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Der Israelit · 1911-11-23 · Heft 47 (23.11.1911) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 47 (23.11.1911)
Date
1911-11-23
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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Kübel beantragte, diese Bestimmung auf die besoldeten Mitglieder (den Vorsitzenden, einen Theologen und einen Juristen) zu beschränken und zu bestimmen, daß dir übrigen Mitglieder vom weiteren Rat gewählt werden, weitere Bestimmungen über die Wahl aber der Kirchenverfafsung Vorbehalten bleiben sollen. Bon einer Seite wurde beantragt,. diese übrigen Mitglieder direkt von den Kirchengemeinden wählen zu lasten. Der Minister berief sich diesen Anträgen gegenüber auf die Stellung des Oberktrchenrates als eines Landeskollegiums und auf den Grundsatz, daß alle Behörden mit den Befugnisten der Landeskollegien ausschließlich vom König ernannt würden. Noch eingehender Auseinandersetzung wurde der Antrag auf direkte Wahl durch die Kirchengemeinden gegen zwei Stimmen abgelehnt, der Antrag Kübel einstimmig angenommen. Artikel 3 befaßt sich mit der Frage der Bestreitung des kirchlichen Aufwandes und sieht vor, daß, falls die Mittel der israelitischen Zentralkirchenkaffe soweit nicht ausreichen, das Erforderliche auf die Kirchengemeinde umgelegt werden kann. Der Referent beantragte, zu bestimmen, daß außer den Rabbinern -nuch die- Vorsänger und Religionslehrer ihren Gehalt aus der Zentralkirchenkaffe und nicht aus den Kassen der einzelnen Kirchengemeinden beziehen sollen. Er beantragt ferner, daß der aufzustellende Etat und dieRechnungsergebniste jeweils zu veröffentlichen seien. Gegen das letztere hatte der Kultusminister keine Einwendungen, und er schlug weiter vor, einen Absatz hinzufügen: „Den ständig angestellten Vorsängern und Religionslehrern werden die Gehälter durch Vermittlung der Zentralkirchenkasse ausgezahlt." Man verständigte sich dahin, daß das letztere nicht im Gesetz, sondern in der Kirchenverfaffung vorgesehen werden soll. Weiterhin wurde von einer Seite beantragt, in dem Satze „soweit zur Deckung des Ausgaben die Erträgnisse des Kapitalvermögens der Zentralkirchenkaffe, die RabinatSgehaltsbeiträge der Gemeinde und die Staatszuschüsse nicht ausretchen, wird das Erforderliche auf die Kirchengemeinde umgelegt", die Worte „und die Staatszuschüffe" zu streichen. Es wurde anerkannt, daß die öffentlichen Zuschüsse freiwillig geleistet werden und nicht als eine feststehende ständige Einrichtung zu betrachten seien. Daher wurde unter Ablehnung des Streichungsantrages beschloffen, zu sagen: „Etwaige staatliche Zuschüsse". Der Antrag auf Veröffentlichung des Etats wurde angenommen. Ein vom Mit-Berichterstatter vorgeschlagener Artikel 4d lautete: „Der Austritt aus der israelitischen Landeskirche oder Religionsgemeinschaft muß bei dem zuständigen Rabbiner vom Austretenden selbst entweder schriftlich oder zu Protokoll erklärt werden. Die Austrittserklärung tritt erst nach vier Wochen in Kraft. Hierauf ist dem Austretenden von dem Rabbiner eine Bescheinigung darüber auszustellen." Es wurde betont, daß das Recht des Austritts aus der Religionsgemeinschaft nicht verkümmert werden dürfe, weshalb es gesetzlich fixiert und nicht bloß in der abänderbaren Kirchenverfaffung statuiert werden sollte. Die Regierung gab die Erklärung ab, daß die Bestimmung in der Kirchenordnung nicht bloß ausgenommen, sondern auch bei ihr belassen werde, wie fie denn eine Konsequenz des Dissidentengesetzes sei. Eis seien also alle Befürchtungen unbegründet, es