Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 47 (23.11.1911)
- Date
- 1911-11-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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D« 8 zu tolks- Die Bewilligung eines Staatsbeitra diesen Schulen beruht auf Artikel 23 des schulgesetzvS vom 29. September 1836: „Sowohl zum Gehalt der Lehrer, als zu Kosten dort Schulhausbauten werden denjenigen Orten, welche den ihnen für ihre Volksschule obliegenden Aufwand nicht vollständig * aufzubringen vermögen, angemessene Beiträge aus der Staatskaffe bewilligt." Die Fortbewilligungdes Staatsbeitrags kann gemäß Art. 24 des neuen Volksschulgesetzes vom 17. August 1909, der ganz gleichlautend ist, erfolgen. (Schluß folgt.) LR**. ßorrcipondcMzca s. Nachrichten. Qentfajt* *Ut4j. Aus den Berafungen 9es dioniflifdien A.-C. 1 Merkt«, 20. November. Bon den Beratungen des Zionistischen Großen Aktionskomitees, das am 7. d. M. hier seine Versammlung abhielt, ist für die weitere jüdische Oeffentlichkeit der Bericht des Herrn Dr. Hantke über das Abkommen mit der Misrachi-Federation von Jntereffe. Das Abkommen hat folgende schriftliche Fassung: 1. Es Wird mit dem Misrachi ein Abkommen dahin getroffen, daß a) der Vorsitzende der Förderation Misrachi, zu den Sitzungen des großen A. C. regelmäßig mit beratender Stimme hinzugezogen wird, > -b) der Misrachi in dem Kulturausschüß, der zur Vorbereitung aller von der zionistischen Organisation unternommenen kulturellen Arbeiten dienen soll, eine gebührende Vertretung erhält. 2. Zur Ausführung der kulturellen Arbeiten beschließt das A. C>. die Wahl eines Ausschusses von sechs Mitgliedern. In diesem Ausschuß soll, ein Mitglied des E. A. E. den Vorsitz führen. Bon den sechs Mitgliedern des Knlturausschusses sollen drei Mitglieder gemäß den Personalvorschlägen des Misrachi gewählt werden. Das E. A. E. gibt dem A. C. die Erklärung ab, daß es zur Ausführung des Kongreßbeschlusses, wonach die zionistische Organisation nichts unternehmen darf, was dem Religionsgesetz widerspricht, in strittigen Fragen eine rabbinische Autorität Anziehen wird, die dem A. C. Ratschläge oder Gutachten unterbreiten soll. Die Ents cheidung liegt in allen Fragen b e i > c m A. Wie man ferner aus der offiziellen Presse erfährt, wurde im Einverständnis mit dem Misrachi der Kulturausschuß aus folgenden Personen zusammengesetzt: N. Sokolow, Vorsitzender, Dr. Martin B u b e r, Dv. M o tz k i n, Dr. Heinrich Loewe, Rabbiner Dr. Wilhelm Lewy, Dr. Pick und Redakteur M. Berlin. Diese „Lösung" der Kulturfrage könnte Heiterkeit erwecken, wenn sie nicht doch geeignet Wäre, der urteilslosen Menge Sand in die Augen zu streuen. Der Kulturztonismus der Sokolow, Buber und Genoffen mit einer „rabbinischen Autorität" sieht einen 1TO inttn '?2lv verzweifelt ähnlich. Wir laffen ferner noch einige interessante Angaben über die geplanten Kulturarbeiten aus den hebräischen „Heid Hasman" folgen: Zur Vorbereitung der Kulturarbeit und der nationalen.Propaganda in der Türkei soll Herr N. Sokolow dorthin gesandt werden. Vor allem seien in Konstantinopel und Salonik jüdisch-nationale Gymnasien einrurichten. Außerdem soll im ottomanischen Reiche eine jüdische Stuoentenorganisation gegründet werden, ebenso Volksuniversitäten und Studentenklubs in allen größeren Städten der Türkei. Unaufschiebbar sei aber auch die Gründung eines nationalen Lehrerseminars in Palästina und die Herausgabe von hebräischen .Lehrbüchern, die alle Ge biete der Wissenschaft. umfassen. Die weitere Entwicklung der hebräischen P r