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Jüdisches Volksblatt · 1904-01-15 · 3 (15.1.1904) · p. Seite 4

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
6 (1904)
Issue
3 (15.1.1904)
Date
1904-01-15
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Wien, Freitag Jüdische« YolksbUtt. 15. Jänner 1904 Nr. 3 Zeitungsschau. Judenreine Gemeinden in Ungarn. „Egyenlöseg" veröffentlicht einen statistischen Artikel Wer die Verteilung der Inden in den einzelnen Gegenden Ungams, dem wir die interessante Mitteilung entnehmen, daß Ungarn 2019 Gemeinden anfzuweisen habe, in denen kein einziger Jude wohnt. Im gärigen besitzt Ungarn 12377 politische Gemeinden, so daß in einem Sechstel derselben kein Jude zu finden ist. Hingegen beherbergen sämtliche 26 Munizipalstädte wie cnrch alle Gemeinden folgender sieben Komitatc mehr oder weniger Juden, und zwar: in den Konritaten Esztergom, Jcrsznagykun-Szoliwk, Borsod, Ung. Hajdu, Szabolocs und Ugocsa. Die meisten judenreinen Gemeinden, und ztvar 266, weist das Eisenburger Komitat auf. Nach ihm folgt das Komitat Hungyad mit 214 und das Komitat Zala mit 169 Gemeinden, in welchen keine Juden wohnen. Es wird in dem Artikel noch eine garrze Anzahl von Komitaten aufgezählt, welche 100 und unter 100 judenreine Gemeinden aufzuweisen haben. Nichtsdestoweniger konstatiert der betreffende Statistiker, daß in keinen: Lande der Welt verhältnismäßig so viel Juden auf dem flachen Lande wohnen, wie in Ungarn. * * ♦ Die „Neue Preußische Zeitung", Berlin (Kreuzzeitung) schreibt über die proponierte reichsdeutsche „Jüdische Volkspartei" am 30. Dezember 1903 von ihrem Standpunkt« aus folgendes: Das «Jüdische Volksblatt", welches die schärfste Tonart des überlieferten Standpunktes vertritt, d. h. nur jüdische Interessen! kennt und daraus nie ein Hehl macht, hat seinen Stammesgenossen zu Weihnachten den Vorschlag beschert, eine eigene politische Partei des Judentums zu begründen. Dazu gehört natürlich vor allem, daß die Unfähigkeit der bestehenden Parteien die Interessen des Judentums zu schützen, mit dem denkbar größten Nachdrucke dargetan werde. Dieser Aufgabe sucht das „Jüdische Volksblatt" mit dem ihm und seinen Gesinnungsgenossen eigenen Uebereifer gerecht zu werden, indem es die antisemitische Durchseuchung fast aller Richtungen des Liberalismus, ja selbst des Radikalismus als feststehende Tatsache behandelt und. daraus folgert, daß den Juden, nichts übrig bleibe, als sich selbst zur Verteidigung ihrer höchsten j Güter zu organisieren. __ So viel Einsicht hat das „Jüdische Volks-! blatt sich bewahrt, um sich nicht darüber zu täuschen, daß eine rein! jüdische Partei nicht stark genug sein könnte, um sich eigene parla-! mentarische Vertreter zu sichern. Die neue Organisation soll des- - halb nur dazu dienen, den Einfluß des Judentrmrs bei den Wählen unverkürzt zur Geltung zu bringen. Angesichts der bedeutenden Mittel, über die das Judentum! tatsächlich verfügt, läßt sich das immerhin hören. Nur sollte das! Blatt nicht so weit gehen, zu behaupten, die „bestehenden Parteien! würden sich gegen seinen Vorschlag mit aller Macht wehren; denn! es ginge ihnen ja ans Leben!" So tragisch werden sie die Sache! keinesfalls nehmen, denn sie wissen allesamt, daß, wenn sie das jüdische Geld und den jüdischen sozialen Einfluß gebrauchen können, öie Juden ihrerseits hilflos wären, falls sie von den „arischen", Wählern