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Der Israelit · 1899-12-11 · Heft 98 (11.12.1899) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
40 (1899)
Issue
Heft 98 (11.12.1899)
Date
1899-12-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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2042 Zu Unrecht, begann der Redner, wird einem Manne, der von Fürsten und Dichtern seiner unerschöpflichen Wissenschaft und unbestreitbaren Frömmigkeit wegen geehrt und geschätzt wurde, wir meinen Moses Mendelssohn die Urheberschaft der Reform zugeschrieben. Nicht dieser war es, der eine Bresche in die heiligen Traditionen legte, sondern seine Kinder und vor allem seine Schüler. Friedlaender war der erste Reformapostel, Hamburg hatte die ersten Orgeltönr und Berlin die erste Reformgemeinde. Diesen Anfängern, die von den Gemeindeverwaltungen acceptirt und von den für die Reform berufenen Rabbinern sanktionirt wurden, folgten die bekannten Rabbinerversammlungen und später Synoden. Als spätere Reformer führte er Holdheim und Geiger an, die allerdings in ihren Reformbestrebungen verschieden resp. sich als entgegengesetzte Charactere darstellten. Ersterer war in seinem Radicalismus konsequent, während Geiger mehr Schleichwege benützte, um der „Jüdischkeit" den Garaus zu machen. Was waren die Erfolge der Reform? Wie kläglich und wie jämmerlich hat sie geendet. Die Tempel stehen leer, die jüdischen und zwar die wichtigsten Institutionen liegen am Boden und der Antisemitismus ist das Kraut, das nur durch die Nichtachtung unserer heil. Religion emporwuchern konnte. Schon Stöcker sagte im Reichstage, er bekämpfe nicht die Strenggläubigen, sondern die Reformjuden. Die Ausführungen des Redners gipfelten in dem Schlußwort : Entweder ist unsere heil. Thora von Gott am Sinai gegeben und dann gibts kein Abweichen, weder rechts noch links, oder unsere Vorfahren haben für Humbug ihr Gut und Blut zur Heilighaltung derselben geopfert, dann ist auch jede Reform hinfällig. Lebhafter Beifall lohnte den Redner und es war in der That eine Freude zu konstatiren, welchen großen und guten Eindruck der Vortrag zurückgelassen hat. . . Möge durch diese Vorträge sich erfüllen n-mrr oVoitrjn in w«, daß die strenggläubigen Juden, die sich auf die Aussprüche unserer größten Männer des Jahrhunderts, die die Orgel streng verpönt, stützen, nicht mehr gezwungen werden, die Gotteshäuser wegen Einführung dieses Instrumentes zu meiden. Rußland. Petersburg, 4. Dez. (Zur Aufnahme der Juden in die Adelskorporationen.) Vor Kurzem beschäftigte die russische Presse auf das Lebhafteste die Frage der Eintragung von Juden in die AdelsgeschlechtSbücher. Ein Jude, Dr. med. Grünkrug, der auf Grund eines Ordens im Adel bestätigt worden war, hatte sich an die Adelsdeputirtenversammlung von Smolensk mit dem Gesuch gewandt, ihn in die Adelsgeschlechtsbücher des Gouvernements einzutragen. Die Deputirtenversammlung hatte das Gesuch zurückgewiesen, worüber Dr. Grünkrug beim Heroldiedepartement des Dir. Senats klagbar geworden war. Der Senat hob die Resolution der Deputirtenversammlung auf, da das Gesetz keinerlei Bestimmungen entbält, wonach die Aufnahme von Edelleuten jüdischer Nationalität in die Adelsmatrikeln ausgeschlossen oder aber den Deputirtenversammlungen überhaupt gestattet wäre, Gesuche um Eintragung in die Geschlechtsbücher zurückzuweisen. Diese Resolution erregte in einem großen Theil der russischen Presse einen wahren Sturm der Entrüstung. Der Frage wurde eine prinzipielle Bedeutung gegeben: es wurde gegen die Aufnahme von Juden in die örtlichen Adelskorporalionen energischer Protest erhoben. Am meisten that sich dabei die „Now. Wr." hervor. Sie war es. welche die Behauptung aufstellte, daß eines der Grundrechte jeder Korporation jedes Standes und jeder Gesellschaft in der freien, ungehinderten Aufnahme neuer Mitglieder bestehe und daß das Fehlen dieses Rechtes der Korporation, ihren spezifischen Charakter nehme. Die „Now. Wr." war es auch, welche erklärte, der Smolensker Adel könne unmöglich einen Juden in seiner Mitte dulden, da „es in Smolensk in den vierziger Jahren nur eine jüdische Familie gegeben habe" und da weder in den Kriegen gegen die Polen, noch im vaterländischen Kriege die Juden den Smolensks Adel in irgend einer Weise unterstützt hätten; man könne unmöglich verlangen, daß dieser Adel den Namen eines Talmudisten neben den eines Ssuworow oder Nachimow setze, daß er einen Juden zum Vertreter seiner Traditionen mache, in denen der Dienst in den vordersten Reihen des Heeres eine so wesentliche Rolle spiele, während ein Jude nach den russischen Gesetzen nicht Offizier werden könne; diese „Juden in den Adelskorporationen werden eine Bresche legen, durch welche die wohlorganisirte altrussische Korporation der Juden in die adelige Gesellschaft eindringen wird." Die spezifischen Züge des Juden gehen aut alle seine Nachkommen über, das jüdische Blut schlägt überall durch. Gegcn diese und ähnliche vom Rassenhaß diktirten Ausführungen wendet sich der „Westn. Jewr." in ruhiger sachlicher Argumentation. Zunächst weist er nach, daß der Satz, wonach den Korporationen und Ständen das Recht der Aufnahme neuer M tglieder zustehe, zum Mindesten in Rußland nicht zutrkfftnd ist. Die Adelskorporationen sind vom Staat begründet worden; da diese Korporationen in Hinsicht auf ihre Glieder keinerlei Verpflichtungen tragen und die Zugehörigkeit zu ihr nach dem Gesetz schon aus der Zugehörigkeit zum Adel überhaupt resultrri, kann einem Edelmann die Ausnahme in eine Adelskorporalion nicht verweigert werden. Die Erwerbung des Adels ist nach unserer Gesetzgebung an solche Momente (Verleihung eines Ordens oder eines Tschins) geknüpft, die ausschließlich von der Regierung ab-

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