esse werde sich das A. C. ebenfalls angelegen sein laffen. Für eine weitere zionistische Agitation nach der kultureellen Seite in Europa wurde Herr Dr. Schemaja Lew in auserkoren. Von seiner Propaganda erwartet man das Zusammenkommen der nötigen Mittel zur Gründung eines großen Kulturfonds, aus dem alle kulturellen Institutionen des Zionismus genährt werden. Hand in Hand mit diesen Bestrebungen soll auch die Organisierung der jüdischen Studenten Westeuropas vor sich gehen. Zum Schluffe wurde auch die Frage einer befferen Vertretung der Juden in der Türkei den Behörden gegenüber erörtert. Es wurde beschlossen, einen tüchtigen Juristen in Konstantinopel anzustellen, der über die Rechte der türkischen Juden zu wachen und ihnen bei jeder Gelegenheit den Schutz der Gesetze zu verschaffen hätte. Merki«, 16. Nov. Ein zur Errichtung einer Hirsch Hildesheimer-Stiftung gebildetes Kuratorium läßt folgenden Aufruf an alle jüdischen Kreise ergehen: „Jüdische Schwestern und Brüderj! Am Montag, 27. November" (6. Kislew) d. I., dem Todestage des verewigten Dr. Hirsch Hildesheimer, wird über dem Grabe dieses der ganzen Judenhett teuer gewesenen Mannes sich ein Gedenkstein erbeben. An seinem Hügel werden sich Fveuüde und Schüler versammeln, um dem allzufrüh Dahtngeschiedenen Worte der Liebe und treuen Gedenkens zu widmen. Sich der unverglerchlichen Verdienste des großen Toten um seine Zeitgenossen und der kommenden Geschlechter dankbar zu erinnern, ist eine Ehrenpflicht für uns alle. Jedoch darf es sein Bewenden nicht nur bei rühmendem Gedenken haben,' die Weihestunde der Gedenksteinfeier soll sich nicht nur auf die Zahl der am Grabe dieses edlen Menschen sich Versammelnden allein beschränken. Vielmehr soll an diesem Tage in allen Gemeinden de.r Diaspora, in allen Schulen, in allen Synagogen, in allen Logen, in allen Gesellschaften, Vereinen und Bersammlungen, in allen Familienfeiern jeder Art, eine Geldsammlung vorgenommen werden. Der Ertrag wird einer zu entrichtenden Hirsch Hildesheimer-Stiftung zugewendet werden. Es sollen und werden hoffentlich alle edlen Juden, ohne Unterschied der religiösen Richtung, an dem Tage, an dem der Leichenftein über dem Grabe eines der vortrefflichsten Männer unserer Zeit aufgerichtet wird, nur von einem, uns Alle und Jeden wieder selbst ehrenden Gefühl beseelt fein, durch ein Scherfletn den Mann zu ehren, der es reichlich verdient hat und eine Zierde der Menschheit war. Wir richten daher-die herzliche Bitte an alle jüdischen Gemeinden, an alle Vorsteher, Rabbinen und Lehrer, an alle Vorsitzenden von jüdischen Vereinen, Korporationen und Gesellschaften, sowie an alle Israeliten überhaupt, am Montag, den 27. November, dem 6. Tag KislewjIyllerorts und bei allen Jahrzeiten, Andachtsverrichtungen, bei allen Versammlungen, Logensitzungen und Festlichkeiten, eine Hirsch Hildesheimer-Sammlung, sei es durch Zeichnungen, Teller- oder Büchsensammlungen zu veranstalten und ' die Beträge an das Bankhaus Jaffa & Lewin, Berlin W. 7, Neustädttsche Ktrchstraße 11, gütigst einzusenden. Die Spendenliste wird in allen Zeitungen, in denen dieser Aufruf erschien, veröffentlicht werden." Der Aufruf ist unterzeichnet von den Herren : Dr. Arthur Kahn, Max Jaffa, Prof. Dr. Eugen Mittwoch und Dr. Joseph Carlebach. Merki«, 15. Novbr. Die Kommission des Deutschen Handelstags betr. Steuern, Zölle, Außenhandel hat sich in ihrer letzten Sitzung dieser Tage wiederum mit den Eingaben der Aeltesten der Kaufmannschaft ln Berlin an den Reichskanzler vom 3. Februar und 12. Juli