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Der Israelit · 1915-04-15 · Heft 17 (15.4.1915) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
55 (1915)
Issue
Heft 17 (15.4.1915)
Date
1915-04-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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W9* * 1! •?i I; 1 i i' Leite 10 No. 17. Der Israelit. 15. April 1915 schwarzhaariger Manu mit tiefliegenden dunklen Augen im scharfgeschnittenen Gesichte erregt unser Inlcresse. „Ein Jude?" fragen wir uns. 'Der Mann aber sieht über uns hinweg, und nr seinem dunklen schönen Auge lodert der Groll. Da macht sich der kleine Russe, der Mann der Bibel- und Talmudsätze, etwas vorsichtig an den Franzosen heran. Und wie er ihm forschend ins Gesicht schaut, streckt er ihm auch schon die Hand entgegen. „Scholäum aleichem!" Eine Weile stutzt der Franzose und sieht unschlüssig in die Ferne. Da auf einmal kommt Leben in seine starren Züge und wie von selbst bewegt sich seine Rechte. „A lechem Z ch o l o m!" Und jetzt tritt er kurz entschlossen mit in den Betraum, wo sich auch schon neben den Russen zwei deutsche Landstürmler - einer ist Unteroffizier — aus der Wachmannschaft befinden, die gekommen sind — um mitzubeten. Ein junger Russe betet vor und schluchzt die „hohe Schmonaessre" in littauischer Mundart dahin, wi ein krankes Kind in wehem Schinerze die Mutter um Hilfe anruft. Ein anderer verrichtet das K a d d rs ch g e b e t mit chassidischen Eni lagen. Und ein lautes Omein aus achtzig Kehlen beschließt die Bitte zu dem „Stifter des Friedens in den Höhen", daß er „schaffen möge den Frieden für uns und alle". Dann spricht der Herr Provinzialrabbiner in ganz schlichten Worten, in Ton und Ausdruck sich ganz dem Gedankengang der Leute anpassend, ohne allzusehr in der Seelen Schmerz herumzumühlkn, von der Rot der Zeit und der Hilfe, die Israel und der Menschheit immer aus dem Leide heraus erwachsen ist. Die Hörer geben deutliche Zeichen ihrer Zustimmung. Auch der Franzose nickt beifällig und aller Groll scheint ans idncm Auge gewichen zu sein. Dem Gottesdienste schließt sich eine Unterhaltung an, die einen tiefen Einblick in das Leiden und Hoffen wunder Herzen bietet. Vücherschau Untersuchungen der rabbnifchcn Lehre von de» falschen Zeugen. Bon Rabbiner Dr. I. Horovitz. 90. S. Frankfurt a. M. 1914. I. Kauffmann. Man sollte meinen, keine uns ttbeeUeferte Tradition dürfte am wenigsten Gelegenheit zu einer Kritik geben als die über die pccr? et». (Die richtige und sinngemäße Uebersetzung für dieses Wort soll noch gefunden werden; man könnte einen Preis für eine solche aussetzen, eine Auszahlung tarne wohl nicht in Betracht.) Es ist doch unzweifelhast, daß 007 sinnen, beabsichtigen bedeutet, daß also nry1? EN nur die beabsichtigte und nicht die vollzogene Tatsache im Auge haben kann. Ich rnöchte den Richter sehen, der, rvenn ihn ein Gesetzbuch lehrt, eine Absicht zu bestrafen, sich erkühnen wollte, auf Grundlage eines Schlusses die Todesstrafe auch auf die vollzogene Handlung zu verhängen. Vielleicht mag die Bestimmung ihn in Erstaunen setzen, das kann ihn aber nicht berechtigen, gegen den Wortlaut des Strafgesetzes ein Menschenleben zu vernichten. Mag er darüber Nachdenken, was den Gesetzgeber zu der ihm widerspruchsvoll erscheinenden Bestimmung veranlaßt haben mag, wie sie logisch zu begreifen sei, denn dem Gesetzgeber wird doch das logische Denken nicht abgesprochen werden können. Und nun erst, wenn die Thora sc* als Bedingung stellt, wie wollte man da die Kühnheit haben, zu behaupten, die Thora meine auch die vollzogene Handlung und habe es der Menschenweisheit überlassen, aus Grund eines Schlusses über ein Menschenleben zu verfügen. Und doch ist solche Erklärung schon gewagt worden, nämlich von Geiger in seiner Urschrift, ihn noch überboten hat aber Friedmann in einer Spezialabhandlung, dem es nicht genügt, daß das Zeugenpaar bestraft wird, wenn der Bezichtigte nicht hingerichtet worden iit, der, auch wenn dieses