Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Briefe von Mannheimer Juden aus den Jahren 1695 bis 1697
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 5)
- Language
- German
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Berthold Rosenthal. Briefe von Mannheimer Juden aus den Jahren 1695 bis 1697 Als die Mannheimer Juden 1661 ihren Friedhof erhielten, verpflichteten sie sich, jährlich den Bodenzins und 5 v. H. für den mit 30 fl. veranschlagten Platz als Pension zu zahlen. Dieser Betrag wurde bis 1693 mit 1% fl. jedes Jahr richtig an die Zollschreiberei abgeführt. Da von nun an keine weitere Zahlung geleistet wurde, fragte die Hofkammer im Juli 1697 beim Stadtrat an, ob sich die Judenschaft noch dieses Platzes bediene und, wenn ja, weshalb sie den schuldigen Zins nicht richtig abstatte. Falls sie länger mit Zahlung säume, müßte sie den Platz de novo redimiren21). Die über diese Angelegenheit befragten Neu-Mannheimer Juden gaben zu erkennen, daß dieser Rückstand, welcher ihnen nicht lieb wäre, daher komme, weil sie seit der Zerstörung Heidelbergs keine Vorsteher mehr wie vorher unter sich hätten und, indem sie verstreut wohnen, zu keiner Neuwahl oder Zusammenkunft gelangen könnten; es sei denn, daß es von Obrigkeitswegen scharf anbefohlen würde. „Also wir darauf — berichtete der Stadtrat —, ohne solches abzuwarten interim resolvirt und was die Juden in Neu-Mannheim für gut befanden, nach dem nächsten 1. Oktober keinem außerhalb Mannheims wohnenden Schutzjuden einen neuen Interims- Freischein zu erteilen, bevor er zur Abtragung dieser allgemeinen Schuld, was auch die in Neu-Mannheim tun wollen, 1 fl. erlegt hat"22). Den Vorstehern Lemle Moses23) und David Levi, beide in Mosbach, war von dieser Anordnung Nachricht gegeben worden. Brief V vom 8. September 1697 enthält ihre Antwort Auch sie bedauern, daß seit der Zerstörung Heidelbergs keiner mehr zum andern komme. Dabei seien allerhand Zahlungen erwachsen; sowohl für den Friedhof als auch für andere Dinge. So mußten kürzlich 30 f 1. für die Erwirkung der Konzessionserweiterung24) entrichtet werden. Auch noch für andere Zwecke, die der Gesamtheit zugute kämen, seien bald Mittel nötig. Sie (die Vorsteher) hatten geglaubt, jeder würde seinen Teil gutwillig erlegen, aber bisher hätten sie von keinem etwas erhalten. Sie haben nun mit Bürgermeister Fuchs in Frankfurt verabredet, er möge ihnen die Freischeine nebst einem Dekret übersenden, daß man keinem einen solchen ausfolgen lasse, bis er das, was ihm mit Gott und Recht zukommt, entrichtet hat. Diese Anregung wiederholend, bitten sie den Stadtschreiber, von jedem, der den Freischein bei ihm abholt, 2 fL in Empfang zu nehmen. Das, was er alsdann noch zu fordern hat, soll ihm von den Vorstehern zugehen. 21) MA XV ii usw. Akt 53 (24. VII. 1697). 22) MA XV ii usw. Akt 55 (23. VIII. 1697). -3) Lemle Moses Rheinganum, der nachmalige kurpfälzische Oberhoffaktor und Stifter der heute noch bestehenden und nach ihm benannten Klaus kam 1686 von Rheingönheim nach Mannheim. Die Städtische Rechnung von 1697 verzeichnet als Einnahme 100 Rth\ von ihm, durch deren Zahlung er von der Baupflicht enthoben wurde. Dieser Betrag wurde zum Bau der Christen-Metzelschrenne verwendet. (Auszug aus den nicht mehr vorhandenen RP v. 1686.) Zwischen 1689 und 1699 lebte er abwechselnd in Heidelberg, Miltenberg und Mosbach. Ursprünglich Roßkam, beteiligte er sich später an den Oppenheimerschen Heereslieferungen. Auch erledigte er für die Kurfürsten Johann Wilhelm und Karl Philipp bedeutende Geschäfte. Er starb 1724 kinderlos mit Hinterlassung eines Vermögens, das annähernd 2000 000 fl. betrug. (Vgl. GLA Mannheim 1164: Verlässenschaft des Lemle Moses betr., Löwenstsin a.a.O., S. 170ff., Grunwald, Samuel Oppenheimer und sein Kreis, S. 211 ff., und Unna, Die Lemle Moses Klaus-Stiftungen in Mannheim I.) 21) Sicher handelt es sich hier um die Bestreitung der Kosten, die zur Erwirkung des kurfürstlichen Patents vom 30. V. 1698 erforderlich waren. Um die gleiche Zeit, da Lemle Moses diesen Brief schrieb, dürfte auch seine Bittschrift an den Kurfürsten abgefaßt worden sein, in der er im Auftrage der Mannheimer Judenschaft um eine Erweiterung der Konzession von 1691 nachsuchte und der durch das erwähnte Patent auch restlos entsprochen wurde. Die der Judenschaft hierdurch eingeräumten weitgehenden Rechte mußten allerdings nach kurzer Zeit schon infolge Widerspruchs der Stadtverwaltung zum Teil aufgehoben bzw. eingeschränkt werden. (GLA Mannheim: Judenrechte 976, Akt 43,47, 52, 54, 55, 62—93.) 102