Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1908)
- Date
- 1908-09-10
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Der ftStatltt. Nr. 37. G eite ö eines Gemeinderabbiners beanspruchen. Dafür aber bedeutete diese Ehrung des Mannes, in dem das Judentum, gleichviel welcher religiösen Auffassung den Todfeind seiner geschichtlichen Existenz erkennen mußte, einen Affront für jedes wahrhaft religiös-jüdisch gestimmte Empfinden, die keiner herber und schwerer trug als Michael Sachs, diese freisinnige und feinfühlige Natur, die an ihrer Religion mit der schwärmerischen Liebe des Kindes, dem bewußten Stolze des Mannes hing. Er war, als der Vorfall sich zutrug, von Berlin abwesend und erfuhr bei den wenig ausgebildeten Verkehrsmitteln der damaligen Zeit das Geschehene erst, als es zu ändern zu spät war/ aber seine überempfindliche Pflichttreue fand kein Genüge in der Entschuldigung und mochte die Verantwortung für das unverantwortliche Vorkommnis nicht anderen zu tragen überlassen. Kaum zurückgekehrt, reichte er seine Demission ein und nur schwer, dem Drängen seiner Gesinnungsgenossen und Freunde in der Gemeinde und außerhalb nachgebend, entschloß er sich nach langen Verhandlungen, diesen Schritt rückgängig zu machen. Mitbestimmend mochte dabei die Erkenntnis sein, daß seine Position bei dieser Gelegenheit taktisch überaus ungünstig war, da der Vorstand sich darauf stützen konnte, daß er — was er in anderen Fragen gern vermied — die Zustimmung des ältesten Rabbinats-Asseffors eingeholt und angeblich bereitwilligst erhalten habe. Sachs zu befragen aber lag ein rechttich zu begründender Anspruch nicht vor, da er ja nur „dritter Rabbinats-Assessor" war/ jene selbstverschuldete Stellungsanomalie war schwer gegen ihn ausgeschlagen. Daß seine Feinde sich diese Affäre nicht entgehen ließen und sie weidlich gegen Sachs ausnutzten, ist nur allzusehr verständlich. Man warf ihm Friedensstörung, Pietätlosigkeit gegen den Toten, Anmaßung ihm nicht zustehender Rechte, Intoleranz usw. vor, verhöhnte ihn, weil er seine Demission zurückgezogen, und suchte die Gemeinde mit allen Mitteln der Demagogie gegen ihn aufzuhetzen. Allen voran tat sich die „Allgemeine Zeitung des Judentums" dadurch h rvor, daß sie den Gemeindevorstand wegen dieses angeblichen Eingriffs in seine Rechte gegen Sachs scharf zu machen suchte und die durch die Anmaßung des Rabbiners bedrohte Autonomie der Gemeinde zu schützen unternahm! Um so wohltuender sticht von diesem Treiben die ruhig-vornehme Würdigung ab, die ein gegen den Borwurf des Fanatismus so sicher geschützter Mann wie Zach. Frankel in seinem „Rückblick" auf das Jahr 1860 (Monatsschrift. 10. Jahrgang. Seite 17) der Angelegenheit zuteil werden läßt. Sie lautet: .... Doch hat eine große Gemeinde einen unerfreulichen Borgang aufzuwetsen, den wir, forderte nicht die Jahresschau den Bericht, gern mit Stillschweigen .übergingen. In Berlin starb Dr. Holdheim, Rabbiner der Reformgemeinde, und der Gemetndevorstand ließ ihn in der auf dem jüdischen Gottesacker für Rabbiner bestimmten Reihe beerdigen. Der Mißgriff war arg. Sehen wir ab von dem Charakter Holdheims, wie er sich im Leben zeigte, schweigen wir davon, daß er Juden und Judentum denunzierte, öffentlich erklärte, der Jude dürfe nach talmudischer Lehre einen Meineid oblegen, der Jude dürfe nach talmudischer Lehre den Nichtjuden umbringen. Hierfür mögen vie Worte angewendet werden: „Der Tod versöhnt." Aber versöhnt der Tod, so erhebt er nicht, wandelt nicht den Feind des