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Jüdisches Volksblatt · 1903-06-12 · 24 (12.6.1903) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
5 (1903)
Issue
24 (12.6.1903)
Date
1903-06-12
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Wien, Freitag Jüdisches Volksblatt 12. Juni 1903 Nr. 24 fassen, so finden wir, daß die Wiener Kultusverwaltung sowohl in sozialer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht sehr reformbedürftig ist. Wir brauchen eine gute ökonomische Wirtschaft mit dem Beamtenmaterial, aber keine Beamtenwirtschaft. Wir wünschen ferner, daß das Geld der Steuerträger nur jüdischen Zwecken zugeführt werde und fühlt sich der Kultusvorstand verpflichtet auf die Privat- und Vereinstätigkeit einen Einfluß zu nehmeu, so nehme er diese gewiß sehr wichtige Frage mit Ernst und Würde in Angriff, schaffe er ein Zentralamt für das Armenwesen nach dem Muster derjenigen von New-Pork und London, er zentralisiere das für die Wohltätigkeit bestimmte Kapital, dezentralisiere aber die Verwendung dieser Kapitalien. Also, nicht weniger Wohltätigkeit üben, wie es Herr Dr. Stern wünscht, sondern besser Wohltätigkeit üben, muß die Parole fein in einer modernen jüdischen Kultuswirtschaft. Die neuen Gesetze über die Ansiedelung der Inden in Rußland. Die „Frankfurter Zeitung" schreibt im Gegensätze zu den unverständlichen Berichten der Wiener Blätter: „Es wurde bereits mitgeteilt, daß in Petersburg ein vom 10./23. Mai datiertes neues Gesetz erlassen worden ist, das den Juden in den Gouvernements, in welchen sie bereits wohnen dürfen, das Recht der Ansiedelung mit Grunderwerb und den sonst üblichen Rechten in einer Anzahl bisher verbotener Ortschaften gewährt. Diese Ortschaften verteilen sich, wie unser Petersburger Korrespondent mitteilt, folgendermaßen auf die in Betracht kommenden Gouvernements: Beßarabien 1, Wolhynien 6, Witebsk 4, Wilna 26, Grodno 9, Jekaterinoslaw 11, Kiew 2, Kowno 6, Mohilew 2, Podolien 4, Poltawa 14, Tcmrien 4, Cherson 3, Tschernigow 7. Der Minister des Innern wird gleichzeitig ermächtigt, bei Bedarf um Erweiterung der Liste einzukommen. Dagegen verbietet ein anderes Gesetz temporär bis zur allgemeinen Durchsicht der Judengesetze, daß außerhalb desRayonS jüdischer Seßhaftigkeit von und für Juden Kaufurkunden vollzogen werden, durch welche sie Eigentum oder Nutzung am Land außerhalb der Städte erwerben können, oder die ihnen die Möglichkeit gewähren, solches Land zu beleihen." * Aus Petersburg wird dem „Berliner Tageblatt" berichtet: „Wie wir bereits kurz gemeldet, hat die russische Regierung der jüdischen Bevölkerung des Westgebietes neue Zugeständnisie gemacht, indem sie das temporäre Gesetz vom 12. Mai 1882 über das Wohnrecht der Juden außerhalb der Städte und Flecken dahin abänderte, daß sie ihnen in dkm für die israelitische Bevölkerung bestimmten Anfiedlungsgebiet weitere hundert und eine Ortschaft zum Wohnrecht zur Verfügung stellte und ihnen gleichzeitig das Recht zuerkannte, in diesen Ortschaften Immobilien zu erwerben. Diese Ortschaften verteilen sich auf die Gouvernements Beßarabien, Wilna, Witebsk, Wolhynien, Grodno, Jekaterinoslaw, Kiew, Kowno, Mohilew, Podolien, Poltawa, Taurien, Tschernigow und Cherson. In allen Ortschaften, in denen den Juden neuerdings das Wohnrecht zuerkannt worden ist, sind sie zum Teil auch schon ansäßig, ohne daß ihnen das nach dem Gesetz erlaubt wäre. Durch die neue Bestimmung wird ihnen dieses Wohnrecht und Erwerbungsrecht von Immobilien gesetzlich sanktioniert und dadurch das Ansiedlungsrecht der jüdischen Bevölkerung erweitert. Allerdings steht dieser