Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 187 (sequence 70)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2292929-2293057-2293060--09699-2302989- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Beweiswürdigung im jüdischen ]Recht 187 ״bis man (das zweite Zeugenpaar) sie (das erste Zeugenpaar) in Bezug auf sie selbst überführt“, und zeigt an dem Fall der Mischna, wie diese Vorschrift sich einzig und allein in dem Zeugnis ״ihr seid mit uns gewesen“ auswirkt. Aber er ergänzt diese Vorschrift, indem er auf zwei Bedingungen hinweist, die hierbei noch zu beachten sind, die von der Mischna nicht aus* drücklich erwähnt, aber von ihr vorausgesetzt werden, und zwar erstens die Anwesenheit des angeklagten Zeugenpaares zweitens sein Zugestehen oder Schweigen. Diese beiden Bedingungen deutet er nun in den Text der Mischna, ganz unabhängig von dessen einfachem Wortsinn (Pschat), hinein, unter Zuhilfenähme einer in Talmud Asmachta d. h. Anlehnung genannten Draschmethode und zwar wendet er eine doppelte Asmachta an. Er legt dem Ausdruck עד שידמו את עצמן erstens den Sinn unter ״bis sie (das zweite Zeugenpaar) sie persönlich (את עצמן) überführen* und zweitens ״bis sie (das erste Zeugenpaar) sich 8elbstüberführen. Die erste Asmachte knüpft an den Text die Vorschrift an, dass die Anwesenheit der ersten Zeugen erforderlich ist, und die zweite, dass ihr Zugestehen oder Schweigen nötig ist. Auch Or Sarualll B. K. 306 wendet, worauf Horovitz a. a. O. XIV aufmerksam macht, auf den Satz B. Hai Gaons den Ausdruck an ״ וסמכו על זהer lehnte ihn (an die Mischna) an.“ Die gaonäische Ergänzung der Mischna bestätigt das Recht und die Pflicht der freien richterlichen Beweiswürdigung, die das Ziel hat, ein bei Innehaltung der formalen Beweisbestimmungen zu einem Schuldspruch führendes Fehlurteil zu verhindern. Zwar hat das strafrechtliche Thema [עדים זוממי keine praktische Bedeutung, aber es hat darum nicht aufgehört ein Objekt der Lehre zu sein. Es gilt von ihr das Wort, das der Talmud auf andere Themen anwendet ״ דרוש וקבל שכרForsche und du wirst Lohn empfangen.“ (Sanh. 51b 71a).