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Der Israelit · 1867-08-28 · Heft 35 (28.8.1867) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 35 (28.8.1867)
Date
1867-08-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
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603 liten einige allgemeine Eharacterzüge geben, da der arabische Jude einer ganz andern Ordnung angehört. Der Sinn des spamolischen Juden neigt sich Europa zu, ihm güt Europa als seine Heimath, während der arabische Jude mit Herz und Sinn der Erde angehört, auf welcher er sich befindet. Seine Sitten sind alterthümlicher. fein Wesen heroischer, als das der Spaniolen. Von fester Anhänglichkeit an die Vollführung der nicht ans Herz sich kettenden rmso steht er in nr^nn miac dem spanischen Juden weit nach. Jndeß 'roao »mp jni npjm 'na’ '*13« ’js i^>n. (Fortsetzung folgt.) Jsch meuschor. Reber die Reform der israet. Eidesleistung in Oesterreich von Ih'. J. Hildesheimer. (Fortsetzung stall Schluß.) Hingegen habe ich rückstchtlich desselben zu bemerken, 1) daß ich nicht begriff, wie dasselbe den Ausdruck „ich schwöre" auch für gerichtliche Eide (mjnatp ts’P'Hn) für vollständig ausreichend erklärte, da dieß dock meines Wiffene nur bei Gelübdeeiden (nv'2 njna») (Jore Deah 237, 1) nickt aber bei erstern, wo unbe dingt der Naue Gottes, oder dessen Attribut Hinzügefügt werden muß (Schebuoth, 35, Maim. Chosch. Misch. 87, 17 und ausdrücklich daselbst Sma Nr. 46 vergl. hierüber mr> zu I. D. l. l. mit gewohnter Genialität nie’Tn nvpaa).. Daß die Großrabbinen Frankreichs: „Je jure,“ auch für D'O’nn nuna» für ausreichend erklären, kann uns, die „wir nur auf Grund der Bibel, des Talmuds, und Decesionen anerkannter jüdischer Gesetzlehrer zu entscheiden haben," nicht bestimmen; 2) daß es bezüglich der im Gutachten angeführten Stelle, 5. B. Moses 6, 13 nothwendig gewesen (vergl. den anerkannten jüdischen Gesetzlehrer" Rabbi Moses Sofer pbn ->sid onn n";» p"D der sehr erdebenen jüdischen Sitte, womöglich auch den gerechtesten Eid zu vermeiden, ja ihn oft mit schwerem Golde abzulösen, welches beiläufig gesagt einen nicht geringen otwi »r-pp involvirt, die Ehre zu geben; und daher den Sinn der angegebenen Stelle so zu determiniren, wie die Interpretation unserer Weisen (citirt Raschi dort und 16. 20. idsrn nnen b *p »> o«) geschehen; 3) daß es nur bei 'Ksu nj??3» genügt, auf Me Beeidigung eines Andern mit einem doppelten „Ja," oder doppelten „Nein" zu antworten, während bei D’j’nn niyin» daö Wort fv-e hierbei unerläßlich ist, (Maim.) in der im Gutachten selbst citirten Stelle und Chosch. Misch. l. l. 4) daß es, trotzdem es über die Frage hinausgegangen wäre, doch bei der immensen Heiligkeit des Eides und des Namens Gottes bei uns Jehudim zugleich als sehr erwünschte Gelegenheit, deS höchsten Verdienstes D»n tenpo zu sein, theilweise auch mtt einem jh zusammenhängend, nämlich, ttwn rck -iid’k sehr wünschcnswerth gewesen wäre, selbst rückfichtlich der vorgeschlagenen einfachen Eidesformel, nicht nur implieirter, sondern ausdrücklich zu bemerken, daß die in Rede stehende Formel für uns Jehudim viel zu überladen sei; und wenn dieß auch für den Ausdruck „Allwissenden" als nicht zu den dpjd gehörend weniger bedeutend, so doch bei dem Ausdrucke „Allmächtigen" ('“l») sowie bei der Mederholung des Namen- Gottes in der Schlußformel: „So wahr, rc." welche außerjüdischen Ursprunges ist. Es entgeht mir daher nicht, daß dieser Punkt auch in den Quellen einer eingehenden Untersuchung bedarf, und nicht ohne Schwierigkeiten ist; sehr lieb wäre es mir, wenn ich über die Lösung dieser Schwierigkeit belehrt werden könnte. Nack, Scheb. 365. scheint die Formel gelautet zu haben: Gott des Himmels und der Erde; während alle Gloffatoren, die Formen haben: Gott der Gott Israeli (vergl. Frankl Eidesl. 186, Anm. 5); und doch ist selbst in der nmn wenigstens für rasy ’bd jn»j, das Ausreicker.de eines GottesnamenS (sowohl rmn d», als D’pi1?« d») nachzuweisen, nämlich aus Genes. 23, 21, was, wie Fr. richtig bemerkt, auch schon daraus evident ist; daß auch eines der Attribute genügt; für Dnn« ’BD jnntüD beweist dasselbe die Scheb. 36 a. auch Krontkon 2, 8, 6 citirte Stelle. Aber auch außerdem läßt sich noch eine ganze Reihe von Bibelstellen dafür aufüh^n, daß die Erwähnung eines einzigen Gottesnamens genügt, (vergl. Samuel I., 19, 6; 24, 41. Sam. 19, 8, 28, 10, Könige I, 2, 42, Jeremias 4, 2, Hosea, 1, 3, Zephania. 1, 5. Chronikon, II. 15, 14, und besonders hervorzuheben Könige 1, 2. 13. Jesaias 48, 1.) Warum also nicht die Zahl der GottesnamenS auf das Minimum beschränken? Jndeß wurden vielleicht die anfangs erwähnten, in die Eidesformel recipirten DoppelauSdrücke nur als ein Ganzes betrachtet, was man jedoch von den in Rede stehenden nicht behaupten kann. Ad 2.) a.) Ist wohl die Behauptung, daß die Assistenz des Rabbiners, oder ähnlicher sachverständiger Vertrauenspersonen nicht nothwendig sei, ganz correct; nicht aber, daß dieß nicht einmal wünschenswerth sei. Wie viele Eide wurden schon durch Intervention, der „jüdischen Geistlichen," mit denen die Mitglieder ihrer Seelsorge, in der Regel, in einem pietätvollen, wie freundschaftlichem Verkehre stehen, und deren schöne Sitte eS ist, in dieser würdigsten aller Weisen das ihnen geschentte Vertrauen zu verwertheu vereitelt. Und ist nicht jeder solcher Fall ein wahrns Glück, ein ehrenvoller Kidufch Haschem; und kann mau

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