geschehen, es noch zum Opfer verlangt. Man ist rein versucht zu glauben, daß die Tradition bei manchen von vornherein im Verdacht steht, falsch zu sein, obwohl sie den Wortsinn ungezwungen für sich hatso müssen also die Sadduzäer recht haben, die den Lehrsatz der Pharisäer prin' -ni p:-i~; p*c »m umkehrten. Wenn man aber dieseir Grundsatz unlogisch findet, und damit natürlich auch das oo» der Schrift, dann denke man ernstlich über diesen Satz nach, und man wird > finden, daß der logische Mangel nicht dem Schriftwort und der Lehre der Pharisäer innewohnt, daß man diesen vielmehr bei sich selbst zu suchen habe, wie schon von verschiedenen Seiten nachgewiesen worden ist. Anders verhält es sich mit der Anssassung des Begriffs pv077. Die Tradition, und die ist für uns maßgebend, erklärt p0v'>» als die Zeugen, die durch einen Alibibeweis l27!"77 i;ay) als falsche Zeugen überführt sind. d. h. als solche, die überhaupt garnicht in der Lage sind, als Zeugen zu fungieren. Ob di - Tatsache, die sie bezeugen, an sich richtig ist, oder nicht, komnit hier garnicht irr Betracht. Geiger und Brüll wollen hier Zeugen, die einer« fälschlich bezichtigen, erkennen und letzterer kommt zu dem merkwürdigen jeder Logik widersprechenden Schluß, daß zwei Zeugen, die sich in nebensächlichen Dingen widersprechen, zum Tode verurteilt werden, rvenn der Denunzierte bei widerspruchslosem Zeugnis zum Tode verurteilt worden wäre. Beweis dafür, das Susanna- Buch, das eine gegen die sadduzäische Auffassung sich richtende pharisäische Schrift sei. Daß der Widerspruch unter den Zeugen keine andere Folge nach jüdischer Rechtslehre als die llngiltigkeit deF Prozesses hat, und keine gleiche Strafausmessung gegen die Zeugen verlangt, und die Ausdehnung der rr|5**72 einzig den Schutz des Delinquenten und nicht die Todesstrafe der Zeugen bezwecken wollte und konnte, bedarf wohl keines weiteren Beweises. Es wäre doch ganz ungeheuer, wenn es, wie im Susannabuche erzählt rvird, wirklich jüdisches Recht märe, daß man die Zeugen hinrichtei, weil der eine die Tat als unter einem Nadelbaum, der andere als unter einer Steineiche geschehen bezeichnete. solche ausgetüfrelte Fragen, wie auch von Ben Sakkei erzählt wird, daß er sich nach den Stielen der Früchte des Baumes am Tatorte erkundigt habe, wofür er gelobt wird, sollten dazu dienen/einen Verdächtigten zu entlasten, nicht aber die Zeugen zum Tode zu verurteilen. Diese Einwendungen gegen die traditionelle Auffassung der Bestimmungen über die pcö'7 e'tj? zu widerlegen, dienen die vorliegenden „Untersuchungen" des Rabb. Dr. Horovitz. Die Schrift zerfällt in folgende zwei Abteilungen: 1. Zur Lehre von der Zeugenüberführung o■»07,-1), 2. p;-n; »m prn: inn rrv. Unter Punkt 1 geht der Verfasser ausführlich auf Brülls Ansicht über das Sufannabuch ein und weist nach, daß dieses mit der Materie des 7 7-Begrifss garnichis zu tun habe, womit auch Geigers dessallsige Auslassungen widerlegt sind. Dieser baut mit Hinblick auf die apokryphlsche Schrift seine Theorie auf Mischna Makkoth 1, <» auf, deren Textworte süirr rs tLiw die schon zu vielen Auseinandersetzungeu Veranlassung gegeben haben, einer gründlichen, weltumfassenden Untersuchung unterzogen werden, deren Resultat die Haltlosigkeit der Geigerschen Theorie von der Verurteilung der Zeugen wegen Selbstwiderspruchs ergibt. Hier sei nebenbei bemerkt, daß, wie schon einige bemerket», die Lesart PK unrichtig fei und daß das Richtige wohl der Kommentar des R Ehananel hat, der sorcp icrir liest und erklärt ,'227 C'lj’n iöTtr “j?; es wird uns diese Erklärung aber erst vollständig verständlich, wenn wir das Tertwort als lokalisieren, bis die eigene Persönlichkeit der Zeugen als pco** durch das cr'*n *:oy überführt werden, daß aber nicht der Alibinachweis des Delinquenten die Zeugen zu poo',7 stempeln kann. Der vtiphal wird in der Erklärung durch den Hiphil erläutert. Zu Punkt 2 breitet der Verfasser ein reiches wissenschaftliches Material vor uns, um die »ndduzäische