Konzession auch ein neues temporäres Verbot gegenüber, das den Juden untersagt, außerhalb ihres Anfiedlungsrahons Kaufverträge auf Immobilien abzuschließen. Dieses einschränkende Verbot hat jedoch nur einen gestellter Magnat auf offener Straße Arm in Arm einherspaziert ist. Darüber, was ihm der Gutsherr eigentlich gesagt hat, sprach er natürlich kein Wort. Dies wäre übrigens auch überflüssig gewesen, denn sein Ansehen war plötzlich wieder gestiegen und die versöhnten Israeliten von Taltos haben alle ,wie ein Mann" ihre Stimmzettel für den Schwager des Magnaten abgegeben. Der Magnat von Taltos kannte seine Israeliten. Karl Kautsky und die Judensrage. Karl Kautsky ist heute der orthodoxeste Vertreter des orthodoxen Marxismus. Dies hielr uns nicht ab, seine Bildung auf narional-ökonomischem Gebiete anzuerkennen. Umso schärfer müssen wir seine Ignoranz aus dem Gebiete der Judensrage brandmarken. die er in der letzten Nummer der „Neuen Zeit" zur Schau stellt. Der heldenmütige Verzweifluugsgang der Juden um ihre nationale Selbständigkeit gegen die Römer, der selbst einem Tacitus Worte der Bewunderung entlockt, spiegelt sich in diesem „wirtschaftlichen" Gehirn folgendermaßen ab: „Pir finden die Juden in Palästina als Besitzer eines Verglandes, das von einem gegebenen Momente an nicht mehr ausreichte, seinen Bewohnern eine ebenso behagliche Existenz (sic!) zu gewähreu, wie sie ihre Nachbarn hatten. Ein solches Volk greift entweder zum Raub oder zur Auswanderung. Nach mannigfachen Kämpfen gegen ihre Nachbarn (sie!) betraten auch die Juden den letzteren Airsweg. Aber ein Bergland mit seinen abgeschlossenen Täleril erzeugt eine Bevölkerung, die sich einem fremdeil Milien ilicht leicht anpaßt, die in der Frenlde ail ben ererbten Sitten und Gebräuchen hängt, die sich dort aber auch nicht wohlfühlt, sondern wieder nach Hause strebt. Ihre Auswanderer geheu in die Fremde uicht um dort zu bleiben, sondern lim möglichst rasch viel Neichtum zusalninenzurafsen nub dann damit in die Heimat zurückzukehren. Nicht als seßhafte Ackerbauer oder Städtegründer gehen sie ins Ausland, fonbern als abenteuernde Söldner, ivie im Altertlun die Arkadier, im Mittelalter die Schweirelativen Wert und ist dazu bestimmt, der Landspekulation vorzubeugen. Wie verlautet, finden zur Zelt noch weitere Verhandlungen in der Judensrage im Ministerium des Innern statt, die eine Besserung der Lage des jüdischen Proletariats im Auge haben. Die genaueren Erwägungen sind zur Zeit uoch nicht bekannt, doch scheint es, daß es sich hierbei um gewiffe Pachtrechte handelt, die den Juden in bestimmten Gouvernements getoährt werden sollen, die nicht in das Gebiet des Ansiedlungsrayons fallen." So weit der Petersburger Korrespondent des „Tageblatt". In den Kreisen des russischen Judentums ist man aber, durch Erfahrungen gewitzigt, über den Wert des neuen Judengesetzes wesentlich anderer Meinung. Man steht in ihm eher eine Verschlechterung als eine Besserung der bestehenden Zustände. Diese Auffaffung kommt in einer Zuschrift ans Rußland zum Ausdrucke, die dasgenannte Blatt gleichfalls veröffentlicht und die folgendermaßen lautet: „Als eine böse Ironie wird das eben erschienene russische Judengesetz in jüdischen Kreisen betrachtet. In dem engen Wohndistrikte der Juden in Rußland sind 101 Dörfer offiziell zu Kleinstädten erhoben worden, um mit dem Städtereglemeut auch die ausgedehntere polizeiliche Beaufsichtigung zu bekommen. Da sich diese neuen Kleinstädte in dem Wohndistrikte der Juden befinden, so erstreckt sich auf dieselben nicht mehr das im Uebrigen bestehen bleibende Verbot für die Juden, in