzt zu den beiden Faktoren Land und Sprache noch die Thora lünzu. Aber er ignoriert es, daß durch das Hinzuommen dieses Faktors der Nationalisnus etwas qualitativ Anderes wird; dadurch aber wird eine bedenkliche Verwirrung der Begriffe, vor allem in der Jugend, erzeugt. Die organisatorische Verbindung mit dem Zionismus hat naturgemäß zur Folge, daß man überall mehrdas Gemeinsame hervorhebt. Nur so läßt es sich erklären, daß in misrachistischen Organen häufig zionistische Persönlichkeiten verherrlicht werden, ohne daß ihre gegnerische oder gar feindselige Einstellung zur Religion auch nur berührt wird. So erinnere ich mich, einmal in einer misrachistischen Zeitung einen Jubiläumsartikel über Ben Jehuda gelesen zu haben, wo diesem gewiß bedeutenden Gelehrten Lobeshymnen gespendet wurden: — daß er u. a. als erster öffentlich am Pessach gegessen hat mit der bewußten Absicht, die Autorität der Religionsgesetze zu untergraben, wurde mit keinem Wort erwähnt. Diese weitgehende Toleranz auch gegenüber den extremsten Gesetzesverächtern ist ja überhaupt ein Zeichen unserer Zeit, und sie hat m. E. den Niedergang der Religion, das Ueberhandnehmen der Mischehen usw. m i t verschuldet. Sie ist aber doppelt gefährlich, wo es sich um den Wiederaufbau unseres Volkes und unseres Landes handelt. Dr. U n n a fährt dann fort: „Ich erkläre offen, daß solche Erwägungen mich immer wieder zurückgehalten haben, wenn ich im Begriffe stand, dem Misrachi beizutreten. Etwas anderes ist die Teilnahme an der Jewifh Agency, wo durch die Scheidung in Zionisten und Nichtzionisten gegenüber dem zionistischen Nationalismus ein deutlicher Strich gezogen wird. Hier ist es möglich, an der Arbeit für das uns allen heilige Ideal des Aufbaus von teilzunehmen, ohne eine ideologische Verwirrung der Begriffe herbeizuführen. Es ist gewiß tief bedauerlich, daß die Aguda sich dieser Teilnahme bis jetzt verschlossen hat, und man muß wünschen, daß die Freunde einer Verständigung in ihr die Oberhand gewinnen. Der Misrachi sollte aber auch bedenken, daß es sich bei der oft so wegwerfend behandelten, nichtzionistischen Orthodoxie um ■nixaa'i mwa ii'nx handelt, und er sollte die tiefe Kluft nicht übersehen, die auch ihn von den religionsfeindlichen Nationalisten trennt. Er könnte damit auch seinerseits viel zur Beseitigung der unseligen Spaltung innerhalb des gesetzestreuen Judentums beitragen. Und ich glaube, durch eine Klärung der Begriffe und eine freimütige Betonung des ideologischen Gegensatzes würde auch sein Einfluß in den zionistischen Kreisen nicht geschmälert werden. Wahrheit und Klarheit sind die Voraussetzungen auch dafür, daß unser Ziel 01212»» n*p «6 '2 erreicht werde, daß die Gesamtheit des jüdischen Volkes sich wieder auf dem Boden der Thora zusammenfinde." Was die Bezugnahme auf die Jewifh Agency und die Stellung der A g u dasIisr 0 e l zu ihr betrifft, so ertauben wir uns zu bemerken, daß es auch hier, fo gut wie beim Misrachi, solange die Age n cy im ausgebe h n t e st e n Maße Kulturarbeit treibt und T ausende von jü dischen Kindern mit ihrem G e il b> e d e m vollendeten Abfall in d ie Arme treibt, „um die Seele des j ü di sch e n Volkes g e h t." Herr Rabb. Dr. Unna, der dem Misrachi mit Recht vorwirft, daß er der vom Zionismus herbeigeführten Säkularisation des Judentums nicht die genügende Beachtung schenke, sollte sich selber prüfen, ob das Gleiche nicht auch für seine Stellung zur Agency in ihrer gegenwärtigen Verfassung gilt. Wenn die „Kenessio Gedaulo" der „Agudas Jisroel" mit der Zustimmung des Rabbinischen Rates in aller Deutlichkeit ihrem Wunsche Ausdruck verliehen hat, an einer v ö l l i g auf Wirtschaftliches und P 0 litis che s b e s ch r ä n ft e nAge n c y m i t z u a r b e i t e n, so bedeutet es eine bedauerliche Schwächung der Aussichten dieses Postulats auf Verwirklichung, wenn eine führende gesetzestreue Persönlichkeit wie Herr Dr. Unna eine Sonderpolitik betreibt und dadurch die