Ansicht über die rv, der ja auch manche Männer jüngster Vergangenheit teilweise oder ganz huldigen, zu widerlegen. Die Mischnasoth in Makkoth l, 5. <>, 9. und die darauf bezüglichen Stellen in der Gemarah, MaimonideS, die E’BHBö Pneh Jehofchua, lifjntnm So »er, Aruch L ner und andere werden herangezogcn und als Veweismaierie gegen die sadduzäische Ansicht verwertet. Gründlich wird die von manchen Easuisten bestrittene Stellung Rambams erörtert, der nicht nur im Zivilrecht die Vergeltung nach bereits vollzogener Urteilsvollstreckung als rechtlich gegeben erachtet, sondern auch nach vollzogener Geißelstrafe. Unter den Gegner»» der Tradition tut sich am auffälligsten Friedinann hervor, dem auch Schwarz in rnanchem zuzustimmen scheint. Es hätte nicht des großen Aufwandes von Gelehrsamkeit seitens des Verfassers bedurft, die Ansicht Friedmanns zu »viderlegen, wenn dieser für sich nicht einen » großen Apparat in Szene gesetzt hätte, um, und dies hatte er nötig, seine Ansicht zu begründen. Ich habe oben schon aus das Ungeheuerliche hingewiesen, der Thora eine Ansdehnung der Todesstrafe zu imputieren, während, nach ihrem Ausspruch myn iS'im die Richter sie weitmöglichst cinzuschränken verpflichtet silid. Um eine solche Ungeheuerlichkeit, die Thora verlange, daß die Zeugen auch dann hingerichtel werden, wenn an dein wahrscheinlich Unschuldigen das Urteil vollzogen ist, zu begründen, muß Friedmann zu der Künstelei, die er an andertt so sehr tadelt, greifen, einen positive»» Satz in einen Fragesatz zu verivandeln. Freilich ist es kinderleicht, in der interpunklionslosen Gemara statt eines Punktes ein Fragezeichen zu setzen. Daß Friedmann in seinent Eifer einen neuen ve>L zu erfinden über das Einfachste hmweggeht und p*ir» jo, aus dem nc'.m ^p-Schluß, wie es jeder Unbefangene an der betreffenden Stolle nur auffaffen kann, als von „Rechtswegen" erklärt, bietet dem Verfasser eine glückliche Handhabe bei der Bekämpfung der Friedmannschen Auseinandersetzungen. Am Schluß fügt der Verfasser noch die logische Begründung Hoffmanns für die pharisäische Tradition an; ick möchte hier auch auf die A. Jacob Mecklenburgs Hinweisen. Mit welchem Eifer und Umsicht der Verfasser gearbeitet hat, kann man uur aus der Lektüre der vorliegenden Schrift erkennen, er hat nichts übersehen, was aus der einschlägigen Literatur heranzuziehen ist und da- Buch ist daher den sich für lalmudisches Wiffen Interessierenden zu empfehlen. Freilich verlangt es der Schwierigkeit des Stoffes entsprechend, ein aufmerksames Studium, aber der Leser »vird für dieses reichlich entschädigt. Pros. A. Sulzbach. Gesch'chte der Juden. Von Dr. H. Kottek s. A. Frankfurt a. M. 1915. Verlag der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft. IX und 457 S. Statt eines Jahrbuches, dessen Herausgabe durch die Kriegszeit verhindert wurde, überreicht die Jüdisch- Literarische Gesellschaft zu Frankfurt a. M. ihren Mitgliedern das vorliegende posthume Werk Kotteks. Es ist ein reicher Ersatz, der den Mitgliedern der Gesellschaft geboten »vird, denn ein so volkstümlich geschriebenes Buch, das dem Leser eine übersichtliche Darstellung über einen bis in die Gegenwart reichenden 2500jährigen Verlaus unserer Geschichte bietet, wird vielen geiviß willkommen sein. Der Verfasser hatte fick jahrelang des Umgangs mit Jsaac Halevi, den sein gesundheitlicher Zustand zwang, in den Sommermonaten in Homburg, der» Wirkungskreise des Verfassers, zu verweilen, zu erfreuen. Durch den gegenseitigen wissenschaftlichen Verkehr war keiner geeigneter, der Interpr et der Resultate der wissenschaftlichen Forschungen Halevis zu sein, die in dessen Werk Doroth Harischonim niedergelegt sind, als gerade der Verfasser des vorliegenden Werkes. Sind die hebräischen Werke Halevis und das massenhafte Material, das in ihnen aufgeyäuft ist, nur dem Fachmanne, dem Forscher zugänglich, so stellt der Verfaffer sie hier in dem ersten Diittet des Buches — denn die Forschungen Halevis liegen bis jetzt nur bis Ende