im Stiche gelassen würden. Vorläufig hat man es also,! wie auch die „Köln. Volks-Zeitung" annnimmt, wohl nur mit einem! Schreckschuß zu tun, der insbesondere auf die Liberalen berechnet ist. j Dafür spricht auch die doppelte Anwendung von „Zuckerbrot und! Peitsche", deren das „Jüdische Volksblatt" sich bei seiner Beweis-' führung befleißigt. Auf der einen Seite wird scharf betont, daß eine jüdische Volkspartei in einem monarchischen Stäche nur monarchisch sein könne. Denn das Judentum fordere von seinen Bekennern Liebe zum Vaterlande, Treue zur Regierung und Ehrfurcht vor dem Lcmdesherrn. Das soll ein deutlicher Fingerzeig für die Sozialdemokratie sein, aber auch den Liberalen zur War-, nung dienen; denn bis jetzt hat man solchen Ton von jüdischer Seite kaum jemals gehört; wo es vielmehr üblich gewesen ist, die Kehrseite der Dinge zu betonen, den Machthabern den Abgrund zu zeigen, an dem sie wandeln und sie mit dem Zorn des Volkes zu bedrohen. Um es mit den alten Freunden aber nicht ganz zu verderben, wird dann eingeschränkt und den Parteien, die es ehrlich meinten" versprochen, daß sie „bei uns", d. h. bei der neuen jüdischen Volks- Partei, ihren Rückhalt finden würden. Zum Schlüsse weist das „Jüdische Volksblatt" mit einem gewissen Stolz darauf hin, daß schon der „erste Weckruf zur Begründung einer jüdischen Volkspartei die allerfreudigsten Sympathien unserer Gesinnungsgenossen in Oesterreich gefunden habe." In Deutschland scheint es freilich weniger der . Fall gewesen zu sein; da das „Jüdische Volksblatt" darüber sonst! doch wohl nicht schweigend hinweggehen ivürde. I Die „Köln. Volkszeitung", die diesen neuesten jüdischen. Be-I strebungen eine lange Darlegung widmet, äußert sich darüber im? ganzen in ähnlichem Sinne wie wir, vermag aber gleichwohl eine! gewisse Empfindlichkeit darüber nicht ganz zu unterdrücken, daß' das Zentrum bei Aufzählung der vom Standpunkte des „Jüdischen Volksblattes" in Betracht kommenden Parteien mit keiner Silbe erwähnt wird. Sie hält dem Judentum vor, daß ihre Partei mirrdesteus ebenso entschieden auf dem Boden der Verfassung, d. h. der bürgerlichen Gleichberechtigung, stehe, als die Liberalen und daß innerhalb ihrer Reihen der Antisemitismus nicht entfernt die Ausdehnug und _ Bedeutung erlangt habe, wie außerhalb derselben. Trotzdem lasse sich das Judentum nicht abhalten, überall mit den Liberalen gegen das Zentrum zu gehen, so z. B. erst kürzlich in Köln, wo dasselbe einen jüdischen Stadtverordneten auf seine Liste gesetzt habe, ohne daß sich die jüdischen Wähler dadurch hätten abhalten lassen, für die liberale Mehrheit einzutreten usw. Die „Kölnische Volks-Zeitung" findet diese Taktik «ebenso töricht als ungerecht, erwartet eine Aenderung derselben aber in keiner Weise". Wir können diesem Urteil so länge nicht beistimmen, als das Zentrum fortfährt, dem Judentum ohne Dank in seiner Weise zu dienen. Auch in diesem Falle läßt es sich von der falschen Auffassung leiten, daß es als Minderheit selbst in die Lage kommen könnte, unter Ausnahmsbestimmungen zu leiden. Es ist aber ebenso ausgeschlossen, daß die Katholiken je mit einem stammesfremden nicht christlichen Element zusammengeworfen werden könnten, als daß man sie mit einer revolutionären Bande verwechselte, wie es die Sozialdemokraten sind. Wie dem aber auch sein möge, auffällig bleibt cs, daß das Judentum gerade jetzt, wo seine Stellung