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Der Israelit · 1894-08-20 · Heft 66 (20.8.1894) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
35 (1894)
Issue
Heft 66 (20.8.1894)
Date
1894-08-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1232 Geehrter Herr Kollege! Wir beehren uns Ihnen die ergebene Mtttheilung zu machen, daß der Verband jüdischer Religionslehrer sich am Montag dem 16. Juli 1894 auf dem konstituirenden Verbandstage in Breslau unter obigem Namen konstitutrt und organisirt, somit seine Ausdehnung auf das gesammte deutsche Reich beschlossen hat. Indem wir auf die beiliegenden Satzungen verweisen, bemerken wir, daß in das Präsidium vorläufig diejenigen Bezirke ihre Vorsteher entsandt haben, für welche bereits eine ausreichende Anzahl Mitglieder angemeldet ist. Bei Erweiterung des Mitgliederbestandes werden auch die andern deutschen Bezirke ihre Vertretung im Präsidium erhalten. Der Beitrag ist auf 6 Rmk. jährlich festgesetzt worden, für Einkommen unter 1200 Rmk. beträgt derselbe 3 Rmk. Wir bitten die geehrten Mitglieder um schleunige Uebersendung desselben an unsern zeitigen Rendanten, Herrn Lehrer Mox Graf in Glogau, da eine Reihe von Ausgaben an uns herangetreten. Die jüdischen Kurhospitäler in den Bädern Ems, Soden, Teplitz, Warmbrunn haben unsern Mitgliedern gegen einen von unserer Verbandskasse zu zahlenden Beitrag die freie Aufnahme derselben bewilligt. Wir ersuchen deshalb diejenigen Kollegen, welche eine Kur im Sommer 1895 brauchen, sich möglichst bald bei unserm derzeitigen Präsidenten, Herrn Dr. Louis Neustadt in Breslau, zu melden, da vorauszusehen ist, daß die Zahl der Bewerber bei Erweiterung des Verbandes wachsen wird. Gesuche um Aufnahme in den Verband sind an unsern Präsidenten zu richten. Als außerordentliche Mitglieder werden auch Gemeinden, Korporationen und Private ausgenommen. Wir ersuchen unsere Mitglieder insbesondere, in ihrem eigenen Interesse, zumal wir der Begründung des Lehrerhetms näher treten wollen, ihre Gemeinden und wohlhabende Mitglieder innerhalb derselben zum Beitritt zu bewegen, sowie Sammlungen für unsere humnitären Zwecke bei freudigen und und V'n traurigen Gelegenheiten zu veranlassen. Die Protokolle über den Breslauer Verbandslag werden den Mitgliedern demnächst zugehen. Das Präsidium: Dr. Louis Neustadt-Breslau Präsident, Dr. Leopold Wreschner-Samter als geschäftsführender Ausschuß, Max Graf-Glogau Rendant. Dr. S. Baeck-Lissa, I. Bauer-Cöslin, Jacob Bähr-Reichenbacb, Dr. Oscar Bähr Prenzlau, Dr. Philipp Bloch Posen, Dr. Jacob Cohn-Kattowitz, Victor Nordheimer-Schwetz (Weftpr.), Dr. G. Perlitz- Nakel, Dr. L. A. Rosenthal Rogasen. 8 1 und 2 der Satzungen lauten: 8 i. Der deutsche Reichsverband jüdischer Religionslehrer hat den Zweck: 1. Dem jüdischen Religionsunterricht und dem jüdischen Wissen die gebührende Stellung und Würde in Gemeinde und Schule zu verschaffen und zu erhalten. 2. Die geistige und materielle Wohlfahrt der jüdischen Religionslehrer zu pflegen und ihre Interessen wahrzunehmen. 8 2. Diesen Zweck sucht der Verband im Einzelnen zu erreichen durch: 1. Veranstaltung statistischer Enqueten zur Ermittelung des religiösen Bildungsstandes. 2. Mitwirkung an der Gründung von Zweckverbanden (zur Erzielung einer allgemeinen Theilnahme der Schulpflichtigen am jüdischen Religionsunterricht) und an der Anstellung von Wanderlehrern in Zwerggemeinden. 3. Anregung von Fortbildungskursen und ähnlichen Einrichtungen zur Pflege der jüdisch -hebräischen Literatur, sowie der geschichtlichen und literarischen Denkmäler innerhalb der Gemeinde. 4. Aufklärung über die rechtliche Stellung der Religionslehrer und des Religionsunterrichts, des Gottesdienstes und der Schule. 5. Errichtung einer Stellen-Nachweis- und Vermittelungs- Stätte. 6. Versicherung gegen Stellenlosigkeit. 7. Unterbringung Kranker und Alter in Badeorten bezw. einem zu gründenden Lehrcrheim. 8. Vertretung der Standesintereffen. 9. Anberaumung öfterer Zusammenkünfte der Mitglieder in verschiedenen Gemeinden (Verbands- und Bezirkstage) zur Behandluug vorstehender und Erörterung pädagogischer und wissenschaftlicher Fragen. 1.0. Periodische Mittheilungen. Halle a. d. T., 12. Aug. Ein Einwohner von Weitzenfels, der aus der Religionsgemeinschaft ausgeschieden ist, wurde auf Antrag der Schulbehörde von der Polizeiverwaltung aufgefordert, seinem Sohne Religionsbücher zu kaufen, wogegen der Mann unter Berufung auf seine Konfcssionslosigkett Einspruch erhob und die Dispensation seiner Kinder vom Religionsunterrichte verlangte. Der Kreisschultnspektor wie die Königliche Regierung zu Merseberg wiesen den Antrag zurück. Eine Dispensation könne erst dann etntreten, wenn der Nachweis erbracht sei, daß für den religiösen Unterricht anderweitig in ausreichender Weise gesorgt sei. Der Mann führte hierauf Beschwerde beim Kultusminister auf Grund des Art. 12 der Preußischen Verfassung unter Berufung auf ein Erkenntniß des Landgerichts Halle. Der ihm gewordene Ministertalbescheid besagt aber, daß das Kammergericht in seinem Urtheile vom 17. April v. I. zu dem schon früher ausgesprochenen Grundsätze zurückgekehrt sei, daß schulpflichtige Kinder ohne Rücksicht darauf, ob ihre Eltern der Kirche angehören oder nicht, also auch Kinder von Dissidenten, in einer Relig-on nach den Gesetzen des Landes erzogen werden müssen. Labischin, Provinz Posen, 5. August. Eine scheußliche Mordthat hat in vergangener Woche die

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