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Der Israelit · 1903-07-13 · Heft 55 (13.7.1903) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 55 (13.7.1903)
Date
1903-07-13
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1212 werden, daß wahrend bestehender Ehe die religiöse Erziehung der Binder sich nach dem übereinstimmenden Willen der Eltern bestimmt und so lange jeder Widerspruch untersagt ist. Hieraus folgt, daß, sobald die Ehe geschieden ist, der übereinstimmende Wille der geschiedenen Eltern nicht mehr an erster Stelle wirksam ist. sondern der allgemeine Grundsatz der Deklaration in Anwendung kommt, daß das Kind in dem Bekenntnisse des Vaters zu unterrichten ist." Diese Lösung der Frage, so bemerkt Dr. Löwinson, befriedigt nicht. An die Stelle des lebendigen Willens beider Eltern seht in dieser Herzens- und Taktfrage das Vormundschaftsgericht eine todte Formel, an die Stelle des Familienfriedens der Staat den Zwiespalt, an die Stelle des Glaubens pflanzt der staatlich berufene Pfleger den Zweifel in das kindliche Gemüth. Weit billiger sei da der 8 2a des bekannten Toleranzantrages, wonach, wenn dem Vater oder der Mutter das Recht und die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen, neben einem dem Kinde bestellten Vormund oder Pfleger zusteht, bei einer Meinungsverschiedenheit über die Bestimmung des religiösen Bekenntnisses, in welchem das Kind zu erziehen ist. die Meinung des Vaters oder der Mutter Vorgehen, und das religiöse Bekenntniß des Kindes weder von dem Vormund, noch von dem Pfleger sollte geregelt werden dürfen. Posen, Z. Juli. Die israelitische Knabenwaisenanstalt Hierselbst besteht seit 59 Jahren. Zur Direktion gehören außer dem Vorsitzenden, Herrn Rabbiner Dr. Philipp Bloch, noch neun Herren und neun Ehrendamen. An Stelle des verstorbenen Herrn Geheimrath Orgler wurde Herr Rechtsanwalt Mänheimer cooptirt. Wichtige Verhandlungen, die die Verwaltung seit mehr als zwei Jahren unausgesetzt beschäftigt und in Spannung gehalten haben, sind zum Abschluß gelangt. Die Stadtgemeinde hat die Verlängerung der Judenstraße bis zur Kleinen Gerberstraße beschlossen und die Fluchtlinien so gelegt, daß sie das an das Hauptgebäude angrenzende Grundstück, das die Verwaltung schon seit Jahren behufs Vergrößerung der Anstalt hinzuerworben hat, durchschneidet. Hierdurch sei die Möglichkeit der früher oder später unabwendbaren Vergrößerung der Anstalt auf dem seit dem Jahre 1834 ihr gehörenden Boden für immer genommen. Trotzdem hat die Verwaltung in Rücksicht auf das allgemeine Interesse der Stadt, sich zu einem angemessenen Abkommen mit den städtischen Behörden entschlossen, und ist jetzt der endgültige Vertrag zwischen der Stadtgmeinde und dem Waisenhause, vorbehaltlich der Genehmigung der Königl. Regierung zustande gekommen, wonach der größte Theil des Grundstückes Teichstraße Rr. 4 in den Besitz der Stadt übergeht. Das nach kurzer Krankheit erfolgte Ableben . der Pflegemutter, Frau Betty Katzenstein, führte naturgemäß eine erhebliche Störung in dem gewohnten ruhigen Gange des Hauswesens herbei. Von Anbeginn ihrer Wirksamkeit hat die Verewigte mit großer Hingebung in Willigkeit und Freudigkeit ihres schweren Amtes gewaltet und sich im Gedachtniß der Anstalt eine dauernde Erinnerung gesichert. Nach ihrem Tode übernahm ihre Tochter, Fräulein Klara Katzenstein, die Leitung der Oekonomie, bis dieselbe am 1. Oktober 1901 an Fräulein Johanna Lichtenfeld aus Schokken übertragen wurde, welche ihrer Pflicht mit Eifer und Treue gerecht wird. Der Gesundheitszustand der Zöglinge kann im Ganzen als ein befriedigender bezeichnet werden, wenn die Verwaltung auch von einzelnen Krankheitsfällen nicht verschont geblieben ist, die sogar die Unterbringung der erkrankten Kinder im jüdischen Kranken- und Siechenhause nothwendig machten. Die ärztliche Pflege der Zöglinge lag bis zum September 1902 in den bewährten Händen des Herrn Sanitätsrath Dr. Joseph Landsberger. Bei feiner Uebersiedelung nach Berlin legte er zum großen Bedauern das Ehrenamt an der Waisenanstalt nieder. Herr°T)r. Hugo Ehrlich, der schon bis dahin Herrn Dr. Landsberger hilfsbereit vertreten hatte, hat die auf ihn gefallene Wahl als Anstaltsarzt angenommen. Deßgleichen haben Liebesdienste der Anstalt die Herren Dr. Pincus, Dr. Pulvermacher. Dr. Lichtenstein, sowie Zahnarzt Peyser erwiesen. In den Sommerferien sandte die Verwaltung neun Zöglinge, denen eine Sool-Badekur verordnet worden war, theils nach Kolberg. theils nach Jnowrazlaw, die übrigen wurden zu Freunden und Gönnern der Anstalt in die Provinz in Einzelpflege gegeben. Für einzelne Zöglinge wurden wegen ihrer Fortschritte und ihres Wohlverhaltens Freischule gewährt. Einer der Zöglinge dient als Einjährig-Freiwilliger bei einem Breslauer Regiment, und ein früherer Zögling sandte anläßlich seiner Hochzeitsfeier eine namhafte Spende. Ein anderer Zögling hat in einem liebevollen Schreiben der Anstalt seinen Dank ausgesprochen und gebeten, ihn als beitragendes Mitglied der Anstalt aufzunehmen. Der verdienstvolle frühere Leiter der Anstalt. Herr Dr. I. Falkenheim, ist am 6. September 1902 in Berlin verstorben. Der Kassenabschluß ergibt für 1901 einen Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben um 119.78 Mk.. für 1902 von 322.90 Mk. Sonach haben die Mittel nun gerade ausgereicht, um den Bedürfnissen-der Anstalt im gegenwärtigen Umfange zu genügen. Bei einer auch nur einigermaßen größeren Zahl von Zöglingen ließe sich ein Fehlbetrag nicht vermeiden. so daß die Verwaltung gezwungen wäre, den eisernen Bestand des Erhaltungsfonds anzugreifen. Mithin ist die Anstalt dauernd auf das Wohlwollen edler Herzen angewiesen. Die Anstalt beherbergte und verpflegte vom 1.! Januar bis zum 1. April 23. vom 1. April bis zum! 1. Otober 19. und vom 1. Otober bis zum 31. De-

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