tatsächlich in keiner Weise! gefährdet scheint, von einer unverkennbaren Unruhe geplagt undr geschüttelt wird. Immer wieder von neuem tauchen in seiner Mitte? Pläne auf, wie seine Zukunft sicher zu stellen wäre. Da sind die! Zionisten, da bildet sich der Verband deutsch-nationaler Juden, und endlich will sich das Judentum gern als selbständige politische Partei , betätigen! Das alles aber bekämpft sich unter einander aufsj schärfste — wenigstens äußerlich. Im letzten Grunde wird es aber' wohl nicht so böse gemeint sein. | * * *! Führung von Handelsbüchern in hebräischer Sprache. Alls dem Gebiete des Handelsrechts, so schreibt der Handelskammer- Syndikus Ernst Mumm (Chemnitz) im „Tag", scheint eine Streitfrage ausgegraben werden zu sollen, die semitischen und autisemi-. tischen Heißspornen Gelegenheit geben wird, ihre Klingen zu kreuzen: j die Frage, ob bei der Führung von Handelsbüchern hebräische Sprache und Schrift angewandt lverden dürfen. Maßgebend für j die Entscheidung bet Frage ist die Bestimnnlng des Paragraphen 43, des Handelsgesetzbuches, dessen erster Absatz sagt: „Bei der Führung der Handelsbücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen hat sich ider Kaufmann einer lebenden Sprache und der Schriftzeichen /einer solchen zu bedienen". Der Gesetzgeber wollte mit, dieser Vorschrift bewußt die hebräische Sprache ansschließen, denn die durch Bundcsbeschluß vom 18. Dezember 1866 zur Festsetzung des Handelsrechts zusammcnberufene Kommission nahm jene Bestimmung an „unter der Anerkennung, daß die hebräische Sprache nicht zu den lebenden zähle". Die Ansicht der Kommission wird von den Kommentatoren des Handelsgesetzbuches geteilt und ist zurzeit als die herrschende zu bezeichnen. Man hält weder die Anwendung der hebräischen Sprache bei der Führung von Handelsbüchern für statthaft noch die Benützung der jüdisch-deutschen, sogenannten Rabbinerschrift, d. i. verzogener hebräischer .Kursivbuchstaben, mit denen ober nicht die hebräische Sprache, sondern die Landessprache geschrieben wird. Gegen die herrschende Meinung wendet sich jetzt im „Archiv fiir bürgerliches Recht" Bruna Blau. Er versucht den Nachweis, daß die hebräische Sprache zugelassen werden müsse, da sie keine tote Sprache sei. Das Hebräische werde rächt nur, wie das Lateinische, in gewissen Gelehrtenkreisen gesprochen, sondern cs sei die Volkssprache in Rußland, Polen, Galizien, Palästina, Arabien und den Kaukasusländern. Man habe sich gewöhnt, die hebräische Sprache als tot zu betrachten und sie auf eine Stufe mit der griechischen und lateinischen zu stellen. Und doch sei diese Sprache eine lebendige und eigentliche Geistes- und Kultursprache von vier Millionen Menschen. Das die hebräische Sprache zu den lebenden zu zählen sei, beweise namentlich die Tatsache, daß in Palästina zwei hebräische Dialekte mit vielen Unterstufen cinarrder begegneten, der sephardische (der orientalischen und ehemals spanischen Juden) und der askenasische (der deutschen und ehemals deutschen, jetzt polnischen, russischen, ungarischen und rumänischen Juden). Völlig abweichend von beiden sei der Dialekt der jemcnifcheir Juden, die das Hebräische als zweite Muttersprache neben dem Arabischen redeten Die praktische Bedeutung der Frage jedoch liegt, wie Blau weiter hervorhebt, nicht in der Zulassung der hebräischen Sprache, sondern der hebräischen Schrift. Denn in Deutschland