Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 186 (sequence 69)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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186 Die Beweiswürdigung im jtldischen Recht zu Makkot 5 a im Auszug zitierte, von R. Moses Sofer in den Responsen zu Ch. ham. Nr. 14L erwähnte Stelle in dem Werke ספר משפטי שבועות des R. Hai Gaon (Venedig 1627 S. 18 a), die folgendennassen lautet: ״Und nun wollen wir dartun, wie eine Ueberführung (הזמה) zustande kommt: Es sagen z. B. Zeugen aus, dass Rüben von Simon 100 Silberstücke im Lande Israel an einem bestimmten Tage geliehen hat. Dann kommen zwei andere Zeugen und sagen zu ihnen: ״Ihr seid mit uns an jenem Tage in Babel zusammen gewesen“, und die ersten gestehen zu oder schweigen, auf solche Weise werden sie überführte Zeugen und in Bezug darauf sagt die Mischna: In welcher Hinsicht (באי זה צד) werden die Zeugen als der Lüge überführt betrachtet? Wenn man sie in Bezug auf sie selbst überführt. (Und nun folgt wörtlich die oben zitierte Mischna Makkot 5 a; darauf heisst, es:) Die Ueberführung ist Dur dann vollendet, wenn sie in Anwesenheit der Ueberführten erfolgt und diese zugestehen oder schweigen. Wenn sie aber nicht anwesend sind oder nicht schweigen, dann ist das keine Ueberführung, sondern ein Widerderspruch (הכחשה) und das Zeugnis (beider Paare) ist nichtig, wie unsere Weisen an anderer Stelle sagen....“ Aus diesen Ausführungen des R. Hai Gaon geht klar hervor, dass die formale Beweisbestimmung ״ihr sind mit uns gewesen“ nur dann eine Verurteilung herbeiführt, wenn der Richter aus Zugeständnis oder Schweigen der Angeklagten die Ueberzeugung ihrer Schuld gewinnt. Das Zeugnis עמנו הייתם, und sei es noch so formgerecht, wirkt nicht automatisch, sondern nur in Verbindung mit der freien Beweiswürdigung des Richters, der aus dem Verhalten der Angeklagten seine Schlüsse zieht. Die gedrängte Kürze der Stilisierung, deren sich R. Hai Gaon bedient, hat vielfach zu der Annahme verleitet, dass er der Tradition widerspreche, indem er den Ausdruck der Mischna עד שיזימו את עצמן nicht interpretiere ״bis man (das zweite Zeugenpaar) in Bezug auf sie selbst überführt“, sondern ״bis sie (das erste Zeugenpaar) sich selbst überführen.“ Aber diese Annahme ist ein Irrtum. R. Hai Gaon setzt vielmehr voraus, dass עד שידמו את עצמן seinem schlichten Wortsinn nach heisst