könnte der Landeskirche ermöglicht werden, jemand wider seinen Willen festznhalten. Der Antrag wurde hierauf gegen eine Stimme bei 2 Stimmenthaltungen abgelehnt. Dem Art. 5 (Errichtung und Auflösung von Kirchengemeinden) wurde zu g e stimmt. Art. 6 sieht eine Befugnis der Ktrcheuvorsteherämter vor, über einzelne Ktrchengenossen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Würde des Gottesdienstes und zur Wahrung des amtlichen Ansehens Ordnungsstrafen (Verweis, Geldstrafe bis zu 6 Mark) zu verhängen. Diese Befugnis wurde stark angefochten. Begründet wurde fie mit der Rücksicht auf „die fremden, auf einer niedrigen Kultur- oder Bildungsstufe stehenden Elemente."(?) Die Streichung der Befugnis wurde gegen 2 Stimmen beschlossen. Nur eine Disziplinarstrafbefugnis gegen die den Kirchenvorsteherämtern unterstehenden Beamten bei Dienstverfehlungen wurde beibehalten. Der 6emein9efag für Sie Regierungsbezirke Rreslau-Liegnib. Arcslim, 12. Nov. Die am 18. Juni durch den inmitten der Beratungen plötzlich erfolgten Tod des Herrn Justizrats Ledermann abgebrochenen Verhandlungen der Hauptversammlung des Verbandes der Synagogengemeinden der Regierunqsbezirke Breslau und Liegnitz wurden am 12. November in Breslau im Repräsentantensaale der Gemeinde fortgesetzt und ohne'Zwischenfall zu Ende geführt. Um 11 Uhr eröffnete der Vorsitzende, Herr Geh. Justizrat Wöllstein, die Versammlung 'mit einigen Begrüßungsworten, gedachte des traurigen Falles in der letzten Versammlung und knüpfte daran einen kurzen Bericht über die inzwischen erfolgten Vorgänge auf den Tagungen des Gemeindebundes, besonders in der Frage der Satzungsänderungen. Hernach trat man in die Verhandlungen ein, die mit der ununterbrochenen Beratung über den Verwaltungsbericht etnsetzten. Prof. Dr. Guttmann -Breslau wies einen Angriff tm Hamburger Familienblatt zurück. Im Namen und zum Schutze der angegriffenen Schulinspektoren habe er zu erklären, daß der Wortlaut des Jnspektionsberichts (im Verwaltungsbericht) nicht von ihnen herrühre und sich auch nicht auf die geprüften Lehrer beziehe, sondern auf die Autodidakten, die der Aussicht bedürfen, sie auch angenehm empfinden, weil sie selbst davon lernen. Dr. Neustadt- Breslau trat warm für die kleinen Gemeinden ein, welche gar nicht mehr aus eigener Kraft einen Beamten, nicht einmal einen Gottesdienst, teilweise auch nicht zu den hohen Feiertagen, erhalten können. Darum haben die großen Gemeinden, welche ihre Kraft aus den kleinen Gemeinden ziehen, eine Ehrenpflicht zu erfüllen durch Kräftigung derselbengegen den Austritt und die Taufe haben sich alle Gemeinden zu schützen, ob dies in Form einer Versicherung geschehen könne oder durch Veröffentlichung der Namen der Ausgetretenen im Berwaltungsbericht (wie z. B. in Dresden), dies zu prüfen, bitte er den Ausschuß. Der Kassenbericht für 1910/11 gibt zu Debatten keinen Anlaß. Dagegen entfesselt der neue Hauhaltsplan für 1910/11 eine längere Debatte, in der die Abgeordneten der kleinen Gemeinden ihre Schmerzen und Wünsche Vorbringen. Der Ausschuß hat sich genötigt gesehen, den verfügbaren Mitteln entsprechend, an verschiedenen Positionen Abstriche zu machen, da der alte Bestand, der es noch ermöglicht, über den Kreis der laufenden Einnahmen hinaus Bewilligungen zu machen, angegriffen werden mußtecr ist von 5275 Mk. im Jahre 1909 auf 4996 Mk. im Jahre 1910 heruntergegangen. Die laufenden Einnahmen betragen 4700 Mk. Zum Schluffe berichtete der Vorsitzende über die vom Gemeindebunde ihm zugegangene Vorlage wegen schleunigen Beitritts der Gemeinden zu einer Ersatzkaffe