einem Dorfe zu übernachten. Sie dürfen in diesen 101 Ortschaften fortan sich ansiedeln. Trotz dieser anscheinenden Vergünstigung stellt aber das neue Gnadengesetz für Inden, wie es von gewisser Seite bezeichnet wird, doch eine Ausdehnung der grausamen Judengesetze dar, die 1882 vom damaligsn Minister des Innern, I g n a t i e w, erlaffen worden sind. Denn das neue Gesetz verbietet auch den privilegierten Inden, die das Recht, außerhalb des Ghettos zu wohnen, besaßen und für die in den außerhalb des JndendistriktS gelegenen Gouvernements keine Beschränkung bezüglich des Erwerbes von Land und Immobilien, sowie der Nutznießung derselben bestand, gleich den Juden des Ghettos den Erwerb von Immobilien außerhalb der Städte. Somit wird auch dem Betriebe irgend welcher industrieller Unternehmungen seitens jüdischer Großkaufleut«, die als Steuerzahler erster Gilde zu den privilegierten Juden gehörten, ein Riegel vorgeschoben. Die Errichtung von Fabriken ist nämlich in den Städten durch hygienische, ökonomische und polizeiliche Rücksichten sowieso äußerst beschränkt." » Bon wohlinformierter Seite erhalten wir betreffs der neuen Ansiedlungsgesetze folgende Mitteilung : Von den zwei Verordnungen ist die eine betreffs der Freigebung von hundert und einer Ortschaft noch von S i pj a g i n erlassen worden; dieselbe hat nur einen platonischen Wert, da in den «eisten dieser Ortschaften die Inden bereits wohnten, allerdings gegen den landesüblichen Backschisch; dagegen ist die zweite Verordnung, die den Juden den Erwerb und die Pacht von Land außerhalb und innerhalb des Ansiedlung-Rayons verbietet, ein Werk Plehwe'S. Die Juden besitzen nämlich in manchen Gouvernements Liegenheiten, die sie teils vor den Maigesetzen erworben haben, teils durch lange Pacht sichergestellt, teils infolge einer Entscheidung des Senates erworben haben, dis besagt, daß die Inden, die infolge ihrer besonderen Eigenschaft das Recht haben, in ganz Rußland zu wohnen, also: Akademiker, Kaufleute erster Gilde, auch das Recht des Landerwerbes haben. Dieses Recht wird ihnen nun durch die Plehwe'sche Verordnung entzogen. Nach offiziellen Daten, die allerdings ad hoc fabriziert worden sind, verteilt sich der jüdische Grundbesitz folgendermaßen: Den größten Grundbesitz weisen die Juden im Gouzer, heute in der Türkei die Albanesen — oder als Händler, wie die Juden, später die Schotten, heute die Armenier. Wir sehen, das gleiche Milien entwickelt unter Völkern der verschiedensten Rassen die gleiche Eigenart. Aber zu dieser Eigenart, welche die Inden mit aitdereit Gebirgsvölkern teilten, gesellte sich im Lause der historischen Entwickelnng ein Schickal, das feilt anderer Volksstamm mit ihnen gemein hatte: die Atistilgnng auf ihrem Mntterboden. In seinem Stammlande wurde das Judentum arisgerottet, (?) es lebte nur noch in seinen zahlreichen .Kolonien Ausgewanderter in der Fremde fort. Damit hörten die Juden auf, eine Nation zil sein, beim eine solche ohne Territorium ist undenkbar. Sie ivurden ein Volksstamm, einzig in seiner Art, nämlich der einzige (lvenn man absieht von kleinen Völkerstämmen ohne historische Bedeutung, wie die Zigeuner), der nur als Fremder unter Fremden lebte, mit starkem Heimarsgefiihl, aber ohne Heimat; überall als Fremder schutzlos, oft nur geduldet, oft geächtet, ohne eine Zufluchtsstätte mit eigenem Rechte, in der er Sicherheit und Ruhe hätte finden können. Endlich aber wurden sie auch der einzige Volksstamm, der keinerlei Landleute in seinen Reihert zählte, der seit bald zwei Jahrtausenden fast ausschließlich in Städten lebt und dort, wo er sich vereinzelt