bedienen sich zahlreiche Inden, die meist aus Galizien oder Rußland stammten, bei der kaufmännischen Korrespondenz und ebenso bei der Buchführung zwar der deutschen Sprache, aber der hebräischen Schrift, da sie anderer Schriftzeichen nicht mächtig seien. Zu bedauern ist, daß Blau seine gewiß beachtenswerten Ausführungen nicht rein objektiv hält, sondern den bösen Satz einflietzen läßt: „Wird die hebräische Sprache und Schrift, wie es üblich ist, im Gegensatz zur türkischen und chinesischen in der kaufmännischen Buchführung nicht als „ordnungsmäßig" anerkannt, so schafft man ein Ausnahmegesetz für die Juden, und zwar auf dem Gebiete des Privatrechts; man übertrifft also die kühnsten Forderungen der Antisemiten." Im übrigen lassen sich sowohl für die herrschende als auch für die von Blau vertretene Ansicht recht triftige innere Gründe anführen. Gegen die Zulassung der hebräischen Sprache und der Rabbinerschrift spricht offenbar die Erwägung, daß Handelsbücher nur dann ihren Zweck ganz erfüllen und die ihnen zuerkannic Beweiskraft verdienen, wenn sie für jedermann verständlich sind, und wenn ihr Inhalt dem Gegenkontrahenten und dem Gerichte sofort Aufklärung über die darin beurkundeten geschäftlichen Vorgänge gibt. Andererseits ist zu bedenken, daß der Gesetzgeber beider Buchführung außer der deutschen auch ganz ausdrücklich fremde Sprachen hat zulassen wollen, um nicht die „Niederlassung von Känflcuwn fremder Nationalitäten zu erschweren." Auch das fällt ins Gewicht, das marr vielen von den irr Deutschland eirrgewnderten Juderr, wenn man sie der ihnen allein geläufigen hebräischen Schrift beraubte, zugleich jede Möglichkeit nähme, Bücher zu führen, die als ordnungsmäßig gelten können. Schließlich sei noch hervorgehoben, daß rm englischen Handelsrecht Vorschriften über Führung don Handelsbüchern überhaupt nicht vorhanden sind. Der Code de commerce enthält zwar derartige Bestimmungen, schreibt jedoch nicht vor, welcher Sprache und Schrrftzeichen sich der Kaufmann bei Führung der Handelsbücher zu bedienen habe. Aus dem mir zufällig vorliegenden rumänischen Handelsgesetzbuche ersehe ich, daß in Rumänien die kaufmännischen Bücher in rumänischer oder in irgend einer anderen modernen europäischen Sprache geführt werden müssen. geschworene Treue nicht brechen und Alexander keine Unterstützung bei der Eroberung leisten wollten. Als Alexander jedoch mit einer Heercsabterlung vor Jerusalem rückte, wurde er durch einen ihm entgegenkommenden Zrig. mit dem Hohepriester an der Spitze, besänftigt. Er zog dann in Jerusalem ein. wo er den Tempel besuchte und die Priester vielfach anszeichnete. Alexander hatte dann auch die Aufstellmrg seines Bildes im Tempel gefordert. Hierauf erwiderte der Hohepriester, die Juden würden ihm ein lebendiges und dauerndes Denkmal errichten: alle im Laufe des Jahres geborenen Kinder sollten nach ihm Alexander genannt werden und dieser Name von nun ab zu den bei religiösen Akten gebräuchlichen Namen gehören. Wir finden übrigens um jene Epoche und später auch andere griechische und sonstige heidnische Namen — bei sonst durchaus religiösen Inden. So z. B.: Antigonus, Hyrkan, Jochanan, Tryphou usw. Auch der Apostel Paulus, der bekanntlich Saul hieß, nannte sich bereits längst vor seiner Apostelmtssion Paulus. M. N. * * * Kairo. Einer Blättermeldring zufolge haben zwei jüdische Finnen, Ernst Cassel und Suarez, die bisher rmbebaute, aber der Bewässerung unschwer zugängliche Ebene von Kom Ombo käuflich ertvorben, um sie in eine Ziomstenkolome nmzuwandeln. 