Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 5 (19.1.1903)
- Date
- 1903-01-19
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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r treten. Die gewaltigen Vorstandsmanner wollten gar nicht zur Besinnung kommen. Mitten in dieser Zerstörung zeigte es sich aber, daß der wahre nium ra in Ungarn noch imponirende Geltung hat. v'2» upa3 rft -N22 fp?« px cvn T7n. Wo der Name Gottes . so entweihet wird, da darf aus Rücksicht vor Großen und Gelehrten nicht zurückgestanden werden. Als dir hervorragendsten Rabbiner der Umgebung von diesem Attentate hörten, beeilten sie sich zunächst, der Kultusgemeinde Mada eine Verwarnung zukommen zu lasten, daß die Schechita des in Rede stehenden Schochets förmlich wie ns’-!» n7'z: verboten sei, und daß kein Rabbiner der Welt ohne Erlaubniß des hierzu einzig kompetenten Rabbi Samuel Brach irgendwelche rituelle Entscheidung in dieser Gemeinde treffen darf. Ferner konstituirten sich die als inn und Führer des ungarischen orthodoxen JudenthumS hochgeachteten Oberrabbiner von Sziget, Munkacs, Hußt, Szöllös und Szatmar als Beth Din in dieser Angelegenheit und richteten einen höflichen, aber sehr ernsten Brief an den Koßoner Rabbiner, in welchem sie-ihm die Tragweite seines Vorgehens zu Gemüthe führten. In diesem Schreiben sind Zeichen der Werthschätzung gegen diesen pflichtvergessenen Rabbiner wahrzunehmen, in Merito wird er aber kategorisch aufgefordert, der Thora die Ehre zu geben und seinen Jrrthum öffentlich zu bereuen. Das ist aber der Fluch der bösen That, daß sie fortzeugend Böses thut gebären. In seinem Eigendünkel mißachtete dieser Rabbi das kollegiale Wort der maßgebenden Gaonim. Das Beth Din konnte selbstredend nicht auf halbem Wege stehen bleiben und richtete an beide Rabbiner eine Vorladung, an einem bestimmten Tage persönlich, event. mit ihren Zeugen, vor dem fünfgliederigen Rabbinatskollegium zu erscheinen und ihr Vorgehen zu rechtfertigen. Sollte aber einer von ihnen diesem Rufe nicht Folge leisten, werde das Beth Din die ev. Zeugen auch in ihrer'Abwesenheit einvernehmen. Der Koßoner Rabbiner meldete sich nun zu Wort, aber nur zu dem Zwecke, um die Kompetenz des Beth Din in Abrede zu stellen. Die erwähnten Gedaulim hielten es nicht unter ihrer Würde, dem trotzigen Mann ihre Befugniß in dieser Angelegenheit *s?? mw nachzuweisen, und forderten ihn nochmals auf, ihrem Rufe zu folgen. Aber xdx wn hv "an? ctx px nz den 2"x. Der verirrte Mann war von seinem Eigensinn und Hochmuth nicht abzubringen. Er wollte nichts widerrufen und sich auch nicht rechtfertigen. — Jndcß tagte das erwähnte Beth Din vor einiger Zeit auf einem neutralen Orte, und nachdem der Madaer Rabbiner und die Zeugen einvernommen waren, wurde folgendes Urtheil einhellig erbracht: „Am heutigen Tage haben wir uns hier versammelt, um über -Angelegenheiten des Landes zu berathen. und nahmen uns zum Herzen auch die Niedertracht cösa, die in Israel geschehen ist durch den Koßoner Rabbiner, indem er erlaubt hat, daß in N. Mada ein Schochet gegen den Willen des zuständigen, heimischen Rabbiners funktionire. Auch habe er in diesem Sinne in der dortigen Synagoge gepredigt und selbst öffentlich von der Schechita des vom x-mx"» x~c verbotenen Schochets gegessen. Nachdem wir ihn wiederholt verwarnt haben, von seiner Verirrung abzustehen, er aber unsere Mahnungen unbeachtet ließ, und nachdem wir in dieser Angelegenheit eingehend verhandelt haben, erklären wir hiermit, daß der Koßoner Rabbiner verpflichtet ist, in der weitesten Oeffentlichkeit zu erklären. daß fein Vorgehen in dieser Sache auf Jrrthum beruht und daß die Schechita des Schochets, der gegen den Willen des heimischen Rabbiners funktionirt, verboten sein wie nana und nraa. Thut er dies nicht, „ist es fürderhin religionsgesetzlich verboten, in rituellen Fragen sich auf feine< rabbinischen Entscheidungen zu verlassen." Dieses, einen bisher anerkannten und hochgeachteten Rabbiner vernichtende Verdikt wurde noch eine Zeitlang diskret gehalten. Man wollte die Hoffnung nicht aufgeben, der fromme Mann werde von dem göttlichen Vorzug des Menschen weisen Gebrauch machen, und mit edler Selbstüberwindung den großen Fehler, den er im Augenblicke des Dünkels verübt, wieder gut machen. Doch alle Vorstellungen waren vergebens. Moscheh Rabenu konnte widerrufen; König David konnte bereuen und die größten Männer der Thora bis Chatam Sofer und Rabbi Akiba Eger in unserer Zeit, scheuten sich nicht, in gegebenen Fällen ihre verfehlten Aussprüche als null und nichtig zu erklären: nur Rabbi Josef Rotten b erg aus Koßon blieb es Vorbehalten, sich in den zerfetzten Mantel der Unfehlbarkeit zu hüllen. Möge die Landesorganisation des orthodoxen Judenthums in Trümmer und die tausendjährige Norm des Schulchan-Aruch in Scherben zerfallen: Rabbi Josef Rottenberg widerruft nicht! — Offenbar hat ihn die Frömmigkeit verlassen, der heilige Geist ist von ihm gewichen. Das Maß wurde voll. Der „Psak Beth Din" wurde durch den Druck veröffentlicht, und nun zeigte es sich erst, wie diese fünf Gaonim und Zadikim mit ihrem Richterspruch allen wahren Trägern der Thora aus der Seele gesprochen. Fast sämmtliche gesetzestreue c’jn Ungarns beeilten sich, ihre vollste Zustimmung zu dieser imponirenden Maßregelung eines pflichtvergessenen, hochmüthigen Rabbiners zu geben. Die Oberrabbiner von Großwardein, Entradam, Waitzen, Hunfalu, Raab, Kaschau, Sentpeter, Tolcswa u. a. m. finden nicht genug Worte, um gegen diesen unerhörten Frevel, der das jüdische Gemeindeteben in seinem tiefsten Nerv erschüttert, zu protestiren. Einige lehrreiche Sätze dieser imposanten Kundgebungen seien hier hervorgehoben: „Der Koßoner Rabbiner hat sich