pofittven Judentums in dessen Freund um, macht nicht denjenigen, für den die Grundsäulen des Judentums nichts Verbindliches hatten, zu deren Bekenner: ihn nun in der Reihe jener alten Lehrer begraben, ist ein Hohn gegen die Verstorbenen wie gegen den von ihnen bewahrten Glauben. Daß der altersschwache, stellvertretende Oberrabbiner hierzu seine Einwilligung gav, verringert keineswegs den Mißgriff/ der Borstand mußte fühlen, daß die an ihn als erste Instanz gelangte Anfrage nicht zur Weiterbeförderung geeignet sei, die Würde der von ihm vertretenen Gemeinde eine abschlägige Antwort erheische. Der Rabbinats-Assessor Dr. Sachs war bei diesem Vorgang abwesend) bei seiner 'bald darauf erfolgten Rückkehr übergab er dem Gemeinde orstand seine Demisfion. Er hat unklug gehandelt, ließen sich viele Stimmen vernehmen. Wer in ttefem Bewußtsein seiner Pflicht handelt, wo je für eine höhere Idee eingetreten wird, wer eine Ueberzeugung zu erfassen und ihr Opfer zu bringen vermag, bei dem vermißt die Menge, die genau die Lebensverhältnisse und deren Bor- und Nachteile berechnet, die von ihm so hochgehaltene Klugheit. Dem tief gekränkten Glauben eine Genugtuung zu verschaffen, seine sowohl in den Augen der Gemeinde als in dem bei Behörde, die in bieiem Vorgänge einen grenzenlosen, von einer Gemeindevertretung nicht zu erwartenden Jndifferenttsmus wahrnehmen mußten, verletzte Würde zu retten, war wohl der leitende Gedanke des Schrittes des Dr. SachS) er mochte unklug fein, aber er war würdig. Singegen handelte der Borstand, wie es der große ause nennt, einem ..trotzigen" Gemeindebeamten gegenüber klug/ ob aber auch würdig? Es war ihm Gelegenheit gegeben, den Mißgriff als Mißgriff zu bezeichnen, eS war von ihm das Verständnis jenes Schrittes zu erwarten, und baß er, auf das innere Motlv eingehend, Glauben und Gemeinde eine Ehrenerklärung gebe. Er zog es vor, klug zu handeln/ ob er seine Würde gewahrt? Drei Jahre vor dieser Affäre, in der es der Gemeindevorstand darauf ankommen ließ, daß der „trotzige" Gemeindebeamte nach getaner. Schuldigkeit ging, hatte er mit Schreiben vom 10. August 1857 Sachs eine Gehaltserhöhung usw. angekündigt, an deffen Schluffe es heißt: „Indem wir mit vielem Vergnügen Ihnen die Beschlüsse mitteilen, sprechen wir die Hoffnung in dem Wunsche aus, Ew. Ehrw. möchten in diesen Beschlüssen ein Zeichen derjenigen Anerkennung und Wertschätzung seitens der Vertreter unserer Gemeinde erblicken, welcher wir gern Veranlaffung nehmen, hiermit einen aufrichtigen Ausdruck zu geben!" (Briefwechsel Sachs-Veit S. .104). (Schluß folgt.) 10. September 1908. lichung des Judentums in Berlin in dem kommenden Mann den Feind, den gefährlichen Gegner erkannten und seine Wahl zu Hintertreiben suchten. Noch war die Zeit allerdings nicht gekommen, die den Mann ihrer Wahl an die Spitze des Berliner Rabbinats bringen sollte/ aber, was an ihnen lag, und das war nicht eben wenig, haben sie getan, um den Einzug eines Konservativen und dabei wissenschaftlich hochstehenden Rabbiners zu verhindern, um dem trotzdem Gewählten das Leben zu vergällen, die Wirksamkeit zu erschweren. Er hat ihnen die Ausführung ihrer Pläne durch eine Unklugheit erleichtert, die eirr Fehler seiner Tugend war. Aus Rücksicht auf seine älteren, zukünftigen Kollegen lehnte er es ab, wie von dem schürfersichtigen Veit voraeschlagen, als Rabbiner an die Spitze des Rabbinats zu treten und als Vorgesetzter jener ehrwürdigen Greise ru gelten. Er wollte nur pur inrer pures sein und nur die Kanzel, die