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Jeschurun · 1928-09-01 · Heft 9-10 (September 1928) · p. Seite 535

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 9-10 (September 1928)
Date
1928-09-01
Page
Seite 535 (sequence 63)
Language
German
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Seligmann Bär Bamberger 535 זצ״ל Vorstand einer solchen Gemeinde überhaupt nicht als Gemeindevorstand betrachtet. Äusdrücklich sagte er in dem von ihm auch weiterhin aufrechterhaltenen früheren Gutachten vom 1. Februar 1877: ״Hieraus resultiert, daß ein also irreligiöser Vorstand vorn orthodoxen Judentume nicht als Vorstand anerkannt werden darf und folglich kein gläubiger Israelit demselben als Mitglied angehören darf“.1) Und zur Erklärung seines Gutachtens vom 19. März schreibt er: ״Ich habe mich demnach dahin ausgesprochen, daß die orthodoxen nicht austretenden Gemeindemitglieder den Gemeindevorstand als einen solchen nicht anerkennen, daß sie vielmehr ihren eigenen Vorstand haben müssen und daß in rituellen Angelegenheiten keine Appellation an den Gemeindevorstand stattfinden dürfe.“ Und weiter heißt es in der Zusammenfassung: ״es muß ein religiöser Vorstand in echtem und wahrem Sinne des Wortes gewählt werden . . .“2) Der wirkliche Gemeinde vor stand im religionsgesetzlichen Sinne ist danach die Verwaltungskörperschaft der religiösen Institutionen. Rabbi Seligmann Bär Bamberger dachte gar nicht daran, eine überparteiliche Gemeinde mit zwei Richtungen anzuerkennen; er nennt das Verhalten eines Vorstandes, der sich zur Reform bekennt und bei ihrer Ausführung mitwirkt, ״unverantwortlich, verwerflich und die heiligen Thora-Grundsätze aufs tiefste verletzend.“3) Aber gerade die vollkommene Negierung eines solchen Vorstandes und das Fehlen einer jeden inneren Verbundenheit erleichtert ihm das Verbleiben in einer Gemeinde, die religionsgesetzlich keine Gemeinde ist. In einem seiner Meinung nach rein äußerliehen Zusammenbleiben sieht er keine Gefährdung des einzelnen und keine Anerkennung einer nicht religiösen Gesamtheit. Rabbiner Hirsch, der in der Reform nicht nur etwas rein Negatives, sondern etwas — dem Judentum widersprechendes — Weltanschauliches sah, betrachtete das Verbleiben in einer gemischten Gemeinde als eine Anerkennung, daß auch die Reform eine Richtung des Judentums sei, und fürchtete auch die l) Ä.a.O., S. 552. 2) S. 555 f 3) S. 555.

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