betr. Versicherung der Beamten. In der Beratung hierüber trat Dr. Bra n n - Breslau sehr energisch für den Beitritt der Gemeinden zur Erfatzkaffe ein auf Grund der Schriftsätze des Bundes und des Dir. Peritz, während Justizrät Friedman n - Glogau vor Uebereilung warnte, sein Antrag, den Ausschuß mit der Prüfung der Angelegenheit und der Berichterstattung über das Resultat derselben an die Gemeinden zu betrauen, wurde mit 22 gegen 7 Stimmen (wobei Breslau mit 10 Stimmen dafür stimmte) angenommen und darauf die Sitzung gegen U 3 Uhr geschlossen. Vorher hatte die Versammlung noch auf Antrag Laqueur eine Propagandakommission gewählt, der außer dem Antragsteller noch die Herren Prof. Guttmann und Apotheker Jakübowski angehören. Rrrtzl<rnv. Sinnen- und Judenredif. Petersburg, 19. November. Die letzte Session der dritten Duma scheint es sich zur Aufgabe gemacht zu haben, in jeder Sitzung mehr oder weniger die'Judenfrage zu berühren. Zn der denkwürdigen Sitzung der vorigen Woche, in der über die Geschicke Finnlands verhandelt wurde, spielten die Juden sogar eine recht bedeutende Rolle. Ein Absatz der neuen Vorlage berührt auch die Rechte der Juden in Finnland. Darauf b«ugnehmend, schilderte der parteilose Abgeordnete Krupanski die traurige Lage der Juden in Finnland und plaidterte für eine Erweiterung ihrer bürgerlichen Rechte, eventüell eine völlige Judenemanzipation in diesem Kronstaate. Mit heftigen Worten wendet er sich auch an die Oktobristen, die seinerzeit zum Telle auch das Rayonprojekt unterzeichnet haben, und seitdem ihre Taktik den Juden gegenüber sehr geändert haben. Der Referent für die Vorlage hält den Antrag Krupanskis für eine Beleidigung der Finnen und einen Eingriff in ihre autonomen Rechte. (?) Auch der jüdische Abgeordnete Nisselowitsch legt in seiner Rede, wie schon vor ihm Abg. Fried mann, keinen Wert auf die Annahme des Antrages, da die Juden, wie er wiederholt unter den wildesten Protesten auf der rechten Seite betont, ihre Rechte nur aus reinen Händen empfangen wollen und nicht aus solchen, die einen. Gewaltakt an einer schwachen Nation verüben. Ganz lächerlich sei es aber, daß sich die Gegner des Antrages dabei hinter dem Rechte der Finnen decken. Der finnische Landtag habe ja 1909 noch in seinen letzten Zügen die Gleichberechtigung der Juden beschlossen. Somit dürste man die Lösung dieser Frage ruhig dem finnischen Volke überlaffen, vorausgesetzt, daß ihm auch die politische Bewegungsfreiheit erhalten bleibe. Natürlich traten jetzt auch dle Verbändler auf den Plan, deren einige wieder einmal den Ritü'almord als Argument gegen die jüdischen Rechte ins Feld führten. Ihnen antwortete neben Herrn Niffelewitsch auch der Kadettenführer R odt tschew, der auch seinerseits de« Oktobristen ein Sündenregister vorlas, das an Vollständigkeit nichts zu wünschen übrig ließ. Wie vorauszusehen war, wurde der Antrag Krupanski mit großer Stimmenmehrheit ab gelehnt und der Absatz, der für „Juden und Zigeuner" das alte finische Gesetz zu Recht bestehen läßt, genehmigt. Es herrscht allgemein die Auffassung, daß Krupanski, der sonst oft im schwarzen Flügel hospitiert, von den Berbändlern mit der Einbringung des von vornherein aussichtslosen Amendements beauftragt wurde, um so Gelegenheit zu Ausfällen gegen die Juden zu erhalten. (Siehe auch Wochenrundschau). Frankreich. Jlnfifemififdie PropaganSa in Sranhreidi. Airis, 10. November. In Lyon kam es vergangene Woche zu argen Ausschreitungen gegen die dortigen Juden. Aus Anlaß der Vertreibung der Nonnen eines 'S I ■ 4 n

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