auf das Land hinansgewagt hat, von städtischen ErwerbSzwcigen lcbt, Handel mit Geld und Waren und intellektuelle Berufe, das heißt, jene Tätigkeiten, ivelche früher die ans ihrem Lande ansgewanderten Inden betrieben, das wurden mm die einzigen Erwerbszweige der gesamten Jndcnschaft." Ter nationale V e r z >v e i f l n n g s k a m p f der Inden wird also nur mit wirtschaftlichen Motiven erklärt. Tie Inden tonnten nach dein marxistischen Jargon nicht mehr eine so behagliche Existenz führen ivie früher. Ausgezeichnet! Ein Nicht- Marxist ivürde sagen, daß die Römer mit Feuer und Schwert die Inden anS dem Lande v e r t r i e b e n; allerdings konnten sie nnier solchen Umständen keine behagliche Existenz führen. Am possierlichsten tverden die Herren Marxisten aber, wenn sie Psychologie treiben; sie betreiben sie immer mit Unrechten Fleck. Daß die Juden, ivie die Schotten und Armenier usw. Handle r vernement Minsk aus, wo ihnen nicht weniger als 496.000 Hektar gehören. In weitem Absatz von Minsk steht das Gouvernement Cherson, wo die Juden 111.826, sowie das Gouvernement Wolhynien, wo sie 111.612 Hektar besitzen. Von dem jüdischen Grundbesitze in Wolhynien sind 42.944 Hektar von den Juden «och vor dem Erlaß der Maigesetze käuflich erworben, während der Rest von ihnen durch lange Pacht fichergestellt worden ist. 20.000 Hektar gehören in Wolhynien zwei jüdischen Großgrundbesitzern. Besser ist der Grundbesitz unter den Juden des Gouvernements Suwalk verteilt, wo 13,285 Hektar 202 jüdischen Bauern gehören. Reichsdeutscher Brief. (Vor den Wahlen.) Die Hitze des Wahlkampfes ist aufs höchste gestiegen. Die größten Erfolge toinken den S o z i n l d e ni o k r a t e n, die in der .Judensrage sich auch viel anständiger benehinen, als ihre österreichischen Genossen. Man erinnere sich nur an die Rede Bernsteins für die rumänischen Inden. Sehr antisemitisch sind die Konservativen. lieber ihr Verhalten gegen die rein antisemitischen Kandidaturen sagt das von dem. Vorstande der „Deutschen konserbatwen Partei" herausgegebene Wahlbüchlcin: Die Antisemiten als Partei zu behandeln, ist ein schwieriges Problem. Unter den im Reichstage befindlichen Antisenriten bestehen zahlreiche — mindestens vier Richtungen, die der konservativen Partei mehr oder weniger nahestehen, aber sämtlich entschiedene Feinde der Sozialdemokratie sind. In den verschiedenen Gauen Deutschlands pflegen auch die Antisemiten verschieden aufzutreten. Im allgemeinen scheint aber bei dem bevorstehenden Wahlkampfe von antisemitischer Seite ein Einfall in konservative Wahlkreise, ivie er früher bedauerlicherlveise organisiert ivar, nicht beabsichtigt zu sein. Von der Person Ahkivardts, der seine eigenen Wiege geht und nur bei ben Wahlen sich daran erinnert, daß er deni Reichstage angehört, sehen wir ab. Er ist als grundsätzlicher Gegner grundsätzlich zu bekämpfen. Was die übrigen antisemitischen Richtungen anbelangt, so wird über ein Zusammengehen mit ihnen, wie es im Königreich Sachsen allgemein beschlossen worden ist, in den übrigen Wahlkreisen von Fall zu Fall verhandelt werden müssen. Es ist aber zu hoffen, daß sich rneist ein Hand in Handgehen der Konservativen und Antisemiten in der bevorstehenden Wahl wird ermöglichen lassen." Es gehört eine gute Portion Verblendung dazu, es als eine staatserhaltende Handlung hinzustellen, den burlesken „Sansculottismus" Ahlwardts grundsätzlich zu bekämpfen und die weit gefährliche Wühlhuberei eines Wilhelm Bruhn so zu unterschätzen, daß man in diesem Unheilstifter keinen grundsätzlichen Gegner erkennt, sondern ein Hand in Handgehen mit ihm für möglich