d. I. befaßt. Sie hat sich wieder dahin ausgesprochen, daß die Reichsverwaltung gebeten werde, zusammen mit den Regierungen der hauptsächlich beteiligten Staaten auf die Auf Hebung^ der in Rußland für auslän dis che Staatsbürger jüdischen Glaubens geltenden besonderen erschwerenden Bestimmungen'hinzuwirken. £ Merki«, 21. Nov. Sonntag, den 19. No vember d. I., fand hier wiederum eine Sitzung der deutschen Konferenzgemeinschaft der A. I. U. statt. In derselben berichtete der Vorsitzende über Bermittlungsvorschläge, hie Herr Justtzrat Blau-Frankfurt a. M. in Paris unternommen hat. In der Debatte kam allgemein der Wunsch nach einer Verständigung zur Sprache, gleichzeitig aber auch die entschiedene Ansicht der Ver sammelten, den Pariser Kooptationsantrag nicht zu akzeptieren. Es wurde beschlossen, einen Brief nach Paris zu richten und darin der Bereitwilligkeit zu Verhandlungen unter der Voraussetzung Ausdruck zu geben, daß der Kooptations Vorschlag vorläufig nicht weiter verhandelt werde. Die Israelische KirdienDerfafluna in Württemberg. Stuttgart, 17. Nov. Der staatsrechtliche Ausschuß der Abgeordneten kammer behandelte gestern und heute den Entwurf eines Gesetzes betreffend die israelitischeReltgionsgemetnschaft und in Verbindung damit die Kirchenverfassung der israelitischen Religionsgemeinschaft, die zwar nicht wie ein Gesetz von den Ständen zu verabschieden ist, aber doch mit dem Gesetzentwurf der ständischen Kognition unterliegt. In Arttkel 1 Absatz 1 Wird, was bisher nicht ausdrücklich ausgesprochen ist, die israelitische Religionsgemeinschaft als eine Körperschaf des öffentlichen Rechts bezeichnet. Dem wurde zugestimmt mit der Aenderung, daß das Wort Religionsgemeinschaft durch Landeskirch ersetzt wird, obwohl mehrfach betont wurde, da das Wort Kirche einen spezifisch christlichen Cho rakter habe. Es wurde sodann festgestellt, da nach dem Entwurf sowohl der ^gesamten Rel gionsgemetnschaft als den einzelnen Kirchen gemeinden die Rechtspersönlichkeit zukomme. An Absatz 2 des Artikels 1 wird der israeli tischen Kirche im Gegensatz zu dem bisher geltenden Staatskirchentum das Recht a u to nomer Regelung ihrer Angelegenheiten bei Festsetzung ihrer.Ktrchenverfassung, jedoch nur mit königlicher Genehmigung zugestanden. Dem Absatz wurde zugesttmmt, obwohl gegen dieses Genehmigungsrecht Bedenken geltend gemacht wurden. Von einer Seite wurde nämlich die Auffassung vertreten, die israelittsche Religionsgemeinschaft oder die israelischen Gemeinschaften sollten sich, ohne daß sie zu Körperschaften des öffentlichen Rechts erklärt würden, als Privat vereine konstituieren. Die Mehrheit des Ausschusses stellte sich jedoch auf den Standpunkt, daß ein erheblicher Teil der dieKtrchenverfaffünc regelnden Verordnung in das staatliche Gesch herübergenommen werden müßte, wenn auf oas staatliche Genehmigungsrecht sollte veitzichtet weroen können. Sie war dev Meinung, daß, wenn man einer Lockerung des Bandes zwischen Staat und Kirche nahertreten wollte, man dabei nicht mit der israelttischen Kirche den Anfang machet, dürfe. Artikel 2 regelt die staatliche Mitwirkung der / isri derer daß Mit; nanr Kül beso Thec und vom stimr fass» Seid dtrekl lasser gegen als t sa«, Land würd wur! Kirck lehnt norm % Best und schen das legt bestii Bors der . der < Er l und Ücher mini wett« big l werd Zen verst Gese scher in d> abe ent der < ausr gern« znsch daß wer! Etnr unte schlo schüf des Arti kirch zustö enttt wert vier trete' darü trittt küm fixier Kixck Regi stimr geno wie gesetz unbe licht halte Stiv r Äirck