30 000 Feddau (1 Feddau — 0,6 Hektar), wurden zum Preise von je 6 Piastern (— 1,20 Mark) erworben. Falls das Land im Laufe von zwei Jahren in befriedigender Weise urbar gemacht wird, hat sich die Regierung verpflichtet, das ganze übrige Gebiet, etwa 100 000 Feddau, zu demselben niedrigen Preise abzugeben. Es sind bereits Vorbereitungen getroffen zur Errichtung von Pumpwerken, behufs vorläufiger Bewässerung von 20 000 Feddau. Für die Bcwässerrmg erhebt die Regierung für jedes Feddarr rm ersten Jahre 2 Mark, inr zweiten 4 Mark, rm dritten 6 Mark, im vierten 6 Mark dafür bleibt das Land diese vier Jahre steuerfrei; erst danach erfolgt die Erhebung einer geringen Steuer. Chronik. Die „Lodzer Zeitung" schreibt: Zur Führung christlicher Namen durch die Juden. In Anlaß einer aus der „Lodzer Zeitung" wiedergegebenen Notiz über die Anwendung fremder Namen durch die Juden rm Königreich Polen, geht der „Düna-Zeitung" eine längere Zuschrift zu, der dieselbe nachstehendes entnimmt: Die Führung christlicher Namen ist den Juden vom rrlssischen Staatsgesetze keineswegs verboten, sondern nur die Beilegung und Führung eines anderen (auch eines jüdischen), als des Namens, der rm Metritbnche der Geborenen eingetragen worden ist (cfr. Art. 964, V0. Ansg. 1876 des „Sw. Sak.", sowie Paragraph 1416 des StrnfkodexZ Ist nun bei der Geburt einem Kinde ein etwa nicht- ' jüdischer Name beigelegt und ins Metrikbnch eingetragen worden, so ist die betr. Person nicht nur nicht berechtigt, sondern sogar gesetzlich verpflichtet, diesen Namen stets zu tragen (crf. lt. n. das Zirkular des Finairzministeriums vom 31. März 1888, Nr. 3112). Was sind denn nun aber christliche Namen, die seit Jahrhunderten unter allen nichtjüdischen Völkern sich eingebürgert haben rmd auch heute noch hier rnrd da gang rnrd gäbe sind, können eigentlich als rein biblische resp. hebräische Namen gelten. So z. B. die männlichen Namen: Abraham, Adam, Benjamin, Daniel, David, Ezechiel, Elias, Emanncl, Ephraim, Gabriel, Gideon, Isaak, Jakob, Jesaias, Jeremias, Jonathan, Jonas, Joseph, Josua, Matthias, Michael, Moses, Noah, Raphael, Rüben, Salomon, Samuel, Simon, Urrel, Zacharias u. b. a. Ferner die weiblichen Namen: Adda, Deborah, Dinah, Esther, Eva, Isabel, Jnotth, Lea, Rahel, Rebekka, Ruth, Sahra, Zrlla usw. Außerdem eine ändere Kategorie von jüdischen, wenn nicht immer rein hebräische Namen: Olna (die Liebliche), Gabriele (die Göttliche), Jakobine, Josephine, Martha (die Betrübte), Susanne (die Lilienreine) n. v. a. Die „Lodz. Ztg." wird es wohl nicht irr Abrede stellen wollen, daß die Juderr all diese Namen weit eher, als manch anderes nichtjüdrsches Volk, als ihr Eigentum betrachten könnten. Ja, selbst der dorr der „Lodz. Ztg." mit Nachdruck zitierte „Chaim Josselewitsch", der sich „Nikolai Michailowitsch" rrarrrrte, kann auf den hebräischen Namen „Michael" jedenfalls den gleichen Anspruch als manch anderer erheben. Verweilen lvir ein tverrig rroch bei den allgemein als „jüdisch" geltenden Namen. Es ivird tvohl niemand ernstlich behaupten wollen, daß die. von manchem liebe,r Mitbürger mit Hohn ausgesprochenen Namen: Jtzrg, Jtzka. Jassel, Josse, Josska. Jankel. Schinril, Ssrull usw. wirkliche jüdische Namen sind. Allerdings kann man in ihnen die biblischer resp. hebrischen Namen: Isaak, Joseph, Jakob, Samuel, Israel kaum wiedererkenrrerr. Für eine Verunstaltung rnrd Verstümmclrrng dieser Namen hat jedoch, während der jahrhuridertlangen Wanderjahre des jüdischen Volkes, stets nur der liebe Nachbar, vielleicht auch nur ans purer Nächstenliebe, Sorge getragen . .