hält. Dabei ist er ehrlich genug, zu sagen, daß ihm die konservative Partei nur als Mitstreiterin willkommen ist, so weit sie sich an das judenfeindliche Tivoli- Programm zu halten verspricht; im übrigen sagt er aber, „daß die antisemitische Partei keinen Anlaß hat. den Kampf mit den Konservativen zu scheuen, andererseits aber auch da, wo es geboten erscheint, gern in Kampfgemeinschaft tritt, ohne sich besonders um die Freundschaft der Konservativen bemühen zu wollen." Wer bei diesem Handel den kürzeren ziehen wird, ist schwer voransznsehen; daß Wilhelm Bruhn nur dann mit den Aristokraten sympathisiert, wenn er wie bei dem Grafen Pückler sein Schäfchen scheren kann, beweist die hartnäckige Art seiner Wahlagitation. So hat er selbst dem Andrängen zu Gunsten des konservativen Kandidaten Landtagsabgeordneten Zindler-Neudorf auf seine scharf bestrittene Kandidatur im Wahlkreise Czarnikau-Kolmar-Filehne zu verzichten, erst nach langem Sträuben nachgegeben, trotzdem (falls der jetzige liberale Vertreter des Kreises, Direktor Ernst-Schneidemühl nicht im ersten Wsthlgange wiedergewählt werden sollte) der Kreis leicht einen polnischen Vertreter erhalten könnte. In einzelnen Wahlkreisen steht wenigstens der Bund der Landwirte trotz seiner eigenen antisemitischen Tendenzen den Myr- und nicht Ackerbauer wurden, dafür zieht Kmitsky nämlich ein p s y ch o l o g i s ch e s Moment heran: die Sehnsucht der Söhne eures Verglandes nach ihrer Heimat. Jeder Nicht-Nkarxlst würde natürlich hier ein wirtschaftliches Moinent suchen. Dem Ausivanderer fällt es im fremden Lande viel leichter, ein Handelsgeschäft zu betreiben, als Ackerbauer zu werden oder — Städte zu gründen. Der verachtete Handel steht dem Fremden frei; Grund und Boden zu erwerben dagegen ist nur dem Volksgenossen in der Regel gestattet, es sei denn, die Fremden erobern das Land. Das ist viel einleuchtender als die Sehiisuchtstheorie des Herrn Kantsky. Ferner ist es unrichtig, daß das ganze jüdische Volk in Palästina im Berglande lebte; ein großerTeil wohnte in derJordansebene. Kautsky meint weiter, daß eine Nation ohne Territorium undenkbar ist. Das ist insoferne richtig, als die Menschen nicht in dem freien Luftraum, sonderm nur auf der Erde leben können; aber wenn bannt gemeint ist, daß das Bestehen einer Nation von dem Besteheil einer nationalen Herrschaft auf einem bestimmten Territorium abhängig ist, ist die Behauptung u n r i ch t i g. Wir sehen, daß die Juden eine intellektuelle Höhe, tute nie zuvor und nie später in Spanien zur Zeit der Mauren erreichten, wir sehen, daß die Iren in Amerika und die Griechen in Alexandrien und Konstantinvpel ans einer höheren kulturellen Stufe stehen als in ihrer Heimat. Tatsächlich nitrichtig ist es, daß das Judentum in seinem Stammlande ailsgerottet ist. Es ist ferner unrichtig, daß sie keinerlei Landlente in ihren Reihen zählen und nahezu seit zwei Jahrtausenden nur in Städten wohnen. Kautsky fragt sich schließlich, wodurch der Antisemitismus überwunden iverden könne und sagt dann wörtlich folgendes: „Am radikalsten dadurch, daß die de» fremdartigen Charakter tragenden Bepölkernngsteile anfhören, Fremde zu sein, daß sie sich mit der Masse der Bevölkerung vermischen. Das ist schließlich die einzig mögliche L ö s u n g der I n d e n f r a g e, und alles, tvas das Anfhören der jüdischen A b s ch l i e ß u n q för - d e r n k a u n, i st zu u n t c r ft ii tz e n." Höre, Jude l Kautsky gehört also auch 31t jenen Spaßvögeln, die die Frage nach der bestmöglichen Existertz des jüdischen Volkes damit beant-

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