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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 103

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Briefe von Mannheimer Juden aus den Jahren 1695 bis 1697
Date
1937-01-01
Page
Seite 103 (sequence 6)
Language
German
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Bemiold Rosenthal. Briefe von Mannheimer Juden aus den Jahren 1695 bis 1697 Als der Friedensschluß von Rijswijk bekannt worden war, schrieben beide vorgenannte Vorsteher, zu denen sich noch Samuel Isaac in Mosbach gesellte (es dürfte in der ersten Dezemberhälfte 1697 gewesen sein), der Stadtrat möchte doch allen in und außer dem Lande wohnenden Mannheimer Juden bei Strafandrohung anbefehlen, daß sie sich am 27. Januar des nächsten Jahres zu einer Versammlung in Neu-Mannheim einzufinden hätten (Brief VI). Dem Stadtrat war der gleiche Wunsch schon von anderer Seite vorgetragen worden, und er glaubte „solch billigmäßiges Ansuchen" nicht versagen zu sollen. So wurden am 20. Dezember alle Schirmsverwandten aufgefordert, am 27. des nächsten Monats unfehlbar um frühe Tageszeit in Neu-Mannheim zum Convent zu erscheinen. Für Ausbleibende wird eine Strafe von 20 Rtlr. oder nach befindlichem mutwilligem Ungehorsam gar Verlust der Schirmsgerechtigkeit angedroht. Einer hatte dem andern diese Zitation ungesäumt zuzusenden25). Der letzte Brief ist ein Widerhall dieser Aufforderung. Die Schreiber Josua und Johannan Astruc hatten durch Vermittlung ihres Stiefvaters26) Samuel Oppenheimer in Wien eine Zufluchtstätte in Marktbreit a. Main gefunden27). Sie hatten von allen Mannheimer Juden den weitesten Weg zur Versammlung. Obwohl sie den Convent für recht nützlich und nötig erkennen, ist es ihnen bei solcher Kälte und Winterszeit unmöglich, die weite Reise zu unternehmen. Dazu kommt noch, daß Josua immer bettlägerig ist und Johannan, der sich erst des Emser Bades bediente, von den' Ärzten das Reisen verboten wurde. Ihrer Entschuldigung fügen sie noch die Erklärung bei, daß sie die zustande kommenden Beschlüsse „schwerlich verschlagen werden". Schließlich entschuldigen sie noch ihren Bruder bzw. Schwager und Neffen Salomon Astruc, der zur Zeit 20 Meilen Wegs von Marktbreit entfernt ist und verschiedene „importante Sachen mit unserem Stiefvater Oppenheimer zu negociiren hat". Auch er kann nicht erscheinen, obzwar sie ihm dergleichen Convent ehestens avisiren wollen. Auf die Form der Briefe soll nur mit einigen Worten eingegangen werden. Die Schriften sind durchweg geläufig und leicht zu lesen. Ein Beweis dafür, daß die Schreiber in der Handhabung der deutschen und lateinischen Schrift Übung hatten. Allerdings erstreckte sich der schriftliche Gebrauch der deutschen Sprache mehr auf die Anfertigung von Verträgen, Schuldscheinen, Quittungen u. a. Geschäftsurkunden als auf die Niederschrift von Briefen. Dies geht nicht nur aus der Rechtschreibung hervor, die auch für jene Zeit mangelhaft war, sondern auch aus der Ausdrucksweise, die vielfach an die damalige Umgangssprache der Juden und an die rheinfränkische Mundart anklingt. (Die Weglassung der Endlaute, die in der hier beigefügten Wiedergabe ergänzt wurden, ist heute noch ein Merkmal des pfälzischen Dialekts.) Eine Ausnahme hiervon bildet Brief VII. Sowohl die charakteristische, dabei recht gefällige Schrift, die dem Stande des 17. Jahrhunderts entsprechende Orthographie und Ausdrucksweise bezeugen, daß der Schreiber — wer von den beiden Astrouc es 25) MA XV11 usw. Akt 68. -6) Zu den Familienverhältnissen der Astruc vgl. ZGJD V, S. 197 u. Anm. 22. 27) Kaufmann, Urkundliches . über Samson Wertheimer, S. 63. 103

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