gleichen Gefahren heraufbeschwört, die er mit Recht in der Stellung des Misrachi innerhalb des Zionismus erblickt. Wir halten uns für verpflichtet, das gleichzeitig mit der dankbaren Anerkennung für die wahrheitsmutigen Worte Dr. Unnas auszusprechen. Au den Sfotfmfonflsfaftonen in Sowjetrutzlund. Vor dem Strafbezirksgericht in W i e n hat vorige Woche ein Preßprozeß stattgesunden, der in der ganzen jüdischen Welt Aufsehen erregen muß, weil er — wohl zum ersten Male — einen kleinen T e i la u s sch nitt aus d e r j ü d i - s ch e n Tragödie in der s 0 wjetrussi - fchen Hölle gerichtskundig macht. Angeklagt war der Herausgeber und verantwortliche Schriftleiter des Wiener Agudo-Organs „Jüdische Presse", Rabbiner Dr. Jooel P 0 l l a k, weil er sich geweigert hat, eine ihm zugesandte „Berichtigung" der sowjetrussischen Handelsvertretung in Wien zu veröffentlichen. Die „Jüdische Presse" hatte in Verbindung mit dem Berichte über die jüngste Wilnaer Rabbiner-Konferenz mitgeteM, daß die Konferenz auf Veranlassung des Ch 0 fez Chajim einen f 0 rmellen Ifsur gegen d e n A n k a u f v 0 n h e b r ä i f ch e n B ü ck e r,n und Sifre-Thora aus Sowjet rußl a n d erlassen und verfügt habe, daß aus solchen Sifrethora nicht gelei'nt werden darf. Den Grund dieses Jssurs bildet die Tatsache, daß die aus Rußland in Massen zur Zeit ausgeführten Bücher und Sifrethora der Regel nach den Besitzern, fei es durch scheinlegalen Druck, sei es mit Gewalt, geraubt sind, oder aus der gewaltsamen Konfiskation von Bothe Midraschim, Synagogen und Lehrhäusern stammen. Die sowjetrussische Handelsvertretung versuchte diese Mitteilung dahin zu berichtigen, daß der Jsfur sich nur auf solche Bücher beziehe, die g e r a u b t s e i e n , ^Während die von der Handelsvertretung angebotenen Bücher angeblich nicht geraubt, sondern rechtm a ß i g er worb en s i nd. In dem Prozeß, den die Handelsvertretung daraufhin gegen Rabbiner Dr. Joel Pollak anstrengte, erklärte dieser nunmehr folgendes: „ Blut und Flu ch klebt a n d e n hebräischen Büchern, die man heute aus Rußland ausführt. Diese T a t s a ch e d u r ch e i n e v 0 n dem ö st e r r e i ch i s ch e n P r e ß g e s e tz z u - gelassene, aber unwahre und d e m größten Teil unserer Leser unv e r st än d l i che B e r i chtig un g zu verdunkeln, habe ich für moralisch unzulässig gehalten und d a h e r d i e Bert ch t i g u n g der k l ä g e r i s ch e n Partei a b g e 1 e h n t." Dr. Pollak führte weiter aus: „Selbst angenommen (aber nicht zugegeben), daß die Ursprungszertifikate der Sowjethandelsvertretung über ihre hebräischen Bücher echt sind und freiwillige, mit gutem Willen gegebene Zeugnisse der einstigen Besitzer darstellen, selbst dann ist die Ausfuhr hebräischer Bücher aus Rußland ein Verbrechen. In Rußland darf man seit mehr als 10 Jahren kein hebräisches Buch drucken, kein Gebetbuch kann in Rußland hergestellt werden, kein Gebetbuch darf in das Land eingeführt werben, selbst die hebräischen Kalender, Luach genannt, sind untersagt. Verzeichnisse der jüdischen Fest- und Jahreszeiten werden wie einst vor Erfindung der Buchdruckerkunst von den Gelehrten mit der Hand hergestellt und im geheimen den Gemeinden mitgeteilt. An der Ausfuhr der in einem solchen Lande noch von früher vorhandener hebräischen Bücher darf u. E. kein Jude mit Gewissen und Ehrgefühl weder als Händler, noch als Käufer sich beteiligen." Das Ergebnis des Prozesses war, daß der angeklagte Redakteur Dr. Joel Pollak freiges p r 0 ch e n u n d d i e T r a g u n g de r K 0 st e n der Sowjethandelsvertretung auferlegt wurde. Der Gerichtshof stellte genau fest, in welchem Umfange, um den formalen Bedingungen des Preßgesetzes zu genügen, die Berichtigung der klägerifchen Firma abgedruckt werden muß, wobei jedoch der „Jüdischen Presse" das Recht zusteht, die Richtigkeit ihrer Mitteilungen nach wie vor zu behaupten und zu vertreten. Es ist dankbar zu begrüßen, daß durch die mannhafte Haltung unserer