größere Arbeitslast vor ihnen voraus beanspruchen. Das hat sich später bitter an ihm und der Sache gerächt. Gerade in Berlin, wo der stupide Geist jenes berüchtigten Gumpertz'- schen Gutachtens, das die Rabbiner der Regierung gegenüber zu Brotessern des Vorstandes degradierte, sich in die Auffassung fast der ganzen Gemeinde mehr -und - mehr förmlich hineingesressen hatte, wäre es besonders notwendig und am Platze gewesen, wenn eine so glanzvolle, mächtige Persönlichkeit wie Michael Sachs auch äußerlich in ihrer Stellung den würdigen Rahmen gefunden hätte, der sie und mit ihr das Amt des Rabbiners der urteilslosen Masse gegenüber ebensowohl wie in den Augen der Negierung gehoben und richtig dargestellt hätte. Das Judengesetz von 1847 — um nur eins hervorzuheben — hätte sicher eine andere, weniger unzulängliche Gestalt erhalten, wenn offiziell nicht die Herren „Laien" allein, sondern der sachverständige Sachs zu seiner Vorberatung herangezogen worden wäre. So aber blieb auch er zeitlebens: der Gemeinde gegenüber der 3. Rabbinatsaffessor vor den Augen der Negierung der „Kauscherwächter" Gumpertz'schen unseligen Gedenkens. Das hat sich bitter an ihm und der Sache auch bei einer anderen Gelegenheit gerächt. Im Jahre 1860 war der Prediger der „Reformgemeinde", Holdheim — der Name bedeutet für alle Zeiten mehr als irgend ein anderer im Programm — gestorben und mit Genehmigung des Rabbinats-Asseffors Oettinger in der „Rabbonim-Reihe" des Friedhofs Schönhauser-Allee beerdigt worden. Ein Recht auf diese Ehrenbezeugung stand der „Reformgenoffenschaft" nicht zu/ denn sie hatte ihren Kultus im Jahre 1845 offiziell von der jüdischen Gemeinde abgetrennt und durfte für ihren Prediger daher nicht die Vorrechte seit bald zwei Jahren in wilder Ehe mit Fräul»in Scheuchen Bienenfeld zu leben. Da muß ich denn einen Augenblick bei der wilden Ehe stehen bleiben und die Frage auswersen: was ist denn eine wilde und was ist denn eine zahme oder gesetzlich sanktionierte Ehe? Wer von Ihnen wüßte nicht, wie wild es oft in den zahmen Ehen vorgeht! Und um wievieles würbe es in diesen von mir als zahm bezeichnet:» Ehen besser hergehen, wenn sie mehr auf den freien Willen des Zusammenarbeitens der durch das Gesetz gebundenen Kontrahenten, als aus den durch den Staat ausgeübten Zwang beruhen würden. O, wir Juristen wissen ein Liedchen von diesen sogenannten gesetzlich legitimen Ehen zu singen, während uns von den wil.den Ehen, die ja allerdings nicht häufig find, nur Gutes berichtet wird. Da herrscht meist wahre Liebe und Friede, und man kann ohne eine Unwahrheit zu sagen, behaupten, daß die zahmen oder legitimen Ehen die Eheleute erst fuchswild macht, während die sogenannten wilden Ehen die Männer und Weiber erst wirklich zahm macht. O, wie viele Leute leben in legitimer Ehe, die ftoh wären, wenn sie wild gewesen wäre! Aber ich spreche hier nur so weit von diesen wllden Ehen, um Ihnen nur zu zeigen, daß im alltäglichen Leben mit einem Wortgespenst gewisse zart» Verhältnisse herabWvürdigen sucht, die sonst wie zart duftende.Veilchen im Verborgenen blühen und keinen fortschrittlich gesinnten Menschen im geringsten stören würden. -So aber, wie nun einmal die Verhältnisse liegen, gebraucht man heutigen Tages bas Wort wilde Ehe, um selbst die keuschesten Beziehungen zwischen zwei Menschen zu verdächtigen. Uno wenn Sie, meine Herren dieses Gerichtshofes,. die beiden Angeklagten betrachten, kommt Ihnen auch nur ein Mrgenblick ein unreiner Gedanke? Können Sie sich dann vorstellen, daß