Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 10 (3.2.1890)
- Date
- 1890-02-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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164 nach dem Ableben des Bürgermeisters dessen Posten seit 3 Monaten bis heute vertretungsweise verwaltet wird. In der Eigenschaft als Beigeordneterist Herr Jsaac Gottschalk nicht nur mit dem Vorsitz im Magistrat und der städtischen Schuldeputation betraut, sondern er sungirt auch als Polizeiverwalter und Standesbeamter zum Heile des hiesigen Ortes und zur Ehre der Glaubensbrüder, indem sämmtliche amtliche Obliegenheiten in bewunderungswürdiger Uneigennützigkeit zur Ausführung gelangen. Während der Amtsperiode des Herrn Beigeordneten sind nicht nur manche während der Krankheit des Bürgermeisters liegengebliebene Arbeiten und alle laufende Geschäfte zur Erledigung gekommen, sondern ist auch dem künftigen Stadtoberhaupte in zweckmäßiger Weise vorgearbeitet worden. Ziehen wir hierbei in Betracht, daß der Gedachte als Familienvater und Kaufmann sowie als Gemeinde- und Synagogenvorsteher und als Mitglied verschiedener Wohlthätigkeits-Vereine seinen Obliegenheiten zu ersprießlichem Segen nachkommt, dann ist es ein echter otwi vmp, daß die Behörde wegen guter Amtsführung unserm Glaubensgenossen gelegentlich eine belobende Anerkennung zu Theil werden ließ. Ein beredtes Zeugniß von der Zufriedenheit seitens der Stadtvertrctung sowie der Obrigkeit mit der Leitung der Amtsgeschäfte durch den Herrn Beigeordneten liefert die Thatsache, daß Herr Jsaac Gottschalk bis zum Jahre 1894 als Deputirter in den Kreistag gewählt wurde. Wünschen wir dem Herrn Glück zu dieser Ehre, die um so höher anzuschlagen ist, als einem Israeliten hier noch nie die Wahl zum Kreistagsabgeordneten zu Theil geworden. Der Stadtverordneten-Vorsteher, Herr Julius Kraft (mosaischer Konfession) hat auf den 28. Januar cr. die vorzunehmende Bürgermeisterwahl anberaumt, und wird bis zu des Erwählten Bestätigung der Herr Beigeordnete die Pflichten und Rechte seiner Amtswürde beibehalten. Wie alljährlich, versammelten sich auch diesmal am Abend des vaw mj? die Mitglieder der Chebra Kadischa und deren Ehrengäste zu einem gemeinsamen Mahle, das einen würdigen Verlauf genommen. Verschiedene Ansprachen und min »nan feierten das 98jährige Bestehen der Vereinigung zum Zwecke des Liebesdienstes gegen die Lebenden sowie gegen die Todten. Auch wurde dem wehmüthigen Gedanken an den Tod dadurch Ausdruck gegeben, daß zweier während des verflossenen Jahres dahingeschiedenen Männer der Chebra gedacht wurde, und ehrten die versammelten Mitglieder das Andenken der der Gemeinde und ihrer Familie durch den Tod entrissenen beiden Vorsteher, der Herren Ph. Maaß und Gustav Krafft y'm durch Erheben von den Sitzen; Herr G. Krafft, der nicht nur von den Seinen, sondern auch von unserer Stadt und Gemeinde wegen seiner Herzensgüte und der Ausübung von O"ion nbm tief betrauert wird, ist vor noch nicht vier Wochen in der Blüthe seiner Jahre — 42 Jahre alt — zum guten Leben eingegangen. Diesem Heimgegangenen gebührt das Verdienst, daß er mit der Kraft eines Mannes Hierselbst gewirkt und mit rechter Energie für die Erhaltung des regelmäßigen Minjan während der Werktage Sorge getragen. Die hiesige Chebra-Kadischa beabsichtigt, in 2 Jahren das Andenken an den 100jährigen Bestand des Vereins besonders würdig und festlich zu begehen. Nicht uninteressant dürfte es für manchen Leser dieses Blattes sein, zu erfahren, daß in einem Zusatze zu den alten schriftlichen Bestimmungen der große Rabbi Akiba Eger eigenhändig die Rechte und Pflichten der Chebramänner schriftlich präzisirt hat. Darnach soll vaw my von den Mitgliedern des Vereins für DHDn wie ein nas n':yn gehalten werden. Die zu sagenden Selichoth hat der große Meister selbst genau angegeben mit der Maßgabe, daß die Angehörigen der Chebra unter anderm die Pflicht haben, nicht allein Kranke zu besuchen, sondern auch die Erkrankten zur aufrichtigen zu ermahnen. N. B. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Der dieser Tage stattgehabten Bezirks- Lehrerkonferenz in Währing wohnte auch der neue, aus Zwettl nach Währing übersetzte Bezirkshauptmann, Statthaltereiraih Alexander Sauer-Czaki v. Nordendorf, bei. Derselbe hielt eine Ansprache an die versammelte Lehrerschaft, in welcher er..dieselbe mit energischen Worten ermahnte, ihrer Lehrerpflichten stets eingedenk zu sein. Er habe zwar keinen speziellen Fall unter der Lehrerschaft des Bezirkes im Auge, aber Vorgänge in anderen Bezirken veranlassen ihn, an die Lehrer die ernste Mahnung ergehen zu lassen, sich jeder antisemitischen Agitation oder Hetzerei fernzuhalten. Er werde es sich zur Pflicht machen, die Lehrer nieder Schule zu überwachen, sie aber ebenso strenge auch außerhalb der Schule beobachten. Er dulde absolut nicht, daß ein Lehrer antisemitischen Tendenzen huldige, und er werde selbe zu beseitigen wissen, wo immer er dieselben antreffe, ob inner- oder außerhalb der Schule. Ebenso werde er ein strenges Augenmerk darauf richten, daß den Kindern von den Lehrern nur wahre patriotische d. h. echt österreichische Gesinnung betgebracht werde, und daß