-. Einem solchen Jossel, Josrka rrsw. kan,, es niemand verwehren, sich beispielsweise mit seiirern wahrhaften biblischen Namen Joseph zrr nennen. Ja, trenn ein solcher Name perstümmelt ins Buch eirrgeti-ageir Ivordcn ist, gestattet das Gestz die Richtigstellung desselben fcfr. Art 1082 des „Sw. Sak. o Soft." und den Mas des Diriaierenden Senats vom 6. Jriui 1896, Nr. 6960). Die von den Inden geführten nichtiüdischen Namen, als die spanische Esperanzo ^verkürzt: Sprinzo). Bella, die slavonischen Slawa, Slato und die deutsche Blume, Liebe, Gute, Rose nsw. können hier iibergegmrgen tverderr, da sie zumeist nur andersprachige Uebersetzrlngen hebräischer Namen enthalten. Schließlich noch ein Wort über die religiöse Berechtigung der Inder,, andere Namen zu führen. Ich möchte die „Lodz. Ztg." auf ein historisches Ereignis Hinweisen. Es war nach der Schlacht bei Jssrrs, um 332 v. Chr. Alexander der Große von Makedonien wollte sich an den beiden unter persischer Oberhoheit stehenden Jndäern rächen, weil sie die dem persischen Könige Borträge. Im Festsaale des „Jüd. Volksvereirres", 1. Bez., Leopoldsgasse 49, findet am 27. ds. ein Vortrag des Herrn Rav. Dr. Fink, Thema: Entstehung und Ausbreitung der jüdischen Diaspora, und am 6. Febr. ein Vortrag des Herrn Michael S z ep s: Jüdische Kolonialfragen, statt. Gäste, auch Damen, herzlich willkommen. Gedenktage. Tebeth. 23. 1800 geb. i. Hanau Prof. Mor. Oppenheim, Maler (Bilder ans dem jüd. Familienleben). 24. 1719 st. i. Konstantinopel R. Naft. Cohen, Kabbalist. 1892 st. Altona Oberteil,b. Tw Lob. 26. 1871 st. i. Prestburg Abr. Sam. Venj. Sofer (Verf. Ketab Sofer). 1890 st. i. Wien Prof. Sal. Sulzer, der Schöpfer des modernen synagogalen Gesanges. 27. 1888 st. i. Frankfurt a. M. Rabb. Sams. Raphael Hirsch. 29. 1890 st. i. London Du. Rath. Mark. Adler, Oberrabb. von England. Januar. 9. 1179 st. i. Wien Joseph Samt Tauber, Drchiter. 10. 1481 st. r. Sevilla Diego de Susan im Feuer. 1728 st. i. London Rabb. David Nreto. 1823 geb. i. Proßnitz Dr. Mor. Eisler, Rel.-Philos. 1885 st. i. Dresderr Rabb. Dr. I. H. Jacobson. 11. 1712 st. Mos. Rothenburg (Rechtsgntachten). 1722 st. Vrtringa (de synag. retere). 1771 st. Marquis d' Argens (lettres juives). .1818 geb. i. Glogau Dav. Cassel, Hrstor. 1893 st. i. Meran Daniel Spitzer („Wien. Spazierg."). 1808 st. i. Mainz Heinr. Berger, Schriftst. 12. 1818 geb. Ratibor Prof. Lndw. Traube. 13. 1809 st. i. Berlin Jsr. Löb Üties (hdschr. halach W.). 1842 st. der beredte Juderrfreund Krug. 1883 st. i. Berditschew 240 I. b. e. Zirkusbrande. 14. 1596 st. r. Venedig Jakob b. Abr. Barnch. 1821 geb. i. Kassel S. H. Mosenthal, Dichter. Die „Charkower" in Wien. Anläßlich der Anwesenheit der Charkower Deputation in Wien sprach ein Mriglied derselben, Dr. Rosenbarim ans Minsk, im akademischen Verein „Leo Pinsler" über den Charakter der Opposition. Er sagte: „Es ist durchaus kein Grund zur Besorgnis vorhanden. Wir beabsichtigen in Charkow keineswegs, an unserer Organisation zu rütteln, sondern vielmehr sie zu stärken. Leider erwies sich unsere Organisation als schwach, da die Zionisten die Entstellungen der Blätter über die Konferenz glaubten und sich gegen uns, ihre Führer, aufbringen ließen. So ist es pure Lüge, daß wir eine bestimmte Summe zur Agitation gegen Herzl ansgeworfen hätten. Mit Unrecht wirft marr uns daher die Geheimhaltung der Konferenz vor, da ernste Frager, offen zu behandeln seien. Auch das enge A.