diese beiden für einander geschaffenen Menschen je anders als platonisch miteinander verkehrt haben können? Meine Herren! Sie haben selber vorhin gehört, wie der Vater dieses Mannes einst den hilfssreudigen Sohn mit den Worten segnete: „so, wie du mir ein Sohn gewesen bist, ein gutes, treues, edles Kind, so sollen auch dereinst deine Kinder zu dir sein." Und dieser Segen hat sich nicht erfüllen sollen, weil der Mann, der sein ganzes Leben nur für seine Eltern und Verwandte arbeitete, nur für die Armen sorgte, mehr als für sich selber, dieser Mann hat sich nicht nur nicht seinen eigenen Herd gründen, er hat auch keine.Kinder, keine Nachkommen erzeugen können. Er ist der letzte seines Stammes, dank der menschenfreundlichen Fürsorge unseres Nachbarstaates Nassau. Und nun hat man diesen Mann, dem die Menschen und der Staat, die Ehe schuldig geblieben, die Kinder schuldig geblieben, und sein Bürgerrecht schuldig geblieben ist, dem man sogar die ehrende Anerkennung für Rettung nützlicher Menschenleben schuldig geblieben ist, in seinem hohen Alter noch obendrein vor das Gericht gezerrt, ihn, der verdient hätte, daß man seine tugendvolle Enthaltsamkeit als rühmliches Beispiel der Jugend vorgeführt hätte, dem man für seine Aufopferung, um Zwei. Menschenleben zu retten, eine Rettungsmedaille von der Größe eines Suppentellers, nein, von der Größe eines Wagenrades aus purem Gold an die tapfere Brust hätte heften sollen. Aber warum ist man dem Abraham Mühlstein diese verdiente Auszeichnung schuldig geblieben? Jawohl, meine verehrten Herren, ich frag» Sie nochmals, warum wurde ihm die doppelt verdiente Auszeichnung nicht zuteil? Meine Herren vom Gericht, ich weiß es nicht, aber ich denke mir mein Teil darüber, und das sagt mehr, als mit Worten gesagt werden kann und gesagt werden darf. Aber hier und am heutigen Tage, der für den Angeklagten, wie ich hoffe, ein Tag des Triumphes werden wird, soll ihm dennoch ein Ehrenzeichen, gewissermaßen im Geist» symbolisch in einer Meise an die Brust geheftet werden, daß alle Orden Europas nichts dagegen bedeuten sollen. Hi:r in diesem Saale sind zwei lebendige Ehrenzeichen, die als ein energischer Protest gegen die erhobene Beschuldigung des Rosenwald in ihrer Erscheinung dartun sollen, wer der Angeklagte in seiner wahren Gestalt ist. Und wenn Sie, Herr Richter, gestatten, so soll die hier anwesende Mutter eines der von Abraham Mühlstein selber Geretteten aussagen, was dieser Angeklagte gewagt hat, als er sich mutig in die Wogen stürzte, die sich bereits rauschend über den unglücklichen Knaben geschlossen hatten, und ihnen ihr Opfer entriß, wie er der ohnmächtig gewordenen Mutter das den Wellen entrissene Knäblein iu die Arme legte; und Hier steht das geretttte Knäblein leibhaftig vor Ihnen." Selig deutete mit der Hand nach dem wichtig und ernst dastehenden Hünen, auf den sich all: Blick:, mit einem Gemisch von Humor uno Bewunderung konzentrierten, denn es hielt den meisten Leuten schwer, in diesem Riesen ein ehemaliges kleines Bübchen zu sehen. Doch Selig ließ den Leuten nicht lang: Zeit, sondern fuhr alsbald mit feierlicher Stimme, die wie grollender Donner anschwoll, fort: „Mutter dieses von Mraham Mühlstein geretteten Sohnes, Frau Lisbet Kreblee, treten Sie vor!" Ein Gedränge entstand nach dieser Aufforderung Selig's, bis die hagere Frau neben dem Riesen di: Ballustrade bestiegen hatte und nun, plötzlich ängf^ lich geworden, den seine braun: Perrime jxurpchkschiebenden Advokaten erwartungsvoll anblickt:. Mit