der Gaonimzeit vor - in deutscher und übersichtlich faßlicher Erzählung zur Verfügung. Welchen Wert dieses hat, weih der zu schätzen, der es weiß, welche neue Gesichtspunkte Halevi für die Auffassung dieser Geschichtsperiode geschaffen und wieviel Falsches, das bisher als Grundlage für die Kenntnis dieser Zeit gegolten, beseitigt hat. Bildet dieser Teil der Geschichte das erste und zweite Buch, so umfaßt das dritte die Zeit von der Blüte der Hochschule in Cordova bis zur Vertreibung der Juden aus Spanien, das vierte von der Vertreibung bis zur Emanzipation in den westlichen Ländern Europas, das fünfte das jüngste Jahrhundert. Man sieht, es ist ein reicher Inhalt, der nur durch weise Beschränkung in den verhältnismäßig engen Räum gefaßt werden konnte. Was besonders angenehm berührt, ist, daß der Verfasser trotz unverhüllter und strenger Wahrung seines konservativen Staudpllnktes bei »einer Gegnerschaft gegen die Reform es verstanden hat, rein sachlich zu bleiben und nie persönlich verletzend zu werden, sodaß auch die Andersdenkenden das Buch mit Befriedigung werden lesen können. Da dieses Buch nur für den Kreis der Mitglieder des Literarischen Vereins herausgegeben und fürs erste nicht für den Buchhandel bestimmt und wohl eine baldige Neuarrsgabe zu erivarten ist, so dürfen einige Wünsche, die alsdann erfüllt werden könnten, am Platze »ein. Es wäre der wissenschaftliche Nachweis und der Quellennachweis für den Fachmann und Forscher eine rvillkommene Ergänzung bei einer Reuausgabe, aber auch ei»»e Pflicht gegen die citierten Antoren. Denn es findet sich wohl auch manches, das ohne überzeugenden Nachweis nicht ohne weiteres angenommen werden kann. Dann fehlt es nn einem Sach- und Namenregister. Daß dieses nicht vorhanden ist, liegt eben daran, daß es dein Verfasser nicht vergönnt war, die Herausgabe »eines Buches selbst zu besorgen. Herr Provinzialrabbiner Dr. S. Bamberger-Hanau, der im Verein mit Freunden die Herausgabe des Buches mit so großer Hingebung besorgt hat, wird gewiß bereit »ein zu den Ergänzungen, die wir hier zu wünschen uns in» Interesse des Buches erlaubt haben. Es werden wohl auch dann »nanche Unebenheiten, die sich hier noch finden, ausgeglichen werden. Schließlich »ei Herrn Dc. Bamberger und s.inen Freunden für die mühevolle Arbeit Dank gesagt. Wer da weiß, welche Mühe die Herausgabe eines posthumen Werkes erfordert, wo bisweilen Notizen mit zu verwerten und in den Text zu verflechten sind, und andererseits die Rücksicht auf den Verfasser dem Herausgeber eine gebundene Marschroute vorschreibt, wo er sich freier bewegen möchte, der wird erst recht die Arbeit der Herausgeber zu würdigen »viffen. S. Lamms Jüdische Feldbücherei. Im Verlage Louis Lamm, Berlin, erscheinen seit einiger Zeit sogenannte jüdische Feld büch lein, von denen die uns vorliegenden vier Nummern in gefälliger, dem Zlvecke entsprechender Form und Fassung geeignete und empfehlenswerte Feldlektüre enthalten.' Das erste Heftchen betitelt sich „Der Krieg in der Auffassung des Judentums", Nummer 2 und 3 (Doppelheft) bietet eine handliche Ausgabe der Psalmen in der deutschen Uebertragung von Dr. Michael Sachs. Heftchen 4 bringt mehrere lyrische, belletristische und geschichtliche Beiträge von bekannten Schriftstellern. Es ist zu hoffen, daß bei der weiteren Fortsetzung des an sich sehr empfehlenswerten Uvternehmens den verschiedentlich zutage tretenden Wünschen noch mehr Rechnung getragen wird. Preis des Heftchens 60 P^. Jüd 1. Berei Montefii 3ti D» Frau hmft ii nigung. ziale F gewachs liche Li ein har streben! werde, ain 3. Frauen Sitzung Frauen gebe seit Kri mit der Institut und Ur bewährt voll en Wi von der einflußt diesem De' unter d pflegeau besonder Dr. Sr.' int Dien der Jsr. ernste' 3 Hmctiic unter bt sreiwilli, gclmäßi, Zögling! Krieges aber koi werden i zu größt fier, der bereits werden, sorge) au Hilft mittellos Freund! 17 Schn wachsene schaffen, Jusbeso^ aus Beb

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