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Der Israelit · 1867-01-02 · Heft 1 (2.1.1867) · page 14

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 1 (2.1.1867)
Date
1867-01-02
Page
– (sequence 14)
Language
German
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14 Die mir entgegen auf jeglichem Gang^ Mache sie zittern, angstvoll und bang'! Und es ertön' Dir jubelnder Klang, Mund und Zunge von fröhlichem Sang. Weisheit Deiner Seele gewähr'l^) — Schmückte Dir das Haupt mit fürstlicher Ehr'. Folge Gottes Gebot und Lehr', Hüte den Sabbat als heilig und hehr. 5) Spr. Sal. 24, 14. OZKI6EK. Bekanntmachung. Der bekannte Wohlthäter, Herr W. P. Herr «rann, f. A., in Kopenhagen, hat in seinem Testamente eine Stiftung zu orthodoxen Zwecken errichtet,, und lautet die Bestimmung darüber wie folgt: „Fünfundzwanzigtausend Thaler dänischer Reichsmünze sollen zu heiligen Zwecken im Auslande, am liebsten in kleinen Gemeinden, wo es nicht viele wohlhabende Mitglieder gibt, angewendet werden, und zwar zur Errichtung neuer oder Restauration älterer Synagogen, in welchen in hebräischer Sprache gebetet wird, zu Mikwoaus, zur Errichtung oder Unterstützung von Schulen, in welchen neben den gewöhnlichen Schulwissenschaften besonderer Werth aus den Unterricht im Hebräischen gelegt wird, Alles zum Besten der Conservirung des mosaischen Glaubens, nach den alten kirchlichen Anordnungen, ohne Abschaffung älterer oder Einführung neuer Gebete oder Veränderungen in der ursprünglichen Sprache. Es sollen daher sofort nach meinem Ableben die HerrenOberrabbinen I. A. Ettlinger in Altona, S. B. Bamberger in Würzburg und vr. I. Hildesheimer in Eisenstadt in Ungarn benachrichtigt werden. Diese drei Herren wollen sich dieserhalb miteinander in Verbindung setzen und sich durch Bekanntmachung in allen zirkulirenden jüdischen Zeitschriften in Frankreich, Deutschland, Oesterreich, Rußland und Polen alle möglichen Aufklärungen verschaffen, wo dieser Belauf in verschiedenen kleinen Summen, doch keine unter 200 Thlr. preuß. Cour, und keine über 1000 Thlr. preuß. Cour., zweckmäßigst zu meinem Seelenheile verwendet werden können. Das Geld darf nur für Gemeinden und nicht für einzelne Personen angewendet werden. Falls ein Gesuch, angehend eine sehr wichtige und dringende Wohlthat, wozu mehr als 1000 Thlr. erforderlich sind, Vorkommen sollte, sollen diese drei Herren, nachdem sie auf's Genaueste den Sachverhalt untersucht und zweckmäßig befunden haben, bevollmächtigt sein, mehr dazu zu bestimmen als die obgenannten lausend Thlr.. doch keinesfalls mehr als 3000 Thlr. und unter keiner Bedingung, ohne daß alle die Herren vollständig einig darüber sind. Sollte keine augenblickliche zweckmäßige Anwendung der ganzen Summe vorhanden sein, so soll der Betrag, der nicht benutzt wird, so lange aufgehoben und fruchtbar gemacht werden, bis dieser nach meinen hier vorgeschriebenen Bestimmungen bestmöglichst, successive oder auf einmal, verwendet werden kann." — Wir fordern demgemäß diejenigen Gemeinden, welche Ansprüche auf obiges Legat zu machen gedenken, hiermit auf, binnen vier Monate, von untenstehendem Datum an gerechnet, ihre desfallsigen Gesuche an einen der Unterzeichneten portofrei einzusenden. In den Gesuchen müssen die speziellen Verhältniffe der betreffenden Gemeinden nach Maßgabe der obigen Bestimmungen des Testators genaucstens enthalten, und deren Inhalt von den zuständigen Herren Rabbinern bestätigt sein, wobei wir uns jedoch Vorbehalten, im Falle die Rabbinatszeugniffe nicht ausreichend sein sollten, auch uoch andere Zengniffe zu fordern. Altona, Würzburg und Eisenstadt, am 8., 15., 20. Tebeth 5627. Jakob Ektlinger, Oberrabbiner in Altona. Seligmann Bär Bamberger, Distrikts- Rabbiner in Würzburg. Df. Israel Hildesheimer, Rabbiner in E i s e n st a d t. hiesiger Talmud-Tora-Schule ist zum 1.April 1867. eine Lehrerstelle für die hebräischen und allge- ^4 meinen Fächer zu besetzen. Reflectirende belieben sich unter Einreichung von Abschriften ihrer Zengniffe nebst Lebenslauf baldigst bei dem Ephorus Herrn Oberrabbiner A. Stern zu melden. Hamburg, Decbr. 1666. Die Schuldirection.

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