Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 40 (1899)
- Issue
- Heft 98 (11.12.1899)
- Date
- 1899-12-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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2043 hängen, die wohl in der Lage ist zu bestimmen, ob betreffende Person würdig ist, alle dem Adel zustehenden Rechte zu genießen. Gegen die Argumente sentimentaler Natur sührt der „Weftn. I wr." an, daß eine Solidarüät zwischen der örtlichen adelrgen Gesellschaft und ihren neuen Gliedern in Rußland nirgends besteht: die Emtragung in die adligen Geschlechtsbücher trägt einen rein zufälligen Charakter. Wenn die Vorfahren eines Neueinzutragenden imXVII. Jahrhundert an der Belagerung und im XIX. an der Verteidigung von Smolensk tbeilgenommen haben, so ist das gleichfalls eine Zufälligkeit, die aller Wahrscheinlichkeit nach weder dem Neueinzutragenden, noch den Eintragenden bekannt ist; auch kann eine solche Theilnahme nicht als Unterstützung des Adels angesehen werden. Nicht nach den russischen Gesetzen, sondern infolge einer Gewohnheit, die in letzter Zeit besonders streng b.obacktet wird, können Juden nicht in der russischen Armee Oifiz'ere werden; sie gehören ihr aber als Soldaten an und kriegerische Ehre ist keineswegs ein Prärogativ des Offizierskorps. Auch die Militärärzte jüdischer Nationalität unterziehen sich im Kriege der Lebensgefahr, und gerade diesem Umstande verdankt der Dr. Grünkrug seine Erhebung in den Adel, da er für Schipka den Wladimir-Orden mit den Schwertern erhalten hat. UebrigenS hat unser Adel n chts gemein mit dem Rittertum. Das „AuSdienen" gewisser Jahre spielt hier eine größere Rolle als das „Verdienst" (ein Wortspiel: IVuLsIu^a- Sassluga) Den Adel werden immer nur gebildete JudcN erwerben, wenn diese Leute auch Juden bleiben, weil sie thm Glauben ihrer Väter nicht untreu werden wollen. Ern Werkzeug der „allrussischen Korporation der Juden" — wenn eine solche Korporation überhaupt cxistirt — wird der adelige Jude überhaupt nie werden. Immerhin sind adliae Juden eine silkene Aufnahme, und man muß schon eine sehr niedrige Meinung von unserem Adel haben, wenn man befürchtet, daß diese Elemente ihn demoralisiren könnten. Und so ziehen wir den Schluß: Ueber die furchtbaren Folgen klagen, welche mit d, m Eintritt voa Ju^en in die Adelskorporatwnen verknüpft iem sollen, Hecht viel Lärm um Nichts mach n. Es wird vielleicht eine Z-il kommen, wo sich die Verhältnffe anders lagern werden — doch vorher muß ein Umschwung in den Ansichten der Regierung und der Gesellschaft eingetreien sein; dieser Umschwung wird aber die Frage selbst, d:e sitzt von der juoophoden Preffe abgeworsen ist, aus der Welt schaffen. Wilna. (C u l t u s.) Der hiesige Eigentümer eines Hauses hatte eine Entscheidung erlangt, die ihn ermächtigte, dem Cultus gehörige Gegenstände an sich zu nehmen. Der Senat hat soeben dies Urtheil cassiert, in Anbetracht dessen, daß Cultusgegenstände unangreifbar seien. Der Senat hat soeben einen Beschluß gefaßt, dem zufolge die Mitglieder-Verwaltung der jüdischen Gemeinden in ihrer Eigenschaft als Beamte keine Diseivlinarstrafen erhalten können, aber dem gemeinen Recht ebenso unterworfen sind, als Beamte von Privatinstiiutionen. Die Gründe dieses Erlasses haben eine gewiffe Bedeutung für die juristische Fähigkeit der jüdischen Gemeinden. Racb Ansicht des Senats sind die Mitglieder der Berwaltnng der jüdischen Gemeinden nicht Beamte des Staates; sie werden von den Mitgliedern der Synagoge gewählt, die eine religiöse Gemeinschaft bilden, derer: Rolle keinen Antheil an der Staatsverwaltung hat. Diese Institutionen sind infolgedessen nur Privaiinstitutionen, nur von der Regierung autorisiert, der Eontrolle der Municipalverwaltung unterworfen. Daraus folgt, daß die Mitglieder der Gemeindeverwaltung dem gemeinen Recht unterstehen und nur als Privatleute und nicht in der Eigenschaft von Beamten verfolgt werden. Aste n. $ Mofful, am Tigris. Zwei in Ruinen liegende Städte des Alterthums gegenwärtige Dörfer liegen sich jetzt in den Haaren und raufen sich darum, welche von Beiden die Ehre haben wird, daß die Euphratbahn (die Bagdadbahn) an ihren Mauern vorüberführen wird. Es sind dies Mofful am Tigris und Hilleh am Euphrat 622). Doch wie es jetzt ausschaut, wird wahrscheinlich die erftere Stadt den Sieg davon tragen und wird voraussichtlich die genannte Bahn an ihren Mauern vorüberlaufen. Mofful bietet nämlich mehr Vortheile wie Hilleh, denn während letzteres heute quasi ein Dorf ist mit nur einigen hundert Einwohnern, ist ersteres dagegen eine „Stadt" mit einigen tausend Einwohnern und hat auch noch den Vortberl, daß am Tigris noch andere Städte mit zahlreichen Einwohnern, während am Euphrat nur kleine Dörfer liegen, die noch dazu nur wenige Einwohner haben. Somit wird nun Mofful, Hilleh oder eigentlich Ninweh der Residenzstadt Nebuchadnezar's, den Rang ablaufcn. Mofful ist auch eine schöne Kebilah (Gemeinde) mit einigen Rabbinern und Synagogen, während Hillrh nur ein Jischuw (Ort mit wenigen Juden) ist, das nicht einmal eine ordentliche Synagoge hat. In Mofful wird viel Arabisch, dann Türkisch und ChalbäEch gesprochen, während in Hilleh nur Arabisch gesprochen wird. Heute ist Mofful zwar nicht mehr so groß und hat nicht einen Umfang von drei Tagen ov npSp ybnv — auch die griechischen Schriftsteller, welche das alte Ninweh gesehen haben, geben der Stadt einen Umfang von vierzig Pharasangen, was den drei Tagen des Propheten Jonas gleichkommt — und hat es nicht mehr 1,200 000