Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1928)
- Date
- 1928-09-01
- Page
- Seite 536 (sequence 64)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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536 Seligmann Bär Bamberger זצ״ל Beeinflussung der Gesetzestreuen durch ein ständiges Zusammensein mit ihren religiösen Gegnern. Der Weiterblickende war hier zweifellos S. R. Hirsch. Rabbiner Bamberger war durchaus kein Gegner des Aus-׳ tritts. Er verwahrte sich dagegen, daß sein Gutachten vom März 1877 dem vom 1. Februar des Jahres und dem im Jahre 1872 Herrn Rabbiner Spitzer gegenüber abgegebenen widerspräche.1) Nach wie vor hielt er es grundsätzlich für religiöse Pflicht, aus einer Gemeinde auszutreten, die religionsgesetzlich verbotene Reformen einführt. Nur wenn solche Gemeinde den Thoratreuen vollkommene Autonomie einräume und dadurch den Charakter des wahren Gemeindevorstandes, den autonomen Leitern der religiösen Institutionen übertrage und von den Gesetzestreuen keinerlei Steuerleistungen für irreligiöse Zwecke fordere, sei man nicht zum Austritt verpflichtet. Auch für diesen Fall bekämpfte er den Austritt nicht, sondern stellte nur fest, daß dann der Austritt nicht geboten und der Nichtaustritt nicht als ״Mutwille“ bezeichnet werden kann.2) Er dachte gar nicht daran, weitere Austritte aus der Frankfurter Gemeinde zu verhindern oder gar die Entwicklung der Religionsgesellschaft zu schädigen;3) er hielt sich nur für verpflichtet, Männer, deren Toratreue und -wissen er schätzte, vor dem seiner Ansicht nach ungerechtfertigten Vorwurf der Gesetzesübertretung zu schützen. Rabbiner Bamberger kann keineswegs als Autorität für den Nichtaustritt aus solchen Gemeinden gelten, die die von ihm für Frankfurt aufgestellten Bedingungen nicht erfüllen. Daher trifft ihn auch nicht der ihm von der Gegenseite gemachte Vorwurf der Gesinnungsänderung oder die Unterscheidung zwischen dem ״vormärzlichen Herrn Distriktsrabbiner Bamberger“4) und dem nachmärzliehen. Die gleiche Gewissenhaftigkeit, die ihn bei all seinem Tun auszeichnete, beherrschte ihn auch bei seiner Stellungnähme zum Frankfurter Austritt. *) S. 563—564. 2) S. 563. 4) Ges. Schriften IV. S. 363. 3) S. 563.