Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1928)
- Date
- 1928-09-01
- Page
- Seite 533 (sequence 61)
- Language
- German
- Belongs to
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Seligmann Bär Bamberger זצ׳-ל 533 Rußlands bejaht.1) Der Vorstand der Wiener Kultusgemeinde hatte beschlossen, in der Gemeindesgnagoge sollten die Gebete um Wiedereinführung des von der Thora gebotenen Opferdienstes ausgelassen werden. Daraufhin hatte Rabbiner Salomon Spitzer seine Stelle als Mitglied des Wiener Rabbinates niedergelegt und Hunderte von Rabbinen Mittel- und Osteuropas um ihr Gutachten gebeten. An 400 Rabbinen, unter ihnen auch Rabbiner S. B. Bamberger, antworteten, daß ״der gesetzestreue Jude mit Personen, die sich einer solchen Hpostasie schuldig machen, nicht in einem religiösen Gemeindeverband bleiben darf und kann, und nach jüdischer Lehre jede Steuerleistung an eine Religionsgemeinde, deren Vertreter solche die göttlichen Verheißungen verleugnenden Beschlüsse gefaßt und deren Institutionen nicht auf der unerschütterlichen Basis des im Schulchan-Äruch kodifizierten Religionsgesetzes stehen, verboten ist.“ Durch das Gesetz vom 28. Juli 1876 wurde in Preußen der Austritt aus einer Sgnagogengemeinde ermöglicht. Um die Mitglieder der von Rabbiner S. R. Hirsch geleiteten Frankfurter Religionsgesellschaft vom Austritte zurückzuhalten, machte der ganz neologe Vorstand der dortigen Gemeinde den Thoratreuen einige Zugeständnisse.2) Auf eine Anfrage von Mitgliedern der Religionsgesellschaft antwortete Rabbiner Bamberger am 1. Februar 1877 im Einklänge mit Rabbiner Hirsch, daß trotz der Konzessionen des Vorstandes ein weiteres Verbleiben in der Sgnagogengemeinde gegen das Religionsgesetz verstoße.3) Um den drohenden Massenaustritt zu verhindern, erklärte sich jetzt der Gemeindevorstand bereit, für die nicht ausgetretenen thoratreuen Mitglieder aus Ge- 1) Vgl. Rabbinische Gutachten betreffs der vom Vorstande der Isr. Kultusgem. gefaßten Reformbeschlüsse nebst einem Vorwort von Salomon Spitzer, Wien 1872. Das anscheinend von Rabb. Dr. Isr. Hildesheimer entworfene Gutachten (vgl. S. 38) ist in Hirschs Ges. Schriften IV, S. 359, abgedruckt. S. a. Israelit, Jahrg. 1872, Nr. 6, 7, 34; Jüd. Presse, Jhrg. 1872, Nr. 6, 7, 13 ff. 2) Vgl. Hirschs Ges. Schriften IV, S. 327. 3) Vgl. Offene Äntwort in Hirschs Ges. Sehr. IV, S. 551 ff.