Wiener Kollegin das ganze Problem in den Brennpunkt des öffent- Nr. 33. Seite 3 lichen Interesses gestellt worden ist. Prinzipiell ist diese Haltung vollkommen zu billigen. Ob allerdings nicht in einzelnen Fällen, in denen sich ehemals begüterte Familien nur durch den Verkauf ihrer Bibliotheken vor Hunger und Elend schützen können, nicht doch die Möglichkeit geschaffen werden müßte, Abnehmer zu finden, bedarf ernster Erwägung. Zu bedenken ist dabei allerdings auch, daß es angesichts des in Rußland herrschendes Terrorsystems überhaupt schwer möglich sein wird, im einzelnen Falle festzustellen, ob freiwilliger Verkauf oder legalisierter Raub vorliegt. Wie bei allen sowjetrussischen Angelegenheiten steht man auch hier vor den schwersten und furchtbarsten Problemen. Bekäubungsgeseh und — Praxis! Von A. Mannheimer in Dettelbach. Gesetze sind dazu da, damit sie umgangen werden. So lautet eine volkstümliche Redensart, in der ebenso viel beißende Ironie als Wahrheit liegt. Ja, man darf kühn behaupten, daß das ganze oben genannte Gesetz eine Ironie auf die Wahrheit ist, eine Ironie auf die Gerechtigkeit und Kultur. Mit Recht wurde seitens der Schriftleitung ds. Bl. darauf hingewiesen, daß es sich gar nicht um Betäubung in des Wortes eigentlichem Sinne handelt, sondern um einfachen Totschlag. Also w« ivrN2' das Gesetz trägt den Stempel der Unwahrhaftigkeit an der Stirne. Wir schrieben schon vor Jahren an dieser Stelle, warum man denn nicht dem zum Tode verurteilten Verbrecher — es ist doch immerhin ein bedauernswerter Mensch — die „Wohltat" des Kopfschlags zukommen läßt, damit dann die Hinrichtung schmerzlos vollzogen werden kann? Loglscherweife und konsequentermaßen dürfte man hier den Menschen nicht niedriger stellen als das Tier. Aber ganz abgesehen davon, ist das Betäubungsgesetz voller Lücken und Löcher, durch die Zehntausende schlüpfen, schlüpfen auf Grund und in voller Ueberemstimmung mit dem „Gesetze", schlüpfen bei hellichtem Tage und in aller Öffentlichkeit. Wußten das die Jnauguranten des Gesetzes nicht? Kannten sie die Praxis nicht, das wirkliche Leben, wo dieses Gesetz sich auswirken soll? Nein, sie sind nicht so lebensfremd und halben das Gesetz absichtlich mit derart weiten Maschen äusgestattet, daß Hunderttausende durchfchlüpfen können — nur nicht die Juden! In Paragraph 1 wird festgesetzt, daß Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Hunde beim Schlachten vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben seien. Warum sind Kälber, Ferkel, Lämmer und Kitze nicht genannt? In der „Begründung" wird angegeben, ihre Aufzählung erübrige sich; sie seien schon mitgemeint. Hier schaut der ganze Pferdefuß heraus. Vor der Hausschlachter e i wirft man einfach die Flinte rasch und unbemerkt ins Korn und verschanzt sich hinter „der Schwierigkeit", ja Unmöglichkeit, den Vollzug „zu überwachen" . Hier schlägt offenbar das schlechte Gewissen. Was soll mit den Hausschlachtungen geschehen? Werden die Bauern sie aufgeben? Wird man die Schweine nicht wie früher mit dem Hammer „betäuben"? Werden sich die Bauern das wehren lassen? Man hat darum vorsichtigerweise den Abschnitt 2 in der „Begründung" so formuliert: „Die Staatsregierung ist zu ersuchen, durch gesetzliche Anordnungen sicherzustellen, daß überall dort, wo es möglich erscheint, die Betäubung des Viehes statt durch freien Kopfschlag durch mechanisch wirkende Geräte (Schußbolzen usw.) erfolgt, die geeignet sind, die Betäubung oder den sofortigen Tod des Tieres herbeizuführen." Jawohl, wo es möglich erscheint. Keine, wie auch immer geartete Ausführungsbestimmung wird die Hausschlachtungen verbieten. Kein Tierarzt wird hier zugegen sein, kein geprüfter Fleischbeschauer, kein eigens erprobter Schläger oder Schießer, kein Polizeidiener, kein Gendarm. Es wird alles den alten Weg gehen. Aus jüngster Zeit nur einige praktische Fälle. Ein junger Metzger erzählte dem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.