-C. tagt ja ständig geheim und in Rußland, wo der Zionismus jetzt öffentlich verpönt und die Polizei-Willkür zu Hause ist, ivar dies doppelt notig. Wir hielten es übrigens für praktischer, irr geheimer Aussprache die komplizierten Fragen zu klären und das Ergebnis Dr. Herzl mündlich vorzutragen rnrd zu begründen. Wir scheuten uns, durch eine frühere Verlautbarung die verdiente Person Herzls zu verletzen. Unwahr ist weiters, daß wir irr Charkow beschlösserr, dem Dr. Akandelbaum, einem Freunde Herzls. die Zentralkassa abzrmehmen und sie an Goldberg zu übertragen. Auch Goldbcrg ist ja strammer Herzlianer. Diese Transferierrmg wurde vielmehr schvir in Basel bedingt beschlossen und jetzt bloß die Bedingrmg, närrrlich die ungünstige Stimmung der Regierrmg, als gegeben erkannt. Ebenso n n w a h r ist, daß wir beschlossen hätten, kein Geld mehr nach Wien zrr schicken. Diese Maßregel blieb vielmehr ein>er späteren Beschlußfassung — nach fruchtloser Rückkehr der Deprrtierten — Vorbehalten. Fals ch ist die Akeinung, als^ ob irr Charkow die Mehrheit eine loyale Minderheit vergewaltigt habe. Vielmehr Ivurderr bis ans eine Barrkfrage alle Beschlüsse errrhellig gefaßt. Was wurde also in Charkow beschlossen? Borr Herzl zrr verlarrgen: 1. Daß in wichtigen Dingen, besonders wenn größere Geldsninmen verlangt iverderr, vorerst das große A.-C. befragt werde, ferner daß es hierbei einen Monat vor dem Znsamm.entritt genügend informiert werde. Dazu sind ja am Kongreß die Mitglieder des großen A.-C. gewählt, die zumal in Rußland als Rayoiworsteher die Volksstimmrmg besser kennen, als das kleine A.-C. irr Wien. Wenrr dieses regelmäßig über das Wichtigste entscl>eidet. hört der Zionismus auf, Volksbewegung zu sein. 2. Das Barrkstatut soll noch vor Absendung der Expeditiorr »rach Ostafrika genräß den Versprechungen an die Aktionäre am 3. Congreh verbessert lverden. ferner sollen in der Bank bezahlte Gonvernors, darurrter ein Russe, sitzen. Bezüglich des Statuts hatte uns die Aeußeruug (Greerrbergs) beunruhigt, man solle auch Bankgelder für Außerpalästina verwende,r. Die Gonvernors als Vertrauenslent'e Herzls, des Anfsichtsr^s-Prüsidenten, sind zur Ermöglichung einer Kontrolle ohne Zeitverlust nötig. Der russische Gonveruor speziell diene zur Erhöhung des Vertrauens in den russischen Massen. 3. Von Außerpalästina sei endgiltig abzuseherr und die Jnnerrkolonisation Palästinas im Sinne des 2. Kongresses und gemäß den Vorschlägen Nssischkins (Judustrialisierung, Organisation, wirtsrhaftlick)er Selbsthilfe. Gründung von Elementarschulerr, Lehrerserninaven, eventl. einer Hochschule) arlfzuuehmen. Daß Uganda fallen werde, lvußten lvir scholl, doch lvollten wir uns vor dein Ugandrsmus schützen. Palästina ist ein wesentlicher Bestandteil des Baseler Programms. Auch unter den Mitteln zur Erreichung des Endzieles steht mchts von Nachtasylen usw. Die geographischen Forfchungsrersen kosten zionistisches Geld. Die Expedition lvollten lvrr trotzdem mcht hm-

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