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Der Israelit · 1887-12-15 · Heft 97 (15.12.1887) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 97 (15.12.1887)
Date
1887-12-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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seine Lebensaufgabe weihte, da fand sich nur ein Krug reinen Oelcs, daS nur für einen Tag ausreichend war, ober durch GotteS Hilfe acht Tage brannte, bis wieder neues Oel zubercitct werden konnte. Ter Wille war da bei den Ehaschmonäcrn, das Licht zu erhalten, aber eS stand außer ihrer Macht. Da half Gott mit. Auch in unserer Zeit dürfen wir das feste Vertrauen haben, daß, was unserem guten Willen und unserem Können nicht möglich ist, mit Gottes Hilfe doch erhalten und bestehen bleibt. Denn „Ihr seid Fortschreitende, Erhaltende nach meinem Gesetze. Und durch mein Gesetz werdet Ihr erhalten und fortbcstehcn, ist der Spruch des Ewigen der Hccrschaaren." Diese Wahrheit leuchte uns aus dem Ehanukastlicht entgegen, stärke und kräftige uns und laye uns unsere Bahn stetig, ruhig und muthig verfolgen! Telegramm. Berlin, 14. Dezember. Der Prozeß des Antisemitenführers Dr. .König gegen Tr. Hirsch Hildesheimer wegen Beleidigung durch die Presse nahm gestern seinen Anfang. Dr. H. Hildesheimer hatte Wiedcrklage erhoben; der Rechtsanwalt des Letzteren, Tr. Sachs, brachte gegen Tr. König so bedeutendes und gravirendes Material vor. daß hoffentlich dieser Prozeß sich zu einem vernichtenden Schlage gegen die Hcobewegung gestalten wird. Rach mehrstündiger Verhandlung wurde die Entscheidung auf nächsten Donnerstag vertagt. — Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen^ Deutschland. Mainz, 12. Dezember. Lei der eben hier stattsindcndcn Blumen- und Pflanzen - Ausstellung erhielt die auch in weiteren Kreisen rühmlich»! bekannte Großhandlungsfirma Hermann Moritz hiersclbst einen Ehrenpreis für iuritirte Blumen. Aus Bayern. Tie Ernennung unseres Glaubensgenossen, des Herrn Tr. Wilhelm Silberschmidt, zum Staatsanwalt am Landgericht in Asch affen bürg, har die Bayerische Iudcnhcit mit freudiger Genugthuung begrüßt, und. daß man auch in außcrjndischcn Kreisen dem Ercignine eine principielle Bedeutung beilegt,' beweist ein Artikel, welchen die Münchener „Bayerische Landeszeitungdem neuen Staatsanwalt widmet. - In demselben heißt es: „Tie Ernennung ist darum interessant, weil sie unter der Regentschaft des Prinzen Luitpold erfolgt ist, dem man ebenso, wie seinem präsnmptiven Nachfolger, in auswärtigen Blättern starke antisemitische Tendenzen unterschiebt, weil die politische Einseitigkeit in der Entschiedenheit des christlichen und specicll des katholischen Bekenntnisses die Neigung zu religiöser Ausschließlichkeit wittert. Die Ernennung Silberschmidt's macht jene Unterschiebung gründlich zu Schanden.- Posen, im Dezember. Die Leser der „Isr. Wochenschrift" sind sicherlich bei der Lectüre der vorletzten Nummer nicht wenig überrascht worden. Ein aus Posen datirter Artikel führt mit vielem Behagen und der höchsten sittlichen Entrüstung aus, daß der selige 3iabbi Akiba Eger, der als wm *ro» an talmudischer Gelehrsamkeit und makellosem Charakter gegolten hat, diese Verehrung namentlich in letzterer Beziehung keineswegs verdient. Nicht etwa, weil er aus Eitelkeit oder Geldgier sich eines juristisch oder auch nur moralisch strafbaren oder tadelnswertsten Vergehens schuldig gemacht har, sondern weil er — wortbrüchig gewesen sein soll. Man höre und staune. Herr Tr. Bloch hat in der zur sicbcnzigsten Geburtstagsfeier des Prof. Grätz hcrausgegebeucn Festschrift eine Darstellung der Verhandlungen gegeben, die der Berufung des R. Akiba Eger aus Märkisch-Friedland auf den hiesigen Rabbinarsstuhl vorangingen. Tie damals hcrvortrctcnde sog. liberale Partei snchte nämlich diese Berufung zu verhindern, resp. die Bestätigung Seitens der Behörde zu hintertreiben. Unter anderen Bedenklichkeiten führte sie auch den Umstand an, daß der große Ruf dcS R. A. E. eine große Schülerzahl hicrhcrzichcn werde, die alsdann der Gemeinde zur Last fallen würden. Als späterhin die Berufung doch erfolgte, mußte sich R. A. E. schriftlich verpflichten, nicht mehr als sechs auswärtige Schüler anznnchmen. Ob der Wortlaut der Klausel hiermit richtig wiedergegeben worden, kann Einsender für den Augenblick nicht verbürgen, da ihm weder die betreffenden Akren, noch die Bloch'sche Schrift vorlicgcn und er sogar die Auslassungen der Wochenschrift nur nach dem Gcdächtniß citirt. Da cs nun notorisch bekannt ist, daß die hiesige Ieschibast oft mehr als 100 Bachurim zählte, so hat demnach R. A. E. seine Verpflichtung nicht rnne gehalten und sich dadurch eines WortbrucheZ schuldig gemacht, i. qn. e. d. Zunächst sei cs uun gestattet» zu bemerken.

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