Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1865)
- Date
- 1865-03-08
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2447193-2447204--03244-2458632- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
13S habe, während er faktisch kein Jehudi sei und folglich auch nicht fähig wäre,, den jüdischen Eid zu schwören. G. übertrete z. B. öffentlich das Sabbat- und Speisegesetz rc. ,-i^w Tin-i ->rni 821 Das Gericht soll dem Einwand Statt gegeben und den Kirchenrath, Rabbiner Dr. Maier, zugezogen haben. Nähere Nachricht über das Factum und den Erfolg des Einwands würde die Leser d. Bl. gewiß interessiren. Vielleicht sieht sich der Hechinger Jehudi hiedurch veranlaßt, näheren Aufschluß an die Nedaction des „Israelit" zu geben. Hannover, 21. Febr. Die völlige Gleichberechtigung, welche den Juden durch die Verfassung von 1648 ertheilt war, wurde ihnen durch die Oktroyrung von 1855 genommen und alle Versuche, sie wiederzuerlangen, sind bis jetzt vergeblich geblieben. Auf Vorstellung mehrerer Synagogengemeinden hatte freilich die zweite Kammer im vorigen Jahr beschlossen; die Regierung um Wiederherstellung jener Bestimmungen der Verfassung von 1848 zu ersuchen, die erste Kammer trat aber in eine Beratung der Petitionen gar nicht ein, und so kam es nicht einmal zu einem ständischen Anträge. Die heutigen Verhandlungen einer mittelalterlichen Korporation, der Provinziallandschaft, lieferten eine neue Illustration zu der Zurücksetzung der Unterthanen jüdischen Glaubens. Um die Freitische, welche die Landschaft auf der Universität Göttingen zu vergeben hat, konnten sich bislang nur Studiosen lutherischen Glaubensbekenntnisses bewerben. Diese Beschränkung war nicht mehr aufrecht zu erhalten, nachdem zu dem Gebiete der Landschaft Distrikte mit fast ganz katholischer oder reformirter Bevölkerung gekommen waren, und nachdem die für Freitische erforderlichen Gelder aus der allgemeinen Staatskasse gezahlt werden, zu der ohne Unterschied des Bekenntnisses alle Unterthanen steuern müssen. Mit Rücksicht auf letzteren Umstand namentlich wäre cs ja nur natürlich gewesen, die Erlangung von Freitischen von jedem religiösen Bekenntniß unabhängig zu machen. Das >Lhat aber die Landschaft nicht, sie beschloß vielmehr, daß alle Bewerber einer der drei anerkannten christlichen Konfessionen angehören müßten, und schloß damit alle s. g. Sektirer und Juden aus. Redeker machte freilich die Berechtigung der Juden geltend, doch verzichtete er darauf in dieser engherzigen Versammlung einen derartigen Antrag zu stellen, den er sich für die Stände vorbehielt, denn hier, sagte er, müsse er fürchten, daß ihm entgegengehalten werde, wie man die christlich-germanischen Freiküchen mit dem jüdischen Speisegesetz in Übereinstimmung bringen wolle. (Man könnte ja für Juden den Freitisch in ein entsprechendes Geldstipendium umwandeln, wie das anderwärts schon mehrfach geschehen ist. Red.) Oesterreichischer Karserstaat. B Palota (Zur Seminarfrage, von Singer, Rabbiner.) IV. Daß aber „B. CH." so wie sich auch die „Zöglinge eines nur einigermaßen zeitgemäß eingerichteten Seminars" von der Reihe der „Billigdenkenden" ausschließt; während doch das Elaborat sulr Rubrik: „Geist und Richtung" und „Disciplin" sich gegen derlei Unterschiebungen auf's Entschiedenste verwahrt, darf um so weniger befremden, alsdieNeologie aus eigener Praxis es weiß, wie wenig Gewicht auf schön niedergeschriebene Floskeln zu legen sei. Wie wäre auch „B. CH." der „Billigdenkende", wenn er, dem die Sprüche Salomo's stets als Schlagworte zu Gebote stehen, nun die wohlweisliche Mahnung (Spr. 25, 9) „bei deinem Streit mit deinem Nächsten.entdecke das Geheimniß eines Andern nicht," leichtfertig umgeht und wohl vergeblich sich abmühet, seinem Ausfälle auf den k. k. Hofwechsler, Herrn Ignatz Deutsch, durch einen schimpflichen Angriff auf den allverehrten Rabbi Moses Sofer 8"r erst eindringlichen Nachdruck zu verleihen? Wie wäre er ferner der „Billigdenkende", wenn er den allgemein bewährten Grundsatz. „De mortuis villil visi ireve" desavouirend, in seiner edlen Seele unbefriedigt noch mit dem bereits ausgetischten Hohn und Spott, um das Andenken des großen Mannes erst recht ins Lächerliche zu ziehen, noch obendrein eine „Soferische Anthologie" in Aussicht stellt, „wo nicht nur Geographen, sondern auch Grammatiker. Philologen und Geschichtsforscher sehr ergötzliche Curiositäten finden werden" und dabei ganz vergißt, daß Traktat Abodah Sara -18. 2 mit Bezug auf den Salomonischen Spruch: (Proverb. 21. 24.), dem vermessenen Spöttter kein beneidenswerthes Prognostikon gestellt wird. Oder scheint er sich darum wenig zu kümmern? So wollen wir doch unserestheils die fernere fromme Weisung daselbst, wonach „der Spötter unheilschwangeres Verderben der Mitwelt bereitet" beherzigen.' Schreiber dieses erinnert sich, in früher Jugend, als angehender Schüler des hochberühmten Talmudgelehrten s,"i s"v zu Prosnitz in einem Vortrage vom emeritirten Rabb. daselbst, dem nachmaligen Schwiegervater des Redakteurs des „B. CH.", zur Erörterung des Schrifttextes (Sam. 1. 17. 26.) folgende übrigens dem Akedah entlehnte Idee vernommen zu haben: David, anstatt sich um den vom Könige ftipulirten Preis zu kümmern, vielmehr voll Entrüstung darob, daß die Ausführung einer vom religiösen Bewußtsein dringlich gebotenen That erst glänzender Versprechen als Anspornung bedurfte, frage verwunj dert: „wozu braucht denn erst etwas geleistet zu